Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / Zusammenfassung

Begriff Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Vor allem Verwandte in gerader Linie sowie Ehe- bzw. Lebenspartner schulden einander Unterhalt. Verwandte in gerader Linie sind u. a. Eltern und deren Kinder. Seit 1.1.2008 gilt ein gesetzlich definierter bundesweit einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der sich an...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.2 Wesentliche Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen

Die wesentlichen Änderungen umfassen die Bereiche Abschlussprüfung, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem, Zusammensetzung und Kompetenzen des Prüfungsausschusses sowie die Verschärfung der Haftungsregelungen für gesetzliche Vertreter. Abschlussprüfung Für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen wird – wie bereits für CRR-Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.2.2 Neuregelung für börsennotierte und/oder paritätisch mitbestimmte AG/SE/KGaA

Nach der bereits geltenden Regelung des § 76 Abs. 4 Satz 1 AktG legt der Vorstand von börsennotierten oder mitbestimmten Gesellschaften Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands fest. Hinweis Mit der Verwendung des Begriffs "oder" ist gemeint, dass die Gesellschaft mindestens eins der beiden Merkmale erfüllen muss. Folglich gilt die ...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.5.1 Verlängerung des umwandlungsrechtlichen Rückwirkungszeitraums

Die Vertragsparteien einer Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung) haben im Umwandlungsvertrag den Umwandlungsstichtag [(§ 125 Satz 1 UmwG i. V. m.) § 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG] festzulegen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen (sog. "Für-Rechnungs-Phase"). Häufig wird ein vor dem Zeitpu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 Versand- und Abholbestätigung (Abs. 2)

Rz. 3 Der nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierte Diensteanbieter hat eine Versandbestätigung nach § 5 Abs. 7 De-Mail-Gesetz und eine Abholbestätigung nach § 5 Abs. 9 De-Mail-Gesetz zu erzeugen. Er hat diese Bestätigung unverzüglich der absendenden Stelle zu übermitteln. Die Abholbestätigung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen[1] mit Wirkung ab 1.11.2008 geändert. Dabei wurde § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VwZG geändert, der § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG neu gefasst und der bisherige § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwZG in § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VwZG geändert. § 10 Abs. 2 Nr. 1 VwZG wurde durch Gesetz v. 22.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 28.4.2011[1] eingefügte und durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. 10.10.2013[2] geänderte § 5a VwZG sieht in Erweiterung des § 5 Abs. 4 VwZG sowie § 5 Abs. 5 Satz 1 und 2 VwZG eine elektronischen Zustellung unter Einbeziehung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 VwZG lässt eine vereinfachte Zustellung gegen Empfangsbekenntnis und ferner eine elekronische Zustellung zu. Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 11.12.2008[1] durch Aufhebung des § 5 Abs. 4 S. 2 VwZG und Neufassung des § 5 Abs. 5 VwZG und Einfügung des Abs. 6 und 7 geändert. Durch das Gesetz zur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung, Abs. 1–3

Rz. 2 Eine weitere Möglichkeit – neben § 5 Abs. 4 VwZG und § 5 Satz 1 und 2 VwZG – ist die Zustellung über De-Mail-Dienste durch einen nach § 17 De-Mail-Gesetz akkreditierten Diensteanbieter. Dies gilt sowohl für die obligatorische als auch für die fakultative elektronische Zustellung nach § 5 Abs. 5 Satz 1 VwZG und erfasst auch die Adressaten der vereinfachten Zustellung na...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 Abs. 2 Satz 3 VwZG wurde neu gefasst mit Wirkung ab 18.12.2008.[1] § 9 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Satz 3 VwZG wurden geändert und § 9 Abs. 3 Satz 7 VwZG wurden mit Wirkung ab 3.5.2011 eingefügt durch das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 28.4.2011.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 1 Zustellung an Bevollmächtigte (§ 7 Abs. 1 VwZG)

Rz. 1 Die Vorschrift gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Für die Regelung, ob an den Stpfl. oder den Bevollmächtigten zuzustellen ist, unterscheidet das Gesetz danach, ob die Zustellung an einen Bevollmächtigten gerichtet werden können.[1] Hat der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat, sind Zustellungen an diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Zustellung durch Zustellungsersuchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 VwZG)

Rz. 5 Die Regelung des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 2 enthält mehrere Zustellungsmöglichkeiten. Es ist möglich, dass völkerrechtliche Verträge über das Zustellungsverfahren den unmittelbaren Verkehr zwischen inländischen und ausländischen Behörden vorsehen. In diesem Fall ersucht die inländische zustellende Behörde unmittelbar die ausländische Behörde um die Zustellung.[1] Umfang...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Zustellung hat der Postbedienstete durch die Zustellungsurkunde zu beurkunden und diese an die zustellende Behörde zurückzuleiten. Die Zustellungsurkunde wird von der zustellenden Behörde vorbereitet und der Post übergeben. Das Gesetz enthält keine näheren Bestimmungen über die Ausgestaltung der Zustellungsurkunde. Der Inhalt der Zustellungsurkunde ergibt sich aus ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 5 Zustellungsfiktion (Abs. 4)

Rz. 5 Nach der an § 5 Abs. 7 VwZG angelehnten Vorschrift des § 5a Abs. 4 S. 1 VwZG gilt ein am dritten Tag nach der Absendung an das De-Mail-Postfach des Empfängers gerichtetes Schreiben als zugestellt, wenn er dieses Postfach als Zugang eröffnet hat und der Behörde nicht spätestens an diesem Tag eine elektronische Abholbestätigung nach § 5 Abs. 9 De-Mail-Gesetz zugeht. Dies...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 4 Abholbestätigung (Abs. 3)

Rz. 4 Zum Nachweis der elektronischen Zustellung genügt die Abholbestätigung nach § 5 Abs. 9 De-Mail-Gesetz. Die Abholbestätigung stellt mit dem Verweis auf § 371 Abs. 1 S. 2 ZPO und § 371a Abs. 3 ZPO klar, dass dieser die Wirkung einer öffentlichen Urkunde nach § 418 ZPO hat.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.6 Wirkung und Beurkundung der Ersatzzustellung

Rz. 25 Die Übergabe an die Ersatzpersonen führt zur Zustellung, auch wenn diese keine Empfangsvollmacht hatten. Das Gesetz geht typisierend davon aus, dass der Empfänger bei der Übergabe der Sendung an die Ersatzpersonen das Schriftstück erhält, auch wenn keine Empfangsvollmacht besteht.[1] Die in § 178 Abs. 1 ZPO genannten Personen sind verpflichtet, das Schriftstück entgeg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Ersatzzustellung in der Wohnung (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Rz. 13 § 178 ZPO regelt, wem das zuzustellende Schriftstück ausgehändigt werden kann, wenn der Empfänger in der Wohnung, seinen Geschäftsräumen bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung nicht angetroffen wird. In diesen Fällen kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass das zuzustellende Schriftstück einer anderen Person (Ersatzperson für den Zustellungsempfänger) übergeben wird (E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 3 § 4 Abs. 2 VwZG

Rz. 4 § 4 Abs. 2 S. 1 VwZG lässt für den Nachweis der Zustellung den Rückschein genügen. Damit erhält die Behörde ein Empfangsbekenntnis des Empfängers, sodass damit die Tatsache und der Zeitpunkt der Zustellung feststehen. Tag der Zustellung ist derjenige Tag, der auf dem Rückschein angegeben worden ist. Der Rückschein erbringt Beweis über das Datum der Zustellung. Er ist ab...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 6 Elektronische Zustellung (§ 5 Abs. 5 VwZG)

Rz. 17 Abs. 5 enthält eine besondere Regelung für die Zustellung elektronischer Dokumente, die neben die elektronische Zustellung nach Abs. 4 tritt. Nach dieser Vorschrift kann sowohl an die in Abs. 4 genannten Institutionen und Personen als auch an andere Personen (Unternehmen, Privatpersonen) elektronisch zugestellt werden. Der Unterschied zu Abs. 4 besteht darin, dass bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 5 Vereinfachte Zustellung (§ 5 Abs. 4 VwZG)

Rz. 13 An die in Abs. 4 genannten Institutionen und Personen ist eine vereinfachte Zustellung möglich. Diese Regelung gilt für die Zustellung sowohl schriftlicher als auch elektronischer Dokumente. Die Aufzählung in Abs. 4 ist abschließend, sodass an dort nicht genannte Personen nicht in der vereinfachten Form des Abs. 4 zugestellt werden kann. Für die Zustellung elektronisch...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2.1 Grundlagen der Bewertung von Freiberuflern

Der Sachwert, der den Anschaffungswert der im Unternehmen vereinigten Sachen und Rechte nach Abzug der Verbindlichkeiten widerspiegelt, steht bei den meisten Freiberuflern regelmäßig nicht im Vordergrund (u. U. anders bei einem Arzt mit speziellen Apparaten). Hier ist meist der personalistische Einschlag bestimmend, weil die Bewertung nicht von der Person des Inhabers zu tre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 5 Tatsächlicher Zugang erforderlich

