Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegegeld

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Pflegegeld wird gezahlt von der > Pflegeversicherung an pflegebedürftige Personen (vgl § 28 SGB XI iVm § 37 SGB XI); von Trägern der > Sozialhilfe an pflegebedürftige Personen, sofern kein Anspruch auf Leistungen aus einer Pflegeversicherung besteht (vgl § 64a SGB XII); von der > Unfallversicherung , solange Versicherte infolge eines Versicherung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Sorgerechtsüber... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 4. (im Folgenden Kindesvater) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für die vorliegend betroffenen, derzeit neun- und fünfjährigen Kinder, auf die Beteiligte zu 5. (im Folgenden Kindesmutter) allein. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Oktober 2020 bei der Kindesmutter. Die Eltern sind mittlerwei...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.11 Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege (Nr. 9)

Rz. 93 Die Vorschrift verschafft 2 Personengruppen in 2 Tätigkeitsgebieten Versicherteneigenschaft: Zum einen den selbstständig in den Bereichen des Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege (Alt. 1) Tätigen sowie zum anderen den unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich in beiden genannten Bereichen Tätigen (Alt. 2). Die Vorschrift erfasst nicht die Beschäftigten, weil die...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.3 Kinder in Tagespflege (Alt. 2)

Rz. 77 Versicherungsschutz besteht auch für Kinder während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen. Der Begriff der Tagespflege wird durch das SGB VIII konkretisiert. Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Nr. 8 Buchst. a nimmt aber nu...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.8.2 Kinder in Tageseinrichtungen (Alt. 1)

Rz. 74 Nr. 8 Buchst. a bezieht Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen (Alt. 1), während der Betreuung durch Tagespflegepersonen (Alt. 2) und während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen (Alt. 3; ergänzt durch das 5. SGB IV ÄndG v. 15.4.2015, BGBl. I S. 583, mit Wirkung zum 22.4.2015) kraft Gesetzes in die Versicherung ein. Kinder sind ohne untere Alt...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.1 Geburtsanzeigepflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt

Rz. 3 § 52a Abs. 4 verpflichtet das Standesamt, die Geburt eines Kindes, dessen Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) gegenüber dem Jugendamt anzuzeigen. Damit das Standesamt seiner Verpflichtung auch nachkommen kann, sieht § 18 PStG eine generelle Geburt...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1 Die Beurkundung durch das Jugendamt

2.1.1 Zuständigkeit Rz. 3 Die Urkundsperson (dazu Rn. 16 bis 18) beim Jugendamt beurkundet rechtgeschäftliche Erklärungen und Verpflichtungen Dritter, die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgeführt sind. Die Aufzählung ist abschließend. Es handelt sich um eine öffentliche Beurkundung, bei der die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes Anwendung finden. Die sachliche Zuständigkeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 56 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-RG v. 17.12.2008 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022). Durch das FGG-RG wurde das SGB VIII an die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG angepasst. Die Bestimmung ist in ihrer jetzigen Gestalt auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs ...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.2 Anzeigepflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht

Rz. 4 Hat das Standesamt dem Jugendamt die Geburt des Kindes, dessen Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) nicht miteinander verheiratet sind, angezeigt (vgl. § 68 PStG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 5 PsTV), so ist das Jugendamt gemäß Abs. 1 zur unverzüglichen Mitteilung über den Eintritt einer gesetzlichen (Amts-)Vormundschaft gegenüber dem Familiengericht verpflichtet. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.5 Rechtsfolge – Befugnisse des Jugendamtes

Rz. 64 In solchen Fällen des Konflikts zwischen dem Personensorgeberechtigten auf der einen und der Pflege- oder Erziehungsperson auf der anderen Seite soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Der Gesetzgeber will damit das Jugendamt als Vermittlungs- und Streitschlichtungsinstanz ins Spiel bringen, bevor überhaupt ein – ggf. durch das Vormundschaftsgericht zu entscheidender...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 57 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-Reformgesetzes v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022) und passt damit das SGB VIII, insbesondere auch die Auflösung der Vormundschaftsgerichte, an die neuen familienverfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG an. § 57 galt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 57 regelt die Mitteilungspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht über den Eintritt einer gesetzlichen (Amts-)Vormundschaft. Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, tritt gemäß § 1786 i. V. m. § 1791c Abs. 1 Satz 1 BGB die Amtsvormundschaft des Jugendamtes ein, wenn nicht bereits vor de...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.6 Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Mündels

