Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsregister

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.2 Angaben zum Sitz der GmbH

Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls zwingend im Gesellschaftsvertrag zu verankern, wobei die Angabe der Gemeinde genügt. Die Vorschrift des § 4a GmbHG ordnet an, dass der Sitz der Gesellschaft der Ort im Inland ist, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dort muss weder ein etwaiger Betrieb der Gesellschaft unterhalten werden noch die Geschäftsleitung oder die Verwaltung...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.3 Für die Anmeldung zur Fusion beizufügende Unterlagen

Den Anmeldungen der Verschmelzung sind diese Unterlagen beizufügen: der Verschmelzungsvertrag, die Zustimmungsbeschlüsse, der Nachweis über die Unterrichtung des jeweiligen Betriebsrats, alle ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen der Anteilseigner, der Verschmelzungsbericht, der Prüfbericht für den Verschmelzungsvertrag oder ggf. Verzichtserklärungen hinsichtlich der Erstellu...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.5 Information der Behörden

Von der Verschmelzung sind die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt zu informieren. Die Notare haben die Finanzämter binnen zwei Wochen nach der Beurkundung zu unterrichten. Zusätzlich ist die Auflösung der übertragenden Gesellschaft binnen eines Monats vom Geschäftsführer der übertragenden GmbH dem zuständigen Finanzamt zu melden. Achtung Manche Genehmigungen gehen un...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.1.2 Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung

Weitere Instrumente zur Sicherung der Kapitalaufbringung sind die Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung der Gesellschafter für Aufzehrungen im Gründungsstadium. Die Verlustdeckungshaftung betrifft den Zeitraum bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister, anschließend wird sie von der Unterbilanzhaftung (= Vorbelastungshaftung) abgelöst. Im Kern geht es darum, da...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.1 Überblick über das Verfahren

Die Vorbereitungsphase hat bei der Verschmelzung eine erhebliche Bedeutung. Da sich zwei Gesellschaften verbinden, müssen in beiden Gesellschaften entsprechende Überlegungen und Entscheidungen und schließlich Beschlüsse stattfinden. Üblicherweise handeln die beteiligten GmbH-Geschäftsführer den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags aus, den sie in ihren GmbHs im Innenverhältn...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / Zusammenfassung

Die GmbH ist nach wie vor die beliebteste deutsche Rechtsform für Gesellschaften. Ihr Reiz für unternehmerisch Tätige liegt vor allem in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Zum anderen ermöglicht die Flexibilität dieser Gesellschaftsform einen maßgeschneiderten Zuschnitt der Satzung (= des Gesellschaftsvertrags) auf die Bedürfnisse und...mehr

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GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 4.1 Haftung der Gesellschafter in der GmbH in Gründung

Die Haftungsverhältnisse bei der GmbH i.G. sind nicht gesetzlich geregelt, sondern vom BGH entwickelt worden. Bei der Haftung der Gesellschafter für die Schulden der GmbH i. G. nimmt der BGH – und ihm folgend auch das BSG und das BAG – eine unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft an (sog. Verlustdeckungshaftung).[6] Unbeschränkte Verlustdeckun...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / Einführung

Welcher Unternehmer kennt diese Situation nicht: Mit einem Partner lassen sich ggf. neue Absatzmärkte erschließen und Potenziale ausschöpfen. Es gibt viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit, von der losen Kooperation bis zur gesellschaftsrechtlichen "Ehe" in Form einer Fusion. Die Verschmelzung (Fusion) bietet den Beteiligten die Möglichkeit, ihre bisher in mehreren Unternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 8. Anmeldung der Einpersonen-GmbH zur Eintragung in das Handelsregister

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 2 Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist in notariell beglaubigter Form zu unterzeichnen und elektronisch einzureichen (§ 12 Abs. 1 HGB, § 129 BGB, §§ 39, 40 BeurkG; vgl. z.B. Gustavus A 91). Die Anmeldungen zum Handelsregister sind grds. von den gegenwärtigen Amtsinhabern (Geschäftsführern oder Liquidatoren) in vertretungsberechtigter Zahl vorzunehmen. Es hande...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 3. Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG)

An das AG – Registergericht – [Ort] Handelsregisteranmeldung, HRB Neu Errichtung der [Name] GmbH mit Sitz in [Ort] Anschrift: [Bezeichnung] 1. Anmeldung der Gründung der GmbH Als Geschäftsführer der Firma [Name] GmbH in [Ort] melde ich die Gründung der GmbH unter angegebener Firma, Sitz und Anschrift zur Ersteintragung in das Handelsregister an: 2. Anmeldung des Geschäftsführers und ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 21. Anmeldung der Änderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister

An das AG – Registergericht – [Anschrift] [Name] GmbH, HRB [...] - Änderung des Gesellschaftsvertrags In der Handelsregistersache der Firma [Name] GmbH – HRB [Nummer] – überreichen wir als Geschäftsführer eine elektronisch beglaubigte Abschrift des notariellen Protokolls vom [Datum] (Urkunde UVZ-Nr. ________) des Notars [Name] über eine Gesellschafterversammlung bezüglich der Än...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VI. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 21 Wie jede Satzungsänderung bedarf auch die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Handelsregister. Sie ist daher elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl anzumelden. Rz. 22 Da die Anmeldung der vereinfachten Kapitalherabsetzung keine strafbewehrte Versicherung enthält wie bei ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Anmeldung zum Handelsregister

Rz. 45 Die Abberufung des Geschäftsführers ist zum HR anzumelden (§ 39 Abs. 1), auch wenn Streit über die Wirksamkeit besteht (Saenger/Inhester/Lücke/Simon § 38 Rz. 80). Rz. 46 Ein in das HR eingetragener Gesellschafterbeschluss über die Abberufung eines Geschäftsführers kann als nichtig gelöscht werden, wenn er durch seinen Inhalt gegen zwingende Vorschriften des Gesetzes ve...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Eintragung in das Handelsregister

Rz. 4 Stellvertretende Geschäftsführer sind zur Eintragung anzumelden. Die Eigenschaft als "stellvertretender" Geschäftsführer ist nicht eintragungsfähig (bereits BGH GmbHR 1998, 181).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Anmeldung der Entscheidung zum Handelsregister

Rz. 32 Die rechtskräftige Entscheidung hat der Geschäftsführer unverzüglich zum HR anzumelden (§ 99 Abs. 5 S. 3 AktG; allg. M., vgl. Noack § 51b Rz. 14; Scholz/K. Schmidt § 51b Rz. 27). Die Regelung erscheint überflüssig und wird in der Praxis offenbar auch nicht befolgt (vgl. Gustavus GmbHR 1989, 186).mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Eintragung in das Handelsregister

Rz. 5 Wegen der Zuständigkeit des Registergerichts vgl. § 7 Abs. 1. Rz. 6 Zur Prüfungspflicht des Registergerichts bzgl. der ordnungsgemäßen Errichtung und Anmeldung der Gesellschaft vgl. die Ausführungen zu § 9c. Rz. 7 Die Einzelheiten der Eintragung der GmbH richten sich nach § 43 Handelsregisterverordnung (HRV); vgl. Krafka Rz. 175 ff., 983 f.; Scholz/Veil § 10 Rz. 4 ff. Zu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 3. Mitgliedschaftsrechte ohne Aufnahme der Gesellschafterliste in das Handelsregister

Rz. 9 Ohne die Eintragung und die Aufnahme der Liste in das HR bleibt dem Neugesellschafter allerdings die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte verwehrt, da ihm ggü. der Gesellschaft erst mit Aufnahme in die Gesellschafterliste und deren in das HR die Gesellschafterstellung zukommt – fehlende Legitimationswirkung (vgl. allerdings u. Rz. 15). Die Gesellschafterliste wurde do...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 5. Anspruch des Gesellschafters auf Einreichung der Liste zum Handelsregister

Rz. 14 Dem eintretenden Gesellschafter steht ein Rechtsanspruch auf Einreichung der Gesellschafterliste zum HR zu. Eine entspr. durch den Erwerber einklagbare Verpflichtung der Gesellschaft ggü. dem Neugesellschafter ist bei § 67 Abs. 2 AktG ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung anerkannt (hierzu Scholz/Seibt § 16 Rz. 10; Noack § 16 Rz. 8; Lutter/Hommelhoff § 16 Rz. 19, 25...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VIII. Eintragung der Beendigung in das Handelsregister

Rz. 139 Die Beendigung des Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags bedarf zur Wirksamkeit nicht der Eintragung; denn die Eintragung hat keine konstitutive Wirkung (Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 115; BGH GmbHR 1992, 34). Das ändert nichts daran, dass die Beendigung zur Eintragung anzumelden ist. Rz. 140 Das Registergericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesellschafterbesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 3. Eintragung in das Handelsregister

Rz. 101 Der Unternehmensvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Eintragung in das HR des abhängigen Unternehmens (BGHZ 105, 332; BGH GmbHR 1992, 254; BayObLG GmbHR 1988, 389; h.M. auch im Schrifttum, vgl.: Altmeppen Anh. § 13 Rz. 32; MüKo GmbHG/Liebscher Anh. § 13 Rz. 795; Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 85). Das gilt auch für die Einmann-GmbH (Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz....mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 26. Anmeldung des Geschäftsführerwechsels zum Handelsregister (§ 39 GmbHG)

In elektronisch beglaubigter Form (§ 12 Abs. 1 S. 1 HGB) An das AG – Registergericht – [Ort] Betr.: [Name] GmbH HRB [Nummer] 1. Anmeldung der Abberufung und Neubestellung sowie Vertretungsbefugnis In obiger Handelsregistersache überreiche ich das Protokoll der Gesellschafterversammlung vom [Datum] und melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 16. Anmeldung der Sachgründung der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG) sowie Aufsichtsrat einer GmbH (§ 52 GmbHG)

An das AG [Ort] – Registergericht – [Anschrift] 1. Anlagen und Anmeldung HRB Neu Als Geschäftsführer der Firma [Name] GmbH in [Ort] überreichen wir folgende Unterlagen:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Schwebende Unwirksamkeit des Gesellschafterwechsels vor Aufnahme in das Handelsregister

Rz. 11 Nach § 16 Abs. 1 S. 2 sind derartige Rechtshandlungen vor Aufnahme in das HR zunächst schwebend unwirksam (so zutreffend Lutter/Hommelhoff § 16 Rz. 36; zu den Problemen infolge der schwebenden Unwirksamkeit auch Noack § 16 Rz. 21, 21a). Problematisch sind die Fälle, in denen es um die Bestellung eines Geschäftsführers unter Mitwirkung des noch nicht legitimierten Erwe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / I. Vorspann und Hinweise

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr 20XX Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name Notar] erschienen heute, von Person bekannt: Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sin...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Anmeldung

Rz. 1 Fassung aufgrund des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (EHUG) v. 10.11.2006 mit Wirkung v. 1.1.2007, amtliche Überschrift durch MoMiG v. 23.10.2008 ergänzt. Rz. 2 Die Bestimmung ist durch die Reform 2008 nicht geändert. Die Kapitalerhöhung bedarf als Gesellschaftsvertragsänderung (§ 57c Rz. 4) der Ein...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Reform 2008 – Hinweise

Rz. 1 Die Bestimmung wurde nicht durch die Novelle von 1980 geändert, jedoch wesentlich durch die Reform 2008. Seitdem besteht diese Vorschrift unverändert fort. Zutreffend wird in der Literatur auf drei Aspekte hingewiesen, nämlich zum einen auf die Ablösung des Anmeldetatbestands durch die Eintragung in die in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste nach § 16 ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1101 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1082). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / A. Errichtung einer GmbH

1. Gründung einer GmbH durch mehrere Gesellschafter (Mehrpersonengründung) 2. Gesellschafterliste 3. Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister (§§ 7, 8 GmbHG) 4. Schriftliche Belehrung des Geschäftsführers einer GmbH betreffend seine Eignung als Geschäftsführer durch Notar (vgl. § 8 Abs. 3 S. 2 GmbHG) 5. Gründung einer Einpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – na...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / II. Anmeldung und Erklärungen

Ich melde zur Eintragung in das Handelsregister an:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene erklärte: Ich handele nachfolgend nicht für mich persönlich, sondernmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Urteilswirkung

Rz. 7 Das Urteil wirkt für und gegen alle Gesellschafter, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder (vgl. Noack § 75 Rz. 29). Die von Dritten mit der Gesellschaft getätigten Rechtsgeschäfte werden von dem Urteil nicht berührt, § 77 Abs. 2 – Wirkung nur unter den Beteiligten (vgl. Wicke § 75 Rz. 6). Rz. 8 Das Urteil ist mit Rechtskraftzeugnis unverzüglich zum Handelsregister...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / (2) Folgen der Art und Weise des Erwerbs des Gesellschaftsanteils

Rz. 93 Wie sich die Hafteinlage bemisst, ist umstritten. Probleme treten insbesondere dann auf, wenn das Kapitalkonto des Erblassers negativ ist. Für den Gesellschafter-Erben der nach erfolgreichem Antrag gem. § 131 Abs. 2 HGB n.F. die Gesellschafterstellung des Erblassers als Kommanditist fortführt, ergibt sich nach Beantwortung dieser Frage nicht die Problematik der Bewert...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Gesellschafterbeschluss zur Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Rz. 160 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.14: Gesellschafterbeschluss zur Abberufung und Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Gesellschafterbeschluss der _________________________ GmbH Niederschrift über eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der _________________________ GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts ________________...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 56. Anmeldung zur Eintragung der Einzelfirma

An das AG – Registergericht – [Ort] Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich an: Die im Handelsregister des AG [Ort] unter HRB [Nummer] eingetragene [Name] GmbH ist durch Übertragung ihres Vermögens auf mich als Alleingesellschafter umgewandelt worden. Ich führe das Geschäft als Einzelfirma unter der Firma [Name] fort. Ich überreiche die beglaubigte Abschrift der UVZR-Nr. [N...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / III. Belehrungen, Geschäftsführerbestellung, Vollmacht

Nach Feststellung des Gesellschaftsvertrages wurden die Erschienenen, soweit dies nicht bereits im Zuge der Hinweise und zuvor angegebenen Erklärungen ausdrücklich erfolgte, über die Folgen des geschlossenen Gesellschaftsvertrages (§§ 9, 11, 19 ff. und 82 ff. GmbHG) sowie über die Voraussetzungen der Geschäftsführerbestellung belehrt. Nachdem feststand, dass der Gesellschafte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuleitung des Verschmelzungsvertrags an den Betriebsrat

Rz. 1102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.82: Zuleitung des Verschmelzungsvertrags an den (Gesamt-) Betriebsrat Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, hiermit leiten wir Ihnen als Anlage den Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amts...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 30. Liste der Übernehmer der neuen Stammeinlagen (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 GmbHG – Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG)

1. Übernehmerliste nach § 57 Abs. 3 S. 2 GmbHG als elektronische Aufzeichnung der Anmeldung angeschlossen: 2. Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG vom Notar unterschrieben mit Notarbescheinigu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Klagebefugte Gesellschafter

Rz. 5 Der Anspruch auf Auflösung ist durch Klage geltend zu machen. Klagebefugt sind nur Gesellschafter, die allein oder zusammen mindestens ein Zehntel des Stammkapitals besitzen und gem. § 16 ausgewiesen sind (vgl. §§ 16 Abs. 1, 40 Abs. 2 – in das Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste; Passarge/Torwegge/Passarge Rz. 83). Bei der Berechnung sind etwa eingezogene ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 13. Gesellschaftsvertrag mit Sacheinlagen (ausführliche Fassung mit Bestellung eines Aufsichtsrats) – § 2 GmbHG

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar [Name] mit dem Amtssitz in [Ort], der sich auf Ersuchen der Beteiligten in die Geschäftsräume der [Name], [Anschrift], begeben hatte, erschienen:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 9. Wechsel eines Gesellschafters vor Eintragung der GmbH

Nr. [Nummer] des Urkundenverzeichnisses für das Jahr [Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor mir, dem unterzeichneten Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts zu [Ort] mit dem Amtssitz in [Ort] [Name] erschienen heute, alle von Person bekannt:mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 2. Gesellschafterliste

Liste der Gesellschafter der [Name] GmbH mit dem Sitz in [Ort] mit den Nennbeträgen der übernommenen Geschäftsanteile nach § 40 Abs. 1 GmbHG:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Gesellschafterliste

Rz. 797 In § 3 Abs. 5 wird dem Geschäftsführer die Verpflichtung auferlegt, mit jeder Einladung zu einer Gesellschafterversammlung eine aktuelle Gesellschafterliste[1714] in Kopie an die Gesellschafter zu übersenden. Mit dieser Regelung soll § 16 Abs. 3 GmbHG Rechnung getragen werden, der gestützt auf die zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste den gutgläubigen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. ... / IV. Hinweise des Notars

Der Notar wies den Erschienenen darauf hin, dass die Ausgliederung zum Handelsregister anzumelden ist, und dass die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers entsteht. Weiter wies der Notar auf die Haftungsvorschriften der §§ 156, 157 UmwG hin. Ein Ausgliederungsbericht ist nach §§ 158, 153 UmwG nicht erforderlich. Ich bin Alleininhab...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / b) Stellung gegenüber Testamentsvollstrecker

Rz. 97 Für die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung über den Gesellschaftsanteil an einer OHG gilt die zu der BGB-Gesellschaft durchgeführte Erörterung (siehe oben Rdn 29). Grundsätzlich dürfte die Testamentsvollstreckung danach nicht schlechthin ausgeschlossen sein, sich aber nur auf die aus der Gesellschaftsbeteiligung resultierenden Vermögensrechte erstrecken, insbeson...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 4. Vermögensbeteiligungen (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 des 5. VermBG)

Rz. 16 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Vermögensbeteiligungen, deren Begründung oder Erwerb nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt ist, sind in § 2 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. Absatz 2 bis 4 des 5. VermBG abschließend aufgezählt. Danach können sowohl Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers (betriebliche Beteiligungen)...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / bb) Haftung gem. § 176 Abs. 2 HGB a.F.

Rz. 123 Ob bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister noch eine vollständige Haftung der Gesellschafter-Erben für die Schulden zwischen Erbfall und Eintragung gem. § 176 Abs. 2 HGB besteht, war bereits zur Fassung des Gesetzes vor Einführung des MoPeG geklärt. Sowohl der BGH als auch die überwiegende Lehre nahmen an, dass für die in die Gesellschaft eintretenden ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 6. Gründung einer Mehrpersonengesellschaft – UG (haftungsbeschränkt) – nach Musterprotokoll

UVZ -Nr. [...]/[Jahr] Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft Heute, den [Datum] – erschienen vor mir, [Name], Notar mit dem Amtssitz in [Ort], [Name], geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift]. Legitimation: deutscher Personalausweis [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Anschrift], Legitimation: deutscher Bundespersonalausweis, [Name], gebore...mehr