Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschein

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6.1 Sonstige Einnahmen

Rz. 139 Sonstige Einnahmen i. S. v. Abs. 1 Satz 2 sind nach § 2 Abs. 6 Bürgergeld-V mit ihrem Verkehrswert anzusetzen. Dabei muss es sich um Sachleistungen handeln, die jemand erhält. Strom in einer Einrichtung ist kein Einkommen in diesem Sinne, denn Bedarfe, die nicht benötigt werden, stellen kein Einkommen dar. Bei der Berücksichtigung erzielter Einnahmen aus einem Grundst...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 6.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Organschaft hat der EuGH in einer wichtigen Frage für Entwarnung gesorgt. Unklar war nach einer früheren Entscheidung des EuGH[1], ob Innenumsätze innerhalb eines Organkreises steuerbar sein können oder als nicht...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.3 Gutscheine

Mittels Zahlart_Typ "Gutschein" können die Gutscheintypen (GV_Typ) Einzweck- oder Mehrzweckgutschein jeweils für Kauf oder Einlösung im TSE-System gebucht werden.mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6 Gutscheine, Guthabenkarten etc. im TSE-System

Neben reinen Bargeschäften (Ware gegen Bargeld) sind an einer Kasse auch andere Vorgänge möglich. 6.1 Guthabenkarte Mit der – i. d. R. von Kreditinstituten herausgegebenen – Guthabenkarte kann e-Geld an einer Kasse oder einem Automaten aufgeladen werden. Anschließend wird mit der Guthabenkarte bezahlt. Im TSE-System ist hierfür der Zahlart_Typ "Guthabenkarte" hinterlegt. 6.2 Ku...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.2 Kundenkarten

Handelt es sich um Kundenguthabenkarten, die nur im emittierenden Unternehmen zur Zahlung benutzt werden können, muss in der TSE die Zahlung aus Gutschein erfolgen. Kreditkarten (z. B. Flottenkarten bei Tankstellen) sind in der TSE als Forderung abzubilden.mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.4 Trinkgelder

Trinkgelder an den Unternehmer gehören zum Umsatz des Unternehmens, sind zwingend zu versteuern und als Entgelt TSE-mäßig zu erfassen. Trinkgelder an Arbeitnehmer sind grundsätzlich bei diesem steuerfrei. Zu beachten ist jedoch die Kassensturzfähigkeit. Gehen also Trinkgelder an Arbeitnehmer in den geschäftlichen Bargeldbestand ein, sind diese im Kassensystem (mit TSE) als sol...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.1 Guthabenkarte

Mit der – i. d. R. von Kreditinstituten herausgegebenen – Guthabenkarte kann e-Geld an einer Kasse oder einem Automaten aufgeladen werden. Anschließend wird mit der Guthabenkarte bezahlt. Im TSE-System ist hierfür der Zahlart_Typ "Guthabenkarte" hinterlegt.mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.6 Bei Verstößen droht eine Geldbuße

Der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Abs. 1 AO wurde im Zuge der Einführung des § 146a AO ergänzt. Dies war notwendig, um die gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO bei Verstößen zu sanktionieren. Bei Ordnungswidrigkeiten kann nun eine Geldbuße bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Die Steuergefährdungstatbestände greifen, wenn ein technisches System eingesetzt wird, das...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.5 Beginn und Ende des "Vorgangs"

Lt. Kassensicherungsverordnung sind auf dem auszugebenden Beleg auch der Beginn und das Ende des aufzuzeichnenden Geschäftsvorfalls (= Vorgang) und seine TSE-Nummer auszuweisen[1]. Bei Bestellungen oder Reservierungen kommt es auf die Wahrscheinlichkeit an, mit der z. B. aus einer Vorbestellung ein verbindlicher Kauf wird: Wird aufgrund einer Bestellung mit der Produktion bego...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24 Richtlinie Gutscheine

Rz. 654 Der Rat hatte am 27.6.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet.[1] Die RL musste mWv 1.1.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der RL wurden besondere Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt. Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kunde kauft einen Mehrzweck-Gutschein

