Fachbeiträge & Kommentare zu Juristische Person des öffentlichen Rechts

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Juristische Personen.

Rn 3 In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen alle juristischen Personen des Öffentlichen Rechts und des Privatrechts, dh insb alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (zum Verhältnis zu § 18 s dort Rn 2), eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts, Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG, auch die Deutsche Post AG,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Juristische Personen.

Rn 7 Der Sitz der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts ist grds im Errichtungsakt genannt, zB für die BaFin in § 1 II FinDAG, für die Bundesnetzagentur in § 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (zur Bestimmung durch Satzung vgl BGH JZ 60, 444 [BGH 22.10.1959 - II ZR 83/58]; BSGE 52, 203 [BSG 08.10.1...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Juristische Personen

Rz. 35 Das Gesetz geht ohne Weiteres davon aus, dass eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts Erbe werden kann (vgl. §§ 2044 Abs. 2 S. 3, 2101 Abs. 2, 2106 Abs. 2 S. 2, 2109 Abs. 2, 2163 Abs. 2 BGB). Es spricht also nichts gegen die Erbeinsetzung z.B. einer GmbH, einer AG, eines eingetragenen Vereins, aber auch des Bundes, der Länder oder Gemeinden. Vora...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Als juristische Personen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Rn 27 Behörden und juristische Personen des Öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen gebildeten Zusammenschlüsse (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen einschließlich öffentlich-rechtlicher Verbände) müssen sich grds durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (MüKoZPO/Toussaint § 78 Rz 24; Musielak/Voit/Weth § 78 Rz 21, 22). Für diese Personen gilt jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prorogationsbefugte Parteien des Abs 1.

Rn 6 Die Kaufleute gehören zu den prorogationsbefugten Vertragsparteien gem § 38 I. Wer Kaufmann ist, bestimmt sich im Anwendungsbereich des § 38 I nach dem deutschen Sachrecht als der lex fori (München OLGR 01, 27), mithin nach den §§ 1 ff HGB (Hambg OLGR 08, 340; Karlsr MDR 02, 1269). Demnach fallen hierunter ein Handelsgewerbe betreibende Vollkaufleute (§ 1 II HGB), ins H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rn. 137 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Anwendung von § 50d Abs 7 EStG müssen Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG (s § 49 Rn 199–203 (Viebrock)) vorliegen, die aus einer Kasse einer juristischen Person des öffentlichen Rechts iSd jeweiligen abkommensrechtlichen Kassenstaatsklausel gewährt werden. Resultieren diese Einkünfte aus einem Dienstverhältnis mit einer anderen Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Androhung des Ordnungsmittels.

Rn 9 Vor Verurteilung des Schuldners zu einem Ordnungsgeld bzw zur Ordnungshaft muss die Verhängung angedroht werden, § 890 II. Einer Androhung von Ordnungsmitteln ggü einer Behörde bedarf es nicht, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass sie, ohnehin an Recht und Gesetz gebunden, einer Unterlassungsverpflichtung nachkommen wird (VG Sigmaringen 17.11.22 – 4 K 2313/22, Rz 32...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 14 EuVTVO – Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner.

Gesetzestext (1) Das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück sowie eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung kann dem Schuldner auch in einer der folgenden Formen zugestellt worden sein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beteiligung öffentlicher Stellen.

Rn 5 III nimmt – wie auch § 10 IV 2 – Behörden u juristische Personen des Öffentlichen Rechts v Anwaltszwang nach I, II aus. Das gilt auch vor dem BGH, wobei hier der Vertreter jedoch die Befähigung zum Richteramt haben muss. Hauptanwendungsfall v III sind das JugA u die öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger. Die Befreiung nach III greift nicht, wenn die öffentliche Stell...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Beteiligten das Verfahren selbst betreiben. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Darüber hinaus sind als Bevollmächtigte, soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, vertretungsbefugt nurmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 18 gilt für den gesamten Fiskus. Als ›Fiskus‹ bezeichnet man den Staat, soweit er nicht hoheitlich handelt, sondern als juristische Person des Öffentlichen Rechts am Privatrechtsverkehr teilnimmt (St/J/Roth Rz 2; allgM; vgl BVerfG NJW 83, 25, 26 [BVerfG 19.10.1982 - 2 BvF 1/81]; Grüneberg/Ellenberger vor § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 2; Zö/Schultzky Rz 1). Fisk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind durch einen Rechtsanwalt, durch einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse als elektronisches Dokument zu übermitteln. 2Ist dies aus technischen Gründen vorüb...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Dem Grunde nach

Rz. 5 Von einer unbeschränkten Steuerpflicht ist die Rede, wenn entweder der Erblasser oder der Erwerber ein Inländer im Sinne des Gesetzes ist.[1] Es reicht also aus, wenn einer von beiden Inländer im Sinne des Gesetzes ist. Damit unterscheidet sich das deutsche Erbschaftsteuerrecht erheblich von dem anderer Staaten, die zumeist nur auf den Erblasser abstellen. Nach § 2 Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. damals 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Private in hoheitlicher Funktion.

