Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 42 Die privilegierte Pfändung nach § 850d I erfolgt auf Antrag eines berechtigten Gläubigers (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Kessal-Wulf/Lorenz/Els § 850d Rz 19; Musielak/Voit/Flockenhaus § 850d Rz 1, 18; Zö/Herget § 850d Rz 12). Obwohl der Gesetzestext nicht ausdrücklich ein Antragserfordernis formuliert, kann daran kein Zweifel bestehen, weil von den Kriterien der Pfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Art 56 I sieht die Aussetzung der Vollstreckung vor, sofern im Ursprungsmitgliedstaat die Vollstreckbarkeit ausgesetzt worden ist. Ob die Aussetzung vAw oder auf Antrag zu erfolgen hat, bestimmt das nationale Recht, in Deutschland auf Antrag, § 44f I IntFamRVG. Eine Verpflichtung zur aktiven Ermittlung, ob die Vollstreckbarkeit ausgesetzt worden ist, besteht allerdings ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (S 1 Nr 1).

Rn 9 Nach Abs 2 S 1 Nr 1 darf das Gericht von der Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. Die Regelung entspricht § 159 III S 1 aF. Angesichts der vielfältigen, in Betracht kommenden Ausnahmegründe hatte der Gesetzgeber von einer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals in § 159 III 1 aF abgesehen (BTDrs 16/6308, 428...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3.

Rn 5 Auch das Überprüfungsverfahren nach Abs 2 und 3 ist ein nicht förmliches selbstständiges Verfahren (Prütting/Helms/Hammer § 166 Rz 17; MüKoFamFG/Heilmann § 166 Rz 21 f; FAKomm-FamR/Waruschewski § 166 Rz 8; Bork/Jacoby/Schwab/Zorn (3. Aufl) § 166 Rz 5; BeckOKBGB/Veit § 1696 BGB Rz 63; Staud/Coester § 1666 Rz 294; KG ZKJ 23, 380; Brandbg FamRZ 18, 1595; 18, 368: ›nicht fö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Die Pflicht zur Amtsermittlung ist im allgemeinen Teil des FamFG als Verfahrensmaxime normiert, § 26. Diese Vorschrift ist gem § 113 I 1 in Ehesachen zwar nicht anwendbar, erhält inhaltlich aber über den mit § 26 wortgleichen § 127 Abs 1 S 1 gleichwohl Geltung. Das Gericht ist an das tatsächliche Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden, sondern h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Inhalt der Beschlussformel (Abs 1).

Rn 3 Die Regelungen des Abs 1 konkretisieren den Inhalt der nach § 38 II Nr 3 erforderlichen Beschlussformel für die Bestellung des Vormunds. Die Vorschrift des § 39 zur Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung bleibt hiervon unberührt. Rn 4 Nach Nr 1 muss die Beschlussformel bei der Bestellung eines Berufsvormunds iSv § 1774 I Nr 2 BGB die Bezeichnung als Berufsvormund e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung mit den Beteiligten spätestens nach einem Monat.

Rn 8 Die Vorschrift des § 155 Abs 2 S 1 entspricht § 50e II FGG aF und begründet für das Gericht die Pflicht, in einer Kindschaftssache iSv Abs 1 mit den Beteiligten einen Erörterungstermin durchzuführen, der mit einem frühen ersten Termin in Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 272 II, 275 ZPO vergleichbar ist. Ein ›schriftliches Vorverfahren‹ soll nicht stattfinden, u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergänzende Anhörungspflichten im Auswahlverfahren (Abs 1).

Rn 24 Nach Abs 1 soll das Gericht bei der Auswahl des Vormunds auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Mündels anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. Die Vorschrift übernimmt die bislang in § 1779 III 1 BGB aF geregelte Anhörungspflicht im gerichtlichen Verfahren zur Auswahl eines Vormunds und enthält eine Son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollständige oder teilweise Entziehung der Personensorge nach §§ 1666, 1666a BGB (Abs 2 Nr 1).

Rn 15b In Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB ist die Bestellung eines Verfahrensbeistands regelmäßig erforderlich, wenn die tw oder vollständige Entziehung der Personensorge in Betracht kommt; die Verfahren betreffen regelmäßig die Zuordnung eines Kindes zu seiner Familie (BTDrs 13/4899, 131 zu § 50 FGG aF); der Gesetzgeber weist demzufolge auf die typischerweise erheblichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kindschaftssachen betreffend die Person des Kindes.

Rn 5 Ein Verfahrensbeistand ist dem Kind bei Vorliegen der Voraussetzungen gem Abs 1 S 1 in einem seine Person betreffenden Verfahren zu bestellen; insoweit entspricht die Vorschrift dem § 50 I FGG aF. Die Regelung erfasst sämtliche Kindschaftssachen iSv § 151 Nr 1–8, soweit diese nicht ausschließlich das Vermögen des Kindes betreffen (Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 4; MüKoF...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vormundschaft, Nr 4.

Rn 14 Umfasst sind sämtliche Verfahren, die die Bestimmung der Person oder der Rechte oder Pflichten des Vormunds betreffen (§§ 1773–1808 BGB); insb sind zu nennen (vgl BTDrs 16/6308, 234; vgl auch Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 15–18a; MüKoFamFG/Heilmann § 151 Rz 41–43; Sternal/Schäder § 151 Rz 14): die Anordnung der Vormundschaft, auch schon vor der Geburt des Mündels (§ 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Überprüfung von kindesschutzrechtlichen Maßnahmen iSv § 1696 Abs 2 BGB (Abs 2).

Rn 29 Abs 2 enthält die Verpflichtung des Gerichts, eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme, die vAw abgeändert werden kann, in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Die Überprüfung kindesschutzrechtlicher Maßnahmen mit Dauerwirkung hat ausnahmslos vAw zu erfolgen (Frankf 28.6.19 – 4 UF 136/19; Saarbr FF 19, 121 [OLG Nürnberg 31.10.2018 - 7 UF 617/18] für an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 Die Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft nach Abs 1 S 1 in erster Linie Rechtsanwälte und Notare. Wegen der gesetzgeberisch in unglücklicher Weise mit der elektronischen Einreichung verknüpften allgemeinen Regelung der schriftlichen Einreichung von Anträgen und Erklärungen (oben Rn 1) kann aus ihr nicht der Schluss gezogen werden, dass bei Gericht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 17 EGGVG – [Weitere Zulässigkeit von Datenübermittlungen].

Gesetzestext Die Übermittlung personenbezogener Daten ist ferner zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stellemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 82 Brüssel IIb-VO – Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat.

Gesetzestext (1) Erwägt ein Gericht oder eine zuständige Behörde die Unterbringung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat, so holt es/sie vorher die Zustimmung der zuständigen Behörde jenes anderen Mitgliedstaats ein. Zu diesem Zweck übermittelt die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats der Zentralen Behörde des ersuchten Mitgliedstaats, in dem das Kind unter...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / VI. Gestaltungen zu einem Vormund

Rz. 67 Eltern können für den Fall, dass ihr minderjähriges Kind nach ihrem Tod eines Vormunds bedarf, durch letztwillige Verfügung diejenige Person benennen, die Vormund werden soll (§ 1782 BGB). Solche Verfügungen können auch in Ehegattentestamenten und Erbverträgen enthalten sein, sind aber stets einseitig und damit von jedem Elternteil einseitig widerrufbar (§§ 2270 Abs. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 170 GVG – [Nichtöffentliche Verhandlung in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext (1) 1Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Familiensachen sowie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind nicht öffentlich. 2Das Gericht kann die Öffentlichkeit zulassen, jedoch nicht gegen den Willen eines Beteiligten. 3In Betreuungs- und Unterbringungssachen ist auf Verlangen des Betroffenen einer Person seines Vertrauens die Anwesenhei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Zwangsvollstreckung.

Rn 17 Im Zwangsvollstreckungsverfahren muss zwischen den einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden. Maßgeblich ist, ob die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten des Antragstellers besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Das gilt auch im Fall der eingeschränkten Pauschalbewilligung ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Schweigepflicht / 2.1.3 DSGVO und BDSG

Eine weitere generelle gesetzliche Verschwiegenheit ergibt sich durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Dies betrifft vorrangig den Schutz persönlicher Daten. Nach der Legaldefinition des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Beschäftigtendaten...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 3.1.2 Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V, Aufnahme in den Leistungskatalog des § 92 SGB V

Sinn der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG ist die Entlastung der Krankenkassen bzw. Sozialversicherungsträger.[1] Deshalb kann die o. g. Vergleichbarkeit mit einem Katalogberuf als "Befähigungsnachweis" nicht allein ausschlaggebend sein. Praxis-Tipp Krankenkassenzulassung als Indiz für das Vorliegen einer heilberuflich ähnlichen Tätigkeit Fehlt es an einer berufsrechtlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 1 Steuerungsverantwortung des Jugendamts

Die Steuerungsverantwortung oder auch das "Entscheidungsmonopol" liegt beim Jugendamt.[1] Ohne dessen vorherige Entscheidung können Leistungsberechtigte im Allgemeinen keine Leistungen in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.1 Kenntnis des Jugendamtes über den Bedarf

