Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.4 Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG

Rz. 97 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach § 17 Abs. 1 S. 5 UStG gilt § 17 Abs. 1 S. 1 bis 4 UStG auch für die Fälle der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG. § 13b UStG (wegen Einzelheiten vgl. die Kommentierung zu § 13b) regelt den Übergang der Steuerschuldnerschaft für bestimmte in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgelistete Umsätze auf den Leistungsempfänger (vgl. § 13b Abs. 5 USt... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Staatliche Hoheitsrechte

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermietung und Verpachtung von staatlichen Hoheitsrechten, die die Nutzungen von Grund und Boden betreffen. Als solche kommen die sog. Regalien, wie z. B. Bergwerks-, Flößerei-, Fähr-, Brücken-, Salz- und Mineralgewinnungsrechte in Betracht. Die praktische Bedeutung ist allerdings ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a UStG sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts ohne weitere Voraussetzungen begünstigt. Auch gemäß Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschulen sind ohne weitere Voraussetzungen nach § 4 Nr. 21 Buchst a. Doppelbuchst. aa. UStG begünstigt. Andere allgemein bildende oder berufsbi... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben des "Mehrwertsteuerpakets" (vgl. 3. Aufl. 2011, Vor § 1 Kap. 11) mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (JStG 2009, BGBl I 2008, 2794 vom 24.12.2008) in das deutsche Recht transferiert und dazu auch § 3a UStG ab dem 01.01.2010 neu gefasst (vgl. 3. Aufl. 2011, § 3a a. F. Kap. 2.2.6). Rz. 2 Stand:... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Befreite Umsätze

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Befreit sind grundsätzlich sämtliche Umsätze der begünstigten Unternehmer (Betriebe gewerblicher Art) untereinander und an die Versicherten, Empfänger der Sozialhilfe oder an die Versorgungsberechtigten, und zwar in vollem Umfang. Die teilweise vertretene Auffassung, die Befreiung erfasse nur die gesetzlich vorgeschriebenen oder ausdrücklich zug... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmer sind nach niederländischem Recht alle Personen, die selbstständig ein Unternehmen führen. Dabei schließt der Begriff Unternehmen auch freie Berufe ein sowie die Nutzung von Vermögensgegenständen zur langfristigen Einnahmenerzielung (vgl. Art. 7 Mehrwertsteuergesetz). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können Unterneh... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ganske, Das Recht der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), Köln 1988; Weimar/Delp, Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in rechtlicher und steuerlicher Sicht, WPg 1989, 89; Autenrieth, Die inländische Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) als Gestaltungsmittel, BB 1989, 305; Meyer-Landrut, Die EWIV als neues Inst... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerpflichtige nach portugiesischem Recht sind für Zwecke der Umsatzsteuer alle, die entweder mit ihren unternehmerischen Aktivitäten dem Körperschaftsteuergesetz oder dem Einkommensteuergesetz unterliegen. Das portugiesische Mehrwertsteuergesetz selbst enthält zwar keine generelle Definition, listet aber in Art. 2 CIVA all jene auf, die es... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4.3 Zwang zur Erteilung einer Steuernummer

Rz. 107 Stand: 6/01 – 02/2025 Aus § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG kann sich mittelbar ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer ergeben (vgl. BFH vom 26.02.2008, Az: II B 6/08, n. v., BFH/NV 2008, 1004; vorläufiger Rechtsschutz), da diese Vorschrift die Angabe der Steuernummer in einer Rechnung fordert und diese daher nicht nur der verwaltungstechnische... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Bestimmungen zur Bemessungsgrundlage sind insbesondere bedeutsam für Unternehmer mit deren steuerbaren Lieferungen, sonstigen Leistungen und unentgeltlichen Wertabgaben. Nichtunternehmer haben zur Umsatzsteuerabführung eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln, z. B. beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge, beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft in ... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Mitbetroffene Vorschriften

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die spezielle Ortsregelung für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze wird klargestellt, dass Lieferungen dieser Gegenstände keine bewegten Lieferungen sind (Abschn. 3g.1 Abs. 6 S. 1 UStAE). Daraus ergeben sich Konsequenzen auch auf andere Vorschriften des UStG. Rz. 55 Stand:... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Begünstigte Unternehmen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsnorm kann von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden (Vergütungsberechtigte). Weitere Einzelheiten vgl. Abschn. 4a.2. UStAE. Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Körperschaft muss die ent... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Letztverbrauch in Freihäfen

Rz. 207 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die in § 1 Abs. 3 UStG näher spezifizierten Umsätze, die in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie bewirkt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln, um einen umsatzsteuerlich unbesteuerten Letztverbrauch in diesen Gebieten zu vermeiden. Rz. 208 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 D... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Als Steuerpflichtiger nach norwegischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Norwegen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können der Mehrwertsteuer unterliegen... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen Aufwandsentschädigungen, die nicht aus einer Bundes- oder Landeskasse, sondern aus öffentlichen Kassen von anderen öffentlichen-rechtlichen Körperschaften, etwa von Gemeinden oder Landkreisen, an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewä... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Ehrenamt / 2.3.4 Andere steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Aufwandsentschädigungen, die nicht aus einer Bundes- oder Landeskasse, sondern aus öffentlichen Kassen von anderen öffentlichen-rechtlichen Körperschaften (bspw. Gemeinden oder Landkreisen) an Personen gezahlt werden, die öffentliche Dienste leisten, sind steuerfrei. Dies gilt, sofern sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Em... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.300 EUR jährlich

Große praktische Bedeutung kommt dem Übungsleiterfreibetrag zu, den der Gesetzgeber für bestimmte Nebentätigkeiten gewährt. Die Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit bleiben bis zu 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Freibetrag wurde zum 1.1.2026 zur weiteren Steigerung des ehrenamtlichen Engagements der Bürger in gemeinnützigen, mildtätigen oder k... mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (i... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 72 Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Gesetzestext Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt. Rz. 1 In Gemeindeordnungen, Landkreisordnungen und anderen Gesetzen ist regelmäßig zur Wirksamkeit schriftlicher Erklärungen ihrer Organe und Vertreter die Beidrückung des Die... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Vertretung einer juristischen Person oder Personengesellschaft

Rz. 32 Hier sind wirtschaftlich Berechtigte nicht die juristische Person oder die Personengesellschaft, sondern diejenigen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile halten oder auf vergleichbare Art und Weise Kontrolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG).[57] Lässt sich eine solche Person nicht ermitteln oder bestehen Zweifel daran, dass die ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Vertretung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften

Rz. 38 Bei deutschen juristischen Personen des Privatrechts bereitet die Vertretung selten Probleme. Die vertretungsberechtigten Personen und der Umfang der Vertretungsmacht ergeben sich regelmäßig aus öffentlichen Registern, die mit weitreichender Publizitätswirkung ausgestattet sind. Anders sieht es bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus. Die Vertretungsverh... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 13b Technische Rahmenbedingungen für elektronische Niederschriften

Gesetzestext (1) Elektronische Niederschriften sollen mittels eines Signatursystems signiert werden, das durch oder im Auftrag einer staatlichen Stelle oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bereitgestellt wird. (2) 1Die in Absatz 1 genannte Stelle oder Person hat die Vertraulichkeit der durch das Signatursystem verarbeiteten elektronischen Niederschrift zu g... mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / H. Verfassungsmäßigkeit der DONot/Eingriff in Grundrechte

Rz. 30 Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelung in § 10 Abs. 3 DONot und die dort normierten verbindlichen Vorgaben zur Führung von Aufzeichnungen über die Verwahrungstätigkeit der Notare – konkret des Verwahrungs- und Massebuches – verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Notare eingreift und/oder im Übrigen mit dem Grundgese... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Verbrauchervertrag

Rz. 195 S. 2 gilt nur für Verfahren, die die Beurkundung eines Verbrauchervertrags zum Gegenstand haben.[576] Ein Verbrauchervertrag ist nach § 310 Abs. 3 BGB ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB); diese Legaldefinition gilt auch i. R. von § 17 Abs. 2a. [577] Existenzgründer sind bei auf unternehmerisches Handeln ausgerichteten Ges... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Organschaftliche Vertretung

