Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Folgen der unterbliebenen Anhörung.

Rn 11 Unterlässt das Familiengericht die notwendige Anhörung des Jugendamtes oder hört es ein unzuständiges Jugendamt an, so stellt dies einen schweren Verfahrensmangel dar, der bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 69 I 2, 3 zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückverweisung an das AG führen kann (Frankf FamRZ 17, 244; Köln FamRZ 95, 1593; Prütting/Helms/Hammer § 162 Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Überprüfung bei Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666–1667 BGB (Abs 3).

Rn 32 Hat das Gericht von einer Maßnahme nach §§ 1666–1667 BGB abgesehen, weil eine Gefährdung des Kindeswohls (noch) nicht festgestellt werden konnte, soll es gem Abs 3 auch diese Entscheidung überprüfen. Der Gesetzgeber hatte hier insb den Fall vor Augen, dass die Eltern im Ausgangsverfahren zur Abwendung einer Maßnahme nach § 1666 BGB ihre Bereitschaft zur Inanspruchnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Durchführung des vereinfachten Verfahrens.

Rn 20 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 1626a II 2 BGB vor, soll das Gericht ohne mündliche Erörterung entscheiden. Der Gesetzesentwurf sah zunächst eine zwingende Durchführung des vereinfachten Verfahrens bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1626a II 2 BGB vor. Die Ausgestaltung als Soll-Regelung geht auf eine Beschlussempfehlung und Bericht des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Urkunden.

Rn 19 Für Urkunden des Jugendamtes wird die vollstreckbare Ausfertigung von dem Mitglied der Behörde erteilt, das auch zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, § 60 S 3 Nr 1 SGB VIII. Über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung entscheidet das AG, in dessen Bezirk sich das Jugendamt befindet, so § 60 S 3 Nr 2 SGB VIII. Die Entscheidung trifft der Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das weitere Vorgehen bei einer Anordnung nach S 3 oder 4.

Rn 19 Das Gesetz enthält keine Vorgaben zum Inhalt einer Anordnung, insb nach S 4. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt festlegen, bei welcher Beratungsstelle und binnen welcher Frist die Eltern sich beraten lassen sollen (BTDrs 16/6308, 237). Damit die Maßnahme zielgerichtet greifen kann, sollte im Termin gemeinsam mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rügeberechtigung (Abs 1 S 1).

Rn 7 Die Rüge kann nur von einem Verfahrensbeteiligten einer Kindschaftssache nach § 155 I erhoben werden. Das ist in Antragsverfahren der Antragsteller (§ 7 I), diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird oder die vAw oder auf Antrag zu beteiligen sind, wie zB der Verfahrensbeistand, § 158 III 2, oder das Jugendamt, das gem § 162 II zwingend in Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit eines Erörterungstermins.

Rn 4 Ein nach Abs 1 S 1 anzuberaumender Termin zur Erörterung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 1666 und 1666a BGB und setzt das Vorliegen einer ›möglichen Kindeswohlgefährdung‹ voraus. Unklar ist, ab wann von einer solchen möglichen Kindeswohlgefährdung gesprochen werden kann. Die Gesetzesbegründung nimmt in diesem Zusammenhang auf die in § 8a SGB VIII geregelte An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. ›Muss-Beteiligung‹, Abs 2 S 1.

Rn 13 Gem Abs 2 S 1 muss das Jugendamt in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls gem §§ 1666, 1666a BGB zwingend beteiligt werden. Der Wortlaut erfasst auch Verfahren, die lediglich die Entziehung der Vermögenssorge nach § 1666 II zum Gegenstand haben. Ob dies so beabsichtigt war, ist zumindest zweifelhaft. Diese Verfahren werden zwar idR auf Anregung des Jugendamts eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachholung der Anhörung bei Gefahr im Verzug, Abs 1 S 2.

