Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.1 Informationspflicht nach Satz 1

Rz. 26 Die generelle Regelung in Satz 1 ist der Regelung nachgebildet, wie sie auch in § 64 Abs. 4 SGB VIII niedergelegt worden ist (auf die Komm. zu § 64 SGB VIII kann daher im Wesentlichen verwiesen werden). Satz 1 hat damit auch die Funktion einer Ermächtigungsgrundlage im datenschutzrechtlichen Sinne (vgl. auch Rz. 28). Rz. 26a Die Regelung ist – wie bereits Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019, 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016, 54; Cirullies, Neue Gese...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.3 Unverzüglich Benachrichtigungspflicht nach Satz 3

Rz. 22 Der mit dem KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügte Satz 3 begründet eine unverzügliche Informationspflicht (Satz 3 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt, vgl. BT-Drs. 19/28870 S. 77 f. und 112 f.; vgl. auch Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 202...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.2 Datenweitergabe nach Satz 2

Rz. 21 Satz 2 stellt eine datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage zur Weitergabe der notwendigen Daten dar und ermächtigt den Berufsgeheimnisträger zu diesem Zweck zur Weitergabe der erforderlichen Daten an das Jugendamt. Satz 2 hat dabei zugleich einschränkende Ermächtigungsfunktion. Die Befugnis zur Weitergabe von Daten an das Jugendamt besteht nach Abs. 2 nur dann, w...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 2.2.3 Subsidiäre Zuständigkeit

Rz. 25 Abs. 2 Satz 3 schließlich normiert subsidiär die Befugnis der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Regelung hat daher dort Auffangfunktion, wo Landesrecht keine Zuständigkeitsregelungen trifft. Gemeint sind die kommunalen Träger, die über ein eigenes Jugendamt verfügen (Landkreis, kreisfreie Stadt oder kreisangehörige Stadt/Gemeinde mit eigenem Jugendamt; vgl. bei: G...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 2.3 Datenschutz

Rz. 26 Wenn zur Sicherstellung der Information der Eltern über das bestehende Leistungsangebot von Beratungs- und Unterstützungsleistungen Daten zusätzlich erhoben, gespeichert oder übermittelt werden sollen, so ist diesbezüglich eine gesetzliche Regelung zumindest hinsichtlich der Rahmenbedingungen erforderlich (hierauf hatte der Gesetzgeber ausdrücklich hingewiesen, vgl. B...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Die einzelnen Absätze der Vorschrift bauen stufenartig aufeinander auf (auf das mehrstufige Verfahren hat auch der Gesetzgeber hingewiesen: BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; auf das stufenweise Vorgehen von Berufsgeheimnisträgern nimmt auch Bezug: Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 2022, 361). Sinn des abgestuften Verfahrens nach Abs. 1 und Abs. 2 zu Abs. 3 ist...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.1 Berufsgeheimnisträger – Pflicht zur Information der Eltern nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 benennt zunächst die Personengruppen, denen nachfolgend Pflichten auferlegt und Aufgaben zugewiesen werden. Dies sind insbesondere die in § 203 StGB aufgeführten sog. Berufsgeheimnisträger, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und von ihrer Ausbildung her zur Erörterung einschlägiger Problemlagen...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1.4 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 6 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 1.5 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 4 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 1.5 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 5 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 1.5 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 4 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.5 Mitarbeiter von Zollbehörden nach Abs. 5

Rz. 33 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Regelungen in Abs. 2 und 3 auch für Mitarbeiter von Zollbehörden an. Rz. 34 Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Mitarbeiter von Zollbehörden, die dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I unterliegen, nicht zugleich Berufsgeheimnisträger i. S. d. des Katalogs in Abs. 1 sind und dennoch Kenntnis kindeswohlgefährdender Um...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 37 Ein Berufsgeheimnisträger verletzt seine Schweigepflichten, wenn er bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung unmittelbar das Familiengericht und nicht zunächst das Jugendamt informiert (Hoffmann, ZKJ 2020, 249, 251; Hoffmann, ZKJ 2020, 45.). Rz. 38 Berufsgeheimnisträgers sind nicht zur Mitwirkung an der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei K...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 2.2.1 Persönliches Gespräch nach Satz 1

Rz. 15 Abs. 2 Satz 1 normiert die Befugnis der nach Landesrecht zuständigen Stellen, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Rz. 16 Verpflichteter sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Abs. 1 zuständigen Stellen, also z. B. der öffentliche Gesundheitsdienst oder das Jugendamt. Dabei kann Landesrecht die Bestimmung der für die Information der (...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.3.1 Organisationsebene örtlicher Träger der Jugendhilfe nach Satz 1