Der Leistungsberechtigte muss den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über den Hilfebedarf informieren ("angemeldeter Bedarf"). Der Bedarf kann auch nachgemeldet werden.[1] Erst dann kann er sich die Leistung selbst beschaffen. Ist das nicht möglich, muss es unverzüglich nachgeholt werden. So soll sichergestellt werden, dass der Träger überhaupt die Möglichkeit erhält, selbst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 4 Verfahren

Die Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung obliegt dem sachlich und örtlich zuständigen Jugendamt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.2 Voraussetzungen der konkreten Hilfeleistung

Die Tatbestandsvoraussetzungen einer Leistungsnorm im SGB VIII für die konkrete Hilfeleistung müssen vorliegen. Die Kosten werden nur erstattet, wenn sicher ist, dass das Jugendamt die Hilfe auch gewähren muss. Andernfalls hätte dies der Leistungsberechtigte in der Hand.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Erziehung / 2.1 Wohl des Minderjährigen

Eine dem Wohl des Minderjährigen entsprechende Erziehung ist nicht gegeben, wenn der Personensorgeberechtigte seiner Erziehungsverantwortung nicht mehr eigenständig nachkommt. Aus dieser Situation heraus muss bei dem Minderjährigen eine Fehlentwicklung oder ein Rück- bzw. Stillstand der Persönlichkeitsentwicklung drohen oder bestehen. Dieser sogenannte erzieherische Bedarf m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1.3 Zeitliche Dringlichkeit

Der Kostenerstattungsanspruch ist für Situationen gedacht, in denen schnell gehandelt werden muss. Bis zur Entscheidung des Jugendamts über die Leistung kann manchmal nicht gewartet werden. Auch in Fällen des Eilrechtsschutzes[1] kommt die Entscheidung des Gerichts über eine zu Unrecht abgelehnte Leistung ggf. zu spät.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbeschaffung (Kinder- ... / 2.1 Unaufschiebbarkeit

Die sog. Selbstbeschaffung ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerungsverantwortung des Jugendamtes. Dabei decken Leistungsberechtigte ihren Hilfebedarf selbst und haben einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Jugendhilfeträger. Dieser Erstattungsanspruch ist nur gegeben, wenn der Jugendhilfeträger die Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder zu Unrecht abgelehnt ha...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.4 Unterhalt aus kindbezogenen Gründen

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte. Denn mit der Neugestaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

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Kindesunterhalt / 1.5 Titulierungsanspruch

Beim Kindesunterhalt besteht immer ein Titulierungsanspruch in Bezug auf den vollen Unterhaltsbetrag. Auch bei pünktlicher freiwilliger Zahlung des der Höhe nach nicht streitigen Kindesunterhaltes besteht ein Titulierungsinteresse. Dabei ist die sogenannte Jugendamtsurkunde nach §§ 59 Abs. 1 Nr. 3, 60 SGB VIII in der Praxis eine gängige und kostenlose Möglichkeit, einen Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Sauer, SGB IX § 14 Leistend... / 2.2.6 Besonderheit: Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen

Rz. 30 Stadt- und Kreisverwaltungen sind Rehabilitationsträger, wenn sie Träger der Jugendhilfe und/oder der Eingliederungshilfe sind (vgl. § 5 i. V. m. § 6). Teilweise wurden die Aufgaben der Eingliederungshilfe bei kreisgebundenen Städten oder Gemeinden der Kreisverwaltung übertragen. Diese Städte/Gemeinden sind dann nur noch für die Jugendhilfe zuständig. Anzumerken ist, d...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder in Pflegekindschaftsverhältnissen, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Die Kindschaftsverh...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / [Ohne Titel]

Wie so oft in der Beratungshilfe stellen sich alle Beteiligten die Frage: Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn das Jugendamt involviert ist oder eingebunden werden könnte? Geht die anwaltliche Beratung dem Jugendamt vor? Vorliegender Beitrag soll das Thema Beratungshilfe und anderweitige Hilfen – hier: das Jugendamt – beleuchten.mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt und die Beratungshilfe

Wie so oft in der Beratungshilfe stellen sich alle Beteiligten die Frage: Kann ich Beratungshilfe erhalten, wenn das Jugendamt involviert ist oder eingebunden werden könnte? Geht die anwaltliche Beratung dem Jugendamt vor? Vorliegender Beitrag soll das Thema Beratungshilfe und anderweitige Hilfen – hier: das Jugendamt – beleuchten. I. Allgemeines Was ist nochmals Beratungshil...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / VI. Zusammenfassung

Nach wie vor gilt: Das Jugendamt ist wichtig, das Jugendamt unterhält gut geschulte Mitarbeiter und das Jugendamt stellt eine andere Hilfe gegenüber der subsidiär formulierten Beratungshilfe dar. Treffen die Beratungspflichten des Jugendamtes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe mit der Beratungshilfe zusammen und liegt keine Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme des Jugendamt...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / IV. Wann geht der anwaltliche Vertreter doch vor?

Auch hier gilt der Grundsatz: Eine anderweitige Hilfe nach dem BerHG ist vorrangig, soweit sie zumutbar ist. Folgerichtig ist das Jugendamt dann keine adäquate Hilfe, wenn dessen Inanspruchnahme unzumutbar wäre. Diese Unzumutbarkeit kann nicht pauschal angenommen werden, sondern muss seitens der Beratungsperson im konkreten Einzelfall dargelegt werden. Bspw. können Faktoren ...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / III. Die Aufgaben des Jugendamtes

Die Aufgaben des Jugendamtes sind mehr als vielfältig. Zum einen ist eine Beratung in rechtlichen, tatsächlichen oder auch psycho-sozialen Problemen[8] zu erwarten. Daneben hilft die Beistandschaft weiter im konkreten Einzelfall.[9] Über § 18 SGB VIII kann zudem von einer Einstandspflicht des Jugendamtes ausgegangen werden. Die Beratung und Unterstützung umfassen danach nich...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / II. Was ist, wenn der Anwalt schon tätig war?

Mitunter könnte man davon ausgehen, dass ein Anwalt dann als gerechtfertigt anzusehen sein könnte, wenn ein dieser "ohnehin" bereits tätig wurde oder werden musste. Doch ist dies zutreffend? Nein, auch ein eventuell bestehendes Vertrauensverhältnis oder eine Vorbefassung ändern an der gesetzlichen Konzeption des BerHG einerseits nichts, andererseits nichts an deren Vorausset...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / I. Allgemeines

Was ist nochmals Beratungshilfe? Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren wird auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren In...mehr

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AGS 06/2025, Das Jugendamt ... / V. Die Zahl der Angelegenheit in familienrechtlichen Fällen

Gerade im Bereich des Familien- und Unterhaltsrechts ist dabei die Inanspruchnahme der Beratungshilfe für die Beratungsperson nicht zwingend unwirtschaftlich. Zuletzt wurde nämlich die Definition einer Angelegenheit stetig aufgeweicht. Der Begriff der Angelegenheit findet im BerHG selbst keine Definition.[16] Nur im RVG finden sich verschiedene Grundsätze hierzu. Ob der gebü...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BVerfG, Beschl. v. 13.1.2025 – 1 BvR 1454/24

1. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit ist nach § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 <209 f.>). 2. Die Fachgerichte müssen bei einem länger andauernden oder ein...mehr

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FF 06/2025, Rechtsprechung ... / 8.1 OLG Jena, Beschl. v. 20.1.2025 – 1 WF 344/24

1. Zu den Erkenntnisquellen eines Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren. 2. Ist ein Beweisbeschluss erlassen worden, um durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile zu überprüfen und soll der Sachverständige zudem überprüfen, ob im elterlichen Haushalt das Wohl der Kinder gefährdet und ggf. welche Erziehungshilfen und sonstige...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Die Änderung

Rz. 109 Die Auffassung, die eine fiktive Terminsgebühr angenommen hat, ist nunmehr in der neuen Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG umgesetzt worden. Danach erhält der Anwalt eine fiktive Terminsgebühr auch in "einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung" oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten … ohne mündliche V...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

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AGS 06/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG (S. 241 ff.). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Begrenzung der Anrechnung mehrerer Gebühren nicht nur bei der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren in Betracht kommt, sondern auch bei anderen Gebühren, und hat daher den Anwendungsbereich mit dem KostBRÄG 2025 erweitert. Anhand zahlreicher Beispielsfälle e...mehr

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FF 06/2025, Entscheidung üb... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist das Sorgerecht für das im September 2017 geborene betroffene Kind. [2] Die Kindesmutter, die türkische Staatsangehörige ist, und der Kindesvater, deutscher Staatsangehöriger mit türkischen Wurzeln, heirateten im September 2016. Die Ehe wurde im Dezember 2018 geschieden. Betreffend Sorgerecht und Umgang fanden mehrere V...mehr

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Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.2 Andere Stellen nach dem Sozialgesetzbuch

Rz. 11 Gemeint sind nach Abs. 2 die nicht in Abs. 1 genannten Leistungsträger nach dem SGB, z. B. die Träger der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreie Städte gemäß § 3 Abs. 2 SGB XII und auch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende), die Wohngeldbehörden, die Jugendämter, die Ausbildungsförderungsämter, auch die...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die interdisziplinäre Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 fördert individuell – also bedarfsbezogen – Kinder mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung bis zum Schuleintritt auf der Basis eines ganzheitlichen Früherkennungs- und Frühförderkonzeptes. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen bzw. -verzöger...mehr