Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsnahe Handwerkerleistung

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 47 [Haushaltshilfen, Pflege, Heimkosten, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen → Zeilen 4–9] Sie können eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) beantragen, wenn die Tätigkeiten im eigenen Haushalt ausgeführt wurden. Auch die Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der zu pflegenden Person und die Unterbringung in einem Heim zur dauernden Pfl...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Allgemein

Rz. 46 Wichtig § 35a EStG Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG können in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen beantragt werden. [Überblick]mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1 Allgemein

Rz. 203 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–38] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Gruppen unterteilt. Die Aufwendungen allgemeiner Art nach § 33 EStG (s. o.) z. B. Krankheitskosten werden im EStG nur mit den allgemeinen Abzugsvoraussetzungen und nicht einzeln benannt. Sie sind auf Seite 2 in die Zeilen 31–38 einzutragen. Derartige Aufwendungen sind nur abzugsfäh...mehr

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Anlage Energetische Maßnahmen 2021 – Leitfaden

Allgemein Rz. 54 Wichtig Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage) i. Z. m. einem in der EU oder d...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonstiges 2021 – Lei... / 2 Sonstige Angaben und Anträge

Rz. 66 [Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer → Zeile 4] Hier erfolgt nicht der Abzug der normalen Erbschaftsteuer. Die Steuerermäßigung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, insbesondere bei: Forderungen des Rechtsvorgängers, die beim Erbfall der Erbschaftsteuer unterliegen und nach Übergang auf den Erben von diesem bei Zufluss als steuerpflichtige Einnahmen o...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1 Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, für Pflege, für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen

Rz. 476 In der "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" können Steuerpflichtige Steuerermäßigungen für Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die rund um den eigenen Haushalt erbracht werden, beantragen. 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung Rz. 477 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigung...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 485 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 488 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.4 Handwerkerleistungen

Rz. 491 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9] Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, sind nach § 35a Abs. 3 EStG durch eine Steuerermäßigung begünstigt, wenn die Arbeiten in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählen z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen. Die Repa...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2.2 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 487 [Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse → Zeile 5] Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt (§ 35a Abs. 2 EStG) liegt u. a. vor, wenn die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob nur im Haushalt) überschritten sind. Hier gehören neben dem ausgezahlten Arbeitslohn die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- un...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2.1 Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt

Rz. 486 [Geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt i. S. d. § 8a SGB IV → Zeile 4] Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt nach § 35a Abs. 1 EStG – Minijob – liegt vor, wenn die Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt erfolgt, ein Arbeitslohn von nicht mehr als 450 EUR je Monat gezahlt, die Beiträge zur Sozialversicherung bzw. die Steuern und Um...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 477 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Sonstiges

Rz. 493 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Weitere Beträge, wie sie bei der Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen berücksichtigt werden (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Freibetrag des § 39a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG entspricht den nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen zu berücksichtigenden Beträgen. Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 5 Buchst a EStG ist danach bereits beim LSt-Abzug die Berücksichtigung eines Verlustabzugs gemäß § 10d Abs 2 EStG (s § 10d Rn 66f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Ausschluss der Steuerermäßigung gem. § 35c Abs. 3 EStG

Rz. 25 Die Steuerermäßigung ist nach § 35c Abs. 3 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zu § 33 EStG Für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Ab...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die festzusetzende Steuer i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG

Auch im Bereich der festzusetzenden Steuer ergeben sich substanzielle Auswirkungen. Insbesondere kommt es zum Ausschluss der Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wenn sich der Haushalt im VK befindet, denn nach § 35a Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nur dann in Anspruch g...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.2 Auswirkungen auf die Veranlagungsform und den Steuersatz

Häufig ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten günstiger als die Einzelveranlagung und führt zu einer wesentlichen Steuerersparnis. Die Zusammenveranlagung ist auch dann möglich, wenn der eine Ehegatte/Lebenspartner einen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat hat. Weitere Voraussetzung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Staatsangehörigkeit eines EU-/E...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 3. Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen besteht seit VZ 2019 und ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wichtige Änderungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Zeile 5: Die Beschreibung wurde hinsichtlich des Punktes "Pflege- und Betreuungsleistungen" um den Zusatz "bei eigener Heimunterbringung" ergänzt. Die Ergänzung geht auf die BFH-R...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / II. Vordrucke zur ESt-Erklärung 2020 ohne Bezug zu Einkunftsarten

Modularer Aufbau der ESt-Erklärung: Die Erklärung der Besteuerungsgrundlagen zur ESt 2020 ist auf eine Vielzahl verschiedener Formulare verteilt. Hintergrund der in den letzten Jahren immer umfangreicher gewordenen Anzahl an unterschiedlichen Erklärungsformularen ist der mittlerweile konsequent umgesetzte modulare Aufbau der ESt-Erklärung. Der Steuerpflichtige soll zielgeric...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / VII. Nachweis der energetischen Maßnahme und unbare Zahlung

In Rz. 60 wird hinsichtlich der Nachweiserfordernisse auf das BMF-Schreiben v. 31.3.2020 verwiesen.[43] Beachten Sie: Der Bescheinigung des Fachunternehmers kommt keine dahingehende Fiktionswirkung zu, dass die Förderung ohne Nachprüfung der Voraussetzungen des § 35c EStG zu gewähren wäre.[44] Denn das Gesetz enthält keine Anhaltspunkte für eine derart weit reichende Wirkung ...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuervergünstigungsmöglichkeiten für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude sind – mit Ausnahme der energetischen Sanierungen (§ 35c EStG) – nicht sehr zahlreich. Die größte Bedeutung hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die auf Antrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und insbesondere für Handwerkerleistungen gewährt wird (s....mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6 Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG)

