Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unternehmereigenschaft

Rz. 24 Nach dem Einleitungssatz von § 15 Abs. 1 UStG kann der Unternehmer Vorsteuern abziehen. Die erste materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist somit die Unternehmereigenschaft dessen, der den Vorsteuerabzug geltend machen möchte. Wer Unternehmer ist, bestimmt die Legaldefinition des § 2 UStG; der dortige Unternehmerbegriff ist selbstverständlich auch maßgebend ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitsgericht / 3 Prozessvertretung

Die Parteien können vor den Arbeitsgerichten erster Instanz den Rechtsstreit selbst führen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor den Arbeitsgerichten sind als Bevollmächtigte zugelassen: Rechtsanwälte, Beschäftigte der Partei oder eines konzerngebundenen Unternehmens; Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, volljährige Familienangehörig... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Zwangsvollstreckung aus arb... / 4.1 Einreichung des Antrags als elektronisches Dokument

Anträge auf eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme können von Personen und Gesellschaften des Privatrechts grundsätzlich per Post beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, wenn die vorgeschriebenen Formulare verwendet und die entsprechenden Unterlagen (Vollstreckungstitel, Forderungsaufstellung usw.) eingereicht werden. Nach § 130a ZPO besteht die Möglichkeit, entsprechende... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die Verlustabzugsbeschränkung nach § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Finale Verluste können im Inland nicht gel... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden. mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sozialdatenschutz / 1.1 Aufgaben nach dem SGB

Aufgaben nach dem SGB X im vorstehenden Sinne sind auch Aufgaben aufgrund von Verordnungen, deren Ermächtigungsgrundlage sich im SGB befindet, von über- und zwischenstaatlichem Recht im Bereich der sozialen Sicherheit, von Rechtsvorschriften, die das SGB I und das SGB X für entsprechend anwendbar erklären, des Arbeitssicherheitsgesetzes und Aufgaben, soweit sie den in § 35 SGB I... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Entgelttransparenz / 12.2.1 Unmittelbare Geltung der ETRL bei öffentlichen Arbeitgebern

Eine unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien gegenüber öffentlichen Arbeitgebern ist nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH in bestimmten Fällen möglich, wenn zu der abgelaufenen Umsetzungsfrist hinzukommt, dass die betreffende Bestimmung inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist und keine zusätzlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene erfordert. Zwei Fragen stellen... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Entgelttransparenz / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 EntgTranspG gilt das Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff, wie er sich aus § 611a BGB ergibt, zugrunde zu legen ist. Ferner gilt es für die zu ihrer Berufsbildung (§ 26 BBiG) Beschäftigten. Hier ist der sich aus § 26 BBiG ergebende weite Begriff der zur Berufsbildung Beschäftigten zugrunde... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3–9 UmwStG teilnehmen. Die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft müssen Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Verschmelzung auf eine natürliche Person.[2] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der maßgebli... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Steuersatz / 8 Kulturelle Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Die Steuerermäßigung gilt für die Eintrittsberechtigung der Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Dienstleistungen ausübender Künstler, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Begünstigt ist nur der Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Die Ermäßigung erstreckt sich nicht auf andere Lei... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Leistungsaustausch und wirt... / b) Einrichtung

Begriff der Einrichtung: Außerdem ist zu beachten, dass Abschn. 2.3. Abs. 1b UStAE (anders als Abschn. 1.1. Abs. 1 Satz 10 ff. UStAE; s. oben II.) nur für "Einrichtungen" gelten soll. Es stellt sich daher die Frage, was unter einer "Einrichtung" zu verstehen ist. Regelungen in der Richtlinie: Das europäische Mehrwertsteuerrecht erwähnt "Einrichtungen" in Art. 13 Abs. 1 MwStSy... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Leistungsaustausch und wirt... / a) Einzelbetrachtung trotz einheitlichen Unternehmens

Ein Unternehmen: Hierbei ist zunächst zu beachten, dass eine juristische Person des öffentlichen Rechts mehrwertsteuerlich nur ein einziges Unternehmen hat, nicht verschiedene Unternehmen.[28] Mehrere Tätigkeiten: Dieses Unternehmen kann sich aber natürlich aus verschiedenen wirtschaftlichen (und nichtwirtschaftlichen[29]) Tätigkeiten zusammensetzen. Typischerweise kann also ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Sponsoring - auch umsatzste... / 2.1 Leistung des Zuwendungsempfängers

Die Leistungen im Rahmen des Sponsorings sind häufig in vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sponsor und Zuwendungsempfänger (Sponsoringvertrag) geregelt, in der Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers bestimmt werden.[1] Fehlt es an einer vertraglichen Regelung und einer konkretisierten Leistung, bzw. an konkreten Vorteilen als Gegenleistung für die Zu... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Sponsoring - auch umsatzste... / 2.4 Vorsteuerabzug