Rz. 13 Abs. 3 Satz 1 trifft eine subsidiäre Regelung für den Fall, dass keine vorrangige landesrechtliche Regelung besteht. Dann sollen die örtlichen Träger die (wie auch immer geartete) verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz organisieren. Rz. 14 Sinn der Regelung ist es, eine möglichst enge und reibungsfreie Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sicherzustellen.mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 3 Literatur

Rz. 32 Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung – Teil 2, ZKJ 2022, 292; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.2.2012, J 6.140 LS/My, Zur Aufforderung durch das Jugendamt bei Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an die Eltern, JAmt 2012, 161; Ehrmann/Breitfeld, Besserer Kinderschutz nach Inkrafttre...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Zunächst (Abs. 1) sollen die genannten Personengruppen Eltern beraten und motivieren, Hilfen nach dem SGB VIII anzunehmen. Dann (Abs. 2) sollen sie die Möglichkeit haben, zu Fragen der Gefährdung des Kindeswohls in einem konkreten Fall Beratung durch den öffentlichen Träger einzuholen, ohne die Identität der Betroffenen in diesem Stadium offenb...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1.3 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzende Reglungen finden sich in dem erst durch das KJSG mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügten § 5, der die Informationspflicht von Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten in laufenden Strafverfahren regelt (auf die Überschneidungen beider Regelungen hatte bereits der Gesetzgeber in den Gesetzesmaterialien hingewiesen, vgl. BR-Drs. 5/21 S. 125 = BT-Drs. 19/26107 S. ...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 3 Literatur

Rz. 26 DIJuF-Rechtsgutachten v. 9.1.2012, J 6.100 Sm, Das sächsische Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz entspricht nicht den Anforderungen des § 3 KKG, JAmt 2012, 28; Hundt, Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Verfahren, Kooperation und Datenschutz – Ein Überblick für alle Berufsgruppen zur neuen Rechtslage, Walhalla und Praetoria, Regensburg (Monog...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.2 Art 6 Abs. 2 GG nach Abs. 2 Satz 1 und 2

Rz. 8 Abs. 2 entspricht Art. 6 Abs. 2 GG und bildet die grundgesetzliche Norm wortgleich ab. Rz. 9 Abs. 2 formuliert wortgleich mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG das elterliche Erziehungsrecht und die damit korrespondierende Erziehungsverantwortung sowie das in Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG normierte staatliche Wächteramt. Dieses ist Ausgangspunkt für die Ausgestaltung des staatlichen Sc...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.1 Strukturelle Zusammenarbeit im Kinderschutz nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 verpflichtet die Länder, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufzubauen, weiterzuentwickeln usw. Wie die Organisationsstruktur der Netzwerke ausgestaltet sein soll und welche Leistungsträger und Institutionen im Einzelnen gemeint sind, bleibt jedoch völlig unklar. Entsprechende Aufgaben und Mitwirkungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.1 Gesetzliche Vertreter natürlicher Personen

Rz. 6 Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können grundsätzlich im Rechtsverkehr nicht selbst mit Rechtswirkungen handeln. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO sind sie ebenso wie im bürgerlichen Recht auch im Steuerrecht regelmäßig nicht zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig. Soweit sie nach bürgerlichem Recht als geschäftsfähig oder nach öffentlichem Recht als ha...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.1 Überprüfungsrecht des Jugendamtes nach Satz 1

Rz. 28 Abs. 3 Satz 1 regelt, dass das Jugendamt den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen soll, ob die Pflegeperson eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Erziehung gewährleistet und gibt damit ausschließlich dem Jugendamt ein Recht zur Überprüfung an Ort und Stelle an die Hand, um so die Erziehung durch die Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1 Entscheidungsprimat des Jugendamtes nach Abs. 1

2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1 Rz. 11 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-We...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 3 Mustervertrag Sozialpädagogische Familienhilfe

Rz. 47 Stadt … Der Oberbürgermeister Vertragsentwurf zwischen der Stadt … – Jugendamt –, vertreten durch den Oberbürgermeister, 12345 Musterstadt, im Folgenden "Jugendamt" genannt und der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Musterstadt –, vertreten durch die/den Geschäftsführer(in), Frau/Herrn …, … (Anschrift), im Folgenden "Träger" genannt über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 36 OLG Dresden, Beschluss v. 14.11.2024, 4 U 852/24: Zur zulässigen Datenerhebung durch das Jugendamt im Rahmen der Erfüllung dieses Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a und zur Einschätzung der Situation aus der ex-ante-Perspektive i. S. d. § 62 Abs. 3 Nr. 2d; Hess. VGH, Urteil v. 16.9.2014, 10 A 500/13: Zur Fremderhebung von Sozialdaten durch ein Jugendamt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 30 Erziehu... / 2.10 Kostentragungspflicht

