Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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AGS 01/2023, Beschwerde der... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG setzt das Gericht unter den dort genannten Voraussetzungen die Vergütung (hier des hinzugezogenen Arztes) durch Beschluss fest. Gegen diesen Beschluss können der Berechtigte und die Staatskasse gem. § 4 Abs. 3 JVEG Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder wenn sie das Gericht in ...mehr

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Jugendamt

Zusammenfassung Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- oder Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Träge...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 9 Kostenerstattung an das Jugendamt

Das Land hat dem Jugendamt die Kosten der vorläufigen Inobhutnahme zu erstatten.[1]mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 3 Betreuung durch das Jugendamt

Das Jugendamt hat den Unterhalt und die Krankenhilfe für den Minderjährigen sicherzustellen. Ferner hat das Jugendamt auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Schließlich muss das Jugendamt – nach einer Entscheidung über die Verteilung durch das Landesjugendamt – für eine "begleitete Übergabe" des Minderjährigen an das Jugendamt der endgültigen Inobhutnahme sorgen. Da das...mehr

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Beistandschaft / 6 Anzeigepflicht und Beratung durch das Jugendamt

Das Jugendamt berät und unterstützt eine Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, unverzüglich nach der Geburt bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Dabei klärt es die Mutter über die Möglichkeiten der Beistandschaft und deren Rechtsfolge auf.mehr

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Jugendamt / Zusammenfassung

Begriff Das Jugendamt ist ein Organ des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt- oder Landkreis). Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamts (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamts). Das Jugendamt nimmt die Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Pflicht des Trägers der öffentli...mehr

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Jugendamt / 1 Behörde

Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Gebietskörperschaft. Dazu zählen der Stadtkreis, die kreisfreie Stadt oder der Landkreis. Organ des Trägers ist die Behörde der Gebietskörperschaft, also das Landratsamt bzw. Bürgermeisteramt. Das Jugendamt ist Teil dieser Behörde. Die Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass der Bundesgesetzgeber die Gebietskörpers...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 5 Mitteilungspflichten des Jugendamts

Das Jugendamt muss die vorläufige Inobhutnahme und das Ergebnis des Einschätzungsverfahrens der Verteilungsstelle mitteilen. Diese wird durch Landesrecht bestimmt, in der Regel ist es das Landesjugendamt. Die Mitteilung muss binnen 7 Werktagen erfolgen. Werktage sind Montag bis Freitag.[1] Die Verteilungsstelle muss innerhalb von 3 Werktagen dem Bundesverwaltungsamt den Minde...mehr

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Amtspflegschaft / 4 Aufgaben des Jugendamts

Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben der Amtspflegschaft an einen seiner Beamten oder Angestellten. Dieser nimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes wahr. Amtspfleger bleibt das Jugendamt. Die Amtspflegschaft ist gegenüber der Pflegschaft durch eine geeignete Einzelperson subsidiär.mehr

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Jugendamt / 3 Selbstverwaltungsbehörde

Jugendhilfe ist eine weisungsfreie Pflichtaufgabe (Selbstverwaltungsaufgabe) des örtlichen Trägers. Dies bedeutet, dass das Jugendamt nicht der Fachaufsicht übergeordneter Behörden hinsichtlich der Zweckmäßigkeit seiner Maßnahmen unterliegt. Es unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seines Handelns. Die Rechtsaufsicht wird von Regierungspräsi...mehr

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Jugendamt / 2 Fachbehörde

Das Jugendamt hat auch deshalb eine Sonderstellung gegenüber anderen Ämtern, weil es eine Fachbehörde ist, in der Fachkräfte der Sozialpädagogik, Verwaltung, Jugendverbandsarbeit und anderer Fachgebiete bei der Lösung von Aufgaben zusammenwirken. Außerdem ist das Jugendamt "Interessenvertreter" für Kinder, Jugendliche und Familien. Zur Wahrnehmung dieser Interessen ist es als...mehr

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Jugendamt / 4 Zweigliedrigkeit

Eine weitere Besonderheit des Jugendamts besteht darin, dass es zweigliedrig organisiert ist, nämlich von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung gebildet wird. Im Jugendamt als Teil der Exekutive wirkt die Vertretungskörperschaft (Kreistag oder Gemeinderat bzw. Stadtverordnetenversammlung) durch die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei der Aufgabenerfüllung mit. D...mehr

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Kindeswohlgefährdung / 1 Schutzauftrag des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung

Der Schutzauftrag des Jugendamtes verlangt, dass bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Amt das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mit Fachkräften abschätzt und ggf. das Familiengericht oder die Polizei hinzuzieht.mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 2 Durchführung

