Herausgegeben von Dr. Fabian Urs Dieter Hasselblatt und Werner Sternal. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2308 S., 189,00 EUR

Das nunmehr in vierter Auflage erschienene Formularbuch hält dem Nutzer mehr als 700 praxiserprobte Formulierungshilfen und Checklisten zu den verschiedensten Themen des Vollstreckungsrechts vor. Ein umfangreiches Autorenteam von Spezialisten liefert zu den jeweiligen Kapiteln alle erforderlichen Informationen und Formulierungsvorschläge. Behandelt werden zunächst die Vorbereitung der Zwangsvollstreckung sowie die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Gesonderte Kapitel sind der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, in Forderungen und andere Vermögenswerte gewidmet, wobei dieses Kapitel unterteilt ist in Grundzüge und Einzelfälle, was die Übersicht und den Nutzen erheblich erhöht. Auch die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das unbewegliche Vermögen wird gesondert behandelt, ebenso wie das Verteilungsverfahren, die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Herausgabe von Sachen und Personen, die Zwangsvollstreckung bei Abgabe einer Willenserklärung, Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen. Auch die Rechtsbehelfe und Rechtsmittelverfahren werden ausführlich behandelt. Ein weiteres Kapital ist der Vollstreckung mit Auslandsbezug gewidmet. Mit der vierten Auflage ist nicht nur die nachgewiesene Rspr. aktualisiert worden. Auch Weiterentwicklungen wurden berücksichtigt, insbesondere die Besonderheiten, die sich aufgrund der COVID 19-Pandemie ergeben haben. Auch Fragen des Datenschutzes und die Änderungen des WEG-Gesetzes werden berücksichtigt. Schließlich werden auch Fragen des Insolvenzrechts mitbehandelt. Gerade in der Zwangsvollstreckung ist der Anwalt angesichts der geringen Gebühren, die hier anfallen, darauf angewiesen, die Verfahren weitgehend auf Mitarbeiter zu delegieren und jedenfalls zügig zu erledigen. Dazu bietet dieses umfassende Werk, das keine Frage der Zwangsvollstreckung offen lässt, eine für die Praxis unschätzbare Hilfe.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 10/2021, S. III - IV

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