Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.5.1 Einfügung

Rz. 370 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 Abs. 5 HGB gestattet die Ergänzung der Bilanz mit zusätzlichen Posten. Speziell handelt es sich dabei in Satz 1 um die Untergliederung und in Satz 2 um die Hinzufügung eines neuen Postens. Im ersten Fall bietet das Gesetz keine Detailgliederung mehr an, sodass das Unternehmen die entsprechenden Beträge für einen bestimmten Posten aufzu...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 HGB hat infolge der stetig wachsenden Anforderungen an Umfang und Qualität der Abschlussprüfung weitreichende Änderungen erfahren. Durch das KonTraG von 1998 wurde § 317 HGB neu gefasst. Weitere Änderungen brachten das BilReG (2004), das BilMoG (2009) und das BilRUG (2015). Im Zuge der Umsetzung der überarbeiteten Abschlussprüferrichtli...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.6 FISG 2021 und die weitere Entwicklung

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am 01.07.2021 trat das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)[1] in Kraft. Im Bundestag und im federführenden Finanzausschuss wurde dieses Gesetz kontrovers diskutiert.[2] Mit dem Gesetz sollen Schwächen im Bilanzkontroll-Verfahren ausgemerzt werden, welche im Rahmen der Insolvenz der Wirecard AG ans Licht kamen. Das Gesetz bein...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die allgemeinen Vorschriften der § 242 Abs. 1–3 HGB schreiben die Aufstellung eines mindestens aus Bilanz und GuV bestehenden Jahresabschlusses mit dem nach den §§ 246, 247 HGB vorgeschriebenen Inhalten für alle Kaufleute einschließlich der Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und für andere juristische Personen vor, die ein ka...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.4 Haftungserklärung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [1]) umgesetzt werden.[2] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[3] Gleichwo...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.1 Die große Bilanzrechtsreform 1986

Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Am Beginn des modernen deutschen Bilanzrechts steht das "Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts ( Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG)"[1], das am 01.01.1986 in Kraft trat.[2] Während es bei der Vierten Richtlinie[3] um den Einzelab...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1.2 Planmäßige Abschreibung

Rz. 468 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen der planmäßigen Abschreibung. Anders lautende Ansichten[1] scheinen mit Inkrafttreten des BilRuG insoweit überholt. Dies hat der Gesetzgeber klargestellt, indem er als "Ausnahmefall" nennt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer nicht ermittelt werden kann...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.7 Nichtigkeit des fehlerhaften Jahresabschlusses/Heilung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bestimmt in § 256 Abs. 1 AktG ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen ein Jahresabschluss nichtig ist. Auf die einzelnen Nichtigkeitsgründe wird unten einzugehen sein, vgl. Tz. 53. In allen anderen Fällen ist der Jahresabschluss auch dann nicht nichtig, wenn er fehlerhaft ist. Zugleich besteht gem. § 256 Abs. 6 AktG eine Heilun...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 3 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung von Jahresabschlüssen war vor der Bilanzrechtsreform von 1985 in den Vorschriften der §§ 309, 310 HGB a. F. sowie in gesellschaftsformbezogenen Vorschriften geregelt. Seither hat das System der handelsrechtlichen Publizität eine grundlegende Wandlung erfahren. Die Bestimmungen der §§ 325–329 HGB wurden in Umsetzung der Vierten ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Man wird mit Fug und Recht sagen können, dass es sich bei den Offenlegungspflichten um eine Dauerbaustelle des Handelsbilanzrechts handelt. Seit der grundlegenden Reform durch das BiRiLiG 1985 und der Einführung der §§ 325–329 HGB hat es eine lange Reihe von Reformmaßnahmen gegeben, von denen die wichtigsten hier genannt seien: Mit dem Gesetz z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1.1 Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 461 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Herstellungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände bestimmen sich im Falle des Ansatzes nach § 255 Abs. 2a HGB. Es sind die bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen. Forschungskosten werden ausdrücklich ausgenommen. Ist unklar, ob bereits Entwicklungs- oder noch Forschungsaufwand vorliegt, hat die Einbeziehung zu u...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4 Folgebewertung der Vorräte

Rz. 946 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht für Umlaufvermögen und damit auch für Vorräte keine planmäßige Abschreibung vor, da diese Gegenstände dem Unternehmen nicht dauerhaft dienen, sondern verarbeitet oder Verkauft werden sollen. Gelingt dies voraussichtlich nicht oder erleiden die Vorräte aus anderen Gründen einen Wertverlust, sind außerplanmäßige Abschreibung v...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.5 Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Vorsichtsprinzip ist sowohl für den Ansatz als auch für die Bewertung entscheidend und prägt das HGB-Bilanzrecht maßgeblich.[1] Es kommt in zahlreichen anderen Bewertungsvorschriften zum Ausdruck, namentlich im Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip sowie im Niederstwertprinzip (vgl. Tz. 141 und Tz. 686) und entspricht der Kapitalerh...mehr

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Feststellung von Besteuerun... / Zusammenfassung

Überblick Die Grunderwerbsteuer ist eine den Ländern zustehende Verkehrsteuer. Sie ist zur Zeit die wichtigste Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Ihr unterliegen die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Veräußerer auf ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 115 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt und diente der Umsetzung der 7. EG-RL vom 13.06.1984 (Konzern-Bilanz-RL).[1] Die Schwellenwerte (= Größenmerkmale) in Abs. 1 und Abs. 2 wurden in der Folgezeit mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz vom 11.04.2024.[2] Der durch das BilRUG neu eingefügte Ab...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.6.2 Konkurrenzen

Rz. 65 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei Tateinheit gem. § 52 StGB, d. h. wenn dieselbe Handlung das Strafgesetz mehrmals verletzt, wird trotz Nennung aller Taten im Urteilstenor nur auf eine Strafe erkannt (vgl. Tz. 66, 68). Die mehrfache Gesetzesverletzung wirkt innerhalb des Strafrahmens strafschärfend. Sind unterschiedliche Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der B...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.1 Wesen und regelungsmethodische Natur

Rz. 91 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 243 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. In den Worten des BFH sind Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung "Regeln, nach denen der Kaufmann zu verfahren hat, um zu einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Buchführung und Bilanz zu gelangen".[1] Die GoB ge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.1 Stichtagsprinzip

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Stichtagsprinzip (ausführlich vgl. Kapitel 4 Tz. 147) dient der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und bildet insofern die Grundlage für das Vorsichts- und Realisationsprinzip. Es besagt, dass bilanziell nur diejenigen Geschäftsvorfälle berücksichtigt werden dürfen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Das...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.1 Register- und Firmenpublizität

Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Systematisch wie historisch stehen am Anfang des Gesamtsystems der Unternehmenspublizität die Publizität des Handelsregisters (§ 15 HGB) sowie die Firmenpublizität (§§ 17ff. HGB). Beide Publizitätspflichte gelten grundsätzlich für alle Kaufleute ungeachtet der Rechtsform des Unternehmensträgers. Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsre...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.3 § 267a HGB

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 267a Kleinstkapitalgesellschaften (1) 1Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme; 700.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag; im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer. 2 § 267 Absatz 4 bis 6 gilt e...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.1.2 Inhalte des Wirtschaftsberichts

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen des Unternehmens In DRS 20 werden als Grundlage für die Darstellungen im Wirtschaftsbericht Angaben zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens und deren Rahmenbedingungen gefordert. Allerdings stehen die Angaben unter einem zweifachen Vorbehalt. So ist nach DRS 20.37 das Geschäftsmodell des Unternehmens nur darzustellen, sofern diese D...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gilt gem. § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich für börsennotierte AG. Darunter sind AG zu verstehen, deren Aktien am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassen sind. Dieser umfasst nach § 2 Abs. 7 WpÜG den regulierten Markt sowohl an einer inländischen Börse als a...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.7 Ansatzstetigkeit