Rz. 17 Abs. 1 beschränkt die Gesellschaftsgründung mittels Videobeurkundung nicht auf natürliche Personen.[47] Treten (teil)rechtsfähige Verbände als Gründer auf und handeln für sie ihre organschaftlichen Vertreter, bedarf es stets des Nachweises der Vertretungsmacht. Dieser erfolgt nicht durch eine Urkunde nach § 2 Abs. 2 GmbHG, sondern durch einen entsprechenden Auszug aus... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Allgemeines/Einleitung

Rz. 17 Der Rauschgifthandel und andere Formen organisierter Kriminalität sollen durch das GwG, das ursprünglich aus dem Jahre 1993[24] stammt, bekämpft werden. Notare waren davon zunächst weitgehend unberührt; das Gesetz verpflichtete nämlich grundsätzlich nur Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister. Rz. 18 Durch das Inkrafttreten des GwG vom 8.8.2002,[25] mit welchem ... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2.3 Definition des Betriebsvermögens

Bewertungsgegenstand nach § 2 Abs. 1 BewG ist grundsätzlich die sog. wirtschaftliche Einheit. Da es an einer präzisen gesetzlichen Abgrenzung des Begriffs der wirtschaftlichen Einheit fehlt, kann eine Abgrenzung nur über die Umschreibung des § 2 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BewG erfolgen. Hierbei ist insbesondere auf die Verkehrsanschauung abzustellen. Zu berücksichtigen sind au... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.) mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) in das SGB II eingefügt (zuvor in § 16 Abs. 3 geregelt) und durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Seither wurde sie mehrf... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.1 Träger von Verfahrensrecht

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 enthält eine grundsätzliche Verweisung für das Verwaltungsverfahren im Bereich des SGB II auf das SGB X. Der ausdrückliche gesetzliche Verweis auf das SGB X war wegen der Zuständigkeiten der kommunalen Träger erforderlich (Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 40 Rz. 49 m. w. N.). Träger von Verfahrensrechten können sowohl natürliche als auch juristische Person... mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 560 BGB abschließend geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich der §§ 557 bis 560 BGB sind preisgebundener Wohnraum, der den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes und des Wohnraumförderungsgesetzes unterliegt; Wohnraum, der nur zu vorübergehend... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / 2. Natürliche und juristische Personen als Treuhänder

Rz. 107 Als Träger kommen alle rechtsfähigen natürlichen und juristischen Personen in Frage.[106] Sich selbst als Träger einer Treuhandstiftung einzusetzen, soll als "Eigenstiftung" mangels rechtlicher Absicherung der Zweckbindung unzulässig sein.[107] Dagegen soll es aber möglich sein, den Träger selbst zu schaffen, beispielsweise eine GmbH[108] oder eine UG. Erkennbar stel... mehr

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§ 7 Die Beendigung der Stif... / E. Vermögensanfall und Beendigung der Stiftung

Rz. 74 Mit der Auflösung oder Aufhebung ist die Stiftung in der Regel noch nicht vollständig beendet. Rz. 75 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Stiftung zwar aufgelöst, aber zunächst ist das Insolvenzverfahren durchzuführen. Verbleibt nach dessen Durchführung ein Restvermögen, greift § 87c BGB und das Vermögen ist nach § 199 S. 2 InsO vom Insolvenzverwalter an ... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / I. Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts

Rz. 1 Das Zitat zu Beginn dieses Kapitels ist eine schöne Provokation, die zum Nachdenken anregt. Tätige Reue ist grundsätzlich nichts Schlechtes, wird sie doch etwa im Strafrecht bei der Strafzumessung honoriert. Tatsächlich finden sich aber häufiger auch viele andere Motive für das Stiften (siehe § 1 Rdn 36). Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts, egal von wem und aus ... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / II. Kirchliche und staatliche Stiftungen

Rz. 8 Ein althergebrachter "Randbereich" des Stiftungswesens, der in früheren Jahrhunderten deutlich mehr im sozialen Mittelpunkt stand, sind die kirchlichen Stiftungen.[16] Sie können privatrechtlich[17] oder öffentlich-rechtlich organisiert sein. In jedem Fall gehören diese Stiftungen zum Ordnungsbereich einer Kirche und sind in deren Organisation eingegliedert. Kirchliche... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / 1. Unterschiede zur rechtsfähigen Stiftung

Rz. 21 Der Blick auf die oben zitierte Definition des BGH macht deutlich, dass eine Treuhandstiftung aus rechtlicher Sicht betrachtet nur den Namen mit der selbstständigen Stiftung des Privatrechts nach den §§ 80 ff. BGB gemein hat. Eine Treuhandstiftung ist rechtlich aber gerade keine Stiftung im Sinne des BGB, sondern ein wirtschaftliches Sondervermögen. Die grundsätzliche... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / II. Die GmbH

Rz. 78 Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Gesellschaftsform.[139] Auf deren umfangreiche Eigenheiten, Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten ist hier nicht näher einzugehen. Dazu ist auf die Spezialliteratur zu verweisen.[140] Da eine GmbH zur Erreichung jedes beliebigen Zwecks errichtet werden kann, kann sie auch für einen gemeinnützigen und/oder... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / IV. Mittelzuwendung nach § 58 Nr. 1 AO (Förderkörperschaften)

Rz. 225 Nach § 58 Nr. 1 AO wird die Steuerbegünstigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Körperschaft einer anderen (steuerbegünstigten) Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet.[384] Die Vorschrift betrifft damit Fälle, in denen eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Zwecke ni... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / a) Eingetragener Verein

Rz. 90 Vereine[148] finden wir nicht nur häufig im Bereich von Kultur und Sport, auch Verbände sind oft als Verein organisiert (z.B. Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.). Ein e.V. ist eine juristische Person, d.h. er ist rechtsfähig, und kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Er kann vor Gericht klagen un... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / III. Kooperationen und Konzernstrukturen (§ 57 Abs. 3, Abs. 4 AO)

Rz. 220 Die Tatbestände des § 57 Abs. 3 und Abs. 4 AO wurden als zusätzliche Ausnahmen von dem Gebot der Unmittelbarkeit erst mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt. Hintergrund war die Absicht, für die Praxis Erleichterungen bei der arbeitsteiligen Zusammenarbeit von Körperschaften zur gemeinsamen (steuerbegünstigten) Zweckverwirklichung zu schaffen, die nach der besteh... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per... mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[1] “Die nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO als Antrag auf Entscheidung des Gerichts statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 27.5.2025 ist teilweise begründet. Der Betrag der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten war in dem tenorierten Umfang zu erhöhen. [2] Nach § 162 Abs. 1 VwGO gehören die zur zweckentsprech... mehr

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zfs 05/2026, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Vor dem BVerwG waren zwei Verfahren zwischen denselben Beteiligten anhängig, in denen es um Nachbesserungen einer im Kern gleichlautenden Entschädigungsklausel für eine im Wesentlichen übereinstimmende Beeinträchtigung ging. Grundlage hierfür waren ein Planergänzungsbeschluss und ein Planfeststellungsbeschluss des Beklagten, eine juristische Person des öffentlichen Rechts. I... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Ausgenommene Verbände

Rn 6 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind nach Abs. 7 (eingetragene und nicht eingetragene) nichtwirtschaftliche Vereine. Insoweit geht die Sonderbestimmung in § 42 Abs. 2 BGB dem § 15a vor. Gleiches gilt über §§ 86, 42 Abs. 2 BGB für Stiftungen. Ebenfalls ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind insolvenzfähige (siehe § 12) juristische Personen des öffen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Haftung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 13c UStG)

WichtigDas BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 13c.1 Abs. 9 und Abs. 10 UStAE. § 13c UStG regelt die Haftung für die Umsatzsteuer bei der Abtretung oder Verpfändung von Forderungen. Wird eine Forderung aus einer steuerpflichtigen Leistung abgetreten oder verpfändet , haftet der Abtretungsempfänger für die in der Forderung enthaltene Umsatzsteuer, wenn der leistende Unternehmer... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Das Kassengesetz für mehr S... / 13. Ist § 146a AO bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts anwendbar?

Soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften) im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Körperschaftsteuergesetz und/oder als Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, gelten für die... mehr