Rn 7 Ein Rechtsverhältnis kann auch dann öffentlich-rechtlichen Charakter haben, wenn an ihm ausschl Personen des Privatrechts beteiligt sind. Dies gilt speziell für die Fälle der sog Beliehenen, denen förmlich die eigenverantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Öffentlichen Rechts übertragen wurde, zB Schornsteinfeger und öffentlich bestellte Prüf- od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO J

Jahresfrist § 27 EGGVG 8 JGG Aufgaben § 151 FamFG 23 Jugendamt Anhörung § 194 FamFG 1 Gewaltschutzsachen § 212 FamFG 3 Mitwirkung § 162 FamFG 1 Verfahrensrechte § 162 FamFG 16 Jurisdiktionsprivileg § 328 ZPO 34 juristische Person Anstalt § 50 ZPO 15 Auflösung § 51 ZPO 10 des Öffentlichen Rechts § 50 ZPO 15 des Privatrechts § 50 ZPO 16 Fiskus § 50 ZPO 15 Gebietskörperschaft § 50 ZPO 15 Kirch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. (3) Behörden und juristische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. 2Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit sie nicht nach Maßgabe des Absatzes 2 zur Vertret...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungshaft.

Rn 28 Alternativ zur Verhängung eines Ordnungsgeldes kann das Gericht den Schuldner wegen einer Zuwiderhandlung zu einer Ordnungshaft von mindestens einem Tag (Art 6 II 1 EGStGB) und höchstens 6 Monaten je Festsetzung (Abs 1 S 1) verurteilen. Der zusätzliche Erlass eines Haftbefehls ist nicht erforderlich, aber möglich (Celle 29.8.23 – 21 WF 64/23, Rz 19 ff = NJW-RR 24, 7). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 2Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. 3Vor dem Bundesgerichtshof müssen si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verfassungsbeschwerde

Schrifttum: Fleury, Verfassungsprozessrecht, 9. Aufl. 2012; Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Klein/Sennekamp, Aktuelle Zulässigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde, NJW 2007, 945; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gestufte Rechtsverhältnisse (›Zwei-Stufen-Theorie‹).

Rn 17 Sie bezeichnen neben dem rein fiskalischen Handeln einen wesentlichen Bereich der Beteiligung staatlicher Stellen und Institutionen am Rechtsverkehr auf privatrechtlicher Grundlage, und zwar auf einer zweiten Stufe der Abwicklung, nicht selten, wenn auch nicht zwingend etwa bei Vergabe von Subventionen (BGHZ 40, 206). Häufig zweistufig ausgestaltet sind auch die Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfassungsrechtliche Grundlagen.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 101 I GG und setzt die darin enthaltene Gewährleistung des gesetzlichen Richters um. Sie ist als gerichtsverfassungsrechtliche Ausprägung des allg Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art 3 I GG, Willkürverbot) anzusehen und gehört zu den im Verletzungsfall mit der Verfassungsbeschwerde reklamierbaren ›Justizgrundrechten‹ (Art 93 I Nr 4a GG; § 90 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anzeige.

Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gg die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt werden, welche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschäftigte (Abs 2 Nr 1).

Rn 3 Die Rechtsform, in der die Genannten handeln, ist für die Anwendung der Norm ohne Bedeutung. Nach dem Wortlaut kommt es auch nicht darauf an, ob das Beschäftigungsverhältnis öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, ob es zeitlich befristet und welcher Art die Beschäftigung ist und ob der Beschäftigte mit der Streitsache befasst ist oder eine Position mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit in Fällen mit Auslandsberührung.

Rn 5 In Fällen mit Auslandsberührung ist § 38 I anwendbar, sofern die Vorschrift nicht durch speziellere Normen des internationalen Zivilprozessrechts, einschließlich solcher in etwaigen bi- oder multilateralen Staatsverträgen, verdrängt wird. Im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt Art 23 EuGVVO aF (= Art 25 EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung; s.a. Rn 9) § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zum ehrenamtlichen Richter kann ernannt werden, wermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 4d UKlaG – Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen.