Das Jugendamt hat die Pflicht, die vorläufige Inobhutnahme durchzuführen. Der Minderjährige hat darauf einen Rechtsanspruch. Das Jugendamt kann freie Träger der Jugendhilfe an der Wahrnehmung der Aufgabe beteiligen; verantwortlich bleibt das Jugendamt.[1]mehr

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Amtsvormundschaft / 3 Bestellte Amtsvormundschaft

Liegen die Voraussetzungen für die Vormundschaft vor, kann das Familiengericht statt eines Einzelvormundes auch das Jugendamt zum Amtsvormund bestellen. Grundsätzlich ist die Amtsvormundschaft gegenüber der Einzelvormundschaft subsidiär. In der Praxis wird jedoch häufig das Jugendamt als Amtsvormund bestellt.mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / 1 Verfahren

Innerhalb von 2 Tagen nach Anmeldung zur Verteilung durch das Jugendamt bei der Landesstelle[1] muss das Bundesverwaltungsamt das Land benennen, das zur Aufnahme verpflichtet wird. Welches Land das ist, richtet sich nach der Aufnahmequote. Die Aufnahmequote ist bislang nach dem Königsteiner Schlüssel bestimmt.[2] Im Rahmen dieser Quote gilt eine Rangregelung: Zuerst wird das ...mehr

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Amtsvormundschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben der Eltern, d. h. die Personen- und Vermögenssorge und damit die gesetzliche Vertretung des Mündels. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Beistandschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beistandschaft erhält das Jugendamt neben einem Elternteil oder den Eltern die gesetzliche Vertretung des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft und die Unterhaltssicherung. Die Beistandschaft erfolgt durch Antrag. Der Beistand wird neben dem antragstellenden Elternteil bzw. den Eltern gesetzlicher Vertreter des Kindes. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 7 Zuständigkeit

Für die vorläufige Inobhutnahme ist das Jugendamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Minderjährige vor der vorläufigen Inobhutnahme tatsächlich (also rein körperlich) aufhält.[1] Die vorläufige Inobhutnahme beginnt mit der Feststellung der Einreise durch eine Behörde, also i. d. R. durch Aufgriff oder Selbstmeldung. Für die (endgültige) Inobhutnahme ist das zugewie...mehr

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Hilfeplanung / 1.2 Zweite Phase

In der zweiten Phase wird die konkrete Hilfe zur Erziehung durch die Fachkräfte des Jugendamts ausgewählt. Das Jugendamt entscheidet, ob ein erzieherischer Bedarf vorliegt und welche Art der Hilfe geeignet und erforderlich ist, um den erzieherischen Bedarf zu vermeiden. Dabei kann das Jugendamt mit den Personensorgeberechtigten und seinem Kind oder den jungen Volljährigen Ges...mehr

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Beistandschaft / 5 Wirkung

Das Jugendamt wird Beistand und überträgt die Aufgaben der Beistandschaft an einen Beamten oder Mitarbeiter des Jugendamts. Dieser wird gesetzlicher Vertreter des Kindes. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.mehr

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Altersfeststellung bei unbe... / 4 Ärztliche Untersuchung

Zunächst muss das Jugendamt den Minderjährigen über Methoden und medizinische, aber auch rechtliche Folgen bei Weigerung aufklären.[1] Folgende Untersuchungsmethoden werden u. a. angewandt: Röntgenuntersuchung der Hand und Schlüsselbeine, zahnärztliche Untersuchung, sexuelle Reifezeichen, altersrelevante Entwicklungsstörungen.[2] Die Untersuchung darf nur mit Einwilligung des Min...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / Zusammenfassung

Begriff Eingliederungshilfe ist die Hilfe eines Rehabilitationsträgers für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, um ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Wird die Hilfe nicht wegen einer körperlichen oder geistigen, sondern wegen einer seelischen Behinderung benötigt, ist die Hilfe für Kinder und Jugendliche als Jugendhil...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.2 Erstattungspflicht eines überörtlichen Trägers

Das Landesjugendamt ist dem Jugendamt gegenüber zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn sich die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt gerichtet hat[1] in Fällen der Kostenerstattungspflicht eines örtlichen Trägers ein solcher nicht vorhanden ist.[2]mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.3 Erstattungspflicht des Bundeslandes

Das Bundesland, zu dem das Jugendamt gehört, ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn innerhalb eines Monats nach Einreise aus dem Ausland Jugendhilfe geleistet wurde und sich dabei die örtliche Zuständigkeit des Jugendamts nach dem tatsächlichen Aufenthalt oder nach der Zuweisungsentscheidung der Landesbehörde[1] gerichtet hat.[2]mehr

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Hilfe zur Erziehung / 4 Verfahren

Die Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung obliegt dem sachlich und örtlich zuständigen Jugendamt. Die Entscheidung ergeht durch Verwaltungsakt.mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 6 Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers

Anders als bei der Eingliederungshilfe nach SGB XII besteht in der Jugendhilfe eine einheitliche sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfe.[1] Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 86 SGB VIII. Danach ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben die Elternteile verschied...mehr

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Sorgerecht / 1.2 Uneheliche Geburt des Kindes

Bei einem unehelichen Kind steht das Sorgerecht grundsätzlich allein der Mutter zu. Es sei denn, sie hat mit dem Vater vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt abgegeben. Die gemeinsame elterliche Sorge geht auf beide Elternteile über, wenn die Eltern später eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben oder einander heiraten. Hinweis...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / Zusammenfassung

Begriff Die vorläufige Inobhutnahme nach neuem Recht geht der (endgültigen) Inobhutnahme nach bisherigem (unveränderten) Recht voraus. Mit ihr wird über eine Anmeldung zur Verteilung des Minderjährigen entschieden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 42a SGB VIII regelt die vorläufige Inobhutnahme ("Verteilungs-Inobhutnahme"), § 42b SGB VIII die Ver...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Partnerschaftskonflikten durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendl...mehr

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Altersfeststellung bei unbe... / Zusammenfassung

Begriff Altersfeststellung ist die Ermittlung der Minderjährigkeit des unbegleiteten Ausländers durch das Jugendamt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 42f SGB VIII ist die rechtliche Grundlage für die Altersfeststellung. § 8 Abs. 1 SGB VIII verpflichtet das Jugendamt, den Minderjährigen dabei zu beteiligen. Nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII kann der Minderjährige eine...mehr

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Amtspflegschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtspflegschaft nimmt das Jugendamt bestimmte personen- oder sachbezogenen Angelegenheiten des Kindes wahr. Der Amtspfleger übernimmt die gesetzliche Vertretung des Kindes für den zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Amtspflegschaft wird vom Gericht angeordnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Nach § 55 SGB VIII wird das Jugendamt in d...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 4.2 Abschluss

Nach Abschluss des Einschätzungsverfahrens muss das Jugendamt eine Entscheidung darüber treffen, ob es den Minderjährigen zur Verteilung anmeldet. Diese Entscheidung ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine die Verteilung vorbereitende Regelung (sog. schlichtes Handeln). Dies folgt auch daraus, dass eine Regelung über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Wi...mehr

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Beistandschaft / 1 Antrag

Die Beistandschaft setzt voraus, dass ein Antragsberechtigter beim örtlich zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag auf Beistandschaft stellt.mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 1 Not-/Konfliktlage

Kinder und Jugendliche haben in einer Not- und Konfliktlage einen Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt. Die Beratung erfolgt ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung erforderlich ist und die Mitteilung an die Personensorgeberechtigten den Beratungszweck vereiteltn würde. Eine Not- und Konfliktlage besteht z. B. bei einer Gefahr für Leib und Leben od...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3 Personensorge/Umgangsrecht

Alleinerziehende haben einen Beratungsanspruch durch das Jugendamt hinsichtlich der Personensorge. Hier werden z. B. Ratschläge zur Kindererziehung und zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben. Zudem steht ihnen das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes beratend zur Seite. Die mit dem Kindsvater unverheiratete Mutter wird bei der Geltendmachung i...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Persönlichkeitsentwic...mehr

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Altersfeststellung bei unbe... / 7 Rechtsschutz

Die Altersfeststellung ist kein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X, sondern lediglich Vorbereitung der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme. Nur gegen diese Entscheidung sind daher Widerspruch und Klage zulässig.[1] Eine Entscheidung des Jugendamts über die (endgültige) Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII erfolgt nicht, da das Jugendamt die Inobhutna...mehr

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Vorläufige Inobhutnahme von... / 1 Tatbestandsvoraussetzung

Tatbestandsvoraussetzung des § 42a SGB VIII ist die unbegleitete Einreise des Minderjährigen Diese liegt auch dann vor, wenn sich Personensorge- oder Erziehungsberechtigte[1] in Deutschland aufhalten; ebenso wenn die Minderjährige verheiratet ist.[2] Aufgabe des Jugendamts ist es dann, auf eine Familienzusammenführung hinzuwirken. Gelingt diese, ist die vorläufige Inobhutnahm...mehr

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Amtsvormundschaft / 2 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Bei der gesetzlichen Amtsvormundschaft ist eine Entscheidung des Gerichts nicht notwendig. Die gesetzliche Vormundschaft beginnt automatisch durch Gesetz. Gesetzlicher Vormund ist das Jugendamt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für die folgenden Fallkonstellationen eine Amtsvormundschaft vor, sofern die Voraussetzungen der Vormundschaft nach § 1773 BGB vorliegen: bei der Gebu...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.1 Erstattungspflicht eines anderen örtlichen Trägers