Rn 9 Die Regelung entspricht § 159 III 2 bzw. § 160 IV. Eine Anhörung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie vor Erlass der Entscheidung erfolgt. Dementsprechend regelt Abs 1 S 2, dass (nur) bei Gefahr im Verzug zunächst von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese aber unverzüglich nachgeholt werden muss. Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn durch die aufgrund der Anhör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. § 176 II.

Rn 4 Aus Abs 2 folgen bestimmte Verfahrensrechte des gem. Abs 1 S 1 anzuhörenden bzw im konkreten Fall gem Abs 1 S 2 angehörten Jugendamts: einerseits ein Recht auf Mitteilung der Entscheidung sowie andererseits ein eigenes, von § 59 unabhängiges Beschwerderecht. Die Mitteilung der Entscheidung dient einerseits der Wahrnehmung der Beschwerdemöglichkeit, andererseits aber der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auswirkung der Beistandschaft im Verfahren – Rechtsstellung der Beteiligten.

Rn 4 Ist das Jugendamt Beistand des Kindes, kommt ihm im Verfahren gem §§ 1716 S 2, 1813 I, 1789 II 1 BGB die Stellung eines alleinigen gesetzlichen Vertreters des Kindes zu; es wird nicht zum Verfahrensbeteiligten. Der (materiell-rechtlich nach wie vor) sorgeberechtigte Elternteil ist im Verfahren Dritter und von der Vertretung ausgeschlossen. Besteht kein Einverständnis mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht nahezu wortgleich den aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (v 4.7.08, BGBl I, 1188) mit Wirkung zum 12.7.08 in das FGG aufgenommenen §§ 50e IV, 50f FGG aF. Hintergrund der Regelung ist das Bestreben, den Schutz gefährdeter Kinder zu verbessern. Zur Verwirklichung eines effektiven...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidung und Rechtsmittel.

Rn 37 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss (§ 38), der mit der Beschwerde nach §§ 58 ff angefochten werden kann. Dem Gericht wird nicht die Befugnis eingeräumt, selbst einen anderen Mitarbeiter auszuwählen. Vielmehr kann dem Jugendamt bzw dem Vormundschaftsverein gem S 2 nur aufgegeben werden, eine andere Person auszuwählen, wenn einem Vorschlag des Betrof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 34 Die Vorschrift des § 291 bezieht sich nach dem Wortlaut des Abs 1 S 1 ausdr auf die ›Auswahl der Person, der ein Verein oder eine Behörde die Wahrnehmung der Betreuung übertragen hat‹, nicht also unmittelbar die Auswahlentscheidung durch das Familiengericht. Die entspr Anwendung kommt demzufolge nur bei vergleichbaren Konstellationen in Betracht, was den Anwendungsbere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beteiligte, § 315.

Rn 14 Die Verfahrensbeteiligung in Unterbringungssachen ist in § 315 geregelt. Gem § 315 I Nr 1 ist das von der Unterbringungsmaßnahme betroffene Kind zu beteiligen, sofern es das 14. Lebensjahr vollendet hat, § 167 III. Entspr § 315 I Nr 2 iVm § 1823 BGB ist der aufenthaltsbestimmungsberechtigte gesetzliche Vertreter des Kindes (Eltern, Vormund oder Pfleger mit entspr Aufga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Weitere Beteiligte (Abs 1 S 1).

Rn 2 In VA-Sachen sind zumindest auch die Versorgungsträger beteiligt. In Kindschaftssachen ist das gemeinsame Kind der Ehegatten beteiligt, weil dessen Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (§ 7 II; zur Verfahrensfähigkeit vgl § 9 I Nr 3). Daneben ist der für das Kind bestellte Verfahrensbeistand gem § 158 III 2 als Beteiligter zum Verfahren hinzuzuziehen. Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren.

