Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschein

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Akzeptanzverpflichtung

Rz. 18 Da der Gutschein ein verkörpertes Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen, enthält[1], setzt er eine Akzeptanzverpflichtung des Unternehmers voraus. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Verpflichtung des Unternehmers ausgelöst, die verkörperte Lieferung oder sonstige Lei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Notwendige Inhaltsangaben

Rz. 24 Für die Qualifikation als Gutschein muss das Instrument bestimmte Inhaltsangaben enthalten. Dazu regelt § 3 Abs. 13 S. 1 Nr. 2 UStG, dass der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers angegeben sein müssen. Insoweit ist es ausreichend, wenn die Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers im Instrument enthal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Rabattgutscheine

Rz. 29 Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen (Rabattgutscheine, s. a. Rz. 21), sind keine Gutscheine i. S. v. § 3 Abs. 13 S. 1 UStG. Aufgrund des Wortlauts "lediglich" ist dabei ein ausschließlich auf einen Preisnachlass ausgerichtetes Instrument erforderlich. Richtet sich der Inhalt des Instruments sowohl auf einen Preisnachlass als auch auf andere, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zeitliche Anwendung der Vorschriften

Rz. 31 Die Regelungen über Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gelten nach § 27 Abs. 23 UStG für alle Gutscheine, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Rz. 32 Für vor dem 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine gilt die bisherige Verwaltungsauffassung[1] unverändert fort, nach der bis dahin bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Instrument

Rz. 16 Zur Definition des Gutscheins wird ein Instrument als Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt. Der Gutschein verkörpert ein Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen.[1] Aus dem Sinn der Vorschrift kann deshalb abgeleitet werden, dass unter einem Instrument jedweder Träger von Daten geme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 7 § 3 Abs. 13 UStG enthält die Legaldefinition des Gutscheins für die Zwecke der Umsatzsteuer, die von den nachfolgenden Absätzen 14 und 15 als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt wird. Neben der Definition des Gutscheins enthält die Vorschrift keine unmittelbare Rechtsfolge. Sie ergänzt damit die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führenden Regelungen der beiden nachfolgen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff des Sachbezugs

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sammelbegriff Sachbezüge umfasst die unentgeltliche oder teilentgeltliche (verbilligte) Überlassung von Wirtschaftsgütern zu Eigentum (zB > Grundstück, > Aktien oder sonstige Wertpapiere, > Kleidung, > Mahlzeiten, > Getränke einschließlich Deputate [> Rz 7] und andere Waren wie > Zigaretten oder Treibstoff und Energie). Auch die Überlassu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuordnung zum Arbeitslohn

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Sachbezug kann als Teil des Arbeitslohns im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart werden, bei Beamten, Richtern und Soldaten auch auf dem Dienstrecht beruhen. Das betrifft zB > Freianzeigen oder Freiexemplare im > Druckereigewerbe Rz 3, > Freitabak, > Freitrunk im Brauereigewerbe oder die Gestellung von Verpflegung und Unterkunft in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. ABC der Einzelfälle

Rz. 70 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aktien Aktien fließen einem ArbN in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt (BFH 234, 187 = BStBl 2018 II, 923). Das ist der Zeitpunkt, zu dem ihm der ArbG das zivilrechtliche oder zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den versprochenen Aktien verschafft (BFH 260, 532 = BStBl 2019 II, 496). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wer einem anderen im Geschäftsleben etwas ohne Entgelt zuwendet, löst idR beim Empfänger einen Besteuerungsvorgang aus. Für den Empfänger führt eine Zuwendung aus beruflicher/betrieblicher Veranlassung nämlich zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens oder zu einer Einnahme iSv § 8 Abs 1 EStG und damit grundsätzlich zu besteuerbaren Einkünfte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Definition des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 4 Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 15 Satz 1 UStG ist ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG dann ein Mehrzweck-Gutschein, wenn es sich nicht um einen Einzweck-Gutschein handelt. Systematisch ist bei Gutscheinen deshalb zunächst zu prüfen, ob ein Einzweck-Gutschein vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist jeder andere Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG ein M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 15 [Mehrzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. Rz. 8 Nur die ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutscheinen in § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 14 [Einzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Defi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG

Rz. 29 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert zunächst einen Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG. Die dort geregelten Tatbestandsmerkmale müssen vollständig erfüllt sein (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.). Deshalb liegen Einzweck-Gutscheine bereits dann nicht vor, wenn diese Definition nicht erfüllt ist (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG

Rz. 28 Nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG ist ein Einzweck-Gutschein ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Ausgabe bzw. erstmalige Übertragung durch den Aussteller des Gutscheins) feststehen.[1] 3....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zusammenfassendes Prüfungsschema für das Vorliegen eines Einzweck-Gutscheins

Rz. 37 Zusammenfassend setzt der Einzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG damit als kumulative Tatbestandsmerkmale voraus: Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG (§ 3 Abs. 13 UStG Rz. 15), Feststehen des Ortes der mit dem Gutschein verbrieften Lieferung oder sonstigen Leistung im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Rz. 30f.), Feststehen der geschuldeten Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle der Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 38 Die Ausgabe von Telefonkarten stellt im Zeitpunkt der Ausgabe eine Telekommunikationsdienstleistung dar, die ein Einzweck-Gutschein ist, wenn sie nur für den Zweck des Telefonierens bei diesem Telekommunikationsanbieter verwendet werden kann.[1] Rz. 39 Das Punktesystem eines Hotels (Resort) ist ein Mehrzweck-Gutschein, wenn das Punkteguthaben für Übernachtungen von ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zusammenfassende Übersicht der Rechtsfolgen des Einzweck-Gutscheins

Rz. 27 Übersicht der fiktiven Lieferungen und sonstigen Leistungen bei Einzweck-Gutscheinenmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9). Sofern eine Lieferung oder sonstige Leistung – unabhängig von der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Übertragung durch einen Unternehmer im eigenen Namen (S. 2)

Rz. 8 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 2 UStG als die Lieferung des Gegenstands oder die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Rz. 9 Die Übertragung des Einzweck-Gutscheins setzt damit einen Unternehmer nach § 2 UStG als Übertragenden voraus, was nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Feststehen des Leistungsorts

Rz. 30 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert, dass der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung feststeht, auf die sich der Gutschein bezieht. Diese Angabe ist notwendig, um die entweder im Inland oder im Ausland eintretenden Steuerfolgen zu bestimmen. Da die Bestimmung des Leistungsorts auch von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängen kan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 Liegt ein Gutschein nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 13 UStG vor, ist die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen relevant. Danach bestimmt sich, ob die mit dem Gutschein verkörperte Lieferung oder sonstige Leistung entweder auf den Zeitpunkt der Übertragung vorverlagert wird oder erst bei tatsächlicher Leistung erfolgt. Jeder Gutschein nach § 3 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Übertragung durch einen Unternehmer im fremden Namen (S. 3)

Rz. 15 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung nach § 3 Abs. 14 S. 3 UStG als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt. Die von dieser Regelung vorausgesetzten Merkmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Erbringung der Leistung durch einen anderen Unternehmer (S. 4)

Rz. 20 Wird die in einem Einzweck-Gutschein bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht als von dem, der den Gutschein im eigenen Namen ausgestellt hat, wird der leistende Unternehmer nach § 3 Abs. 14 S. UStG so behandelt, als habe er die im Gutschein bezeichnete Leistung an den Aussteller erbracht. Rz. 21 In dieser Alternative ist der Unternehmer der Ausstell...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Fiktion der vorverlagerten Leistung

Rz. 7 Bei der Vorverlagerung des Leistungszeitpunkts unterscheidet das Gesetz drei unterschiedliche Sachverhalte. Dabei ist entscheidend, ob der den Gutschein ausstellende Unternehmer die darin verbriefte Leistung selbst an den Empfänger erbringt (S. 2) oder durch einen anderen Unternehmer erbringen lässt (Sätze 3 und 4). Im letzten Fall ist weiter zwischen den Fällen zu unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Folgen für die tatsächliche Leistung (S. 5)

Rz. 23 Durch die in § 3 Abs. 14 S. 2 bis 4 UStG enthaltenen Fiktionen erfolgt eine zeitliche Vorverlagerung der Besteuerung. Wird die der Fiktion nachfolgende tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, käme die Verwirklichung eines weiteren Besteuerungstatbestands in Betracht, dem eine sachliche Rechtfertigung fehlte. Zur Vermeidung der Doppelerfassung regelt § ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / II. Mögliche Formen von Online-Seminaren und Leistungsbeziehungen

Regelmäßig gestalten die Anbieter von Online-Seminaren diese nicht selbst, sondern treten lediglich als deren Anbieter auf und greifen für deren Durchführung auf externe Vortragende und Dozenten zurück. Oft handelt es sich bei den Anbietern um professionelle Seminaranbieter, Verlage und – im juristischen Bereich oft anzutreffen – um Berufsvereinigungen und Berufsverbände. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 MwStSystRL zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsveranstaltungen

Rn. 49d Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG auch Zuwendungen des ArbG an seine ArbN anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); s § 19 Rn 236–244 (Barein) und BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832. Soweit die Zuwendungen des ArbG de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Arbeitstägliche Mahlzeiten

Rn. 49b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Gestellung von Mahlzeiten und Gewährung von Essenmarken (s zur Bewertung R 8.1 Abs 7 LStR 2015 und H 8.1 Abs 7 LStH 2022 mit Bsp) führt grds zu Arbeitslohn und kann vom ArbG pauschal besteuert werden, wenn diese arbeitstäglich erfolgen (zur Bewertung bei Mahlzeitgestellung s § 8 Rn 476–491 (Pust). Das Angebot als solches ist ausreichend...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.5 Cradle to Cradle – In Kreisläufen denken

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, vermehrt Rohstoffe in den biologischen und technischen Kreisläufen von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zur Nutzung und Verwertung zu bewahren und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.4 Wahrscheinlich nicht zu erfüllende Verbindlichkeiten

Rz. 10 Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen, dürfen weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz passiviert werden. Hierbei ist aber der Grundsatz der Vorsicht zu beachten. Das gilt auch, wenn die nicht passivierbaren Verbindlichkeiten Teil eines Gesamtbestandes gleichartiger Verpflichtungen und angesichts ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm

Leitsatz 1. Bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist eine betragsmäßige Erweiterung des Klagebegehrens in Bezug auf eine angegriffene Feststellung nicht als Klageänderung i.S. des § 67 FGO, sondern als grundsätzlich zulässige Klageerweiterung anzusehen, es sei denn, der Kläger hat eindeutig zu erkennen gegeben, dass er von einem weitergehenden Klagebegehre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulässigkeit von Werbe-Mailings

Zusammenfassung Werbe-Mailings an Kunden sind ein wichtiges Marketing-Tool für jedes Unternehmen. Damit der Versand von Werbe-Mailings zulässig und nicht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden kann, sollten jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Nach § 7 UWG ist das Versenden einer Werbe-E-Mail nur unter bestimmen Voraussetzungen bzw. mit vorheriger Einwilligung des ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 8 EStG Einnahmen

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 (1) 1Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.[1] 2Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag laut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.1 Geldleistung/Gutscheine (Abs. 2 Satz 1 bis 3)

Rz. 10 Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 werden Persönliche Budgets i. d. R. als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. Das schließt nach Meinung des Autors nicht aus, dass das Budget bei kleinen Beträgen mit Einwilligung des Budgetnehmers auch in größeren Zeitabständen gezahlt werden kann. In der Sache setzt die Erbringung eines Persönlichen Budgets einen Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budget...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem bereits festgestellten oder noch festzustellenden Anspruch auf Teilhabeleistungen i. S. d. §§ 4 und 5 anstelle einer traditionellen Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung oder – in Ausnahmefällen – Gutscheine zu erhalten. Durch das Persönliche Budget können keine Leistungen finanziert werden, die außerhalb des L...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.7 Attraktivierung von Fahrgemeinschaften

Eine weitere Maßnahme des betrieblichen Mobilitätsmanagements liegt in der Förderung der Bildung von Fahrgemeinschaften. Die Nutzung kann dabei zwischen festen, regelmäßigen Fahrgemeinschaften und adhoc gebildeten Fahrten zu dienstlichen Außenterminen reichen. Während der Staat, z. B. Kalifornien, Fahrten von Fahrgemeinschaften durch dafür vorgesehene Fahrspuren fördern kann...mehr