Korrespondierend mit der Frage nach der Steuerbarkeit der Leistung stellt sich für den Unternehmer die Frage, in welchen Fällen er aus den mit dem Sponsoring zusammenhängenden Eingangsleistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Der Unternehmer ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.2 Auslöser einer Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau darf nur durchgeführt werden, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Der Unternehmer sollte mit einer solchen Prüfung insbesondere rechnen, wenn er sein Unternehmen neu gegründet hat und wenn er, z. B. wegen größerer Investitionen in einem Voranmeldungszeitraum, Ansprüche auf Erstattung von Vorsteuerguthaben h... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 6 Tätigkeiten für begünstigte Auftraggeber

Eine Beschäftigung im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtung liegt z. B. vor bei Tätigkeiten an einer Universität (z. B. die Tätigkeit als Korrekturassistentin)[1] an einer Volkshochschule, für das Rote Kreuz, für die Feuerwehr oder für das Techni... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 1 Nur nebenberufliche Tätigkeiten begünstigt

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten werden als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Die Steuerbefreiung hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die alle erfüllt sein müssen: Es muss eine nebenberufliche Tätigkeit vorliegen. Die Tätigkeit muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit erfolgt für eine inländi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Hinweisgeberschutzgesetz: A... / 5.1 Interne Meldestellen

Nach dem HinSchG sind alle Beschäftigungsgeber, das heißt natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und sonstige rechtsfähige Personenvereinigungen, die regelmäßig mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen, verpflichtet, interne Meldestellen, an die sich insbesondere Beschäftigte mit Informationen über Verstöße wenden können, einzurichten und zu ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 19 Stand: 06/02 – 07/2025 Juristische Personen des öffentlichen Rechts i. S. dieser Vorschrift sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Anstalten des öffentlichen Rechts und die öffentlich-rechtlichen Stiftungen. Rz. 20 Stand: 06/02 – 07/2025 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch Hoheitsakt errichtete, mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig vom Wec... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentliche Dienststellen

Tz. 50 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zu den begünstigten Zuwendungsempfängern zählen insbesondere die inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder die inländischen öffentlichen Dienststellen (§ 10b Abs. Satz 2 Nr. 1 EStG, Anhang 10). Dazu gehören nicht nur die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland, sondern auch die juristischen Personen... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 2b Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Literatur Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerun... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit dem durch das Steueränderungsgesetz 2015 eingefügten § 2b UStG wurde die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Bindung an das deutschen Körperschaftssteuerrecht gelöst und weitgehende den Regelungen des Unionsrechtes angepasst (vgl. Kommentierung zu § 2b UStG). Aufgrund der Übergangsregelung des... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8 Begriff der "Juristischen Personen des öffentlichen Rechts"

1.8.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verpachtung einzelner Wirtschaftsgüter durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts

5.2.1 Allgemeines Tz. 70 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Verpachtung einzelner WG durch eine jur Pers d öff Rechts ist grds der Vermögensverwaltung zuzuordnen (s Tz 48). Sie ist stlich nur dann relevant, wenn WG verpachtet werden, die wes Betriebsgrundlagen eines (anderen) BgA der jur Pers d öff Rechts oder einer Eigen-Gesellschaft der jur Pers d öff Rechts sind (zur Verpachtu... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Kapitalausstattung des Betriebs gewerblicher Art durch die juristische Person des öffentlichen Rechts

11.2.1 Angemessene Ausstattung mit Eigenkapital Tz. 210 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In Bezug auf einen BgA gibt es – wegen der unbeschr Haftung der jur Pers d öff Rechts – keine dem Nenn-Kap einer Kap-Ges entspr EK-Größe, die die Funktion einer Haftungssubstanz hat, gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegt und von der Vermögenssphäre der Träger-Kö rechtlich getrennt is... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Betätigung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Wird eine ehrenamtliche Person für eine öffentlich-rechtliche Person tätig, ist die Vergütung nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei, weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass es sich immer um einen angemessenen Auslagenersatz handelt. Das gilt jedoch nur für den hoheitlichen Bereich, der i. d. R. durch Gesetz ausdrü... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Die juristische Person des öffentlichen Rechts als Steuersubjekt wegen jedes einzelnen BgA

Tz. 10 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Unbeschr kstpfl sind nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG nicht die jur Pers d öff Rechts, sondern "BgA von jur Pers d öff Rechts". Hieraus folgert die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.03.1974, BStBl II 1974, 391), dass nicht der BgA St-Rechtssubjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 6 KStG ist, sondern die jur Pers d öff Rechts wegen jedes einzelnen BgA. "St-Rechtssubjekt" i... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 8 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Inländische jur Pers d öff Rechts unterliegen nach § 2 Nr 2 KStG mit den inl Eink, die dem St-Abzug vollständig oder tw unterliegen, der beschr KSt-Pflicht. Dazu im Einzelnen s Tz 257 und s § 2 KStG Tz 204 ff. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Die Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen sind einem Betrieb gewerblicher Art mittelbar über eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zuzurechnen (§ 8b Abs 6 S 2 KStG)

