Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschein

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Entstehung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des Gutscheins

Rz. 14 Die in § 3 Abs. 13 UStG geregelten Tatbestandsmerkmale des Gutscheins sind für beide Gutscheinarten identisch und werden dort jeweils als indirekte Tatbestandsmerkmale bei der Prüfung des Einzweck-Gutscheins bzw. des Mehrzweck-Gutscheins vorausgesetzt. Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 13 S. 1 UStG ist ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht zu den Gutscheinarten

Rz. 10 Die in § 3 Abs. 13 UStG enthaltene Legaldefinition des Gutscheins ist der Oberbegriff für die in den nachfolgenden Absätzen geregelten Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Rz. 11 Die umsatzsteuerlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , UStG § 3 Abs. 13 [Gutscheine]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrüc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutscheinen in § 3...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Akzeptanzverpflichtung

Rz. 18 Da der Gutschein ein verkörpertes Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen, enthält[1], setzt er eine Akzeptanzverpflichtung des Unternehmers voraus. Durch die Einlösung des Gutscheins wird die Verpflichtung des Unternehmers ausgelöst, die durch den Gutschein verkörperte und die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Notwendige Inhaltsangaben

Rz. 24 Für die Qualifikation als Gutschein muss das Instrument bestimmte Inhaltsangaben enthalten. Dazu regelt § 3 Abs. 13 S. 1 Nr. 2 UStG, dass der Liefergegenstand oder die sonstige Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers angegeben sein müssen. Insoweit ist es ausreichend, wenn die Leistung oder die Identität des leistenden Unternehmers im Instrument enthal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Rabattgutscheine

Rz. 29 Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen (Rabattgutscheine, s. a. Rz. 21), sind keine Gutscheine i. S. v. § 3 Abs. 13 S. 1 UStG. Aufgrund des Wortlauts "lediglich" ist dabei ein ausschließlich auf einen Preisnachlass ausgerichtetes Instrument erforderlich. Richtet sich der Inhalt des Instruments sowohl auf einen Preisnachlass als auch auf andere, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Instrument

Rz. 16 Zur Definition des Gutscheins wird ein Instrument als Tatbestandsmerkmal vorausgesetzt. Der Gutschein verkörpert ein Recht und die Pflicht, ihn als Gegenleistung für die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen anzunehmen.[1] Aus dem Sinn der Vorschrift kann deshalb abgeleitet werden, dass unter einem Instrument jedweder Träger von Daten geme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zeitliche Anwendung der Vorschriften

Rz. 31 Die Regelungen über Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gelten nach § 27 Abs. 23 UStG für alle Gutscheine, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Rz. 32 Für vor dem 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine gilt die bisherige Verwaltungsauffassung[1] unverändert fort, nach der bis dahin bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 7 § 3 Abs. 13 UStG enthält die Legaldefinition des Gutscheins für die Zwecke der Umsatzsteuer, die von den nachfolgenden Absätzen 14 und 15 als Tatbestandsmerkmale vorausgesetzt wird. Neben der Definition des Gutscheins enthält die Vorschrift keine unmittelbare Rechtsfolge. Sie ergänzt damit die zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führenden Regelungen der beiden nachfolgen...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 5 Unterscheidung von Arbeitsessen und Belohnungsessen

Dabei ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsessen und einem Belohnungsessen fließend. Anhaltspunkt für ein Arbeitsessen kann sein, dass es nach einem besonderen Arbeitseinsatz oder nach einer außergewöhnlich langen betrieblichen Besprechung gewährt wird. Das Arbeitsessen ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Belohnungsessen steht die Bewirtung des Mitarbeiters im V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 7. Ausblick zur Rückrufkosten-Deckung

Rz. 197 Über die Voraussetzungen und den Umfang einer sich aus der Produktbeobachtungspflicht zu Lasten des Herstellers ergebenen Rückrufpflicht bestand von Anbeginn, insbesondere seit Mitte der 90er Jahre, an eine fortlaufende Diskussion. Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Umfang von Maßnahmen, die der Hersteller eines fehlerhaften Produktes zur erkannten Gefahrenb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.2 Bewertung der Umsatzerlöse

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung der Umsatzerlöse bildet die 3. Stufe: Bestimmung des Transaktionspreises des 5-Stufen-Konzepts (IFRS 15.46). Der Transaktionspreis und damit die Höhe der erwarteten Umsatzerlöse bemisst sich nach der erwarteten Gegenleistung für die Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung, dabei sind die Vertragsbedingungen und die G...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdungsbeurteilung psyc... / 2.9 Auswertung der Interviews – Verfassen des Ergebnisberichtes

Der Untersuchende bekommt durch seine Gespräche, vor dem Hintergrund der betrieblichen Fakten und der persönlichen Eindrücke vor Ort, einen sehr genauen Eindruck von der Arbeitssituation und von dem individuell möglicherweise sehr unterschiedlichen Umgang mit den Anforderungen und Belastungen. Bei der Bewertung der Belastungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Risiken besi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 14 [Einzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Defi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG

Rz. 29 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert zunächst einen Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG. Die dort geregelten Tatbestandsmerkmale müssen vollständig erfüllt sein (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.). Deshalb liegen Einzweck-Gutscheine bereits dann nicht vor, wenn diese Definition nicht erfüllt ist (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG

Rz. 28 Nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG ist ein Einzweck-Gutschein ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Ausgabe bzw. erstmalige Übertragung durch den Aussteller des Gutscheins) feststehen.[1] 3....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Zusammenfassendes Prüfungsschema für das Vorliegen eines Einzweck-Gutscheins

Rz. 37 Zusammenfassend setzt der Einzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 14 S. 1 UStG damit als kumulative Tatbestandsmerkmale voraus: Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG (§ 3 Abs. 13 UStG Rz. 15), Feststehen des Ortes der mit dem Gutschein verbrieften Lieferung oder sonstigen Leistung im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins (Rz. 30f.), Feststehen der geschuldeten Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle der Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Rz. 38 Die Ausgabe von Telefonkarten stellt im Zeitpunkt der Ausgabe eine Telekommunikationsdienstleistung dar, die ein Einzweck-Gutschein ist, wenn sie nur für den Zweck des Telefonierens bei diesem Telekommunikationsanbieter verwendet werden kann.[1] Rz. 39 Das Punktesystem eines Hotels (Resort) ist ein Mehrzweck-Gutschein, wenn das Punkteguthaben für Übernachtungen von ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Zusammenfassende Übersicht der Rechtsfolgen des Einzweck-Gutscheins

Rz. 27 Übersicht der fiktiven Lieferungen und sonstigen Leistungen bei Einzweck-Gutscheinenmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Übertragung durch einen Unternehmer im eigenen Namen (S. 2)

Rz. 8 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 2 UStG als die Lieferung des Gegenstands oder als die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Rz. 9 Die Übertragung des Einzweck-Gutscheins setzt damit einen Unternehmer nach § 2 UStG als Übertragenden voraus, was ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Feststehen des Leistungsorts

Rz. 30 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert, dass der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung feststeht, auf die sich der Gutschein bezieht. Diese Angabe ist notwendig, um die entweder im Inland oder im Ausland eintretenden Steuerfolgen zu bestimmen. Da die Bestimmung des Leistungsorts auch von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängen kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 Liegt ein Gutschein nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 13 UStG vor, ist die Abgrenzung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen relevant. Danach bestimmt sich, ob die mit dem Gutschein verkörperte Lieferung oder sonstige Leistung entweder auf den Zeitpunkt der Übertragung vorverlagert wird (Einzweck-Gutschein) oder erst bei tatsächlicher Leistung erfolgt (Mehrzwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Übertragung durch einen Unternehmer im fremden Namen (S. 3)

Rz. 15 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung nach § 3 Abs. 14 S. 3 UStG als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt. Die von dieser Regelung vorausgesetzten Merkmal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Erbringung der Leistung durch einen anderen Unternehmer (S. 4)

Rz. 20 Wird die in einem Einzweck-Gutschein bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht als von dem, der den Gutschein im eigenen Namen ausgestellt hat, wird der leistende Unternehmer nach § 3 Abs. 14 S. UStG so behandelt, als habe er die im Gutschein bezeichnete Leistung an den Aussteller erbracht. Rz. 21 In dieser Alternative ist der Unternehmer der Ausstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Fiktion der vorverlagerten Leistung

Rz. 7 Bei der Vorverlagerung des Leistungszeitpunkts unterscheidet das Gesetz drei unterschiedliche Sachverhalte. Dabei ist entscheidend, ob der den Gutschein ausstellende Unternehmer die darin verbriefte Leistung selbst an den Empfänger erbringt (S. 2) oder durch einen anderen Unternehmer erbringen lässt (Sätze 3 und 4). Im letzten Fall ist weiter zwischen den Fällen zu unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Folgen für die tatsächliche Leistung außerhalb der Leistungsfiktion (S. 5)

Rz. 23 Durch die in § 3 Abs. 14 S. 2 bis 4 UStG enthaltenen Fiktionen erfolgt eine zeitliche Vorverlagerung der Besteuerung. Wird die der Fiktion nachfolgende tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung erbracht, käme die Verwirklichung eines weiteren Besteuerungstatbestands in Betracht, dem eine sachliche Rechtfertigung fehlte. Zur Vermeidung der Doppelerfassung regelt § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Einordnung der Erlebnis- und Wertgutscheine

Wenn bezüglich der Leistungsbeziehung zwischen Kläger und Erlebnispartner keine Vermittlungsleistung (wie im Urteilsfall), sondern ein Gutschein im umsatzsteuerlichen Sinne anzunehmen wäre, stellen sich nochmals andere Fragen. Dies wäre z.B. in dem sog. Voucher-for-Voucher-Modell (V4V-Modell) der Fall. Bei diesem Modell stellt der Kläger dem Endkunden einen Gutschein aus, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 4. Mögliche praktische Folgen

Um einen Lösungsansatz zu bewerten, bietet es sich regelmäßig an, diesen anhand extremer Beispiele zu durchdenken und das daraus folgende Ergebnis mit der Realität und den geltenden Grundsätzen zu vergleichen. Ähnlich verhält es sich bei dem, im Urteil vom BFH[15]"vorgeschlagenen" Lösungsweg entsprechend dem UStAE Abschn. 3.17 Abs. 7 Bsp. 2: "Der Unternehmer G betreibt ein Gut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Noch nicht bestimmbarer Leistungsempfänger

Hierbei wird deutlich, dass die Leistung des Klägers bei Ausgabe des Gutscheins an den Endkunden keinesfalls hinreichend bestimmt ist. Falls ein Gutschein für ein klassisches Konzert (ermäßigter Steuersatz) erworben und verschenkt wird, die Beschenkte jedoch einen Ballonflug (Regelsteuersatz) bevorzugt, kann dies problemlos zwischen dem Endkunden und Kläger vereinbart werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / II. Sachverhalt

Im Folgenden wird der Sachverhalt auf die wesentlichen Punkte komprimiert dargestellt – für eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird auf die ergangenen Urteile[1] verwiesen. Der Kläger betreibt eine Online-Plattform, über die Kunden Gutscheine für verschiedene Freizeit- und Erlebnisangebote erwerben können. Diese Gutscheine werden in zwei verschiedenen Formen angeboten:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 3. Vermittlungstätigkeit des Gutscheinportals

Damit ein Umsatz der Umsatzsteuer unterworfen werden kann, muss dieser steuerbar gem. § 1 Abs. 1 UStG und mangels Steuerbefreiung gem. § 4 UStG steuerpflichtig sein. Voraussetzung der Steuerbarkeit ist insbesondere der Leistungsaustausch, welcher sich dadurch auszeichnet, dass der Unternehmer eine Leistung an einen bestimmbaren Leistungsempfänger ausführt und dafür aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / III. Entscheidung des FG

Nach dem Urteil des FG Münster hat die Klage teilweise Erfolg. Ein Vermittler von Erlebnisleistungen, der in fremdem Namen für die jeweiligen Veranstalter dieser Erlebnisse Gutscheine vertreibt, erzielt zum Zeitpunkt der Einlösung sog. Wertgutscheine bei einem dieser Veranstalter, jeweils in Höhe der mit ihm vereinbarten Marge, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Vorsteuerabzug

Das FG geht davon aus, dass die mit nicht steuerbaren Umsätzen (Ausgabe und Nichteinlösung von Wertgutscheinen bzw. Mehrzweck-Gutscheinen) in Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge nicht abziehbar sind, da keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt würde[20]. Folgt man dem Urteil, würde dies dazu führen, dass jedem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug anteilig versagt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / VI. Fazit

Zielsetzung dieses Beitrages war es, die entscheidenden Punkte des Urteilssachverhaltes herauszustellen und diese streng anhand der Systematik des Umsatzsteuerrechtes zu durchdenken und zu bewerten. Die aktuelle Lösung des FG ist im Ergebnis aus unserer Sicht nicht überzeugend und in Teilen systemwidrig. Zunächst ist nochmals festzuhalten, dass es sich im vorliegenden Urteils...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Die Ausgangssituation

Der Prozess von der Ausgabe bis zur Einlösung des Gutscheins muss in diesem Fall genauer untersucht werden, da sich anhand dessen maßgebliche Abweichungen bei der rechtlichen Bewertung ergeben können. Zunächst die Visualisierung der Leistungsbeziehungen: Nun die chronologische Abfolge des vorgesehenen Prozesses bei Erlebnisgutscheinen: Ausgabe des Gutscheins gegen Entgelt an de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / I. Leitsätze (des Verfassers)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / V. Weitere Rechtsfragen aus dem FG-Urteil

Eine weitere rechtliche Beurteilung hat das FG bezüglich der Wertgutscheine (bzw. Mehrzweck-Gutscheine) und dem damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuerabzug vorgenommen. Dies hatte im Urteilsfall keine größere Bedeutung (aufgrund des vergleichsweise niedrigen Anteils an Wertgutscheinen im Vergleich zu Erlebnisgutscheinen), könnte jedoch für die gesamte Branche der Gutschei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / [Ohne Titel]

StB Marco Fuß / StB Marvin Lütkebohmert[*] Dieser Beitrag analysiert die Ausgabe und (Nicht-) Einlösung von sog. Erlebnisgutscheinen auf Basis des Urteils des FG Münster. Dabei werden theoretische Überlegungen zur rechtskonformen Lösung und zur praktischen Auswirkung des Urteils dargestellt. Vorab sei gesagt, dass es sich im Urteilsfall um die Streitjahre 2013 und 2014 handel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Aufmerksa... / 3 Geschenkgutschein

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält zum Geburtstag einen Gutschein einer Parfümerie i. H. v. 60 EUR. Stellt der Gutschein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn für die Arbeitnehmerin dar? Ergebnis Der Gutschein gilt als steuer- und sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit. Hinweis Die 60-EUR-Grenze für Sachgeschenke anlässlich eines besonderen persönlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr