Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 – Hinweise

Rz. 1 Die Bestimmung wurde nicht durch die Novelle von 1980 geändert, jedoch wesentlich durch die Reform 2008. Seitdem besteht diese Vorschrift unverändert fort. Zutreffend wird in der Literatur auf drei Aspekte hingewiesen, nämlich zum einen auf die Ablösung des Anmeldetatbestands durch die Eintragung in die in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste nach § 16 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anmeldung

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (EHUG) v. 10.11.2006 mit Wirkung v. 1.1.2007, amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Rz. 2 Die Bestimmung ist durch die Reform 2008 nicht geändert. Die Kapitalerhöhung bedarf als Gesellschaftsvertragsänderung (§ 57c Rz. 4) der Ein...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / A. Errichtung einer GmbH

1. Gründung einer GmbH durch mehrere Gesellschafter (Mehrpersonengründung) 2. Gesellschafterliste 3. Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG) 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG) 5. Gründung einer Einpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – na...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung und Erklärungen

Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene erklärte: Ich handele nachfolgend nicht für mich persönlich, sondernmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Urteilswirkung

Rz. 7 Das Urteil wirkt für und gegen alle Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder (vgl. Noack § 75 Rz. 29). Die von Dritten mit der Gesellschaft getätigten Rechtsgeschäfte werden von dem Urteil nicht berührt, § 77 Abs. 2 – Wirkung nur unter den Beteiligten (vgl. Wicke § 75 Rz. 6). Rz. 8 Das Urteil ist mit Rechtskraftzeugnis unverzüglich zum Handelsregister...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (2) Folgen der Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils

Rz. 93 Wie sich die Hafteinlage bemisst, ist umstritten. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Kapitalkonto des Erblassers negativ ist. Für den Gesellschafter-Erben der nach erfolgreichem Antrag gem. § 131 Abs. 2 HGB n.F. die Gesellschafterstellung des Erblassers als Kommanditist fortführt, ergibt sich nach Beantwortung dieser Frage nicht die Problematik der Bewert...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Gesellschafterbeschluss zur Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.14: Gesellschafterbeschluss zur Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Gesellschafterbeschluss der _________________________ GmbH Niederschrift über eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der _________________________ GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ________________...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Belehrungen, Geschäftsführerbestellung, Vollmacht

Nach Feststellung des Gesellschaftsvertrages wurden die Erschienenen, soweit dies nicht bereits im Zuge der Hinweise und zuvor angegebenen Erklärungen ausdrücklich erfolgte, über die Folgen des geschlossenen Gesellschaftsvertrages (§§ 9, 11, 19 ff. und 82 ff. GmbHG) sowie über die Voraussetzungen der Geschäftsführerbestellung belehrt. Nachdem feststand, dass der Gesellschafte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuleitung des Verschmelzungsvertrags an den Betriebsrat

Rz. 1102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.82: Zuleitung des Verschmelzungsvertrags an den (Gesamt-) Betriebsrat Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, hiermit leiten wir Ihnen als Anlage den Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 30. Liste der Übernehmer der neuen Stammeinlagen (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 GmbHG – Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG)

1. Übernehmerliste nach § 57 Abs. 3 S. 2 GmbHG als elektronische Aufzeichnung der Anmeldung angeschlossen: 2. Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG vom Notar unterschrieben mit Notarbescheinigu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Klagebefugte Gesellschafter

Rz. 5 Der Anspruch auf Auflösung ist durch Klage geltend zu machen. Klagebefugt sind nur Gesellschafter, die allein oder zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals besitzen und gem. § 16 ausgewiesen sind (vgl. §§ 16 Abs. 1, 40 Abs. 2 – in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste; Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 83). Bei der Berechnung sind etwa eingezogene ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 13. Gesellschaftsvertrag mit Sacheinlagen (ausführliche Fassung mit Bestellung eines Aufsichtsrats) – § 2 GmbHG

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], der sich auf Ersuchen der Beteiligten in die Geschäftsräume der [Name], [Anschrift], begeben hatte, erschienen:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 9. Wechsel eines Gesellschafters vor Eintragung der GmbH

