Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.3 Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 36 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung oder Erhöhung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen werden, noch nach § 10d EStG abgezogen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die ...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.2 Auswahlermessen

Weiterhin muss das Finanzamt entscheiden und begründen, wen es als Haftungsschuldner in Anspruch nehmen will. Insofern kommen in Betracht: Der amtierende Geschäftsführer, ein früherer Geschäftsführer, weitere Geschäftsführer und der faktische Geschäftsführer. Die Auswahl des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers kann das Finanzamt – wenn die weiteren Haftungsvorausset...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.1 Haftung des Vertreters

Nach dem Gesetz haftet der gesetzliche Vertreter einer GmbH für deren steuerliche Verbindlichkeiten einschließlich der Säumniszuschläge, die aufgrund der Pflichtverletzung entstanden sind (§ 69 Satz 1 und 2 AO). Vertreter ist primär der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer (nominell bestellter Geschäftsführer). Dies gilt auch, wenn er sich im Geschäftsverkehr nebe...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.2 Zeitliche Begrenzung

Ein aktuell bestellter Geschäftsführer muss nicht stets für sämtliche Steuerschulden aus vergangener Zeit haften. Insofern ist eine zeitliche Begrenzung zu beachten, wenn das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt. Die Haftung des Vertreters ist beschränkt auf den Zeitraum, für den der Vertreter als Geschäftsführer formell bestellt oder als faktischer Geschäftsführer aufge...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Exportnation Deutschland? (... / 3. "Erklärung über die Versendereigenschaft"

Bestätigung des Kunden: Alternativ könnte sich F für jeden Transport von M.E. mitteilen lassen, ob diese "liefernder Unternehmer" ist oder nicht. Abschn. 4.3.4. Abs. 3 Satz 7 UStAE nennt ausdrücklich beispielhaft eine "beleghafte Erklärung über eine Versendereigenschaft".[44] Insbesondere bei festen Kundenbeziehungen könnten also die Kunden, die immer als "liefernde Unterneh...mehr

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Erklärung über die Eignung als Geschäftsführer oder Liquidator einer GmbH

Zusammenfassung Ein neuer Geschäftsführer muss dem Handelsregister seine Eignung für das Amt versichern. Die Handelsregisteranmeldung muss nicht sofort eingereicht werden. Sachverhalt Der vom KG Berlin entschiedene Fall betraf die Erklärung eines Liquidators über seine Eignung für das Liquidatorenamt. Dem lag der folgende Sachverhalt zugrunde: Eine GmbH wurde durch Beschluss de...mehr

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Keine Einreichung einer Gesellschafterliste durch den GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung Bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GmbH reichen die Geschäftsführer oder ein Notar eine neue Gesellschafterliste ein – ein Gesellschafter ist dazu in keinem Fall befugt. Das gilt – so das KG Berlin – selbst dann, wenn eine einstweilige Verfügung die GmbH zur Einreichung einer neuen Liste verpflichtet. Sachverhalt Das KG Berlin befasste sich mit der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.2.4 Weitere Erlöschensfälle

Rz. 51 Die Konfusion, also das Zusammenfallen von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person, führt ebenfalls zum Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis.[1] Von praktischer Bedeutung ist dies vor allem in den Fällen des § 1936 BGB, in denen beim Nichtvorhandensein von Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartnern des Erblassers das Bundesland, in dem dieser...mehr

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Unterschriftsbeglaubigung durch ausländischen Notar

Zusammenfassung Die Unterschriftsbeglaubigung eines ausländischen Notars muss dem deutschem Recht gleichwertig sein. Der Abgleich von Unterschriften mit Schriftproben reicht nicht aus. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die betroffene GmbH hatte vier Gesellschafter. Diese erhöhten im Wege der Beschlussfassung das Stammkapital der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags – Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG

Leitsatz 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen...mehr

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Verpfändung eines Kommandit... / 6. Formulierungsvorschlag

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.8 Besonderheiten bei einheitlichen Zuwendungen

Rz. 49 Grundsätzlich stellt materiell-rechtlich jede freigebige Zuwendung einen eigenständigen steuerbegründenden Tatbestand dar. Rechtlich selbstständig zu beurteilende Zuwendungen liegen insbesondere vor, wenn die Zuwendungen nicht auf einem einheitlichen Schenkungsversprechen beruhen, den Zuwendungen kein obligatorisches Forderungsrecht zugrunde liegt, das ein Stammrecht ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 2 Gesellschaftsvertrag