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Stetigkeitsgebot dient der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen und wird von Abs. 3 für den Ansatz und von § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Bewertung konstituiert. Eine Rolle spielt es insbes. im Zusammenhang mit der Ausübung von – seltenen – Wahlrechten (zu originären immateriellen Vermögensgegenständen vgl. Tz. 418 ff.). Rz. 59 Stand: 2....mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.3 Fehlerhafte Bilanz

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wann eine Bilanz fehlerhaft ist, bestimmt das Gesetz nicht. Es knüpft an die Fehlerhaftigkeit der Bilanz allein auch keine Rechtsfolgen. Es sagt lediglich, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen ist (vgl. § 243 Abs. 1 HGB). Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgew...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 3.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt und diente der Umsetzung der 7. EG-RL vom 13.06.1984 (Konzern-Bilanz-RL).[1] Technisch enthielt die Norm selbst keine Befreiungstatbestände, sondern lediglich eine Rechtsverordnungsermächtigung sowie Einzelheiten zum Verfahren des Erlasses der Verordnung. Da...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.6 Einzelabschluss nach IFRS

Rz. 15b Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu den Begrifflichkeiten: Der im HGB verwendete Begriff des Jahresabschlusses ist für den HGB-Einzelabschluss reserviert, während der IFRS-Abschluss als Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB) bezeichnet wird. Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 2a Satz 1, der durch das BilReG ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.6 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Arbeitnehmerbegriff kann auf das Arbeitsrecht zurückgegriffen werden. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, auf Inlandstätigkeit und auf Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.[1] Arbeitnehmer sind auch: Im Probeverhältnis Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (nicht nur zeitanteilig, sondern voll), Kurzarbeiter und Aushilfskräft...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.4 Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Einzelbewertung gebietet es, Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. So wie Vermögensgegenstände und Schulden einzeln anzusetzen sind und insbesondere nicht vor Ansatz miteinander verrechnet werden dürfen, so sind sie auch jeder für sich zu bewerten. Zur Abgrenzung der Vermögensgegenständ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.3 Internationale und Europäische Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor?

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Öffentlichen Sektor werden mittlerweile ebenfalls internationale Rechnungslegungsstandards entwickelt. Man spricht von "International Public Sector Accounting Standards" (IPSAS). Diese werden vom sog. IPSAS-Board herausgegeben. Das Gremium hat die Aufgabe, unter eigener Verantwortung Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sek...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.7 Tabellarische Übersicht

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.1 Pflichtpublizität

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 regelt die allgemeinen Anforderungen an die offenzulegenden Unterlagen. Erfasst werden die Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Konzernabschlusses und des Lage- oder Konzernlageberichts oder des (Konzern-)Bilanzeids und (Konzern-)Lageberichtseids (Abs. 1 Satz 1). Es gilt das Gebot der Vol...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.4.3 Zeitliche Aspekte

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht eine zeitliche Befristung des Einbeziehungswahlrechts nicht vor. Eine zunehmende Haltedauer (ab ca. 3 Jahren) spricht jedoch gegen eine ausschließliche Weiterveräußerungsabsicht. Die Voraussetzungen der Norm sind an jedem Konzernabschlussstichtag erneut zu prüfen.[1]mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.6.2 Gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis

Rz. 433 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die beiden in IAS 37.14(a) zusammengefassten Kriterien der gegenwärtigen Verpflichtung (present obligation) und des vergangenen Ereignisses (past event) sind untrennbar miteinander verknüpft; schließlich bedarf es für das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung eines Ereignisses in der Vergangenheit, welches diese auslöst. Man spricht da...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.35 Angabe des Vorschlags oder Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses (Nr. 34)

Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 34 HGB ist der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung in den Anhang aufzunehmen. Das bezweckt, dem Jahresabschluss-Adressaten Informationen über die künftige Ergebnisverwendung zu vermitteln.[1] Kleine KapGes (§ 267 Abs. 1 HGB) sind gem. § 288 Abs. 1 HGB davon befreit. Damit ist de...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.1.1 § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Nichtanwendung von § 264a HGB muss gem. § 264a Abs. 1 Nr. 1 HGB wenigstens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person sein. Nicht ausreichend ist die schuldrechtliche Übernahme von Pflichten durch eine natürliche Person.[1] Hingegen stellt das Gesetz keine weiteren Anforderungen an eine natürliche Person. Die in...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.1 Überblick