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] erschienen heute, alle von Person bekannt:mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Stellung gegenüber Testamentsvollstrecker

Rz. 97 Für die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an einer OHG gilt die zu der BGB-Gesellschaft durchgeführte Erörterung (siehe oben Rdn 29). Grundsätzlich dürfte die Testamentsvollstreckung danach nicht schlechthin ausgeschlossen sein, sich aber nur auf die aus der Gesellschaftsbeteiligung resultierenden Vermögensrechte erstrecken, insbeson...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Gesellschafterliste

Rz. 797 In § 3 Abs. 5 wird dem Geschäftsführer die Verpflichtung auferlegt, mit jeder Einladung zu einer Gesellschafterversammlung eine aktuelle Gesellschafterliste[1714] in Kopie an die Gesellschafter zu übersenden. Mit dieser Regelung soll § 16 Abs. 3 GmbHG Rechnung getragen werden, der gestützt auf die zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste den gutgläubigen ...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 1. Stellung gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Rz. 109 Bereits oben (siehe Rdn 29 ff.) wurde beschrieben, wie die Auffassungen der einzelnen Senate des BGH hinsichtlich der Zugehörigkeit des vererbten Geschäftsanteils zum Nachlass und damit verbunden die Frage der Testamentsvollstreckung divergieren. Die Folgerungen zur Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an der BGB-Gesellschaft gelten entsprechend für d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / IV. Hinweise des Notars

Der Notar wies den Erschienenen darauf hin, dass die Ausgliederung zum Handelsregister anzumelden ist, und dass die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers entsteht. Weiter wies der Notar auf die Haftungsvorschriften der §§ 156, 157 UmwG hin. Ein Ausgliederungsbericht ist nach §§ 158, 153 UmwG nicht erforderlich. Ich bin Alleininhab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 4. Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des 5. VermBG)

Rz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Begründung oder Erwerb nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt ist, sind in § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 bis 4 des 5. VermBG abschließend aufgezählt. Danach können sowohl Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligungen)...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 6. Gründung einer Mehrpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – nach Musterprotokoll

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft Heute, den [Datum] – erschienen vor mir, [Name], Notar mit dem Amtssitz in [Ort], [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Legitimation: deutscher Personalausweis [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], Legitimation: deutscher Bundespersonalausweis, [Name], gebore...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Einreichungspflicht des mitwirkenden Notars

Rz. 16 Jetzige Fassung der Vorschrift hat eine weitgehende Verpflichtung des an einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder Umfangs ihrer Beteiligung mitwirkenden Notars begründet (Abs. 2). Mitwirkung des Notars ist nicht nur die Beurkundung (§ 15 Abs. 3) der Abtretung von Geschäftsanteilen, sondern betrifft alle Vorgänge, die zu einer Veränderung geführt haben...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 2. Gesellschafterliste

Liste der Gesellschafter der [Name] GmbH mit dem Sitz in [Ort] mit den Nennbeträgen der übernommenen Geschäftsanteile nach § 40 Abs. 1 GmbHG:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 56. Anmeldung zur Eintragung der Einzelfirma

An das AG – Registergericht – [Ort] Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich an: Die im Handelsregister des AG [Ort] unter HRB [Nummer] eingetragene [Name] GmbH ist durch Übertragung ihres Vermögens auf mich als Alleingesellschafter umgewandelt worden. Ich führe das Geschäft als Einzelfirma unter der Firma [Name] fort. Ich überreiche die beglaubigte Abschrift der UVZR-Nr. [N...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung gem. § 176 Abs. 2 HGB a.F.

