Gewerbliche Einkünfte












Zwei Maenner und eine Frau sitzen im Buero an Schreibtisch
Zwei Maenner und eine Frau sitzen im Buero an Schreibtisch
FinMin Kommentierung

Rentenberater ohne Anwaltszulassung erzielen gewerbliche Einkünfte

Wer als Rentenberater ohne Rechtsanwaltszulassung tätig ist, erzielt nach einem neuen Erlass des FinMin Schleswig-Holstein gewerbliche Einkünfte. Eine Ähnlichkeit zum freiberuflichen „Katalogberuf“ des Rechtsanwalts sei nicht gegeben, weil das Betätigungsfeld von Rentenberatern erheblich enger gefasst ist als der Anwaltsberuf. Für eine abschließende Klärung wird nun der BFH sorgen müssen.










Mann im Buero, steht vor Kollege, von hinten
Mann im Buero, steht vor Kollege, von hinten
BFH Pressemitteilung

Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften

Der VIII. Senat des BFH hat entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 EUR im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.