Rz. 29 Der Richter im Jugendstrafrecht kann nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG dem Jugendlichen auferlegen, sich zwecks Betreuung und Aufsicht einem Betreuungshelfer zu unterstellen. Des Weiteren kann der Richter nach § 12 Nr. 1 JGG dem Jugendlichen nach Anhörung des Jugendamts auch auferlegen, Erziehungsbeistandschaft i. S. d. § 30 in Anspruch zu nehmen. Ob die Kosten einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.2 Beschwerderecht Beschwerdemanagement nach Abs. 2

Rz. 21 Das Jugendamt gewährleistet, dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat (vgl. hierzu auch Beckmann/Lohse, JAmt 2021, 178; vgl. zum Beschwerderecht auch Lohse, JAmt 2022, 357). Rz. 22 Adressat der Verpflichtung ist das Jugendamt. Rz. 23 Zu den weiteren Aufgaben des Jugendam...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.3 Organisation

Rz. 25 Erziehungsberatungsstellen sollen organisatorisch in eigenen Beratungsstellen untergebracht sein. Besonderes Anliegen ist es, breite gesellschaftliche Kreise zu erreichen. Kritisch wurde eingewandt, Erziehungsberatung spreche soziale Randgruppen, Ausländer und Klienten aus unteren Einkommensschichten zu wenig an, obwohl sich dort ein überproportional hoher Hilfebedarf...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 19 BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83: Volkszählungsurteil (Mikrozensus) – die Grundsätze des Datenschutzes; BSG, Urteil v. 28.11.2002, B 7/1 A 2/00 R: Zum Begriff der Erforderlichkeit von (Sozial)Daten; Hess. VGH, Urteil v. 16.9.2014, 10 A 500/13: Zum Verhältnis von rechtswidrig erhobenen Sozialdaten nach § 62 Abs. 1 und der Datenspeicherung nach § 63 Abs. 1; VG Mü...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 verpflichtet das Jugendamt für die Dauer des Pflegeverhältnisses das gemäß § 79a Satz 2 entwickelte Gewaltschutzkonzept anzuwenden. Abs. 1 Satz 2 gibt dabei der Pflegeperson sowie dem Kind oder dem Jugendlichen einen eigenständigen und speziellen Beratungs- und Beteiligungsanspruch bei der Ausgestaltung des Konzepts. Abs. 2 gibt d...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.6 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft nach Nr. 7

Rz. 23 Soweit das Jugendamt als Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen (Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft) bestimmt ist (§§ 55, 56), müssen diese Daten nach Nr. 7 statistisch erfasst werden. Gleiches gilt bei einer Beistandschaft des Jugendamts und auch bei den das Jugendamt nach § 1712 BGB treffenden Aufga...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.3 Sicherstellung der ortsnahen Beratung und Unterstützung nach Satz 3

Rz. 14 Lebt das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson außerhalb des Bereichs des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so sind ortsnahe Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Durch Satz 3 soll das Jugendamt die erforderliche Beratung und Unterstützung auch dann ortsnah sicherstellen, wenn sich das Kind weit entfernt vom Wohnort der Eltern bei der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37b Sicher... / 2.3.2 Unterrichtungspflicht der Pflegeperson nach Satz 2

Rz. 32 Das Überprüfungsrecht zum Schutz des Kindeswohls wird durch die Unterrichtungspflicht der Pflegeperson flankiert und ergänzt. Satz 2 verpflichtet die Pflegeperson, das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. Ziel ist es, alle sich anbahnenden Gefährdungen des Kindes für das Jugendamt transparent zu m...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.6 Erhebungsmerkmale Maßnahmen des Familiengerichts i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 9 und 13 nach Abs. 6 bis 6b

Rz. 23 Abs. 6 bis 6b legt die Erhebungsstruktur für Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentziehung und sonstige familiengerichtliche Maßnahmen fest. Rz. 24 Da nicht alle Personen und Institutionen eine Maßnahme direkt – wie dies etwa Jugendämtern möglich ist – anregen, sondern lediglich Hinweise geben können, wurde durch das KJSG Abs. 6 Nr. 1 entsprechend zum 10.6....mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3 Nachrang der Selbstbeschaffung und Voraussetzungen nach Abs. 3

