Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der Schwere der Behinderung nach § 33b Abs 2 EStG

Rn. 81 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 33b Abs 2 EStG enthält im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrages eine Unterscheidung nach der Schwere der Behinderung. Menschen mit Behinderungen, die eine sog schwere Behinderung haben, können ohne weitere Voraussetzungen den Pauschbetrag geltend machen. Eine solche schwere Behinderung sah...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bekanntgabeadressat

Rz. 435 [Autor/Stand] Durch § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO n.F. wurde zum 1.1.2015 der Begriff des "Täters" durch den Begriff des "an der Tat Beteiligten" ersetzt und somit der Adressatenkreis der zur Sperrwirkung führenden Prüfungsanordnung erweitert. Damit ist nunmehr gesetzlich kodifiziert, dass neben dem Täter nun auch Anstifter und Gehilfen erfasst sind[2]. Wurd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Einkünfte u Bezüge (§ 32 Abs 4 S 9 EStG aF)

Rn. 1130 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach § 32 Abs 4 S 9 EStG aF steht ein Verzicht auf Teile der Einkünfte u Bezüge der Anwendung der Sätze 2, 3 u 7 nicht entgegen, vgl dazu H 32.10 EStH 2011 "Verzicht auf Einkünfte u Bezüge" sowie 63.4.4 DA-FamEStG 2011. Zur Abwehr von Missbrauch, vgl FG Thüringen v 31.01.2001, III 32/00, EFG 2001, 512 zur untertariflichen Lehrlingsvergütun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Grundlagenbescheide für den Pauschbetrag

Rn. 116 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 VA, die die Voraussetzungen für einen Pauschbetrag feststellen (s § 65 EStDV), sind Grundlagenbescheide iSv § 171 Abs 10 AO und § 175 Abs 1 Nr 1 AO (BFH BStBl II 1980, 682; 1988, 436; 1991, 717; H 33b EStH 2020 "Allgemeines"). Dazu gehören insb die Bescheide, die den Grad der Körperbehinderung feststellen. Rn. 117 Stand: EL 153 – ET: 10/2021...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten SA oder ag Belastungen doch zu einer Minderun...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / c) Abstrakte Bestimmung genehmigungspflichtiger Geschäfte

Das Erfordernis der formal abstrakten Bestimmung genehmigungspflichtiger Geschäfte ist zentrale Leitlinie[57] bei der Auslegung der §§ 1821 f. BGB und für die Sicherheit im Rechtsverkehr von wesentlicher Bedeutung. Es muss für die Betroffenen (Eltern, gesetzliche Vertreter) und prüfenden Stellen (Familiengericht, Registergericht) schnell erkennbar sein, ob das Geschäft einer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Grundsatz der Materiallieferung

Rz. 154 [Autor/Stand] Die Berichtigung früherer Angaben des Täters ist unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige. Allgemein lässt sich sagen, dass der Täter eine gewisse Tätigkeit in Richtung einer Berichtigung oder Ergänzung seiner früheren Angaben entfalten muss und hierdurch wesentlich dazu beiträgt, dass die betreffende Steuer nachträglich richti...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Identifizierung des Täters

Rz. 652 [Autor/Stand] Fraglich ist, ob die Entdeckung der Tat voraussetzt, dass die Person des Täters bekannt ist. Nach einer Auffassung wird diese Frage verneint, da das Gesetz bereits dem Wortlaut nach auf die "Tat" abstelle[2]. Eine Ermittlung des Täters der Steuerhinterziehung soll demnach zur Tatentdeckung nicht notwendig sein. Das trifft zwar zu, gleichwohl ist der o.g....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd des § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eignung der Strafsache für das Strafbefehlsverfahren

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Bei der Beurteilung der zweiten in § 400 AO genannten Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, nämlich ob "die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren geeignet erscheint", hat sich die FinB vornehmlich an § 407 Abs. 1 Satz 2 StPO zu orientieren. Die Beantwortung der Frage nach der allgemeinen Eignung der Strafsache zur Beh...mehr

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AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Bekanntgabe der Einleitung

Rz. 568 [Autor/Stand] Die Ausschlusswirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nicht bereits durch die Einleitung des Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sondern erst durch die Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst. Beispiel Die Steufa hat gegen den Stpfl. S per Aktenvermerk das Strafverfahren wegen des Verdachts der Zinssteuerhinterziehung eingeleitet,...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 4. Zu den Folgen eines fehlenden Leistungsstörungsrechts im Verhältnis zwischen Erben und Notar

Für den Erben stellt sich spätestens dann, wenn er ungeachtet der Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses im Prozess mit dem Pflichtteilsberechtigten verurteilt worden ist, die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Ein "Leistungsstörungsrecht" im Verhältnis zwischen Erben und Notar fehlt. Der Notar ist gemäß § 1 BNotO "Träger eines öffentlichen Amtes". Er tritt aufgrund ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erlass des Strafbefehls