Rn 35 Das Verfahren wird ›auf Verlangen‹ des Mündels eingeleitet (vgl Rn 6). Es handelt sich nach einer vorzugswürdigen Minderansicht um ein eigenständiges Verfahren (vgl zB Prütting/Helms/Fröschle § 291 Rz 4: ›Einzelverfahren‹ iRd bestehenden Vormundschaft; vgl auch Bienwald/Sonnenfeld/Glaab § 291 Rz 8; Bauer/Klie/Lütgens/Schwedler/Walther § 291 Rz 7; aA: ›Annexverfahren‹ z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs.

Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Sternal/Schäder § 165 Rz 5). Andere Beteiligte, etwa das Kind selbst (obwohl es ein subjektives Recht auf Umgang hat), ein Umgangspfleger oder das Jugen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erweiterte Anhörung (Abs 2).

Rn 11 Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen. Mit dieser Anhörungspflicht nimmt der Gesetzgeber die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Ehegatten in den Blick, die unter der Trennung und Scheidung ihrer Eltern reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben. (2) § 155 Absatz 1 ist entsprechend anwendbar. Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsstellung der Behörden.

Rn 2 In erster Linie hat das Familiengericht die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle einzuholen, die das Kind vermittelt oder den Beratungsschein nach § 9a Abs 2 AdVermiG ausgestellt hat. Falls keine Adoptionsvermittlungsstelle tätig geworden ist, hat das Familiengericht eine fachliche Äußerung des Jugendamts einzuholen. Die fachliche Äußerung betrifft die Fra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Abs 3 ordnet für einen nicht geschäftsunfähigen Mündel nach Vollendung des 14. Lebensjahres die entsprechende Anwendung von § 291 und damit die Möglichkeit der nachträglichen Überprüfung interner Auswahlentscheidung insb des Jugendamts an. Diese Überprüfungsmöglichkeit soll dazu beitragen, den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt zu stärken, ein ausdrückliches Ziel de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung.

Rn 2 Verlangt die verletzte Person nach § 2 I GewSchG Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung, ist nach § 213 I 1 das Jugendamt anzuhören, wenn in dem Haushalt minderjährige Kinder leben, und zwar unabhängig von der Beteiligung nach § 212. Die Anhörung erfolgt – anders als nach § 49a II FGG aF – nicht nur im Fall einer ablehnenden, sondern auch vor einer sta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 In Verfahren, in denen die gemeinsame Wohnung der Beteiligten dem ASt zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird (§ 2 GewSchG), wird dem Jugendamt die Option eingeräumt, sich am Verfahren zu beteiligen, wenn Kinder betroffen sind. Denn die Zuweisung der Wohnung hat idR erhebliche Auswirkungen auf das Wohl der Kinder.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellungnahme.

Rn 6 Das Jugendamt ist nicht verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben. Das gilt auch dann, wenn es Verfahrensbeteiligung beantragt hat (Brandbg Beschl v 10.6.10 – 9 UF 142/09, openJur, 23447 = FamRZ 11, 118).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 Absatz 1) gilt entsprechend für Verfahren auf Aufhebung einer Ehe wegen Eheunmündigkeit. Die Anhörung (§ 128) soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden; § 155 Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Das Gericht hört in dem Termin das Jugendamt an, es sei denn, die Ehegatten sind zu diesem Zeitpunkt vollj...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahrensbeteiligte.

Rn 31 Wer Beteiligter in Kindschaftssachen ist, ist der allgemeinen Vorschrift des § 7 zu entnehmen. Gem § 7 Abs. 1 ist in Antragsverfahren (s.o. Rn 28) der Antragsteller Beteiligter. Rn 32 Gem § 7 II Nr 1 sind als Beteiligte hinzuzuziehen diejenigen, deren Recht durch das Verfahren unmittelbar betroffen wird (vgl hierzu Prütting/Helms/Prütting § 7 Rz 25). Rn 33 Das sind regel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung will die Erfahrungen, welche die Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt über den Lebensweg eines anzunehmenden minderjährigen Kindes gewonnen haben, für das Familiengericht fruchtbar machen. Die Vorschrift gilt nur für die Annahme eines Kindes, nicht für sonstige Adoptionen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Verfahren nach § 2 des Gewaltschutzgesetzes ist das Jugendamt auf seinen Antrag zu beteiligen, wenn ein Kind in dem Haushalt lebt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Rechtsmittel.

Rn 26 Gg den Beschluss ist die befristete Beschwerde nach § 58 I zum OLG eröffnet. Gg die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme ist der betroffene Minderjährige gem § 60 beschwerdebefugt, wenn er gem § 167 III verfahrensfähig ist, also das 14. Lebensjahr vollendet hat. Gem §§ 167 I 1, 336 kann er die Beschwerde auch bei dem AG einlegen, in dessen Bezirk er ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mitteilung der Entscheidung.

Rn 3 Nach § 213 II 1 iVm Abschn 4, XI/1 (5) MiZi hat das FamG dem Jugendamt die Entscheidung mitzuteilen. Die Mitteilung erfolgt unabhängig von der Beteiligung nach § 212u der Anhörung nach § 213 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zu beteiligen sind (2) Das Jugendamt ist in den Fällen des § 176 Abs. 1 Satz 1 auf seinen Antrag zu beteiligen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerderecht.

Rn 4 Dem Jugendamt wird ein Beschwerderecht eingeräumt. § 205 Abs 2 gilt als gesetzliche Anordnung iSd § 59 Abs 3 (Frankf Beschl v 2.7.13 – 6 WF 104/13, openJur 13, 43723).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vollstreckung erfolgt durch das Gericht, in dessen Bezirk die Person zum Zeitpunkt der Einleitung der Vollstreckung ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Das Jugendamt leistet dem Gericht in geeigneten Fällen Unterstützung. (3) Die Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 sind auch der Vermieter der Wohnung, der Grundstückseigentümer, der Dritte (§ 1568a Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches) und Personen, mit denen die Ehegatten oder einer von ihnen hinsichtlich der Wohnung in Rechtsgemeinschaft stehen, zu beteiligen. (2) Das Jugendamt ist in Ehewohnungssachen auf seinen Antrag zu beteiligen, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 89 I 1 bestimmt, dass bei Zuwiderhandlungen gg einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs Ordnungsmittel angeordnet werden können. Zudem regelt die Vorschrift in den Abs 1, 2 und 4 die Voraussetzungen für verschiedene Ordnungsmittel und legt in Abs 3 auch ihre Folgen fest. Rn 2 § 89 erfasst nur verfahrensabschließende Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / j) Einstweiliges Anordnungsverfahren, §§ 331 ff.

Rn 30 In besonders eilbedürftigen Krisensituationen ist die vorläufige Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung möglich. Gem § 51 III gelten für das einstweilige Anordnungsverfahren die für das Verfahren in der Hauptsache anzuwendenden Vorschriften. § 167 I 1 verweist insoweit auf die §§ 331 ff. Gem § 313 II ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung neben dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensbeteiligte.

Rn 9 Mit der Neuregelung der §§ 168 ff wurde davon abgesehen, eine dem § 274 entspr Vorschrift aufzunehmen, die regelt, wer als Beteiligter hinzuzuziehen ist. Abzustellen ist demzufolge auf die in § 7 enthaltenen allgemeinen Grundsätze und evtl Spezialvorschriften. Rn 10 Das betroffene Kind ist nach § 7 II Nr 1 Beteiligter des Verfahrens. Die Verfahrensfähigkeit des mindesten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Anwendungsbereich des § 168 betrifft die Auswahl und Überprüfung des Vormunds. Dabei ist unerheblich, ob es sich um die erstmalige Auswahl eines Vormunds handelt, oder ob nach Entlassung oder Tod eines Vormunds gem § 1805 I BGB ein neuer Vormund zu bestellen ist (ebenso Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 4; Sternal/Schäder § 168 Rz 4; Dutta/Jacoby/Schwab/Ivanits § 168 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Dritte Personen (Abs 1 S 2).