Gesetzestext (1) 1Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Einrichtungen, die grenzüberschreitende Verbandsklagen nach Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2020/1828 erheben können. 2Es veröffentlicht die Liste in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf seiner Internetseite. Es teilt der Europäischen Kommission zum 1. Dezember 2023 die bestehenden qualifiz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. (2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Die Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft nach Abs 1 S 1 in erster Linie Rechtsanwälte und Notare. Wegen der gesetzgeberisch in unglücklicher Weise mit der elektronischen Einreichung verknüpften allgemeinen Regelung der schriftlichen Einreichung von Anträgen und Erklärungen (oben Rn 1) kann aus ihr nicht der Schluss gezogen werden, dass bei Gericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schriftform, elektronisches Dokument, Unterschrift.

Rn 5a Die Beschwerdeschrift ist gem v Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten der nach inhaltlicher Prüfung die Verantwortung übernimmt (BGH FamRZ 23, 369), zu unterzeichnen (II 1). Das gilt auch für Behörden u Versorgungsträger (Bremen FamRZ 20, 531). Zur Unterzeichnung m ›iA‹ bzw ›iV‹ oder einer unleserlichen Unterschrift sowie Einreichung mittels Telefax, Computerfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befugnisse der Präsidien.

Rn 21 Das Verbot der willkürlichen Einrichtung eines Ausnahmegerichts für einen Einzelfall oder für eine überschaubare Zahl von individuell bestimmten Fällen abw von den die rechtsstaatliche Justiz im Verständnis des Grundgesetzes kennzeichnenden allg abstrakten und im Voraus festgelegten Zuständigkeitsregeln (dazu oben Rn 7) richtet sich an den Gesetzgeber sowie an die Exek...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 29 II gilt für Erfüllungsortvereinbarungen und beschränkt deren Wirksamkeit auf den genannten Personenkreis, also Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zum Normzweck s Rn 2; vgl auch § 38). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an (Musielak/Voit/Heinrich Rz 39; MüKoZPO/Patzina Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 794a gilt grds nur für die Räumung von Wohnraum. Bei einer Nutzung nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch zur Ausübung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit ist zu differenzieren: Lassen sich die zu Wohnzwecken genutzten Räume wirtschaftlich sinnvoll separieren, so gilt § 794a nur für diese Räume. Ist eine sinnvolle Trennung nicht möglich, werden alle Räume von...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Schrifttum: Baum, Änderungen der AO im Jahre 2024, NWB 2025, 224; Günther, Regierungsentwurf JStG 2024 – geplante verfahrensrechtliche Änderungen, AO-StB 2024, 225; Günther, Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024, AO-StB 2024, 374; Hütwohl, Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) – Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.09 (BGBl I, 2258) eingefügt. Sie dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung, wenn Geldforderungen und andere Vermögensrechte auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids gepfändet werden sollen. Stellt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag ele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abtretungsverbot (§ 399 Alt 2 BGB).

Rn 22 Der geschuldete Gegenstand muss grds pfändbar sein, wie Geld bzw übertragbare Sachen oder Rechte einschl der Geldforderungen. Zahlungsansprüche sind zwar grds pfändbar, doch verlieren kontokorrentzugehörige Einzelforderungen aufgrund der Kontokorrentabrede ihre rechtliche Selbständigkeit. Gepfändet werden kann lediglich die Saldoforderung nach § 357 HGB (BGH NJW 81, 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zivilrechtliche Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren.

Rn 4 Im Bereich hoheitlicher Tätigkeit (acta iure imperii) genießen souveräne Staaten vorbehaltlich ausdrücklicher einschr zwischenstaatlicher Vereinbarungen (dazu Rn 7) nach dem Völkergewohnheitsrecht, das gem Art 25 GG auch für deutsche Gerichte verbindlich ist, grds vollständige Immunität (vgl § 18 Rn 4 allg zur sog Staatenimmunität). Sie umfasst auch die notwendig für si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Vertretung vor dem BGH.

Rn 12 Nach Abs 4 S 1 müssen sich die Beteiligten vor dem BGH durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen (Ausn: Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen und VKH). Dies gilt auch für den anwaltlichen Verfahrensbeistand eines Kindes (BGH FamRZ 19, 1077). Damit soll der hohe Sachverstand der bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwälte genutzt werden. Nach S 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mitgliedsbeiträge als Zuwendungen i. S. v. § 10b EStG

Tz. 38 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10 (Spendenabzug) zählen neben den Spenden grundsätzlich auch die Mitgliedsbeiträge, die zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Empfänger...mehr