Rz. 140 [Autor/Stand] Bestehen gegen den Erlass des beantragen Strafbefehls keine Bedenken, hat der Richter den Strafbefehl zu erlassen (§ 408 Abs. 1 Satz 1 StPO). So ist es in der Praxis auch die ganz überwiegende Regel (s. Rz. 8). Von dem gestellten Antrag darf er nicht abweichen. Mit dem Erlass des Strafbefehls, nicht dagegen bereits mit Stellung des Strafbefehlsantrags, ...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / b) Weitere Schwellengebühr (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV)

Zum 1.10.2021 wird der Wortlaut dieser Anmerkung zu Anmerkung Abs. 1 und es wird eine neue Anmerkung Abs. 2 mit einer neuen Schwellengebühr für die Einziehung unbestrittener Forderungen eingeführt, wenn Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleitung ist: Zitat (2) Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Wirkung der Tatentdeckung

Rz. 749 [Autor/Stand] Die objektive Tatentdeckung und die Kenntnis des Täters bzw. das Kennen-Müssen hiervon haben den Ausschluss der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zur Folge. a) Sachlicher Umfang der Sperrwirkung Rz. 750 [Autor/Stand] Für den Stpfl., der erfährt, dass eine der von ihm begangenen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden ist, kann die Frage, ob er wegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 98 [Autor/Stand] Vor der Beantragung des Strafbefehls ist dem Beschuldigten – wie im "gewöhnlichen" Strafverfahren vor Anklageerhebung – gem. § 163a StPO rechtliches Gehör zu gewähren, damit er die Möglichkeit erhält, sich zu dem Tatvorwurf äußern zu können, bevor die Ermittlungsbehörde eine abschließende Entscheidung trifft (s. Rz. 191 sowie Nr. 79 Abs. 2, Nr. 84 Abs. 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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zfs 10/2021, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BSG gibt Anlass, kurz die Voraussetzungen einer Gegenvorstellung gegen eine Entscheidung eines Obersten Gerichtshofes des Bundes betreffend den Gerichtskostenansatz zusammenzustellen. Statthaftigkeit der Gegenvorstellung Gegenvorstellungen können nur gegen an sich abänderbare Entscheidungen des Gerichts erhoben werden. Die Entscheidung eines Obersten Gerichts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Quellensteuerabzug nach §§ 50a Abs. 1 Nr. 3, 50g und 50d EStG

Rz. 66 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum Quellensteuerabzug. (Lizenz-)Zahlungen aus der Lizenzierung von in einem inländischen Register eingetragenen Rechten oder von im Inland verwerteten Rechten unterliegen beim ausländischen (Lizenz-)Gläubiger der beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f aa) Satz 1 EStG. Gemäß § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 3 und 5 Sätze...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Frist und Form

Rz. 159 [Autor/Stand] Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem AG, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO). Befindet sich der Angeklagte z.B. in U-Haft, so kann er den Einspruch auch bei dem zuständigen AG der Haftanstalt einlegen (§ 410 Abs. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vor dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen

Rz. 438 Beispiel Wie zuvor, nur dass der Stpfl. noch in 2014 eine vollständige Selbstanzeige für Einkommensteuerhinterziehungen der Jahre 2008–2013 abgegeben hat. Nach der bis zum 31.12.2014 geltenden Rechtslage hätte der Stpfl. insgesamt keine wirksame Selbstanzeige abgegeben. Bei Anwendung der ab dem 1.1.2015 geltenden Gesetzesfassung würde dagegen für die Jahre 2008, 2012...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Verdopplung der Freibeträge in anderen Fällen (§ 32 Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 790 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die – verdoppelten – Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 2 EStG stehen dem StPfl auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben (BFH v 27.02.2006, III B 26/05, BFH/NV 2006, 1089) oder nicht unbeschränkt stpfl ist (§ 32 Abs 6 S 3 Nr 1 EStG), vgl BFH v 28.06.2012, III R 86/09, BStBl II 2013, 855, oder der StPfl allein das Kind angenommen hat o...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Form der Selbstanzeige

Rz. 144 [Autor/Stand] Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Berichtigungserklärung nicht vor, insb. braucht die Selbstanzeige nicht – wie etwa die ursprüngliche oder unterlassene Steuererklärung – auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 AO) abgegeben zu werden[2]. Sie kann schriftlich, mündlich [3], per Telefax oder fernmündlich [4], per E-Mail oder zu Protokoll...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war[2]. In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Leitsatz

Der Senat hält es für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, dass ein Kind, das nach einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung im Sinne des § 1600d Abs. 4 BGB von einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mutter geboren wird, kraft Gesetzes nur einen rechtlichen Elternteil hat. KG, Vorlagebeschl. v. 24.3.2021 – 3 UF 1122/20 (AG Tempelhof-Kreuzberg)mehr

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FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Löschung: § 1169 BGB Grundlage des Begehrens des Klägers ist § 1169 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer vom Hypothekengläubiger verlangen, auf die Hypothek zu verzichten, wenn ihm eine Einrede zusteht, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird. Statt eines Verzichts gemäß § 1168 BGB, durch welche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der § 50j EStG ist eine Maßnahme des Gesetzgebers iRd so genannten BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting); vgl Blumenberg/Kring, BB 2017, 151. Bereits im Jahre 2013 hatten die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure den Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen (BEPS) der Orga...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Vergütungsrecht