Rz. 33 Durch § 36a Abs. 3 hat der Gesetzgeber neben das Entscheidungsprimat des Jugendamtes als zweite Säule auch den Nachrang der Selbstbeschaffung kodifiziert. § 36a Abs. 3 soll im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eine positiv-rechtliche Grundlage für die Selbstbeschaffung darstellen (Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, zur BT-Drs. 15/3676 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.7 Maßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges

Rz. 58 Hilfe zur Erziehung ist an mehreren Stellen mit dem Jugendstrafrecht verschränkt, welches ebenfalls grundsätzlich dem Erziehungsgedanken und der sozialen Förderung des Jugendlichen verpflichtet ist (vgl. auch die Komm. zu § 30). Es handelt sich hierbei noch um die Fortwirkung der früheren Fürsorgeerziehung. So kann ein Richter einem straffällig gewordenen Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.4 Kostentragungspflicht

Rz. 24 Umstritten war, ob eine jugendstrafrechtlich angeordnete Weisung einer sozialen Gruppenarbeit zu einer Kostentragungspflicht des Jugendhilfeträgers führt (vgl. insoweit auch Komm. zu § 30 im Abschnitt Kostentragungspflicht). Nach der Neuregelung durch das KICK, insbesondere der Einführung des § 36a, wird in der Literatur nun ganz allgemein vertreten, dass eine automat...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.1.1 Zuständiger Träger nach Satz 1

Rz. 6 Aufgrund der Diversität und Regionalisierung des Leistungsangebots in der Jugendhilfe, erbringen regelmäßig Einrichtungen Leistungen an Leistungsberechtigte bzw. deren Kinder oder Jugendliche, die im Einzugsbereich anderer Jugendämter ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (auf die Regionalisierung des Leistungsangebots in der Jugendhilfe hatte bereits der Gesetzgeber ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.5 Kindeswohlgefährdung nach § 8a bzw. § 4 KKG nach Buchst. d

Rz. 26 Mit dem KICK hat der Gesetzgeber Abs. 3 Nr. 2d der Vorschrift modifiziert. Die frühere Fassung stellte auf die Erforderlichkeit der Daten gemäß Abs. 3 Nr. 2 für eine gerichtliche Entscheidung, die Voraussetzung für eine Leistungsgewährung nach dem SGB VIII ist, ab. Die Vorschrift nimmt nunmehr die Erforderlichkeit der Daten für die Erfüllung eines Schutzauftrages bei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.5 Datenerhebung zur Entwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Abs. 2

Rz. 45 Mit Urteil v. 29.1.2003 (1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01) hat das BVerfG u. a. die Verpflichtung des Gesetzgebers festgestellt, die tatsächliche gesellschaftliche Entwicklung im Bereich der elterlichen Sorge im Hinblick darauf zu beobachten, ob die gesetzlichen Annahmen auch vor der Wirklichkeit Bestand haben. Dem ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung familienrec...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 3 Literatur

Rz. 68 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; 17. Kinder- und Jugendbericht v. 18.9.2024, BT-Drs. 20/12900; Achterfeld, Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für geduldete Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringun...mehr

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Jung, SGB VIII § 62 Datener... / 2.4.2.3 Erstattungsanspruch i. S. d. § 50 SGB X nach Buchst. b

Rz. 21 Soweit das Jugendamt einen Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X durchsetzen will, ist das Jugendamt ebenfalls befugt, Daten zu erheben. Dabei werden die dem Erstattungsanspruch vorausgehenden Daten ebenfalls erfasst. Sind daher Daten für die Aufhebung eines Verwaltungsaktes nach § 50 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 45, 48 SGB X notwendig, gibt Buchst. b auch hierzu einen hinr...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1.3 Normzweck

Rz. 5 § 36a insbesondere in seinem Abs. 1 schreibt das Leitbild des Jugendhilferechts und den Grundsatz vom Entscheidungsprimat des Jugendamts gesetzlich fest; eine Kostenerstattung erfolgt daher grundsätzlich nur bei einer Entscheidung durch das Jugendamt (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36a Rz. 10). Die Vorschrift dient damit –...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1.1 Historische Entwicklung

Rz. 2 Das in engen Grenzen nach § 36a geregelte Recht der Selbstbeschaffung ist erst durch Art. 1 Nr. 15 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz-KICK, BGBl. I S. 1229) mit Wirkung zum 1.10.2005 in das SGB VIII eingefügt worden. Das bisherige Jugendhilferecht kannte Regelung zur Selbstbeschaffung nicht. D...mehr