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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 2.2 Betätigung für andere als juristische Personen des öffentlichen Rechts

Sven Wagner
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Rz. 15

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG greift dann, wenn es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten für andere als für juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nur dann steuerfrei, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für den Zeitverlust besteht. Dann jedoch setzt der materielle Begriff der Ehrenamtlichkeit das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung voraus (BFH vom 19.04.2012, Az: V R 31/11, BFH/NV 2012, 1831, jeweils m. w. N., vgl. dazu mit weiteren Ausführungen nunmehr auch BMF vom 27.03.2013, Az: IV D 3 – S 7185/09/10001 – 04, BStBl I 2013, 452 bzw. Abschn. 4.26.1. Abs. 1 S. 9–11 und Abs. 5 – mit Beispielen – UStAE).

 

Rz. 16

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

So wird z. B. die Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft, die von einem Ratsmitglied ausgeübt wird, selbstständig ausgeübt. Sie kann jedoch als ehrenamtliche Tätigkeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG steuerfrei sein. Die Voraussetzungen des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG sind erfüllt, wenn das Aufsichtsratsmitglied lediglich Auslagenersatz und eine angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis erhält. Außerdem darf die Aufsichtsratstätigkeit nicht mit dem Hauptberuf verbunden sein (BFH vom 04.05.1994, Az: XI R 86/92, BStBl II 1994, 773). Zur Tätigkeit eines Aufsichtsrats vgl. auch OFD Frankfurt/M., Az: S 7100 – A – 287 – St 110, FMNR1a3310014.

 

Rz. 17

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Unter Auslagenersatz fallen im Wesentlichen der Ersatz von Fahrtkosten, Kilometergelder, Übernachtungskostenersatz, Ersatz des Mehraufwands für Verpflegung, Telefonkostenersatz, Ersatz ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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