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem ab 1.10.2021 geltenden Vergütungsrecht, weil der Rechtsanwalt den Auftrag nach dem 30.9.2021 erhalten hat. Damit sind die Änderungen des RVG infolge des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020[1] anwendbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Jochum, Zur einkommensteuerlichen Behandlung von erstmaliger Berufsausbildung, Erststudium und Promotion, DStZ 2005, 260; Prinz, Bildungsaufwendungen im Ertragsteuerrecht: Koordinatenverschiebung durch den BFH, Rspr-Durchbrechung durch den Gesetzgeber, FR 2005, 229; Rimmler, Berufliche Bildungsaufwendunge...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / [Ohne Titel]

Zum 1.10.2021 sind aufgrund des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote[1] im Rechtsdienstleistungsmarkt Änderungen zum Recht der Vergütungsvereinbarung in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die neuen Regelungen geben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Verdopplung der Freibeträge bei zusammenveranlagten Ehegatten (§ 32 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 780 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei Ehegatten bzw bei Lebenspartnern, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach § 32 Abs 6 S 1 EStG, wenn das Kind zu beiden Ehegatten bzw Lebenspartnern in einem Kindschaftsverhältnis steht, vgl BMF v 17.01.2014, BStBl I 2014, 109. Es werden somit für den VZ 2021 Kinderfreibeträge iHv 5 46...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff

Rz. 595 [Autor/Stand] Das überwiegende Schrifttum zählt zu den Vertretern i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO die Personen, die kraft Gesetzes (§§ 34, 35 AO) oder Bevollmächtigung (§§ 80 f. AO) den Täter in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten vertreten [2]. Da eine Vertretung im Willen aber nicht gefordert sei, brauche eine Vollmacht zur Entgegennahme von W...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / A. Vorbemerkung

Kein Ereignis hat die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Entstehen so tiefgreifend und langanhaltend erschüttert wie die seit Anfang 2020 grassierende SARS-CoV-2-Pandemie und die durch das Virus ausgelöste Krankheit COVID-19. In deren Folge mussten sich nahezu sämtliche Gerichtsbarkeiten mit Fragen befassen, die aus der "Corona-Pandemie" resultieren. In erster Linie betri...mehr

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AGS 10/2021, Enders, RVG für Anfänger

Von Horst-Reiner Enders. 20. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 790 S., 49,00 EUR Pünktlich zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist die Neuauflage des Werkes von Enders erschienen. Auch wenn der Titel "RVG für Anfänger" lautet, ist das Buch mit seinen 790 Seiten ebenso für den erfahrenen Praktiker geeignet, lässt es doch keine Frage zum anwaltlichen Vergütungsrecht...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 3. Unterbrechung der Hauptverhandlung

Eng verwandt mit dem Bereich der Terminsverlegung ist die pandemiebedingte Unterbrechung der Hauptverhandlung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Um die Aussetzung von Hauptverhandlungen wegen der Pandemie aufgrund der strikten Fristen des § 229 StPO zu verhindern, hat der Gesetzgeber nach deren Ausbruch § 10 EGStPO eingeführt (gegenwärtig gültig bis 26.3.2022). Hier ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freiwillige Zuwendungen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 1

Rn. 191 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 12 Nr 2 EStG Alt 1 sind freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Zum Begriff der Zuwendung s Rn 177ff. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung ohne Rechtspflicht erbracht wird. Der Zuwendende darf die Leistung weder aufgrund Gesetzes noch aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder rechtsverbindlicher Anordnung eines Dritten (l...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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Controlling: Einfaches Cont... / 1.2 Was sind Kleinunternehmen?

Das HGB ordnet die Unternehmen in verschiedene Größenklassen ein. Demnach ist ein Kleinunternehmen definiert als ein Unternehmen, dessen Bilanzsumme kleiner ist als 6 Mio. Euro, dessen Umsatz unterhalb von 12 Mio. Euro im Jahr liegt und das weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Zwei dieser drei Parameter müssen erfüllt sein. Das gilt zwar im HGB nur für Kapitalgesellschaft...mehr

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zfs 10/2021, Notwendigkeit ... / Leitsatz

1. Im Einzelfall kann es im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO zwingend erforderlich sein, ein kraft Gesetzes bestehendes Haltverbot durch ein mit dem Zeichen 286 angeordnetes eingeschränktes Haltverbot zu verdeutlichen. Dies betrifft auch das gesetzliche Verbot, an engen Straßenstellen zu halten. 2. Eine enge Stelle im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO liegt vor, wenn ein gefa...mehr

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AGS 10/2021, Beck´sches Formularbuch Zwangsvollstreckung

Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangre...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 23.6.2021 – XII ZB 588/20 Gegen den in einer Familienstreitsache ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem der Antrag eines Beteiligten auf Terminierung wegen einer behaupteten Unwirksamkeit eines zuvor abgeschlossenen Vergleichs verworfen wurde, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht statt. BGH, Beschl. v. 21.7.2021 – XII ZB 21/21 Bei Vor...mehr