Tz. 342 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 8b Abs 6 S 2 KStG gelten die Abs 1 bis 5 für Bezüge und Gewinne entspr, die einem BgA einer jur Pers d öff Rechts über andere jur Pers d öff Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die Leistungen nicht iR eines BgA erfasst werden. Entspr gilt für ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Durchlaufspenden an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. inländische öffentliche Dienststellen

Tz. 65 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Das Durchlaufspendenverfahren ist für Zuwendungen/Spenden nach dem 31.12.1999 keine zwingende Voraussetzung mehr für die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen. So sind ab dem 01.01.2000 alle steuerbegünstigten Körperschaften i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3), unabhängig von ihrem steuerbegünstigten Zwecken, zum unmittelbaren Empfan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 Ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 9 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Vorschrift des § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 KStG bezieht sich ausschl auf BgA inl jur Pers des öff Rechts (Sitz oder Geschäftsleitung im Inl). Sie ist auf BgA ausl jur Pers d öff Rechts weder unmittelbar noch analog anzuwenden. Die KSt-Pflicht ausl jur Pers d öff Rechts richtet sich ausschließlich nach § 2 Nr 1 KStG. Danach ist eine ausl ju... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Betriebe gewerblicher Art, die selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (§ 4 Abs 2 KStG)

Tz. 58 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 4 Abs 1 KStG erfasst den BgA als unselbständigen Teil einer jur Pers d öff Rechts und unterwirft ihn der KSt. St-Subjekt ist die jur Pers d öff Rechts für jeden einzelnen BgA (s Tz 10 ff). In vielen Fällen stellt die Tätigkeit einer jur Pers d öff Rechts jedoch in vollem Umfang einen BgA dar (der BgA und die jur Pers d öff Rechts sind im s... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Betätigung für andere als juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG greift dann, wenn es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten für andere als für juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nur dann steuerfrei, wenn das Entgelt in einem Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für den Zeitverlust besteht. Dan... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Leistungen an andere juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden Leistungen an andere jPöR ausgeführt, liegen nach § 2b Abs. 3 UStG größere Wettbewerbsverzerrungen insbesondere (nicht abschließende Aufzählung) nicht vor, wenn: 1.) die Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur von jPöR erbracht werden dürfen (zu weiteren Einzelheiten vgl. BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl I 2016, 1451, Rz.... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Unternehmereigenschaft bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 27 Abs. 22 UStG beinhaltet eine fünfjährige Übergangsfrist für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit § 2b UStG wird die Frage nach der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Vorgaben des EU-Rechts angepasst und der inhaltlich schon lange nicht richtlinienkonforme § 2 Abs. 3 UStG beerdigt.... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2 Juristische Person als Abnehmer

Rz. 67 Stand: 06/03 – 07/2025 Unter § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG fallen juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, sofern sie entweder kein Unternehmer sind, oder, bei gegebener Unternehmereigenschaft, den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erwerben (vgl. Abschn. 6a.1. Abs. 14 UStAE; vgl. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG = sog. Sch... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Juristische Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Auf Antrag erhalten juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-IdNr., wenn sie diese für i. g. Erwerbe benötigen. HINWEIS Eine juristische Person erhält damit die USt-IdNr. primär zur Besteuerung der i. g. Erwerbe! Nur dann, wenn dazu eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird dies... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.2 Sonderfall juristische Person

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Gesetz führt die juristische Person in § 1a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG und in § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG auf. Dabei wird nicht zwischen juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts unterschieden (zu Letzteren vgl. Abschn. 1a.1. Abs. 3 UStAE; zu Problemen der GKV als Erwerber vgl. Pommerin/Paßgang, UStB 2012, 235, vgl... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Belcke/Westermann, Die Besteuerung öffentlicher Unternehmen – Die Umsatzsteuerreform und weitere aktuelle Praxishinweise zum Jahresbeginn 2016, BB 2/2016, 87 ff. Burret, Aktuelles zur Anwendung des § 2b UStG in der Praxis – Aussicht auf eine verlängerte Übergangsfrist und die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft, NWB 2020, 1411. Burret, Reform der Umsatzbesteuerung der öff... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Steuerpflichtige Person (§ 2 öUStG; § 2 dUStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das UStG knüpft an den Begriff des Unternehmers an, d. h. nur Leistungen eines Unternehmers i. S. d. UStG unterliegen der USt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, feh... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2 Organisationsformen der öffentlichen Hand

Tz. 16 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für stliche Zwecke ist es tw erforderlich, die wirtsch Tätigkeiten der öff Hand nach ihren vd Organisationsformen zu unterscheiden. So wird zB unterschieden in BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Unterscheidung ist insbes für die Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und b EStG entsch (hierzu s Tz 249 ff). Tz. 17 Stand: EL 1... mehr