6.1 Begünstigte Maßnahmen Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antra...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35 a Abs. 1 und 2 EStG)

5.1 Umfang Rechtslage bei Minijobs Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 % der Aufwendungen höchstens 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt[1] und für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 4.000 EUR.[2] Die Höchstbeträ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.4 Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Mehr als 450 EUR monatlich Beträgt das monatliche Entgelt eines Beschäftigten mehr als 450 EUR , muss der Steuerpflichtige als Arbeitgeber die Bezüge dem normalen Lohnsteuerabzug nach dem ELStAM-Verfahren unterwerfen. Neben der Lohnsteuer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die gesamten Zahlungen stellen den Aufwand dar, der im Rahmen des § 35a Abs. 1 bz...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.3 Erforderliche Nachweise

Belegvorlage nur auf Anforderung Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG müssen den Steuererklärungen keine Belege beigefügt werden. Wer trotzdem dem Finanzamt die Belege vorlegt, um Rückfragen zu vermeiden und evtl. die Bearbeitung zu beschleunigen, kann dies selbstverständlich tun. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Finanzbeamte eher etwas zu beanstanden hat als ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Steuerer...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7 Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

7.1 Überblick Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskoste...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.1 Begünstigte Maßnahmen

Für Eigentümer und Mieter Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter können für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, die keine Minijobs i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG sind, und für haushaltsnahe Dienstleistungen, die keine Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG [1] sind, auf Antrag eine Steuerermäßigung v...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.3 Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)

450-EUR-Jobs Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger nur beanspruchen, wenn es sich bei dem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt. Das ist nur der Fall, wenn der Steuerpflichtige am Haushaltsscheckverfahren teilnimmt. Haushaltshilfen, Putzfrauen, angestellte Hausmeister etc., die r...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.3 Nicht berücksichtigungsfähige Dienstleistungen

Kein Bezug zum Haushalt Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben oder nicht durch die private Haushaltsführung veranlasst sind. So gehören z. B. nicht zu den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen die Kosten für die Verwaltertätigkeit bei Eigentumswohnungen[1]...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.5 Höhe der Steuerermäßigung

Pauschal 20 % Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG ist unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Sie beträgt 20 % der bezahlten Aufwendungen für die Dienstleistung, höchstens 4.000 EUR jährlich. Somit können Aufwendungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag gilt für alle nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigten Leistungen insgesamt, also fü...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.2 Haushaltsbegriff

Keine gesetzliche Definition Eine der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung nach § 35a (4) EStG ist, dass das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung bzw. die Handwerkerleistung in einem inländischen oder in einem anderen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt bzw. erbracht wird.[1] Der Begriff ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.4 Besonderheit bei Eigentumswohnungen

Steuerermäßigung für Wohnungseigentümer Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) oder ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der handwerklichen Leistung, kommt für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht, ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistung...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.4 Pflege- und Betreuungsleistungen

Bis 4.000 EUR Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kommt auch in Betracht für Pflege- und Betreuungsleistungen (s. unten) sowie Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin – die allgemeinen Unterbringungskost...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.1 Normalfall

Einkommensteuererklärung Wer die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen will, muss die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Praxis-Tipp Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Höchstbetragsüberschreitung Bei der Geltendmachung ist auf die Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und H...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.1 Umfang

Rechtslage bei Minijobs Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 % der Aufwendungen höchstens 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt[1] und für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 4.000 EUR.[2] Die Höchstbeträge werden ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8 Geltendmachung

8.1 Normalfall Einkommensteuererklärung Wer die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen will, muss die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Praxis-Tipp Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Höchstbetragsüberschreitung Bei der Geltendmachung ist auf die Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstle...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4 Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen

4.1 Anspruchsberechtigte Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Be...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 4.1 Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt ist ein Steuerpflichtiger, wenn er entweder bei haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. bei Handwerkerleistungen Auftraggeber oder bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen Arbeitgeber ist.[1] Das kann der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines eigenen Hauses, aber auch ein Mieter sein. Wohnungseigentümergemeinschaften Besteht ein Beschäftigungs...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.4 Au-pair

50 % Aufwendungen für ein im Haushalt aufgenommenen Au-pair entstehen im Wesentlichen für die Betreuung des Kindes oder der Kinder. Praktisch werden aber auch meist kleine Hausarbeiten von dem Au-pair verlangt. Werden solche "Nebenarbeiten" in der Rechnung oder dem Vertrag vereinbart, der Anteil an diesen Tätigkeiten aber nicht nachgewiesen, kann nur ein Anteil von 50 % der G...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.2 Umfang

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG gehören, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Beispiele Bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude b...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.1 Überblick

Zusätzliche Vergünstigung Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 % der Arbeitskosten, höchstens ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.2 Begünstigte Arbeiten

Handwerkliche Tätigkeiten Begünstigt sind handwerkliche Tätigkeiten, die von Eigentümern von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Gebäuden sowie von Mietern in Auftrag gegeben werden, wie z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden (z. B. Putzerneuerung, Anstrich- und Tapezierarbeiten), Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern...mehr