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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Robert C. Prätzler
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Rz. 15

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Als Steuerpflichtiger nach norwegischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Norwegen Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt (vgl. Art. 1–3 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 16

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht können der Mehrwertsteuer unterliegen, wobei in der Regel eine Umsatzschwelle von 140.000 NOK überschritten sein muss. Die öffentliche Hand unterliegt nur der Mehrwertsteuer, wenn sie wie ein Unternehmer handelt (vgl. Art. 2–1 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 17

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Norwegen kennt auch in der Mehrwertsteuer ein Betriebstättenkonzept. Eine Betriebsstätte liegt regelmäßig vor, wenn ertragsteuerlich nach Art. 5 OECD-MA eine solche anzunehmen ist. Zusätzlich verlangt Norwegen, ähnlich der EU-Definition, die Präsenz von Personen- und Sachmitteln.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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