Rz. 487

[Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse → Zeile 5]

Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt (§ 35a Abs. 2 EStG) liegt u. a. vor, wenn die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob nur im Haushalt) überschritten sind. Hier gehören neben dem ausgezahlten Arbeitslohn die Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und KiSt, Solidaritätszuschlag, die Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Unfallversicherungsbeiträge, soweit sie der Arbeitgeber getragen hat, zu den begünstigten Aufwendungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge