Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschein

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
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Aufwendungen für sogenannte Incentive-Reisen als Betriebsausgaben

Leitsatz Lobt ein Versicherungsunternehmen gegenüber angestellten und freien Vermittlern im Rahmen eines Vertriebswettbewerbs für das Erreichen bestimmter Vertriebsziele neben den regulären Vergütungen ausschließlich touristisch ausgestaltete Reisen (inklusive Stadtrundfahrten, Ausflügen, Einkäufen mittels bereitgestellter Gutscheine, Restaurantbesuche sowie Segeltörns) aus, so sind die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. Sachverhalt Die Steuerpflichtige ist ein Versicherun... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht: mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Bericht der Kommission

Am 27.6.2016 hatte der Rat eine Richtlinie zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie hinsichtlich der Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen ("Gutscheinrichtlinie") angenommen (EU-UStB 2016, 67). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 1.1.2019 für nach dem 31.12.2018 ausgestellte Gutscheine. Ziel dieser Änderungen war die Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der MwS... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.9 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Abs. 4)

Rz. 67 In die Regelungen der Abs. 4 bis 7 zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die früheren Regelungen in § 421g a. F. aufgegangen. Rz. 68 Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Papier mit Förder- und Vergütungszusage. Es enthält gegenüber der Person, der der Gutschein durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt wird, eine Förderzusage in Bezug auf die ... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.10 Vorlagepflichten

Rz. 81 Abs. 4 Satz 4 und 5 schreiben dem ausgewähltem Träger vor, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit vorzulegen. Dabei hat der Gesetzgeber aus Zweckmäßigkeitsgründen und zur Reduzierung der aufzuwendenden Bürokratie unterschiedliche Vorlagepflichten in zeitlicher Hinsicht vorgesehen. Maßnahmeträger i. S. v. Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Arbeitgeber ... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 3 Rechtsprechung

Rz. 127b Anträge auf Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und hierzu ergangene Entscheidungen als Verwaltungsakte erledigen sich nicht ohne Weiteres allein deshalb, weil erneut ein gleichgerichteter Antrag gestellt wird: BSG, Urteil v. 6.6.2023, B 4 AS 131/22, Antrag auf Förderung von Gesangsunterricht u. a. als Leistung zur Eingliederung in Arbeit. Rz. 128 Ein schriftlicher... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.14 Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (Abs. 7)

Rz. 111 Abs. 7 beruht auf § 421g a. F. Die Regelung unterscheidet sich durch den Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Ermessensleistung nach Abs. 4. Anspruchsberechtigt auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind Personen mit Anspruch auf Alg nach einer Wartefrist. Dem Grunde nach wird die Voraussetzung auch bei Alg bei beruflicher ... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.11 Handhabung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines durch die Agentur für Arbeit

Rz. 85 Abs. 4 stellt die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines grundsätzlich in das Ermessen der Agentur für Arbeit, ein Rechtsanspruch darauf kann nur nach Maßgabe des Abs. 7 bestehen. Das eingeräumte Ermessen führt letztlich zu einer deutlichen Aufwertung der dezentralen Handlungskompetenzen der Agenturen für Arbeit. Der Aktivierungs- und Vermittlungsguts... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Ziel der Vorschrift ist es, zusammenfassend ein Förderungsangebot zu unterbreiten, mit dem entsprechend dem individuellen Bedarf im Einzelfall zielgerichtete und passgenaue Angebote zur Unterstützung der Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung gefördert werden können, die aufgrund ihrer Intensität nur von kurzer Dauer und doch gleichwohl den betroffenen Personenkrei... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.12 Höhe der Vermittlungsvergütung (Abs. 6)

Rz. 91 In der Verwaltungspraxis besteht der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Agentur für Arbeit. Als diejenige Person, die den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten und den Vermittlungsvertrag mit dem privaten Arbeitsvermittler geschlossen hat, hat der Arbeitslose den Anspruch auf die Vergütungszahlung gegen die Agentur für Arbeit. Die Ag... mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.15 Dauer der Maßnahme bei besonders erschwerter beruflicher Eingliederung (Abs. 8)

Rz. 115 Abs. 8 ist als Ausnahmeregelung zu verstehen. Die Vorschrift grenzt spezifische Fälle von den Regelungen in Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 ab. Beide Vorschriften betreffen die Dauer von Maßnahmen, die bei Arbeitgebern durchgeführt werden. Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen, die nach Abs. 1 bei Arbeitgebern durchgeführt werden, jewe... mehr

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Rechnungsberichtigung: So g... / 6.5 Sonstige Fälle

Zweifelsfragen können sich auch bei eingelösten Gutscheinen, Pfandrückgaben, Jahresrückvergütungen etc. ergeben. Hier wird auf das BMF-Schreiben vom 30.6.2020 verwiesen.[1] mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.3 Gutscheine

Mittels Zahlart_Typ "Gutschein" können die Gutscheintypen (GV_Typ) Einzweck- oder Mehrzweckgutschein jeweils für Kauf oder Einlösung im TSE-System gebucht werden. mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6 Gutscheine, Guthabenkarten etc. im TSE-System

Neben reinen Bargeschäften (Ware gegen Bargeld) sind an einer Kasse auch andere Vorgänge möglich. 6.1 Guthabenkarte Mit der – i. d. R. von Kreditinstituten herausgegebenen – Guthabenkarte kann e-Geld an einer Kasse oder einem Automaten aufgeladen werden. Anschließend wird mit der Guthabenkarte bezahlt. Im TSE-System ist hierfür der Zahlart_Typ "Guthabenkarte" hinterlegt. 6.2 Ku... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.2 Kundenkarten

Handelt es sich um Kundenguthabenkarten, die nur im emittierenden Unternehmen zur Zahlung benutzt werden können, muss in der TSE die Zahlung aus Gutschein erfolgen. Kreditkarten (z. B. Flottenkarten bei Tankstellen) sind in der TSE als Forderung abzubilden. mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.1 Guthabenkarte

Mit der – i. d. R. von Kreditinstituten herausgegebenen – Guthabenkarte kann e-Geld an einer Kasse oder einem Automaten aufgeladen werden. Anschließend wird mit der Guthabenkarte bezahlt. Im TSE-System ist hierfür der Zahlart_Typ "Guthabenkarte" hinterlegt. mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.4 Trinkgelder

Trinkgelder an den Unternehmer gehören zum Umsatz des Unternehmens, sind zwingend zu versteuern und als Entgelt TSE-mäßig zu erfassen. Trinkgelder an Arbeitnehmer sind grundsätzlich bei diesem steuerfrei. Zu beachten ist jedoch die Kassensturzfähigkeit. Gehen also Trinkgelder an Arbeitnehmer in den geschäftlichen Bargeldbestand ein, sind diese im Kassensystem (mit TSE) als sol... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.5 Beginn und Ende des "Vorgangs"

Lt. Kassensicherungsverordnung sind auf dem auszugebenden Beleg auch der Beginn und das Ende des aufzuzeichnenden Geschäftsvorfalls (= Vorgang) und seine TSE-Nummer auszuweisen[1]. Bei Bestellungen oder Reservierungen kommt es auf die Wahrscheinlichkeit an, mit der z. B. aus einer Vorbestellung ein verbindlicher Kauf wird: Wird aufgrund einer Bestellung mit der Produktion bego... mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.6 Bei Verstößen droht eine Geldbuße

Der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Abs. 1 AO wurde im Zuge der Einführung des § 146a AO ergänzt. Dies war notwendig, um die gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO bei Verstößen zu sanktionieren. Bei Ordnungswidrigkeiten kann nun eine Geldbuße bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Die Steuergefährdungstatbestände greifen, wenn ein technisches System eingesetzt wird, das... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.3 Regelungen für die Ausgabe von Gutscheinen ab 1.1.2019

Rz. 133 Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen. Ein "Gutschein" ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als Gegenleistung oder Teil einer solchen für eine Lieferung von Gegenständen oder Dienstleistung anzunehmen und bei dem die zu liefernden Gegenstände oder die Dienstleistungen oder die Identität der möglichen Lieferer oder Dienstlei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.24 Richtlinie Gutscheine

Rz. 654 Der Rat hatte am 27.6.2016 die Richtlinie (EU) 2016/1065 hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen verabschiedet.[1] Die RL musste mWv 1.1.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der RL wurden besondere Vorschriften für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen in die MwStSystRL eingefügt. Art. 30a MwStSystRL enthält die Definitionen von Gutscheinen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.1 Bemessungsgrundlage im Inland

Rz. 165 Die Bemessungsgrundlage für entgeltliche Leistungen [1] ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Leistende vom Empfänger oder von einem Dritten erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen. Eine Subvention muss, um Teil der Bemessungsgrundlage zu sein, von einem Dritten für den ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.2 Dienstleistungen

Rz. 123 Art. 24ff. MwStSystRL regeln den Begriff der Dienstleistung. Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL enthält die Grundsatzdefinition, dass jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands ist, als Dienstleistung behandelt wird. Die Leistung kann u. a. auch in der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, in der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen, und in der Ausführ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

[Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Soweit d... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kunde kauft einen Mehrzweck-Gutschein

Ein Unternehmer hat ein Geschäft, in dem er Geschenkartikel verkauft. Ein Kunde erwirbt einen Gutschein über 50 EUR in bar. Der Inhaber dieses Gutscheins kann zu einem späteren Zeitpunkt beim Kauf von Artikeln seiner Wahl damit bezahlen. Es handelt sich somit um einen Mehrzweck-Gutschein. Der Betrag von 50 EUR erhöht den Kassenbestand, obwohl noch kein Umsatz getätigt wurde.... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige... / 3.2 Einzweck-Gutscheine: Konkret bezeichnete Leistungen – Umsatzbesteuerung bei Ausgabe

Ein "Einzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, bei dem bereits bei der Ausstellung alle Informationen vorliegen, die benötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrundeliegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen. Es reicht aus, wenn der Leistungsort und der Steuersatz bei der Ausgabe des Gutscheins feststehen. Die Besteuerung erfolgt dann im Zeitpunkt der Ausgab... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige... / 3.1 Mehrzweck-Gutscheine: Keine konkrete Leistungsbezeichnung – Umsatzbesteuerung erst bei Einlösung

Ist im Gutschein der Bezug von Leistungen nicht hinreichend bezeichnet, kann er zur Bezahlung jeder beliebigen Ware eingesetzt werden. Es handelt sich bei der Ausgabe des Gutscheins dann lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z. B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Somit stellt der Kauf des Gutscheins selbst noch keine Lieferung dar. Eine Anzahlun... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige... / 3 Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (Einzweck-Gutschein) oder er dazu berechtigt, diesen bei einem späteren Kauf von Artikeln nach Wahl des Kunden zur Bezahlung einzusetzen (Mehrzweck-Gutschein). 3.1 Mehrzweck-Gutscheine: Keine konkrete Leistungsbezeichnung – Umsatzbesteuerung erst bei Einlösung Ist im Gu... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige Erfassung von Gutscheinen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldzufluss Einlösung Erlösbuchung Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtig! mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kassenführung, die richtige... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldzufluss Einlösung Erlösbuchung Umsatzsteuer mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 6 Sachzuwendungen sind regelmäßig lohnsteuerpflichtig

Ist die Arbeitgeberzuwendung keine "Aufmerksamkeit" und/oder greifen die steuerlichen Befreiungstatbestände nicht, ist jeder geldwerte Vorteil bzw. jedes Geschenk, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lässt, grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Steuerpflichtige Sachzuwendungen Bei der Arbeitgeberzuwendung handelt es sich um keine lohnsteuerf... mehr

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Vergünstigungen / 2.1.1 Arten von Vergünstigungen

§ 3 Abs. 2 Satz 1 TVöD enthält verschiedene Arten von Vergünstigungen. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten entbehrlich, da der Oberbegriff "Vergünstigungen" und die Formulierung "sonstige Vergünstigungen" darauf schließen lassen, dass auch "Geschenke", "Belohnungen" und "Provisionen" zu den Vergünstigungen zählen. Aber auch Vorteile, die nich... mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und stellt damit ein Glied im System der Weiterbildungsförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung dar. Dieses System wird in den §§ 178 bis 180 sowie der aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 184 erlassenen Akkreditierun... mehr

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Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt die Zulassung von Trägern für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Feststellungen einer fachkundigen Stelle. Die fachkundige Stelle selbst muss wiederum durch die Anerkennungsstelle als fachkundige Stelle akkreditiert sein. Eine solche Anerkennung setzt unter anderem eine entsprechende Organisationss... mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.2 Akkreditierung als fachkundige Stelle

Rz. 11 Bei der Prüfung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat die Akkreditierungsstelle nach § 1 der AZAV insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei der Zertifizierungsstelle mit der Zulassung von Trägern und Maßnahmen beauftragten Personen mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen zur fachkundigen Stelle i. S. d. § 176 Abs. 1 und 2, deren Zulassung Träger bedürfen (§ 178), um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen zu dürfen oder durch Dritte durchführen lassen zu dürfen sowie deren Zulassung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung i. S. d. § 45 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 (§ 179) und Maßnahmen... mehr

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Sauer, SGB III § 181 Zulass... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die vom Gesetzgeber für erforderlich gehaltenen Regelungen zum Verfahren der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung nach dem SGB III. Zum Zulassungsverfahren von Trägern und Maßnahmen sind wesentliche Bestimmungen von der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) in das SGB III überführt und damit für alle Träg... mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.3 Entzug der Förderung

Rz. 24 Abs. 3 Satz 2 sieht die Möglichkeit vor, die Geltung des Bildungsgutscheins für den Träger auszuschließen und insoweit die Entscheidung über die Förderung aufzuheben. Das bedeutet, dass die Zulassung der Maßnahme mit sofortiger Wirkung unterbunden wird. Diese Konsequenz kommt bei 4 Tatbeständen in Betracht: Der Träger der Weiterbildungsmaßnahme kommt dem Verlangen der ... mehr

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Sauer, SGB III § 176 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Grundsatz notwendiger Zulassung von Träger und Maßnahme, bevor eine solche durch den Träger durchgeführt werden darf oder der Träger die Maßnahme durchführen lassen darf. Seit dem 1.4.2012 bedürfen nach Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich alle Träger nach § 21 der Zulassung durch eine fachkundige Stelle als Voraussetzung dafür, von den Agenturen für ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 15 [Mehrzweck-Gutschein]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutsc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Definition des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 4 Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 15 Satz 1 UStG ist ein Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG dann ein Mehrzweck-Gutschein, wenn es sich nicht um einen Einzweck-Gutschein handelt. Systematisch ist bei Gutscheinen deshalb zunächst zu prüfen, ob ein Einzweck-Gutschein vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist jeder andere Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG ein M... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsfolgen des Mehrzweck-Gutscheins

Rz. 7 Die Rechtsfolgen von Mehrzweck-Gutscheinen weichen von denen der Einzweck-Gutschein ab (s. a. § 3 Abs. 14 UStG Rz. 4ff.). Insbesondere ordnet das Gesetz für Mehrzweck-Gutscheine keine Vorverlagerung der Entstehung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gutscheins an. Die Ausgabe eines Mehrzweck-Gutscheins führt damit nicht zur Entstehung der Umsatzsteuer. ... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen des Gutscheins

Rz. 14 Die in § 3 Abs. 13 UStG geregelten Tatbestandsmerkmale des Gutscheins sind für beide Gutscheinarten identisch und werden dort jeweils als indirekte Tatbestandsmerkmale bei der Prüfung des Einzweck-Gutscheins bzw. des Mehrzweck-Gutscheins vorausgesetzt. Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Abs. 13 S. 1 UStG ist ein Gutschein (Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein) ein... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht zu den Gutscheinarten

Rz. 10 Die in § 3 Abs. 13 UStG enthaltene Legaldefinition des Gutscheins ist der Oberbegriff für die in den nachfolgenden Absätzen geregelten Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine. Nach dieser Definition handelt es sich um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Rz. 11 Die umsatzsteuerlichen... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG , UStG § 3 Abs. 13 [Gutscheine]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrüc... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift in § 3 Abs. 13 UStG definiert für die Zwecke der Umsatzsteuer den Gutschein. Nach dem mit Wirkung zum 1.1.2019 in Kraft getretenen[1] § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich dann um einen Gutschein, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen an Zahlungs statt zur Einlösung gegen Gegenstände oder Dienstleistungen zu verwenden. Die Regelung gilt ausdrücklich nicht f... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Kontext der Gutscheinregelungen in § 3 Abs. 13, 14 und 15 UStG. Die durch § 3 Abs. 13 UStG für die Zwecke der Umsatzsteuer definierten Gutscheine zerfallen in die durch § 3 Abs. 14 UStG geregelten Einzweck-Gutscheine und die durch § 3 Abs. 15 UStG geregelten Mehrzweck-Gutscheine. Rz. 2 Zusammen mit diesen weiteren Regelungen zu Gutscheinen in § 3... mehr