Rz. 123 Ob bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister noch eine vollständige Haftung der Gesellschafter-Erben für die Schulden zwischen Erbfall und Eintragung gem. § 176 Abs. 2 HGB besteht, war bereits zur Fassung des Gesetzes vor Einführung des MoPeG geklärt. Sowohl der BGH als auch die überwiegende Lehre nahmen an, dass für die in die Gesellschaft eintretenden ...mehr

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AGS 12/2024, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Festsetzung des Gegenstandswertes in einer Handelsregistersache durch den BGH ist in der Praxis sehr selten. 1. Zuständigkeit des Einzelrichters Über den Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hatte hier nach der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH (AGS 2021, 471 [Hansens] = zfs 2021, 642 m. Anm. Hansens) der zuständige II. ZS des BGH...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / 8. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf Folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: Bareinlagen können grundsätzlich nur durch Einzahlung von Geld erfüllt werden, nicht auch durch Aufrechnung oder Verrechnung mit Forderungen gegen die Gesellschaft. Forderunge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung

Wir melden zur Eintragung in das Handelsregister an: Die offene Handelsgesellschaft unter der Firma [Name] mit Sitz in [Ort] ist durch Beschluss der Gesellschafter vom [Datum] nach dem UmwG durch Übertragung ihres Vermögens auf die neu gegründete [Name] Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in [Ort] umgewandelt.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / a) Musterprotokoll für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – Einpersonengesellschaft

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft Heute, den [Datum] erschien vor mir, [Name], Notar/in mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch deutschen Personalausweis/durch Pass [Land]/von Person bekannt.mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / aa) Haftung aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Rz. 39 Zunächst stellt sich für die Haftung des Gesellschafter-Erben die Frage nach einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden, also Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, die bereits vor seinem Eintritt als Gesellschafter begründet wurden. Rz. 40 Nach seiner Entscheidung vom 29.1.2001[50] führt der BGH in mehreren Entscheidungen[51] aus, dass soweit der Gesellschafte...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Geschäftsführer meldet die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma [Name] UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in [Ort] zur Ersteintragung in das Handelsregister an.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 34. Beschluss der Gesellschafterversammlung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Erhöhung der Nennbeträge der Geschäftsanteile (§§ 57c–o GmbHG)

I. Gesellschafterbeschluss Nr. ____ des Urkundenverzeichnisses für [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz zu [Ort] erschienen: Die Erschienenen sind dem Notar persönlich bekannt. Die Erschienenen erklärten: Wir sind die alleinigen Gesellschafter der [Name...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Anmeldungspflicht

Rz. 13 Der Geschäftsführer hat die Auflösung zum Handelsregister anzumelden (§ 65), der Zwang hierzu richtet sich nach § 14 HGB.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Durch das MoMiG 2008 wurde § 4a geändert (Abs. 2 wurde gestrichen; in der verbleibenden Fassung wurde das Wort "Inland" eingefügt – zur GmbH im internationalen Rechtsverkehr ( BGH v. 14.11.2017 – VI ZR 73/17 – § 4a GmbHG – Sitz – der Begriff des satzungsmäßigen Sitzes i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO n.F./Art. 60 Abs. 1 lit. a EuGVVO a.F. setzt keine Verwaltungs- ode...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Offenlegungssperre, Abs. 4

Rz. 15 Nach Abs. 4 darf der Jahresabschluss erst nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses zum Handelsregister eingereicht oder veröffentlicht werden. Da erst mit der Eintragung der Herabsetzung des Stammkapitals feststeht, dass das bereits im Jahresabschluss ausgewiesene neue Kapital richtig ist, soll so das Vertrauen der Gläubiger in einen gültigen Jahresabschlus...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / C. Änderung eines Gesellschaftsvertrages (§§ 53 ff. GmbHG)

20. Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages und Sitzverlegung 21. Anmeldung der Änderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregistermehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 § 40 wurde nach 93 Jahren nahezu unveränderter Geltung durch das MoMiG v. 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026) neu gefasst sowie durch das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (BGBl. I 2017, S. 1822 ff.) geändert. § 40 Abs. 4 wurde d...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 54 Anmeldung und Eintragung der Satzungsänderung

Fassung aufgrund des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (EHUG) v 19.11.2006 mit Wirkung v 1.1.2007. Amtliche Überschrift ergänzt durch MoMiG v 23.10.2008, iÜ unverändert. I. Anmeldung durch Geschäftsführer Rz. 1 Die Anmeldung, der Gesellschafterbeschluss (Abschrift) und der vollständige Wortlaut des geänderte...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / E. Abberufung und Bestellung von Geschäftsführern (§§ 46 Nr. 5, 39 GmbHG)

25. Protokoll einer Gesellschafterversammlung über die Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG) 26. Anmeldung des Geschäftsführerwechsels zum Handelsregister (§ 39 GmbHG)mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 61. Anmeldung der Umwandlung bei der Einzelfirma

An das AG – Registergericht – [Anschrift] HRA [Nummer] Zum Handelsregister überreiche ich die beglaubigte Abschrift der notariellen Urkunde vom [Datum] (UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] des Notars [Name]). Ich melde die Ausgliederung und das Erlöschen der Firma [Name] zur Eintragung an.mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Liquidation nach Abs. 5

Rz. 11 Eine Liquidation nach dieser Bestimmung setzt eine Löschung der Gesellschaft nach § 394 FamFG voraus. Die Vorschrift entspricht dem früheren § 2 Abs. 3 LöschG und ist mit Wirkung ab 1.1.1999 in § 66 angefügt worden. Da sich inhaltliche Änderungen nicht ergeben, ist die zu § 2 Abs. 3 LöschG ergangene Rspr. und Lit. weiter heranzuziehen. Rz. 12 Stellt sich nach Löschung ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 49. Verschmelzungsvertrag (bei Verschmelzung durch Aufnahme)

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] erschienen heute von Person bekannt: beide wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene zu 1. erklärte, dass er nicht in eigenem Namen handelt, sondern als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der [Name...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Das GmbHG ist zuletzt durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert – vgl. i.Ü. Einl. Rz. 1 ff.; ferner Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 15.7.2022 (BGBl. I 2022, S. 1146); Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änder...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung

Ich melde die in der Gesellschafterversammlung vom [Datum] gefassten Beschlüsse zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Eintragung in die eingereichte Gesellschafterliste

Rz. 4 Das Registergericht ist insofern Verwahrstelle der eingereichten Gesellschafterliste, wobei es allerdings die Übereinstimmung der Liste mit § 40 Abs. 1 S. 1 überprüfen darf ( BGH NZG 2011, 1268). Rz. 5 § 16 dient Abs. 1 neben dem konkreten Ziel der Missbrauchsbekämpfung auch dem allg. Anliegen, nämlich durch Transparenz über die Anteilseignerstrukturen der GmbH zu schaff...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Das zuständige Gericht

Rz. 4 Für die Anmeldung der GmbH ist das AG (§ 8 HGB, §§ 376, 377 FamFG) zuständig, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren (Satzungs-)Sitz hat (§ 7 Abs. 1). Dies ist zwingend. Daran hat sich durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG v. 10.11.2006, BGBl. I 2006, S. 2552) grds. nichts geändert (wegen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / VII. Hinweise

Der Notar hat die heutige Handelsregisteranmeldung mit dem Geschäftsführer [Name] ausführlich besprochen. Der Notar hat den Geschäftsführer insbesondere auch auf folgendes hingewiesen: a) Bar- und Sacheinlagen: (Wird die Gesellschaft als Unternehmergesellschaft i.S.d. § 5a GmbHG gegründet – Unterschreitung des Mindestkapitals von EUR 25.000,00 – sind Sacheinlagen unzulässig un...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines, Begriff des Geschäftsanteils

Rz. 1 Neufassung des § 14 erfolgte durch MoMiG vom 23.10.2008. Laut RegE (BT-Drucks. 16/6140, S. 37 li. Sp.) diene S. 1 lediglich der Klarstellung. Dies ist jedoch unzutreffend. Wortlaut und amtliche Paragraphenüberschrift formulieren vielmehr Pflicht des Gesellschafters zur Einlage, aus der korrespondierender Anspruch der Gesellschaft erwächst. § 14 S. 1 ist daher Anspruchs...mehr