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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kanada

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Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Es gilt das DBA vom 19.04.2001 mit Zustimmungsgesetz vom 23.03.2002 (BGBl 2002 II, 670 = BStBl 2002 I, 505) nebst Protokoll vom 19.04.2001 (BGBl 2002 II, 703 = BStBl 2002 I, 518). Zur Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung.

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Art 1; zur Ansässigkeit > Doppelbesteuerung Rz 18, 19). Für die Kirchensteuer gilt es nur mittelbar, soweit die ESt ihre BMG ist. Es gilt räumlich für die Bundesrepublik Deutschland und Kanada. Es entspricht im Wesentlichen dem OECD-MA; vgl BMF vom 12.11.2014, BStBl 2014 I, 1467; > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn sowie > Doppelbesteuerung Rz 17 ff.

 

Rz. 3

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert. Sie können aber in dem anderen Staat besteuert werden, wenn die Tätigkeit dort ausgeübt wird (Art 15 Abs 1). Bei nur vorübergehender Tätigkeit in dem anderen Staat bleibt jedoch das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn die Voraussetzungen der auf einen beliebigen 12-Monats-Zeitraum abstellenden 183-Tage-Klausel vorliegen (Art 15 Abs 2). Zu Einzelheiten > Doppelbesteuerung Rz 28 ff. Zu Besonderheiten > Rz 4–10.

 

Rz. 4

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Vergütungen für nichtselbständige Arbeit an Bord von Schiffen oder Luftfahrzeugen, die im internationalen Verkehr betrieben werden, können jeweils nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem das Unternehmen ansässig ist, das die Fahrzeuge betreibt (Art 15 Abs 3).

 

Rz. 4/1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Erhält eine in dem einen Vertragsstaat ansässige Person Vergütungen für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat einer ju...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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