Rz. 5 Das Schriftstück muss in den Machtbereich des Empfangsberechtigten gelangt sein.[1] Beweispflichtig dafür, dass der Empfangsberechtigte das Schriftstück tatsächlich erhalten hat, ist die Behörde.[2] Hierfür kann sich die Behörde aller Beweismittel bedienen; auch aus einem schlüssigen Verhalten des Empfängers bzw. des Empfangsberechtigten können Schlüsse gezogen werden....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.8 Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 180 ZPO)

Rz. 28 § 180 ZPO enthält eine besondere Art der Ersatzzustellung, wenn in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Zustellungsempfängers eine geeignete Ersatzperson nicht vorgefunden wird. Rz. 29 Die Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten ist nur zulässig bei der Zustellung in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Zustellungsempfängers[1], nicht bei der Zustell...mehr

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Trennungsunterhalt / Zusammenfassung

Überblick Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Entsprechendes gilt auch für den getrennt lebenden Lebenspartner. Auf einen Trennungsunterhalt kann man nicht im vornherein, auch nicht mittels Ehevertrag, verzichten. Trenn...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / Zusammenfassung

Überblick Als Scheidungsfolgenvereinbarung (oder auch nur Scheidungsvereinbarung) werden Verträge zwischen kurz vor der Scheidung stehenden oder bereits im Scheidungsverfahren befindlichen Eheleuten bezeichnet. Die Folgen der Scheidung können die Ehepartner im Wesentlichen einvernehmlich regeln. Der Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sich grundsätzlich auf alle in...mehr

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Trennungsunterhalt / 5.1 Begrenztes Realsplitting

Wer an den getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen gem. § 10 Abs. 1a Satz Nr. 1 EStG bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend machen (begrenztes Realsplitting). Falls der Unterhaltszahler noch Beiträge zurr Kranken- und Pflegeversicherung für den Ehepartner übernimmt, entweder an den Ehepartner unmittelba...mehr

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Sommer, SGB V § 132e Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) neu eingeführt worden und gilt nach Art. 46 Nr. 1 GKV-WSG mit Wirkung zum 1.4.2007. Aufgrund des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgese...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine dem § 10 ganz oder teilweise entsprechende Vorschrift. Die Leistungen der Jugendhilfe wurden seit jeher in Rechtsprechung und Literatur als Fürsorgeleistungen angesehen. Daraus folgte die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Im Verhältnis zur Sozialhilfe sah man die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als speziellere und deshalb ...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 16 schafft erstmals eine umfassende Grundlage für Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Die Vorschriften für Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (§ 16 Abs. 2 Nr. 2) sowie Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Beda...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das bis zum 31.12.1990 geltende JWG enthielt keine Vorgängervorschrift zur Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen; dieser Themenbereich wurde erstmals mit § 20 in das Leistungsspektrum der Jugendhilfe aufgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) v...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.6 Kostenbeteiligung

Rz. 22 Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 können Kostenbeiträge für die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 3 festgesetzt werden. Durch das KiföG wurde der Begriff "Teilnahmebeitrag" gestrichen, da der Begriff "Kostenbeitrag" künftig einheitlich für alle Fallgestaltungen öffentlich-rechtlicher Heranziehung zu den Kosten ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.7 Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern

Rz. 34 Seit einigen Jahren wird verstärkt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern diskutiert. Dies geschieht in erster Linie mit Blick auf die immer wieder auftretenden Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlungen und der Vernachlässigung von Kindern. Wie anschließend aufgezeigt wird, kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 43 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl I S. 2729) eigenständig in § 43 geregelt. Zuvor unterfiel die Kindertagespflege der Pflegeerlaubnis nach § 44 a. F., allerdings nur bei Betreuung von mehr als 3 Kindern. Die Neuregelung f...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 eingefügt. Unter dem Eindruck spektakulärer Fälle von Kindesmissbrauch und Vernachlässigung von Kindern hat der Gesetzgeber die allgemeinen Vorschriften des...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.1.3.1 Lebenspartnerin/Lebenspartner