Ein anderes Jugendamt ist erstattungspflichtig, wenn die örtliche Zuständigkeit bei Vollzeitpflege wechselt[1] nach (endgültiger) Inobhutnahme [2] bei fortdauernder Leistungsverpflichtung[3] bei vorläufiger Leistungsverpflichtung[4] nach Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einer Einrichtung.[5] Die Erstattungspflicht gilt nicht, wenn sich die Zuständigkeit des Jugendamts ...mehr

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Kindeswohlgefährdung / Zusammenfassung

Begriff Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, Vernachlässigung des Kindes, unverschuldetes Versagen der Eltern oder das Verhalten eines Dritten gefährdet ist. Bei einer Kindeswohlgefährdung besteht eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Ge...mehr

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Verteilung bei unbegleitete... / 2 Rechtsschutz

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts und der Landesstelle zur Verteilung sind Verwaltungsakte. Daher gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrens, insbesondere zu Anhörung [1] und Begründung.[2] Wirksam wird die Entscheidung erst nach Bekanntgabe. Adressat der Bekanntgabe ist die Landesstelle für den Bescheid des Bundesamtes und das Jugendamt sowie der Minderjährige für ...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 2.2 Beeinträchtigung der Teilhabe

Die Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gesellschaft ist in den 3 Bereichen Familie/Verwandtschaft, Kindergarten/Schule/Beruf, Freundeskreis/Freizeit festzustellen, wobei sich die Beeinträchtigung nicht auf alle 3 Bereiche erstrecken muss. Es gilt hier der Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB X. Diese Feststellung ist von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamts z...mehr

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Jugendhilfeausschuss / Zusammenfassung

Begriff Der Jugendhilfeausschuss ist ein parlamentarischer Ausschuss auf kommunaler Ebene. Er nimmt, in der zweigliedrig organisierten Behörde des Jugendamtes, gemeinsam mit der Verwaltung die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Dabei ist die Verwaltung des Jugendamtes für die laufenden Geschäfte zuständig. Der Jugendhilfeausschuss trifft Entscheidungen von grundsätzlich fachlich...mehr

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Eingliederungshilfe (Kinder... / 4 Leistungsumfang

Für den Leistungsumfang verweist § 35a Abs. 3 SGB VIII bis zum 31.12.2019 auf § 54 SGB XII. Seit 1.1.2020 gilt das SGB IX mit Teil 2 für den Umfang der Eingliederungshilfe. Für junge Menschen sind die dort aufgeführten Hilfen zu einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung am wichtigsten. Dazu kann eine Internatsunterbringung ebenso gehören, wie der Besuch einer bestimmten...mehr

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Amtsvormundschaft / 4 Aufgaben des Vormundes

Der Vormund hat neben der Personen- und Vermögenssorge die Pflicht zum persönlichen Kontakt mit dem Mündel und soll das Kind einmal im Monat in seiner gewöhnlichen Umgebung aufsuchen. Zudem muss der Vormund die Pflege und Erziehung des Kindes fördern und gewährleisten. Das Jugendamt kann diese Aufgaben nicht den Pflegeeltern übertragen, bei denen sich das Kind tatsächlich auf...mehr

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Kostenerstattung (Kinder- u... / 2.4 Erstattungspflicht eines anderen Sozialleistungsträgers

Der Träger einer anderen Sozialleistung als der Jugendhilfe ist zur Kostenerstattung verpflichtet, wenn das Jugendamt nur vorläufig Hilfe geleistet hat[1] als gemäߧ 10 SGB VIII nachrangig Verpflichteter Hilfe geleistet hat[2] Hilfe geleistet hat, obwohl es nicht zuständig war.[3]mehr

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Notsituation (Hilfe zur Beh... / Zusammenfassung

Begriff In einer Notsituation soll das Jugendamt die Eltern oder den alleinerziehenden Elternteil unterstützen, den entstandenen Betreuungsbedarf zu decken. Durch die Betreuung in einer Notsituation soll gewährleistet werden, dass sich das Kind weiterhin im gewohnten sozialen Umfeld aufhalten kann. Ein Anspruch besteht nur, wenn die Kinder bei Beginn der Leistung noch nicht ...mehr

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Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 3.1 Unterstützung im Umgangsrecht

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt im Umgangsrecht. Hier wird das Kind in der Regel darin gestärkt, mit den Umgangsberechtigten (Eltern, Großeltern, Geschwistern) den Kontakt zu pflegen, wenn es seinem Wohl entspricht.mehr