Rz. 228 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB wurde das Ziel verfolgt, das durch verschiedene Unternehmenskrisen geschwächte Vertrauen in die Corporate Governance – d. h. den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Unternehmen – zu stärken. Dies soll durch eine gesteigerte Tran...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.5.2 Untergliederung

Rz. 371 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Untergliederung kommen alle Formen des gesonderten Ausweises eines Bilanzpostens in Betracht, obwohl das Gesetz keine weitere Spezifizierung mehr vorsieht. Diese sind: Aufgliederung des Postens in seine wesentlichen Bestandteile, Ausgliederung einzelner Bestandteile oder ein "Davon"-Vermerk.[1] Ausgeschlossen ist die Untergliederung eine...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.2 Handels- und gesellschaftsrechtliche Rechnungslegungspublizität

Rz. 269 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Offenlegung der unterschiedlichen handelsrechtlichen Rechnungslegungsinstrumente wird in den §§ 325ff. HGB geregelt. Die Offenlegung setzte sich für Einzelabschlüsse wie für Konzernabschlüsse bisher aus der Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers und der Bekanntmachung im Bundesanzeiger zusammen. Im...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 72 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Vorschrift des § 241 HGB übernimmt das Gesetz im Wesentlichen die Regelungen des § 239 Abs. 2a bis 4 HGB a. F.mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.1 Geltung der juristischen Auslegungslehre

Rz. 164 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenso wenig wie es für sämtliche (Rechts-)Normen einheitliche Grundsätze der Auslegung gibt, existieren für Regelung zur Rechnungslegung einheitliche Auslegungsprinzipien.[1] Vielmehr muss zunächst nach der Regelungsebene (international, europäisch, national) und sodann nach der Natur der Regelung (verbindlich bzw. zum positiven Recht gehör...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.4.2 Verbundene Berichte

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Jahresabschlussrichtlinie 2013 ließ die Vorschriften über den Lagebericht inhaltlich weitgehend unverändert. Parallel zur Revision der Jahresabschlussrichtlinie hat die Kommission aber den Vorschlag für eine Richtlinie eingebracht,[1] die die Berichtspflichten großer Unternehmen über nicht finanzielle Informationen ( non financial reporting...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.2 Der Bezugspunkt des true and fair view

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Es ist umstritten, ob die Vorschrift lediglich eine Generalklausel für den Anhang darstellt (Abkoppelungsthese)[1] oder ob es sich bei § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB um eine Generalklausel für den gesamten Jahresabschluss handelt.[2] Die erste Auffassung verweist auf die Gesetzessystematik, wonach § 264 Abs. 1 HGB besagt, dass der Jahresabschluss be...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.1.1 Grundlagen der Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen richtet sich im Einzelnen nach § 255 HGB, der die Bewertungsmaßstäbe normiert (vgl. Tz. 153 ff.). Rz. 127 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind höchsten mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, zu bewerten. Der Abschreibung kommt die Aufgabe zu, der z...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2 §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen (1) 1Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.2.2 Verhältnis zu rechtsform- und branchenspezifischen Gliederungsvorschriften

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB schreibt § 265 HGB vorgehende allgemeine Grundsätze für die Gliederung des Jahresabschlusses vor, die §§ 266–274a HGB Inhalt und Gliederung der Bilanz, die §§ 275–278 HGB Inhalt und Gliederung der Gewinn- und Verlust­rechnung, die §§ 284–288 HGB den I...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.3 Harmonisierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung und Bilanzrichtliniengesetz vom 19. Dezember 1985

Rz. 109 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die europäische Harmonisierung der mitgliedstaatlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung gründete in dem Ziel einer Angleichung der nationalen Schutzbestimmungen zu Gunsten der Gesellschafter und Gläubiger von Kapitalgesellschaften. Einen historischen Ausgangspunkt bildete der Auftrag der EWG-Kommission an eine Arbeitsgruppe unter der ...mehr