Rn 3 Dritte Personen sind alle zur Einlegung eines Rechtsmittels Berechtigten, unabhängig davon, ob sie formell Verfahrensbeteiligte gewesen sind, zB das gem § 162 III 2 unabhängig von seiner Beteiligtenstellung beschwerdeberechtigte Jugendamt (Prütting/Helms/Helms § 139 Rz 3; MüKoFamFG/Heiter § 139 Rz 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 4 Die Vorschrift behandelt Zahlungen an den Vormund. Gem § 168f sind die Bestimmungen auch auf Pflegschaften anzuwenden. Gemeint sind Pflegschaften nach materiellem Recht (Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 168 aF Rz 60; Prütting/Helms/Hammer § 168d Rz 7; MüKoFamFG/Schmidt § 168d Rz 14). Demzufolge gilt § 168 insb für Ansprüche des Ergänzungspflegers für Minderjährige (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Der Aufgabenbereich, Abs 1.

Rn 3 Gem Abs 1 hat der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes zu ermitteln und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dabei muss zwischen dem Interesse des Kindes und dem von ihm geäußerten Willen unterschieden werden. Zwar hat der Verfahrensbeistand den Kindeswillen in jedem Fall deutlich zu machen und in das Verfahren einzubringen, es steht ihm jedoch frei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschrift gilt (wie auch die §§ 158, 160, 161) in allen Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, wobei die in Abs 2 geregelte zwingende Beteiligung des Jugendamts ausschließlich Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB betrifft. Erfasst sind alle Kindschaftssachen, die nicht ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind. Keine Anwendung findet die Vorschrift im ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einleitung des Verfahrens auf Antrag.

Rn 5 Das Verfahren wird gem § 1626a II 1 BGB ausschließlich auf Antrag eines Elternteils (§ 23) eingeleitet; er kann mithin auch von der Mutter des Kindes gestellt werden, um den ›vordergründig sorgeunwilligen‹ Vater in die elterliche Sorge einzubinden (BTDrs 17/11048, 16). In aller Regel wird aber der Vater einen Antrag stellen. Das setzt voraus, dass er der rechtliche Vate...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnung des persönlichen Erscheinens (Abs 3).

Rn 19 Nach Abs 3 soll das Gericht das persönliche Erscheinen der verfahrensfähigen Beteiligten zum Termin anordnen. Dies dient nicht nur der Sachaufklärung, sondern soll es dem Gericht ermöglichen, mit den Beteiligten selbst (und nicht einem Vertreter) auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hinzuwirken, § 156. Das Gericht entscheidet über die Anordnung nach pflichtgemäßem E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretenmüssen einer Zuwiderhandlung (Abs 4).

Rn 6 Grundlegend setzt die Festsetzung eines Ordnungsmittels einen zu vertretenden Verstoß gg einen Vollstreckungstitel zur Herausgabe von Personen oder zur Regelung des Umgangs voraus. Eine Zuwiderhandlung ist jedes Verhalten, das der sich aus dem Titel ergebenden Verpflichtung widerspricht (Celle BeckRS 23, 3780). Bereits an einer Zuwiderhandlung fehlt es, wenn ein Kind in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einvernehmen der Beteiligten.

Rn 32 Nach dem Wortlaut des § 156 II 1 müssen alle Verfahrensbeteiligten iSv § 7 Einvernehmen erzielen. Das bedeutet, dass nicht nur die Eltern, sondern auch das Jugendamt im Falle seiner Beteiligung nach § 162 II und der Verfahrensbeistand (§ 158 III 2; vgl Brandbg FuR 17, 397) dem Vergleich zustimmen müssen (Musielak/Borth/Borth/Grandel § 156 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § ...mehr