Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.3 Zuwendungsempfänger

Rz. 184 Zuwendungsempfänger muss eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 179 Von der Summe aus Gewinn und Hinzurechnungen werden nach § 9 Nr. 5 S. 1, 2 GewStG Spenden und Mitgliedsbeiträge abgezogen, die aus betrieblichen Mitteln an eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle oder an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Verm... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.1 Allgemeine Angaben

Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags. Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit St... mehr

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Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner aufseiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für den... mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Bauleistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn der Empfänger Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist. Der Leistungsempfänger hat auf den Umstand, dass er mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt ist, hinzuweisen. Erfolgt dies zu Unrecht, so schuldet auch der Leistungsempfänger die auf den Umsa... mehr

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Umsatzsteuer in Malta / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer müssen in Malta für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort Umsätze tätigen, die der maltesischen MwSt unterliegen und für die sie gemäß der maltesischen MwSt-Vorschriften dort Vorsteuer abziehen können und MwSt schulden. Ausländische Unternehmer ohne Niederlassung in Malta, die sich dort für MwSt-Zwecke registrieren lassen müssen, können die MwSt... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 17.2 Verringerung des steuerlichen Einlagekontos im Verhältnis des übergehenden Vermögens nach § 29 Abs. 3 KStG

Zeile 130 In den Zeilen 130–135 ist die Verringerung des steuerlichen Einlagekontos durch die Abspaltung zu ermitteln und in Spalte 3 abzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangswert der Berechnung der Bestand des steuerlichen Einlagekontos ist, der sich aus der Entwicklung bis Zeile 129 ergeben hat. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Verringerung des ... mehr

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Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Business Planning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden D... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 4.1 Verlustabzug

Zeile 56 In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2025 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2024; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen D... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 3.12 Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 53 In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen. Zeile 54 Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschafte... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A und zum Gewerbesteuermessbescheid. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öff... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Z / 2 Ermittlung des verbleibenden Zuwendungsvortrags

Vor Zeilen 1–11 Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen VZ bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höch... mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi... mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 18 Anpassungen beim übertragenden Rechtsträger bei Verschmelzung, Aufspaltung oder beim Formwechsel auf eine Personengesellschaft

Vor Zeilen 144–147 Die Zeilen 144–147 nehmen die Veränderungen des steuerlichen Einlagekontos des übertragenden Rechtsträgers bei Formwechsel auf eine Personengesellschaft, Verschmelzung oder Aufspaltung auf. Diese Zeilen sind auch bei einer Vermögensübertragung auf eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft auszufüllen. Für die Verschmelzung bzw. Aufspaltung ist der... mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 4 Rechtsform/Art der Tätigkeit

Zeile 10 In dieser Zeile ist durch Eintrag einer Schlüsselzahl anzugeben, ob der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird. Zeile 11 In dieser Zeile ist anzugeben, ob das Gewerbe im Erhebungszeitraum überwiegend oder ausschließlich als Hausgewerbe i. S. d. § 11 Abs. 3 GewStG betrieben wurde. Bei einem Hausgewerbetreibenden verringert sich die Gewerbesteuer-Messzahl au... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz... mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist für die jeweilige Sparte die laufende Nummer anzugeben. Sie muss für die jeweilige Sparte mit Zeile 1 der Anlage ÖHK für die Körperschaftsteuer übereinstimmen. Die laufende Nummer der Sparte dient ihrer Identifizierung. Daher ist für KSt und GewSt jeweils dieselbe Spartennummer zu verwenden. Außerdem darf die Spartennummer gegenüber dem Vorjahr nic... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ÖHK / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In dieser Zeile ist für die jeweilige Sparte die laufende Nummer anzugeben. Diese ist für die jeweilige Sparte in Zeile 1 der Anlage ÖHG für die GewSt zu übernehmen. Die laufende Nummer der Sparte dient ihrer Identifizierung. Daher ist für KSt und GewSt jeweils dieselbe Spartennummer zu verwenden. Außerdem darf die Spartennummer gegenüber dem Vorjahr nicht geändert we... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.1 Wer antragsberechtigt ist

Investoren und Ersterwerbende Antragsberechtigt sind Investierende und Ersterwerbende. Dazu zählen insbesondere natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Unternehmen, auch mit kommunaler Beteiligung. Ebenfalls antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sons... mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.14 Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie § 10 InvStG

Zeile 28a Bestimmte Einkünfte, die über einen Investmentfonds bezogen werden, sind auf Antrag des Investmentfonds steuerfrei und unterliegen auch keinem Steuerabzug. Es handelt sich um Investmenterträge nach § 8 Abs. 1, 2 InvStG (z. B. Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, Halten von Investmentanteilen im Rahmen von Altersvorsorge- un... mehr

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Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ... mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw.... mehr

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Rechtsfähig oder nicht rech... / 2. Rechtspersönlichkeit vs. Rechtsfähigkeit

Grundsätzlich muss zwischen der Rechtsfähigkeit und der Rechtspersönlichkeit unterschieden werden.[6] Basierend auf dem Unternehmensbegriff in § 14 Abs. 2 BGB hat eine Personengesellschaft[7] Rechtsfähigkeit, wenn diese die Fähigkeit hat, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.[8] Gemäß § 705 Abs. 2 BGB kann etwa eine rechtsfähige Gesellschaft selbst Rechte erwe... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.7.2 Erwerbszweck des Abnehmers

Rz. 485 Aus den Angaben zum Erwerbszweck des Abnehmers soll sich dessen Absicht, den Gegenstand für sein Unternehmen zu verwenden, ergeben. Bei Lieferungen, deren Gegenstände nach Art oder Menge nur zur Verwendung in dem Unternehmen des Abnehmers bestimmt sein können, genügt neben der Aufzeichnung des Berufs oder Gewerbezweigs des Abnehmers die Angabe der Art und der Menge d... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 30–32 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Überblick

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer/Einrichtungen. Rz. 14 Steuerfrei sind na... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 1.1 Systematisierung von Steuern

Rz. 1 Dem Grunde nach zählen zu den Steuern nur solche Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 A... mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024: Mit Urt. v. 21.4.2022 (BFH v. 21.4.2022 – V R 2/22 (V R 6/18)) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH, Urt. v. 3.2.2022 – C-515/20, entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 Nr. 48... mehr

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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 6 Die Neuvorgaben für Vereine als Arbeitgeber

Für unzählige Vereine noch gravierender und in der Vereinspraxis spürbar sind die Verbesserungen und Anhebungen der Steuerfreibeträge für die nebenberufliche bezahlte Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, aber auch in mildtätigen Verein oder kirchlichen Organisationen und angeschlossenen Vereinen. Hierzu gab es ab 1.1.2026 folgende Verbesserungen und Betragsanpassungen: Der so... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.2 Gegenstand der Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung

Rz. 17 Die Arbeitsuchendmeldung ist wie die Arbeitslosmeldung eine Tatsachenerklärung. Kommt der Ausbildung- oder Arbeitsuchende seiner Verpflichtung nicht nach, hindert – anders als eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung als materielle Anspruchsvoraussetzung – dies nicht die Entstehung des Anspruchs auf Alg. Verfassungsrechtliche Probleme lassen sich der Verpflichtung ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2.2.2 Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b, 7c

Rz. 10 In den Fällen des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7b EStG wird die KapESt zum ermäßigten Steuersatz von 15 % erhoben, weil die betroffenen Leistungsempfänger als juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. als steuerbefreite Körperschaften ohnehin einen Anspruch auf Erstattung von 2/5 der einbehaltenen und abgeführten KapESt hätten (§ 44a A... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Pauschalbesteuerung von Sac... / 1 Pauschalierung unabhängig von der Rechtsform

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Betriebe gewerblicher Art) durchgeführt werden. Sie kann nur vom Zuwendenden selbst vorgenommen werden. Dagegen ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts jeder Betrieb gewerblicher Art ein eigenes Steuersubjekt, so... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 21 [Autor/Stand] In- und ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können Erwerber und Schenker, d.h. persönlich Steuerpflichtige und damit selbst Steuerschuldner i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG sein. Das folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 Buchst. d sowie Nr. 2 ErbStG und wird durch § 35 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG für Schenkungen ausdrü... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Inhalt des Nachlassverzeichnisses (Abs. 1 und 2)

Rz. 6 Nach Abs. 1 erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch für Rechnung des Erben, ist Abs. 1 analog anzuwenden. Zunächst sin... mehr

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Annex: Zum juristischen Ein... / I. Aktuelle Streitfragen und Rechtsprechung

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Voraussetzungen der Mitgliedschaft

Rn 42 Naturgemäß kommen als Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Gläubiger des Schuldners in Betracht. Ob die Gläubigerstellung zuvor durch einen Forderungskauf erworben wurde, spielt keine Rolle. Daneben können Mitglieder aber auch Personen sein die keine Gläubiger des Schuldners sind. Dies war zunächst streitig, der Gesetzgeber hat aber mit dem SanInsFoG[95] ein... mehr

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Entwicklungshelfer / 4 Steuerfreie Leistungen

Nach § 3 Nr. 61 EStG sind diverse aufgrund des EhfG gezahlte Leistungen steuerbefreit. Hierzu gehören: nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungshilfen[1], die vom Bund übernommenen Krankheits-, Entbindungs-, Rückführungs- und Überführungskosten[2], Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit[3], Leistungen i. S. d. gesetzlichen Unfallversich... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Handlungs- und Zustandsstörereigenschaft

Rz. 496 Bei der Frage, ob ein Verwalter öffentlich-rechtlich in Anspruch genommen werden kann, gilt es sowohl nach der Art der Inanspruchnahme als auch nach der jeweiligen Verantwortlichkeit des Verwalters zu differenzieren. Rz. 497 Grundsätzlich ist im gefahrenabwehrrechtlichen Bereich zwischen dem sog. Zustandsstörer und dem Handlungsstörer (oder Verhaltensstörer) zu differ... mehr

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Betriebsprüfung: Künstlerso... / 4 Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte.[1] Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z. B. für Material, Transport, Telefon sowie nicht künstlerische Nebenleistungen. Nicht zur Bemessungsgru... mehr