Rz. 7 Aufgrund von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) begründen 2 Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder ...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 19 ersetzt § 5 Abs. 1 Nr. 2 JWG. Hierin war die Aufgabe des Jugendamtes geregelt, die für die Wohlfahrt der Jugend erforderlichen Einrichtungen und Veranstaltungen anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Dies betraf vor allem Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt. § 19 wurde neu gefasst durch Art. 1 Nr. 19 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S....mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG sah in einzelnen Vorschriften die Anhörung von Kindern und Jugendlichen vor. Eine darüber hinausgehende aktive Beteiligung war nicht vorgesehen. § 8 wurde durch Art. 13 Nr. 3 KindRG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) mit Wirkung zum 1.7.1998 geändert. Mit der Kindschaftsrechtsreform wurden zahlreiche Aufgaben, die zuvor den Vormundschaftsgerichten zugewiesen waren...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits die in § 78 JWG geregelte Heimaufsicht kannte heimbezogene Meldepflichten in Abs. 4 dieser Vorschrift. Darüber hinaus enthielt § 78a JWG kindbezogene Meldepflichten, die bei ganztägiger Betreuung von Minderjährigen unter 16 Jahren ausgelöst wurden. Diese kindbezogenen Meldepflichten dienten einerseits dem Schutz bisher nicht adoptierter Heimkinder (sog. vergess...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Heimaufsicht beinhaltete bereits nach § 78 Abs. 5 JWG den Auftrag zur regelmäßigen örtlichen Prüfung. Diese Prüfung wurde mit Ausnahme der Regelmäßigkeit (jetzt: nach den Erfordernissen des Einzelfalles) in § 46 übernommen. Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2 Subjektiv-öffentliches Recht

Rz. 4 Fraglich ist, ob der Gesetzgeber damit nur einen objektiven Rechtszustand herstellen möchte oder dem einzelnen jungen Menschen auch einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit einräumt. Denn mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) korrespondiert noch nicht die subjektive Befugni...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.3 Ziele der Leistungsangebote (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 19 Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 8 Beteilig... / 2.2.2 Antragsrecht

Rz. 8 Das Recht, Sozialleistungen zu beantragen und solche entgegenzunehmen, steht dem Jugendlichen gemäß § 36 SGB I von der Vollendung des 15. Lebensjahres an zu. Das Antragsrecht hat nicht nur verfahrensrechtliche Bedeutung; es ist bei zahlreichen sozialrechtlichen Ansprüchen materielle Voraussetzung. Dies gilt auch für die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, soweit...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Institutionelle Gebundenheit

Rz. 4 Die Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck und die Losgelöstheit von den konkreten Personen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen, waren bereits Teil der Begründung zum Einrichtungsbegriff des KJHG (BT-Drs. 11/5948 S. 83 f.) und wurden seither zur Auslegung von § 45 Abs. 1 Satz 1 herangezogen. Mit dem KJSG fanden diese Kriterien ...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.1.3 Formen der Zusammenarbeit

Rz. 5 Verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe sind in einzelnen Vorschriften des SGB VIII ausdrücklich vorgesehen. Grundlegend ist die in § 71 normierte Zusammenarbeit im Jugendhilfeausschuss und im Landesjugendhilfeausschuss. Diese Gremien befassen sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe in Bezug auf die Erörterung bestimmt...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.2 Elternverantwortung

Rz. 8 Absatz 2 Satz 1 formuliert wortgleich mit Art. 6 Abs. 2 GG das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern sowie das sog. staatliche Wächteramt. Das Erziehungsrecht ist ein Grundrecht der Eltern. Es hat Vorrang vor allen abgeleiteten Erziehungsmaßnahmen, die das SGB VIII vorsieht. Als Grundrecht ist das Erziehungsrecht zunächst einmal Abwehrrecht gegenüber dem...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2.3 Förderung der freien Jugendhilfe

Rz. 23 Abs. 3 enthält einen Programmsatz. Im Jugendhilferecht gibt es für Träger der freien Jugendhilfe keinen strikten Rechtsanspruch auf Förderung. Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung der freien Jugendhilfe sind in § 74 geregelt. Aus der Zusammenschau der § 4 Abs. 3, § 74 Abs. 1 und 3 ergibt sich kein strikter Rechtsanspruch auf eine Förderung in bestimmter Höh...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.1 Grundrichtung der Erziehung

Rz. 3 Der Begriff der Grundrichtung der Erziehung wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des RJWG v. 11.8.1961 (BGBl. I S. 1193) eingeführt. Gemeint sind die Erziehungstendenzen und die Erziehungsziele der Personensorgeberechtigten (zum Begriff der Erziehung und des Erziehungsziels vgl. § 1 Rz. 6 und 7). Diese gründen in der Lebensauffassung, die ihrerseit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2.2 Zuständigkeit und Beteiligung Dritter

Rz. 6 Für die örtliche Prüfung ist nach § 85 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 und 5 in sachlicher Hinsicht das Landesjugendamt bzw. die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. Ferner sollen an der örtlichen Prüfung nach Abs. 1 Satz 3 sowohl das örtliche Jugendamt als auch ein zentraler Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden, was eine rechtzeitige Abstimmung des Prüftermins...mehr