Ein Unternehmer hat ein Geschäft, in dem er Geschenkartikel verkauft. Ein Kunde erwirbt einen Gutschein über 50 EUR in bar. Der Inhaber dieses Gutscheins kann zu einem späteren Zeitpunkt beim Kauf von Artikeln seiner Wahl damit bezahlen. Es handelt sich somit um einen Mehrzweck-Gutschein. Der Betrag von 50 EUR erhöht den Kassenbestand, obwohl noch kein Umsatz getätigt wurde....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 3.2 Einzweck-Gutscheine: Konkret bezeichnete Leistungen – Umsatzbesteuerung bei Ausgabe

Ein "Einzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, bei dem bereits bei der Ausstellung alle Informationen vorliegen, die benötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrundeliegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen. Es reicht aus, wenn der Leistungsort und der Steuersatz bei der Ausgabe des Gutscheins feststehen. Die Besteuerung erfolgt dann im Zeitpunkt der Ausgab...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 3.1 Mehrzweck-Gutscheine: Keine konkrete Leistungsbezeichnung – Umsatzbesteuerung erst bei Einlösung

Ist im Gutschein der Bezug von Leistungen nicht hinreichend bezeichnet, kann er zur Bezahlung jeder beliebigen Ware eingesetzt werden. Es handelt sich bei der Ausgabe des Gutscheins dann lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z. B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Somit stellt der Kauf des Gutscheins selbst noch keine Lieferung dar. Eine Anzahlun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 3 Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (Einzweck-Gutschein) oder er dazu berechtigt, diesen bei einem späteren Kauf von Artikeln nach Wahl des Kunden zur Bezahlung einzusetzen (Mehrzweck-Gutschein). 3.1 Mehrzweck-Gutscheine: Keine konkrete Leistungsbezeichnung – Umsatzbesteuerung erst bei Einlösung Ist im Gu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige Erfassung von Gutscheinen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldzufluss Einlösung Erlösbuchung Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldzufluss Einlösung Erlösbuchung Umsatzsteuermehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 6 Sachzuwendungen sind regelmäßig lohnsteuerpflichtig

Ist die Arbeitgeberzuwendung keine "Aufmerksamkeit" und/oder greifen die steuerlichen Befreiungstatbestände nicht, ist jeder geldwerte Vorteil bzw. jedes Geschenk, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt, grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige Sachzuwendungen Bei der Arbeitgeberzuwendung handelt es sich um keine lohnsteuerf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vergünstigungen / 2.1.1 Arten von Vergünstigungen

§ 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD enthält verschiedene Arten von Vergünstigungen. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten entbehrlich, da der Oberbegriff "Vergünstigungen" und die Formulierung "sonstige Vergünstigungen" darauf schließen lassen, dass auch "Geschenke", "Belohnungen" und "Provisionen" zu den Vergünstigungen zählen. Aber auch Vorteile, die nich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt die Zulassung von Trägern für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Feststellungen einer fachkundigen Stelle. Die fachkundige Stelle selbst muss wiederum durch die Anerkennungsstelle als fachkundige Stelle akkreditiert sein. Eine solche Anerkennung setzt unter anderem eine entsprechende Organisationss...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur fachkundigen Stelle i. S. d. § 176 Abs. 1 und 2, deren Zulassung Träger bedürfen (§ 178), um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen zu dürfen oder durch Dritte durchführen lassen zu dürfen sowie deren Zulassung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (§ 179) und Maßnahmen...mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.2 Akkreditierung als fachkundige Stelle

Rz. 11 Bei der Prüfung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat die Akkreditierungsstelle nach § 1 der AZAV insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei der Zertifizierungsstelle mit der Zulassung von Trägern und Maßnahmen beauftragten Personenmehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.3 Entzug der Förderung

Rz. 24 Abs. 3 Satz 2 sieht die Möglichkeit vor, die Geltung des Bildungsgutscheins für den Träger auszuschließen und insoweit die Entscheidung über die Förderung aufzuheben. Das bedeutet, dass die Zulassung der Maßnahme mit sofortiger Wirkung unterbunden wird. Diese Konsequenz kommt bei 4 Tatbeständen in Betracht: Der Träger der Weiterbildungsmaßnahme kommt dem Verlangen der ...mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Grundsatz notwendiger Zulassung von Träger und Maßnahme, bevor eine solche durch den Träger durchgeführt werden darf oder der Träger die Maßnahme durchführen lassen darf. Seit dem 1.4.2012 bedürfen nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich alle Träger nach § 21 der Zulassung durch eine fachkundige Stelle als Voraussetzung dafür, von den Agenturen für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 15 [Mehrzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Definition des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 4 Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 15 Satz 1 UStG ist ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG dann ein Mehrzweck-Gutschein, wenn es sich nicht um einen Einzweck-Gutschein handelt. Systematisch ist bei Gutscheinen deshalb zunächst zu prüfen, ob ein Einzweck-Gutschein vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist jeder andere Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG ein M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Entstehung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des Gutscheins

Rz. 14 Die in § 3 Abs. 13 UStG geregelten Tatbestandsmerkmale des Gutscheins sind für beide Gutscheinarten identisch und werden dort jeweils als indirekte Tatbestandsmerkmale bei der Prüfung des Einzweck-Gutscheins bzw. des Mehrzweck-Gutscheins vorausgesetzt. Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 13 S. 1 UStG ist ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht zu den Gutscheinarten

Rz. 10 Die in § 3 Abs. 13 UStG enthaltene Legaldefinition des Gutscheins ist der Oberbegriff für die in den nachfolgenden Absätzen geregelten Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Rz. 11 Die umsatzsteuerlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , UStG § 3 Abs. 13 [Gutscheine]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutscheinen in § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Akzeptanzverpflichtung

Rz. 18 Da der Gutschein ein verkörpertes Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen, enthält[1], setzt er eine Akzeptanzverpflichtung des Unternehmers voraus. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Verpflichtung des Unternehmers ausgelöst, die durch den Gutschein verkörperte und die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Notwendige Inhaltsangaben

Rz. 24 Für die Qualifikation als Gutschein muss das Instrument bestimmte Inhaltsangaben enthalten. Dazu regelt § 3 Abs. 13 S. 1 Nr. 2 UStG, dass der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers angegeben sein müssen. Insoweit ist es ausreichend, wenn die Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers im Instrument enthal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Rabattgutscheine

Rz. 29 Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen (Rabattgutscheine, s. a. Rz. 21), sind keine Gutscheine i. S. v. § 3 Abs. 13 S. 1 UStG. Aufgrund des Wortlauts "lediglich" ist dabei ein ausschließlich auf einen Preisnachlass ausgerichtetes Instrument erforderlich. Richtet sich der Inhalt des Instruments sowohl auf einen Preisnachlass als auch auf andere, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Instrument

Rz. 16 Zur Definition des Gutscheins wird ein Instrument als Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt. Der Gutschein verkörpert ein Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen.[1] Aus dem Sinn der Vorschrift kann deshalb abgeleitet werden, dass unter einem Instrument jedweder Träger von Daten geme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zeitliche Anwendung der Vorschriften

Rz. 31 Die Regelungen über Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gelten nach § 27 Abs. 23 UStG für alle Gutscheine, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Rz. 32 Für vor dem 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine gilt die bisherige Verwaltungsauffassung[1] unverändert fort, nach der bis dahin bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 7 § 3 Abs. 13 UStG enthält die Legaldefinition des Gutscheins für die Zwecke der Umsatzsteuer, die von den nachfolgenden Absätzen 14 und 15 als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt wird. Neben der Definition des Gutscheins enthält die Vorschrift keine unmittelbare Rechtsfolge. Sie ergänzt damit die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führenden Regelungen der beiden nachfolgen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.2 Bewertung der Umsatzerlöse

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung der Umsatzerlöse bildet die 3. Stufe: Bestimmung des Transaktionspreises des 5-Stufen-Konzepts (IFRS 15.46). Der Transaktionspreis und damit die Höhe der erwarteten Umsatzerlöse bemisst sich nach der erwarteten Gegenleistung für die Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung, dabei sind die Vertragsbedingungen und die G...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.9 Auswertung der Interviews – Verfassen des Ergebnisberichtes

Der Untersuchende bekommt durch seine Gespräche, vor dem Hintergrund der betrieblichen Fakten und der persönlichen Eindrücke vor Ort, einen sehr genauen Eindruck von der Arbeitssituation und von dem individuell möglicherweise sehr unterschiedlichen Umgang mit den Anforderungen und Belastungen. Bei der Bewertung der Belastungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Risiken besi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 14 [Einzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Defi...mehr