Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschein

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG

Rz. 29 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert zunächst einen Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG. Die dort geregelten Tatbestandsmerkmale müssen vollständig erfüllt sein (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.). Deshalb liegen Einzweck-Gutscheine bereits dann nicht vor, wenn diese Definition nicht erfüllt ist (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG

Rz. 28 Nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG ist ein Einzweck-Gutschein ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Ausgabe bzw. erstmalige Übertragung durch den Aussteller des Gutscheins) feststehen.[1] 3....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zusammenfassendes Prüfungsschema für das Vorliegen eines Einzweck-Gutscheins

Rz. 37 Zusammenfassend setzt der Einzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG damit als kumulative Tatbestandsmerkmale voraus: Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG (§ 3 Abs. 13 UStG Rz. 15), Feststehen des Ortes der mit dem Gutschein verbrieften Lieferung oder sonstigen Leistung im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Rz. 30f.), Feststehen der geschuldeten Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle der Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 38 Die Ausgabe von Telefonkarten stellt im Zeitpunkt der Ausgabe eine Telekommunikationsdienstleistung dar, die ein Einzweck-Gutschein ist, wenn sie nur für den Zweck des Telefonierens bei diesem Telekommunikationsanbieter verwendet werden kann.[1] Rz. 39 Das Punktesystem eines Hotels (Resort) ist ein Mehrzweck-Gutschein, wenn das Punkteguthaben für Übernachtungen von ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zusammenfassende Übersicht der Rechtsfolgen des Einzweck-Gutscheins

Rz. 27 Übersicht der fiktiven Lieferungen und sonstigen Leistungen bei Einzweck-Gutscheinenmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Übertragung durch einen Unternehmer im eigenen Namen (S. 2)

Rz. 8 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 2 UStG als die Lieferung des Gegenstands oder als die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Rz. 9 Die Übertragung des Einzweck-Gutscheins setzt damit einen Unternehmer nach § 2 UStG als Übertragenden voraus, was ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Feststehen des Leistungsorts

Rz. 30 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert, dass der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung feststeht, auf die sich der Gutschein bezieht. Diese Angabe ist notwendig, um die entweder im Inland oder im Ausland eintretenden Steuerfolgen zu bestimmen. Da die Bestimmung des Leistungsorts auch von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängen kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 Liegt ein Gutschein nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 13 UStG vor, ist die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen relevant. Danach bestimmt sich, ob die mit dem Gutschein verkörperte Lieferung oder sonstige Leistung entweder auf den Zeitpunkt der Übertragung vorverlagert wird (Einzweck-Gutschein) oder erst bei tatsächlicher Leistung erfolgt (Mehrzwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Übertragung durch einen Unternehmer im fremden Namen (S. 3)

Rz. 15 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung nach § 3 Abs. 14 S. 3 UStG als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt. Die von dieser Regelung vorausgesetzten Merkmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Erbringung der Leistung durch einen anderen Unternehmer (S. 4)

Rz. 20 Wird die in einem Einzweck-Gutschein bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht als von dem, der den Gutschein im eigenen Namen ausgestellt hat, wird der leistende Unternehmer nach § 3 Abs. 14 S. UStG so behandelt, als habe er die im Gutschein bezeichnete Leistung an den Aussteller erbracht. Rz. 21 In dieser Alternative ist der Unternehmer der Ausstell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Fiktion der vorverlagerten Leistung

Rz. 7 Bei der Vorverlagerung des Leistungszeitpunkts unterscheidet das Gesetz drei unterschiedliche Sachverhalte. Dabei ist entscheidend, ob der den Gutschein ausstellende Unternehmer die darin verbriefte Leistung selbst an den Empfänger erbringt (S. 2) oder durch einen anderen Unternehmer erbringen lässt (Sätze 3 und 4). Im letzten Fall ist weiter zwischen den Fällen zu unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Folgen für die tatsächliche Leistung außerhalb der Leistungsfiktion (S. 5)

Rz. 23 Durch die in § 3 Abs. 14 S. 2 bis 4 UStG enthaltenen Fiktionen erfolgt eine zeitliche Vorverlagerung der Besteuerung. Wird die der Fiktion nachfolgende tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, käme die Verwirklichung eines weiteren Besteuerungstatbestands in Betracht, dem eine sachliche Rechtfertigung fehlte. Zur Vermeidung der Doppelerfassung regelt § ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 4. Mögliche praktische Folgen

Um einen Lösungsansatz zu bewerten, bietet es sich regelmäßig an, diesen anhand extremer Beispiele zu durchdenken und das daraus folgende Ergebnis mit der Realität und den geltenden Grundsätzen zu vergleichen. Ähnlich verhält es sich bei dem, im Urteil vom BFH[15]"vorgeschlagenen" Lösungsweg entsprechend dem UStAE Abschn. 3.17 Abs. 7 Bsp. 2: "Der Unternehmer G betreibt ein Gut...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Einordnung der Erlebnis- und Wertgutscheine

Wenn bezüglich der Leistungsbeziehung zwischen Kläger und Erlebnispartner keine Vermittlungsleistung (wie im Urteilsfall), sondern ein Gutschein im umsatzsteuerlichen Sinne anzunehmen wäre, stellen sich nochmals andere Fragen. Dies wäre z.B. in dem sog. Voucher-for-Voucher-Modell (V4V-Modell) der Fall. Bei diesem Modell stellt der Kläger dem Endkunden einen Gutschein aus, we...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Noch nicht bestimmbarer Leistungsempfänger

Hierbei wird deutlich, dass die Leistung des Klägers bei Ausgabe des Gutscheins an den Endkunden keinesfalls hinreichend bestimmt ist. Falls ein Gutschein für ein klassisches Konzert (ermäßigter Steuersatz) erworben und verschenkt wird, die Beschenkte jedoch einen Ballonflug (Regelsteuersatz) bevorzugt, kann dies problemlos zwischen dem Endkunden und Kläger vereinbart werden...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / II. Sachverhalt

Im Folgenden wird der Sachverhalt auf die wesentlichen Punkte komprimiert dargestellt – für eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird auf die ergangenen Urteile[1] verwiesen. Der Kläger betreibt eine Online-Plattform, über die Kunden Gutscheine für verschiedene Freizeit- und Erlebnisangebote erwerben können. Diese Gutscheine werden in zwei verschiedenen Formen angeboten:...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 3. Vermittlungstätigkeit des Gutscheinportals

Damit ein Umsatz der Umsatzsteuer unterworfen werden kann, muss dieser steuerbar gem. § 1 Abs. 1 UStG und mangels Steuerbefreiung gem. § 4 UStG steuerpflichtig sein. Voraussetzung der Steuerbarkeit ist insbesondere der Leistungsaustausch, welcher sich dadurch auszeichnet, dass der Unternehmer eine Leistung an einen bestimmbaren Leistungsempfänger ausführt und dafür aufgrund ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / III. Entscheidung des FG

Nach dem Urteil des FG Münster hat die Klage teilweise Erfolg. Ein Vermittler von Erlebnisleistungen, der in fremdem Namen für die jeweiligen Veranstalter dieser Erlebnisse Gutscheine vertreibt, erzielt zum Zeitpunkt der Einlösung sog. Wertgutscheine bei einem dieser Veranstalter, jeweils in Höhe der mit ihm vereinbarten Marge, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus den ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Vorsteuerabzug

Das FG geht davon aus, dass die mit nicht steuerbaren Umsätzen (Ausgabe und Nichteinlösung von Wertgutscheinen bzw. Mehrzweck-Gutscheinen) in Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge nicht abziehbar sind, da keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt würde[20]. Folgt man dem Urteil, würde dies dazu führen, dass jedem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug anteilig versagt werden ...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / VI. Fazit

Zielsetzung dieses Beitrages war es, die entscheidenden Punkte des Urteilssachverhaltes herauszustellen und diese streng anhand der Systematik des Umsatzsteuerrechtes zu durchdenken und zu bewerten. Die aktuelle Lösung des FG ist im Ergebnis aus unserer Sicht nicht überzeugend und in Teilen systemwidrig. Zunächst ist nochmals festzuhalten, dass es sich im vorliegenden Urteils...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Die Ausgangssituation

Der Prozess von der Ausgabe bis zur Einlösung des Gutscheins muss in diesem Fall genauer untersucht werden, da sich anhand dessen maßgebliche Abweichungen bei der rechtlichen Bewertung ergeben können. Zunächst die Visualisierung der Leistungsbeziehungen: Nun die chronologische Abfolge des vorgesehenen Prozesses bei Erlebnisgutscheinen: Ausgabe des Gutscheins gegen Entgelt an de...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / I. Leitsätze (des Verfassers)

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Die umsatzsteuerliche Behan... / V. Weitere Rechtsfragen aus dem FG-Urteil

Eine weitere rechtliche Beurteilung hat das FG bezüglich der Wertgutscheine (bzw. Mehrzweck-Gutscheine) und dem damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuerabzug vorgenommen. Dies hatte im Urteilsfall keine größere Bedeutung (aufgrund des vergleichsweise niedrigen Anteils an Wertgutscheinen im Vergleich zu Erlebnisgutscheinen), könnte jedoch für die gesamte Branche der Gutschei...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / [Ohne Titel]

StB Marco Fuß / StB Marvin Lütkebohmert[*] Dieser Beitrag analysiert die Ausgabe und (Nicht-) Einlösung von sog. Erlebnisgutscheinen auf Basis des Urteils des FG Münster. Dabei werden theoretische Überlegungen zur rechtskonformen Lösung und zur praktischen Auswirkung des Urteils dargestellt. Vorab sei gesagt, dass es sich im Urteilsfall um die Streitjahre 2013 und 2014 handel...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Praxis-Beispiele: Aufmerksa... / 3 Geschenkgutschein

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält zum Geburtstag einen Gutschein einer Parfümerie i. H. v. 60 EUR. Stellt der Gutschein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn für die Arbeitnehmerin dar? Ergebnis Der Gutschein gilt als steuer- und sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit. Hinweis Die 60-EUR-Grenze für Sachgeschenke anlässlich eines besonderen persönlichen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Separate Beurteilung der Umsätze

Getrennte Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Zutreffend ist u.E. daher das oben unter III.3. dargestellte Verständnis, dass zwar fingiert wird, dass zwei Leistungen mit gleichem Leistungsinhalt erbracht werden (fingiert werden also die Vertragsbeziehungen), die steuerliche Behandlung beider Leistungen aber getrennt zu ermitteln ist. Es ist dann eben für jede der beiden Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.2 Besteuerung von Einzweck-Gutscheinen

Bei Einzweck-Gutscheinen löst der Verkauf des Gutscheins durch einen Unternehmer, der im eigenen Namen handelt, die Umsatzbesteuerung aus. Die Umsatzsteuer für die durch den Einzweck-Gutschein geschuldete Leistung entsteht somit im Zeitpunkt des Verkaufs i. S. der Ausgabe an (Privat-)Kunden oder der Übertragung an einen anderen Unternehmer.[1] Denn bei Ausgabe bzw. Übertragu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.3 Besteuerung von Mehrzweck-Gutscheinen

Bei Mehrzweck-Gutscheinen löst nicht bereits die Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins, sondern erst das Einlösen des Gutscheins, d. h. die tatsächliche Lieferung oder die tatsächliche Erbringung der sonstigen Leistung, für die der leistenden Unternehmer einen Mehrzweck-Gutschein als vollständige oder teilweise Gegenleistung annimmt, die Besteuerung aus. Über diese Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.1 Definitionen und Grundkonzept

Nach § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich bei einem Gutschein um ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es anstelle einer regulären Geldzahlung als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen. Gutscheine können körperlicher Art sein oder in elektronischer Form bestehen.[1] Die Definition grenzt bestimmte Arten von Gut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1 Gegen Entgelt ausgegebene Gutscheine

Für Gutscheine, die gegen Entgelt ausgegeben werden, findet sich in § 3 Abs. 13-15 UStG eine Definition des Begriffs Gutschein sowie dessen Differenzierung in sog. Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine. Zudem sind im deutschen Umsatzsteuerrecht Regelungen zum Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer und deren Bemessungsgrundlage getroffen. Der nationale Gesetzgeber hat mit Einf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.3.2 Gutscheine zur Inanspruchnahme verbilligter Leistungen Dritter

Die Ausgabe von Gutscheinen zur Inanspruchnahme verbilligter oder unentgeltlicher Leistungen Dritter, um als Werbemaßnahme oder aus allgemeinem Werbeinteresse das eigene Unternehmen zu stärken, stellt grundsätzlich keine Minderung der Bemessungsgrundlage dar. Daher wird in Fällen, in denen ein Unternehmer den Käufern seiner Ware Gutscheine oder Chips zukommen lässt, die zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2 Preisnachlässe und Preiserstattungen bei der Ausgabe von Gutscheinen

Unter Gutscheinen versteht man auch Gutscheine, die unentgeltlich zum Zweck der Werbung oder Kundenbindung (Preiserstattungs- oder Preisnachlassgutscheine) ausgegeben werden. Diese Art des Gutscheins ist nicht von der o. g. Definition eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 Satz 2 UStG umfasst, da Preiserstattungs- oder Preisnachlassgutscheine ("Rabattgutscheine") den Gutscheinemp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerrecht

Zusammenfassung Begriff Unter Gutscheinen versteht man in der Praxis grundsätzlich zum einen ein gegen Entgelt ausgegebenes Instrument, das dem Inhaber ein Recht auf Gegenstände oder Dienstleistungen verleiht oder einen aufgedruckten Wert repräsentiert, zum anderen ein Instrument, das dem Inhaber ein Recht auf Rabatt oder Rückvergütungen im Zusammenhang mit einer Leistung ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.4 Gegen Entgelt ausgegebene Gutscheine – nationale Regelungen bis 31.12.2018

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von bis zum 31.12.2018 ausgestellten Gutscheinen existierten keine gesetzlichen Vorgaben im Umsatzsteuergesetz. Diese ergabensich insbesondere aus verschiedenen OFD-Verfügungen.[1] Die deutsche Finanzverwaltung unterschiedbei den bis zum 31.12.2018 gegen Entgelt ausgegebenen Gutscheinen in der umsatzsteuerlichen Behandlung zwischen sog. Wert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.1 Definition und Grundkonzept

Als Gutscheine i. S. v. Entgeltminderungsgutscheinen gelten nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung allgemein schriftlich zugesicherte Rabatt- oder Vergütungsansprüche, z. B. in Form von Kupons, die ein Unternehmer zur Förderung seiner Umsätze ausgibt und die auf der gleichen oder nachfolgenden Umsatzstufe den Leistungsempfänger berechtigen, die Leistung im Ergebnis verb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / Zusammenfassung

Begriff Unter Gutscheinen versteht man in der Praxis grundsätzlich zum einen ein gegen Entgelt ausgegebenes Instrument, das dem Inhaber ein Recht auf Gegenstände oder Dienstleistungen verleiht oder einen aufgedruckten Wert repräsentiert, zum anderen ein Instrument, das dem Inhaber ein Recht auf Rabatt oder Rückvergütungen im Zusammenhang mit einer Leistung verleiht. Im nation...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.3 Einzelfallentscheidungen in der Rechtsprechung

2.3.1 Bonusprogramme und -karten/Payback-Systeme Grundsätzlich erhält ein Kunde bei sog. Bonusprogrammen oder -karten bzw. Payback-Programmen mit jedem seiner zu einem regulären Preis erfolgten Einkäufe Bonuspunkte gutgeschrieben. Es bestehen sowohl übergreifende Kartensysteme, die von anderen Gesellschaften betrieben werden (z. B. Payback-Systeme), als auch Systeme, die Händ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.3.1 Bonusprogramme und -karten/Payback-Systeme

Grundsätzlich erhält ein Kunde bei sog. Bonusprogrammen oder -karten bzw. Payback-Programmen mit jedem seiner zu einem regulären Preis erfolgten Einkäufe Bonuspunkte gutgeschrieben. Es bestehen sowohl übergreifende Kartensysteme, die von anderen Gesellschaften betrieben werden (z. B. Payback-Systeme), als auch Systeme, die Händler selbst herausgeben. Nach Ansicht der Finanzve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.3.3 Preisnachläasse unter Einschaltung von Vermittlern

Der EuGH hat mit seinem Urteil Ibero Tours [1] entschieden, dass keine Entgeltminderung in der Leistungskette vorliegt, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von einem Reiseveranstalter erbracht wird. Der BFH[2] und die Finanzverwaltung[3] haben sich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.2 Preisnachlässe und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen

Bereits in der Grundsatzentscheidung Elida Gibbs [1] nahm der EuGH zu Preisnachlässen in einer Lieferkette Stellung, die zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage auf unterschiedlichen Stufen führen können. Für das Vorliegen einer Entgeltminderung kommt es nicht darauf an, ob der begünstigte Abnehmer in einer unmittelbaren Leistungsbeziehung zum ersten Unternehmer steht. Ers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Vermittlungsleistung bei Ausgabe von Gutscheinen nach der bis 2018 geltenden Rechtslage

Leitsatz 1. Die Vermittlung einer Leistung, für die ein "Erlebnisgutschein" ausgestellt wird, setzt voraus, dass der Vermittler entweder den Veranstalter über das Vorliegen eines Vermittlungserfolgs informiert und ihm gegenüber so eine Gelegenheit zur Leistungserbringung nachweist oder aber zumindest dem Gutscheinerwerber die Kontaktdaten des Veranstalters mitteilt, damit di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.2 Inhalt der Vermutungswirkung

Rz. 5 Die gesetzliche Vermutung einer Bevollmächtigung bezieht sich auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II; nur insoweit gilt die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person bzw. der tatsächliche Antragsteller als vertretungsbefugt. Das Gesetz differenziert nicht nach den unterschiedlichen Leistungsarten. Insofern unterfallen der Vorschrift all...mehr