Rz. 6 Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) bildet die Grundlage für die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und muss gemäß § 3 Abs. 1 GmbHG mindestens enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens, den Betrag des Stammkapitals und die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (St...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.2.4 Offenlegung des Jahresabschlusses

Rz. 64 Die gesetzlichen Vertreter von großen GmbHs haben den Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers zur Offenlegung einzureichen (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB). Ebenfalls innerhalb dieser Frist einzureichen sind der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie ggf. der Bestätigungsverme...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.1 Eigenkapital

Rz. 67 Das Eigenkapital der GmbH setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, dem Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Rz. 68 Da das gezeichnete Kapital im HGB inhaltlich nicht näher konkretisiert wird, erfolgt dieses für die GmbH in § 42 Abs. 1 GmbHG: Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 3.2 Auflösung und Abwicklung

Rz. 20 Gründe für die Auflösung der GmbH sind in § 60 Abs. 1 GmbHG nicht abschließend aufgeführt. Im Gesellschaftsvertrag können gemäß § 60 Abs. 2 GmbHG weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden. Die GmbH wird gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG aufgelöst durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit, durch Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegeben...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1.6 Ankündigung durch den Vermieter

Rz. 10 Die geplante Maßnahme muss vom Vermieter angekündigt werden (LG Berlin, Urteil v. 17.5.1985, 64 S 115/84, GE 1986, 33). Wer Vermieter ist, ergibt sich grundsätzlich aus dem Mietvertrag (vgl. dazu § 535 Rn. 8 ff.). Rz. 11 Miterben (§ 2032 Abs. 1) können nur zusammen die Maßnahme ankündigen; entweder werden die Erben dann namentlich in der Ankündigung aufgeführt oder die...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Gesellschaften als Verwalter

Rz. 5 Die Rechtsprechung hat den Grundsatz aufgestellt, dass die Verwaltung aus Gründen der Klarheit der Verantwortlichkeit nur einer Person übertragen werden dürfe. Ein Beschluss, durch den z.B. "die Miteigentümer A und B" zum Verwalter bestellt werden, ist daher nichtig. Dasselbe gilt, wenn sich mehrere Personen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengesch...mehr

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Genossenschaften: Besonderh... / 8 Offenlegung des Jahresabschlusses

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer Genossenschaft gelten gewisse Sonderregelungen nach § 339 HGB. Unverzüglich nach der Generalversammlung über den Jahresabschluss, spätestens aber 12 Monate nach dem Ablauf des Geschäftsjahres hat der Vorstand den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats bei der das Unternehmensregister f...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. "Echte Testamentsvollstreckerlösung"

Rz. 15 Es handelt sich um einen rein erbrechtlichen Lösungsansatz. Das Handelsgeschäft wird vom Testamentsvollstrecker als Sondervermögen verwaltet. Für neu begründete Geschäftsverbindlichkeiten haftet nur der Nachlass.[11] Der Erbe wird als Inhaber ins Handelsregister eingetragen (§§ 31 Abs. 1, 29 HGB), daneben wird jedoch zur Sicherung des Handelsverkehrs in Analogie zu § ...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 3. "Vollmachtlösung"

Rz. 17 Diese Lösung geht von der Überlegung aus, dass das Handelsgeschäft in den Nachlass gefallen ist und damit grundsätzlich den Erben zusteht. Der Testamentsvollstrecker soll nun dieses Handelsgeschäft im Namen der Erben als deren Bevollmächtigter weiterführen. Diese von der Rechtsprechung[17] grundsätzlich anerkannte Lösung erfordert, dass der Erbe seine Haftung für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 2 Haftung nach zivilrechtlichen Vorschriften

Fallen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unter einen Haftungstatbestand außerhalb der Abgabenordnung, kann die Finanzbehörde den Haftenden entsprechend durch Haftungsbescheid in Anspruch nehmen.[1] Der Erwerber eines Handelsgeschäfts[2] haftet für alle im Betrieb begründeten Schulden des Veräußerers, wenn er das Geschäft unter der bisherigen Firma fortführt. [3] Bei Änd...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / III. Wirkungen der trans- und postmortalen Vollmacht

Rz. 5 Die entscheidende Wirkung der trans- wie auch der postmortalen Vollmacht liegt darin, dass der Bevollmächtigte die Erben vertritt. Ohne dass es eines Erbscheins oder eines öffentlichen Testamentes mit Eröffnungsniederschrift bedürfte, kann der Bevollmächtigte alle Rechtsgeschäfte so vornehmen, wie der Erblasser dies selbst hätte tun können.[8] Dabei kann der postmortal...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / II. Typische Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 73 Der Geschäftsanteil als die komprimierte Zusammenfassung der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters[104] geht mit dessen Tode ipso iure im Wege der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB) auf den oder die gesetzlichen oder gewillkürten Erben über. Erbengemeinschaften erwerben zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB) und können ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft nur...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Rz. 38 Die offene Handelsgesellschaft ist in § 105 Abs. 1 HGB begrifflich definiert. Danach handelt es sich um eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist folglich eine Gesellschaft bürge...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 2. Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung im Handelsrecht

Rz. 6 Das Handels- und Gesellschaftsrecht gesteht dem Erben eines Unternehmens im Erbfall Möglichkeiten zu, seine Haftung für Altverbindlichkeiten zu beschränken, allerdings nur in klar begrenztem Umfang und mit unterschiedlichen Folgen für Einzelunternehmen und Gesellschaften. Ein Einzelunternehmen ist ein solches, das von einem einzelnen (eingetragenen) Unternehmer geführt ...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Erste Maßnahmen

Rz. 30 Grob strukturiert können folgende, regelmäßig erforderliche Maßnahmen unterschieden werden: Rz. 31 1. Inbesitznahme der Wohnung/des Hauses Rz. 32 2. Kont...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Erbenermittlung

Rz. 14 Es ist natürlich auch denkbar, dass die Erben zunächst noch ermittelt werden müssen. Mitunter ist diese Aufgabe aufwendig, weil die Familienverhältnisse nicht bekannt oder – gerade bei familienexternen Testamentsvollstreckern – schwer aufzuklären sind. Die Nachwirkungen der Kriegszeiten der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa bedingen weitere Schwieri...mehr

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Keine Anmeldung einer GmbH-Auflösung für die Zukunft

Zusammenfassung Die Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung im Handelsregister ist unzulässig, wenn die Auflösung erst für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt beschlossen worden ist. Sachverhalt Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH beschloss im Mai 2021 die Auflösung der GmbH mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2021. Zugleich beschloss er sein Au...mehr

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Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von Tatsachen durch Registergerichte

Zusammenfassung Die bei begründeten Bedenken vom Registergericht vorzunehmende Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von mitgeteilten Tatsachen erfasst auch die Auslegung von Gesellschaftsverträgen. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die GmbH hatte – nach Veränderungen im Gesellschafterbestand – zwei Gesellschafter mit einer Betei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens

Rn. 5 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Aufwendungen für die Gründung eines UN dürfen nach § 248 Abs. 1 Nr. 1 nicht aktiviert werden. Als Gründungsaufwendungen sind alle Kosten zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Schaffung des Rechtsgebildes "Unternehmung" stehen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 248 HGB, Rn. 2). Hierzu nennt das AktG im Zweiten Teil über die "Gründung der Gesell...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 145 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch das sog. Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurde § 21 PublG – parallel zu den entsprechenden HGB-Vorschriften – mit Wirkung zum 01.01.2007 vollständig neu gefasst. Seit diesem Zeitpunkt ist § 335 für die Festsetzung von O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.3.1 Allgemeines

Rz. 42 Vollrechtsfähig i. d. S. (Rz. 36) sind ferner alle juristischen Personen. Dies sind Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, denen aufgrund gesetzlicher Regelungen Rechtsfähigkeit – auch hier grundsätzlich für den gesamten Rechtsbereich – beigelegt worden ist. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Genehmigung, Verleihung bzw. Eintragung in ein staatlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Implikationen des MoPeG auf... / d) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe

Die Rechtsform der OHG[20] und der KG[21] stehen nur solchen Gesellschaften offen, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist – mithin muss eine Kaufmannseigenschaft gegeben sein.[22] Darüber hinaus kann durch Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister auch losgelöst von einer Kaufmannseigenschaft eine OHG respektive K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.2 Besonderheiten für Personengesellschaften

Rz. 67 Die Steuerrechtsfähigkeit besteht nicht für sog. Innengesellschaften. Diese treten im Wirtschaftsleben nicht als Gesellschaften in Erscheinung, sondern die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bestehen nur intern, z. B. bei der stillen Gesellschaft in typischer Form.[1] Die Rechtsfähigkeit besteht nur für das Mitglied der Innengesellschaft, das nach außen tätig wird.[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung zum 01.01.19...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Täterkreis

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sämtliche Tatbestände des § 331 sind echte Sonderdelikte, so dass nicht jedermann Täter sein kann, sondern lediglich der im jeweiligen Tatbestand explizit erwähnte Personenkreis – konkret: Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG sowie Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder vertretungsberechtigte Gesellscha...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Bedarfsbewertung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften (§ 12 Abs. 6 ErbStG)

Rz. 95 Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft ist im Bereich der ertragsteuerlichen Überschusseinkünfte tätig. So sind z. B. geschlossene Immobilienfonds (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) regelmäßig in die Rechtsform einer KG gegossen. Sie gehören mit Eintragung in das Handelsregister, die fakultativ ist und konstitutiv wirkt, zu den Kann-Kaufleuten i. S. d....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.2 Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 EStG)

Rz. 39 Begünstigungsfähig ist nicht nur das Betriebsvermögen einer originär gewerblichen Personengesellschaft, auch Beteiligungen an gewerblich infizierten Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) sowie an gewerblich geprägten Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen (vgl. Hannes/Holtz in M/H/H, ErbStG § 13b Rn. 8). Der...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.7 Anteile an nicht gewerblich tätigen Personengesellschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 90 § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG bestimmt, dass der Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder an einer anderen Gesamthandsgemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fällt und somit kein Betriebsvermögen beinhaltet, als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter gilt und dass die dabei übergehenden anteiligen Schulden und Lasten wie eine Gegenleistung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Stellung des Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 15 Mit Eintritt des Nacherbfalls hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein und die Erbschaft fällt dem Nacherben zu. Der Nacherbe ist zivilrechtlich – anders erbschaftsteuerrechtlich – Erbe und somit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Der Nachlass geht von selbst und unmittelbar auf den Nacherben über (§ 2139 BGB). Der Vorerbe bzw. dessen Erben sind zur Herausgabe des Nachl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Der Vorerbe als Vollerbe

Rz. 7 Der Vorerbe ist Vollerbe. Auf ihn gehen das gesamte Vermögen (§ 1922 BGB), der Besitz des Erblassers (§ 857 BGB) und dessen Verbindlichkeiten (§ 1967 BGB) über. Für den Fall, dass der Vorerbe persönlicher Schuldner des Erblassers ist, tritt Konfusion ein. Gleiches gilt für Reallasten. Diese werden nach § 889 BGB Reallasten des Vorerben. Zu beachten ist jedoch, dass der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.6 Wertermittlung bei der Schenkung unter Lebenden

Rz. 80 Für die Schenkung unter Lebenden fehlt eine § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG entsprechende Vorschrift, da sich § 10 ErbStG nach seinem Wortlaut ("in den Fällen des § 3") nur auf den Erwerb von Todes wegen bezieht. Grundsätzlich gilt allerdings gem. § 1 Abs. 2 ErbStG, dass die Vorschriften über Erwerbe von Todes wegen auf die Schenkung unter Lebenden entsprechend anwendbar si...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.1.4 Common Law, insbesondere Trust

Rz. 262 Der anglo-amerikanische Rechtskreis hat sich hinsichtlich des Rechtstypus Stiftung anders entwickelt als die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen. Die Stiftung als eigenständiger Typus der juristischen Person ist dort nur in Ansätzen entwickelt. Ansatzpunkt für gemeinnützige Tätigkeiten war und ist, vor allem in den Vereinigten Staaten, die steuerliche Beg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.4 Exkurs: Erweiterter Anwendungsbereich der Universalsukzession

Rz. 80 Der Rechtskomfort der Gesamtrechtsnachfolge (ein Vorgang löst den Übergang aller Wirtschaftsgüter des Übergebers aus) wurde erkannt und blieb nicht dem Übergang von Todes wegen vorbehalten. So ist durch § 2 UmwG – mit Wirkung ab 1995 – ein Instrument geschaffen worden, Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge privatautonom umzustrukturieren. Der Auslöser ist dabe...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.1.2 Stiftungsverzeichnis

Rz. 110 Sämtliche Bundesländer führen ein Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen. Bei unterschied­lichem Detailierungsgrad (Übersicht s. Roth in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Rn. 447.1) sind jedoch in jedem Bundesland wenigstens Name, Sitz und Anschrift sowie der Zweck der Stiftung offenzulegen. Streitig ist, ob die Eintragung im Stiftungsregis...mehr