Rz. 11 Abs. 5 überführt den bisherigen § 1851 Abs. 2 BGB hinsichtlich der Mitteilungspflicht des Jugendamts ins SGB VIII. Änderungen des gewöhnlichen Aufenthalts hat der Vormund dem bisher zuständigen Jugendamt nach § 1790 Abs. 5 BGB und dieses nach Abs. 5 dem neuen Jugendamt mitzuteilen, damit dieses die ihm obliegenden Pflichten zur Beratung und Kontrolle wahrnehmen kann. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.4 Auskunfts- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Familiengericht

Rz. 9 Gemäß Abs. 3 Satz 1 besteht eine Auskunftspflicht des Jugendamtes gegenüber dem Familiengericht. Diese stellt eine spezielle Regelung im Verhältnis zur allgemeinen Unterstützungspflicht nach § 50 Abs. 1 dar. Sie ist gleichwohl recht allgemein gehalten. Das Wohlergehen und die Entwicklung des Mündels soll Auskunft gegeben werden. Soweit Mängel in der Personensorge auftr...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.3 Mitteilung der Aufgabenübertragung an Bedienstete

Rz. 8 Gemäß Abs. 2 Satz 1 hat das Jugendamt vor seiner Bestellung zum Vormund mitzuteilen, welcher Fachkraft die Aufgaben als Vormund übertragen werden. Nur bei der Bestellung als vorläufiger Vormund soll die Mitteilung gemäß Abs. 2 Satz 2 nach der Bestellung binnen 2 Wochen erfolgen. Die Regelung in Abs. 2 Satz 1 ist praxisfern. Sie berücksichtigt nicht, dass die Bestellung...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 3 Literatur

Rz. 13 Hoffmann, Reform des Vormundschaftsrechts: Besonderheiten bei und nach der Bestellung des Jugendamts zum Pfleger/Vormund sowie im Kontext von Vormundschaften kraft Gesetzes, NZFam 2022, 1005.mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.5 Jährliche Prüfung zur Möglichkeit einer ehrenamtlichen Vormundschaft

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht sowohl eine i. d. R. jährlich stattfindende Prüfungspflicht des Jugendamtes als auch daran anknüpfend dessen Mitteilungspflicht gegenüber dem Familiengericht vor, ob im Interesse des Kindes oder Jugendlichen seine Entlassung als Amtsvormund/-pfleger und die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist. Die Prüfungs- und Mitteilung...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.6 Eignung der Pflegeperson

Rz. 21 Eine geschriebene Anspruchsvoraussetzung über die Eignung der Pflegeperson findet sich in § 33 nicht. Rz. 22 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege, von dem sich der Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Vollzeitpflege ableitet, kann sich jedoch von vornherein nur auf eine geeignete Pflegefamilie beziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2018, 12 B 979/18, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.1 Anwendung der Bestimmungen des BGB

Rz. 3 Abs. 1 verweist für die Führung der Beistandschaft, der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Jugendamt als Generalverweisung unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, sofern das SGB VIII, hier insbesondere die Abs. 2 bis 4, nichts anderes bestimmt. Für die Amtsvormundschaft erfasst die Verweisung die §§ 1773 bis 1808 BGB. Die Verweisung erfasst auch die Sondervo...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Auskunf... / 2.2 Anspruch der Mutter auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 5 Muss die Kindesmutter im Rechtsverkehr die Führung des Nachweises über die alleinige Ausübung der elterlichen Sorge antreten, so gestaltet sich dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage im Vergleich zu der vor dem Inkrafttreten der Kindschaftsreform (1.7.1998) geltenden Regelung mitunter wesentlich schwieriger, da ihr die Alleinsorge für ihr Kind wegen § 1626a Abs. 1 Nr...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.7 Entsprechende Geltung für Pflegschaften

Rz. 12 Abs. 6 verweist für die Pflegschaft für Minderjährige auf die für Vormünder geltenden Abs. 1 bis 5.mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geburtsanzeigepflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt Rz. 3 § 52a Abs. 4 verpflichtet das Standesamt, die Geburt eines Kindes, dessen Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) gegenüber dem Jugendamt anzuzeigen. Damit das Standesamt seiner Verpfli...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen des § 55. Abs. 1 verweist hinsichtlich der Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, soweit das SGB VIII nichts anderes bestimmt. Abs. 2 Satz 1 und 2 passt im Wesentlichen die Verweise als bloße Folgeänderungen den Neuerungen durch die Reform des Vormundschafts- und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.2 Weitere Befreiungsregelungen bei Amtsvormundschaft/-pflegschaft; Landesrechtsvorbehalt

Rz. 4 Befreiungen sowohl für das Jugendamt als auch für Vormundschaftsvereine und Vereinsvormünder enthalten die §§ 1801 Abs. 1, 1859 Abs. 1 BGB. Abs. 2 regelt weitere Befreiungen. Gemäß Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 1835 Abs. 5 BGB i. V. m. § 1798 Abs. 2 BGB hat das Jugendamt nicht die Befugnis, dann, wenn es das eingerichtete Vermögensverzeichnis für ungenügend hält, anzuordnen...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.2 Rechtsmissbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft

Rz. 11 Rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zum Zwecke der Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels sind vom Gesetzgeber inzwischen als Problem erkannt worden. Zunächst einmal sind auch rechtsmissbräuchliche Anerkennungen gleichwohl wirksam. Die frühere Regelung der behördlichen Vaterschaftsanfechtung hat das BVerfG für verfassungswidrig und nichtig ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.2 Funktionsbeeinträchtigung – Fördervoraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 2

Rz. 15 Nr. 2 setzt weiter und kumulativ voraus, dass das betroffene Kind oder der betroffene Jugendliche in seiner Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die in Nr. 2 aufgestellte Anspruchsvoraussetzung, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, beinhaltet sozialpädagogische Gesichtspunkte bzw...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i. V. m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022, 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.1 Zuständigkeit

Rz. 3 Die Urkundsperson (dazu Rn. 16 bis 18) beim Jugendamt beurkundet rechtgeschäftliche Erklärungen und Verpflichtungen Dritter, die in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 aufgeführt sind. Die Aufzählung ist abschließend. Es handelt sich um eine öffentliche Beurkundung, bei der die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes Anwendung finden. Die sachliche Zuständigkeit der Urkundsperson ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.3 Lösungsansätze

Rz. 53 In einer solchen Situation ergeben sich verschiedene Lösungsansätze. In Betracht kommt eine freiwillige Sorgerechtsübertragung nach § 1630 Abs. 3 BGB mit Einverständnis der leiblichen Eltern. Im Weigerungsfalle bleibt nur der Weg über den Sorgerechtentzug unter den Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 BGB (Gefährdung des Kindeswohls) und Übertragung der Vormundschaft auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 57 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-Reformgesetzes v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022) und passt damit das SGB VIII, insbesondere auch die Auflösung der Vormundschaftsgerichte, an die neuen familienverfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG an. § 57 galt v. 1.7.1998 bis 31....mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.1.3 Durchführung der Beurkundung

Rz. 5 Bei der Beurkundung hat die Urkundsperson die Vorschriften des BeurkG zu beachten (vgl. § 1 Abs. 2 BeurkG). Danach muss eine Niederschrift über die Beurkundung aufgenommen werden ( § 8 BeurkG). Sie enthält neben der Erklärung selbst Feststellungen über Ort und Zeit der Verhandlung und die namentliche Bezeichnung der Urkundsperson und der erklärenden Personen. Zur Prüfun...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.3 Bereithalten/Anlage von Mündelgeld

Rz. 5 Gemäß Abs. 3 Satz 1 kann der Amtsvormund/-pfleger das Mündelgeld mit Genehmigung des Familiengerichts auf Sammelkonten des Jugendamtes bereithalten und anlegen, soweit eine Trennbarkeit und Rechnungslegung des Geldes einschließlich der Zinsen jederzeit gewährleistet ist. Die Genehmigung steht im Ermessen des Familiengerichts. Dabei hat es darauf zu achten, dass das Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Auskunf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 58 ist systematisch im Zusammenhang mit den Vorschriften zu den Beurkundungsaufgaben des Jugendamtes, also den §§ 59, 60zu sehen. Für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern wird bei dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 zuständigen Jugendamt ein Sorgeregister geführt. Die Eintragungen im Sorgeregister enthalten Sorgerechtserklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB, fami...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 56 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-RG v. 17.12.2008 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022). Durch das FGG-RG wurde das SGB VIII an die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG angepasst. Die Bestimmung ist in ihrer jetzigen Gestalt auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5 Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB nach Abs. 3

Rz. 42 Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) ist mit Wirkung zum 10.6.2021 die ursprünglich in § 38 enthaltene Regelung über die Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in (den frei gewordenen) Abs. 3 überführt worden....mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage)

Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit allein das Kindeswohl ist. Die Vorschrift stellt damit das G...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Auskunf... / 2.1 Registerführung zum Zweck der Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 3 Das für den Geburtsort des Kindes oder Jugendlichen (empfangs)zuständige Jugendamt hat nach Abs. 1 zum Zwecke der Erteilung einer Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen (sog. Negativbestätigung) ein Sorgeregister zu führen. Fortlaufend einzutragen in dieses Register sind: Abgegebene Sorgeerklärungen der Eltern nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, dass sie die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.4 Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings

Rz. 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 regelt die Befugnis der Urkundsperson beim Jugendamt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen noch nicht 21-jähriger Abkömmlinge zu beurkunden. Für jedes einzelne Kind muss eine gesonderte Urkunde erstellt werden, denn mehrere Unterhaltsgläubiger können ihre gegen denselben Unterhaltsschuldner gerichteten Ansprüche nicht in einer S...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält ergänzende Regelungen zum Beurkundungsgesetz (BeurkG). Die dazu ermächtigten Beamten und Angestellten des Jugendamtes dürfen bestimmte Beurkundungen selbst vornehmen. Die Befugnis ist in § 2 Abs. 3 Nr. 12 der Jugendhilfe als andere Aufgabe zugewiesen und auf solche Beurkundungen begrenzt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilf...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.1 Stellungnahme nach Satz 1

Rz. 25 Hierfür zählt die Vorschrift abschließend den Personenkreis auf, der für die Abgabe einer solchen Stellungnahme in Betracht zu ziehen ist: ein Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (Nr. 1) oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, ein Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Nr. 2) oder ein Arzt...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.3 Begleitung und Hilfeplanung

Rz. 44 Zur Vermeidung von Nachteilen für das Kind aufgrund eines Auseinanderfallens von rechtlicher und sozialer Zugehörigkeit (dies hatte der Gesetzgeber bereits betont, vgl. BT-Drs. 11/5948 S. 71) wird das Jugendamt in enger Begleitung des Pflegeverhältnisses zu versuchen haben, Unsicherheiten bestmöglich aufzufangen und mit den Beteiligten Handlungsvorgaben zu erarbeiten....mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.1 Förderverpflichtung nach Satz 1

Rz. 38 Satz 1 konkretisiert die Verpflichtung des Jugendamtes, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten. Damit wird klargestellt, dass die Förderung der Zusammenarbeit in unterschiedlicher Form abgestimmt auf den jeweiligen Einzelfall und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation erfolgen muss. Auch w...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.2 Verpflichteter

Rz. 58 Adressat der Verpflichtung sind sowohl die Inhaber der Personensorge – also regelmäßig die Eltern – als auch die Pflegeperson. Eine unmittelbare Kontrolle der Adressaten ist zwar nicht vorgesehen; es ist aber davon auszugehen, dass bei Meinungsverschiedenheiten und bei dem Vorliegen einer Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.3.1 Funktionale Stellung

Rz. 24 Die Urkundsperson kann Beamter oder Angestellter des Jugendamtes sein, wie aus dem Wortlaut des § 60 Satz 1 hervorgeht. Das Jugendamt ist gemäß Abs. 3 Satz 1 verpflichtet, geeignete Beamte oder Angestellte für die Tätigkeit als Urkundspersonen zu ermächtigen. Die zu ermächtigenden Personen müssen geeignet sein. Die Befähigung zum höheren oder gehobenen Verwaltungsdien...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.1 Sollvorschrift

Rz. 57 Die Vorschrift ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen ist daher nur in atypischen Ausnahmesituationen davon abzusehen, das Jugendamt in seiner Vermittlerrolle einzuschalten. Diese Entscheidung hat sich allein am Kindeswohl zu orientieren. Keine (isolierte) Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Interessen der Sorgeberechti...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.4 Kürzung Pauschalbetrag bei Unterhaltspflicht nach Satz 4

Rz. 105 Sinn des § 39 Abs. 4 Satz 4 ist es, die Verwandtenpflege grundsätzlich anzuerkennen (zum Problem bei Altfällen vgl. Rz. 5; vgl. zur aktuellen Gesetzeslage grundlegend BVerwG, Urteil v. 9.12.2014, 5 C 32/13; hierzu auch Hoffmann, in: jurisPR-FamR 10/2015 Anm. 1). Im Kontext mit der Klarstellung in § 27 Abs. 2a ist sichergestellt, dass Verwandte – und damit namentlich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 132 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.1 Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft und deren Widerruf

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 müssen die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, die in der Vorschrift gesetzlich definiert werden, beurkundet werden. Dazu gehören die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geb...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr