Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Andere Obliegenheiten

Rz. 161 Schon nach dem Gesetz treffen die Versicherungsnehmerin weitgehende Pflichten. So hat die Versicherungsnehmerin innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten (§ 104 Abs. 1 S. 1 VVG). Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber der Versicherungsnehmerin geltend, ist diese zur Anzeige innerhal...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rz. 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feuerversicherungsverträge sind bei älteren Verträgen die AFB 30 oder die im Wesentlichen regelungsgleichen AFB 87. Seit dem 1.1.2008 treten die an das neue Recht angepassten AFB 2008 oder die damit im Wesentlichen vergleichbaren AFB 2010 für Neuverträge an deren Stelle. Rz. 10 Während die AFB 30 und die ursprünglichen AFB 87 noch vom...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Unabwendbarkeitsbeweis

Rz. 22 Vor der Neufassung des § 7 StVG durch das 2. Gesetz zur Modernisierung des Schadensersatzrechtes war die verschuldensunabhängige und damit sehr weit reichende Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG dadurch abgemildert, dass der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 StVG den sog. Unabwendbarkeitsbeweis zugelassen hatte. Dieser Ausschluss behält seine weit reichende Wirkung nach de...mehr

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Z / 1 Zeuge, Allgemeines [Rdn 4174]

Rdn 4175 Literaturhinweise: Arntzen, Untere Altersgrenze der Zeugeneignung, DRiZ 1976, 20 Arntzen, Psychologie der Zeugenaussage, 5. Aufl. 2011 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 ders., Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Me...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vertragliche Regelungen zur Nachprüfung

Rz. 327 In wohl allen Bedingungswerken haben sich die Versicherer das Recht vorbehalten, nach Anerkennung oder Feststellung ihrer Leistungspflicht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad oder die Pflegestufe nachzuprüfen (vgl. § 9 MB BUV 22 sowie § 6 MB BUZ 22). Nach einem Anerkenntnis oder der gerichtlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit kann künftigen Ges...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 652 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1163] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum Ende der Ehezeit und zum Beginn ...mehr

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AGS 11/2024, Aktenversendun... / II. Keine Aktenversendungspauschalge für den ortsansässigen Rechtsanwalt

Die Aktenversendungspauschale Nr. 9300 GKG KV sei nicht in Ansatz zu bringen. Die Erstattung sei abzulehnen, da der von dem Verteidiger für die Aktenversendung verauslagte Betrag von 12,00 EUR als Pauschale gem. Nr. 9003 GKG KV keine Aufwendung i.S.v. §§ 675, 670 BGB sei. 1. Aufwendungen i.S.d. BGB Der Anwalt schulde seinem Mandanten die Besorgung des ihm erteilten Auftrags. S...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Muster einer Bausteinformulierung für den Kaufvertrag

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Bausteinformulierung für den Kaufvertragmehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XV. Zahlung der Entschädigung, Punkt 17

Rz. 112 Der Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung der Entschädigung entsteht mit der Feststellung seiner Leistungspflicht. Diese Feststellung fällt zeitlich mit dem Abschluss der notwendigen Erhebungen zusammen. Dazu gehören auch – wie sich aus Punkt 12.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ergibt – behördliche Erhebungen oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherten, ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / IV. Dogmatische Einordnung

Rz. 11 An die Stelle der früheren Bezeichnung "Vermögensschadenversicherung", die sich als zu weit und unbestimmt erwiesen hatte, ist der Begriff der Vertrauensschadenversicherung getreten, der die Grundformen der Personengarantie- und die Personenkautionsversicherung umfasst.[38] Für den Versicherer ist das übernommene Risiko bei beiden Formen dasselbe.[39] Bei der Personen...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / A. Verweisung nach § 13a BeurkG

Rz. 1 Die Notare müssen auch Beurkundungen durchführen, deren Inhalte samt Anlagen umfangreich sind, z.B. Bauträgerkaufverträge, Aufteilungen in Wohnungs- und Teileigentum sowie Unternehmenskaufverträge. Zu jeder Verhandlung über Willenserklärungen nimmt der Notar zwingend eine Niederschrift auf (§ 8 BeurkG). Die Protokollierung muss so geschehen, dass die Bezeichnung des No...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 427 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[1063] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der V...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / II. Abtretung und Verpfändung des Anspruchs

Rz. 173 Viele D&O-Versicherungspolicen in der Praxis beinhalten insofern jedoch (mehr oder weniger wirksame) Einschränkungen. So hieß es noch in Ziff. 11.2 des Modells von 2005, dass Ansprüche – vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers – nicht auf Dritte übertragen werden können. Dieses Abtretungsverbot des Versicherungsanspruches kon...mehr

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Z / 5 Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4213]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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B / 13 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 813]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben.[10] Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[11] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde a...mehr

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AGS 11/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit aktueller Rspr. zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe sowie zum Insolvenzrecht (S. 481). Aus Anlass der Entscheidung des OLG Hamburg (S. 497) befasst sich N. Schneider im Aufsatz auf S. 485 mit der Abrechnung der Vergütung bei Fortsetzung eines Rechtsstreits für die Erben nach dem Tode des bisherigen Mandanten. Nach der Rspr. setzt sich...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Gesellschaftsbezogener Versicherungsschutz

Rz. 175 Vor Inkrafttreten der BRAO-Reform am 1.8.2022 bestand ausschließlich eine persönliche Versicherungspflicht jedes einzelnen Rechtsanwalts gemäß § 51 BRAO. Die weit verbreitete Zusammenarbeit der Berufsträger in Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Partnerschafts- sowie Kapitalgesellschaften wurde durch die persönliche Versicherungspflicht nur unvollständig abgebildet. W...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Haftung des Aufsichtspflichtigen gem. § 832 BGB

Rz. 51 Wer Minderjährigen oder sonstigen Personen gegenüber aufsichtspflichtig ist, hat in besonderem Maße dafür zu sorgen, dass die zu beaufsichtigenden Personen keine Schäden an geschützten Rechtsgütern Dritter verursachen. In der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung kommt es nicht selten zu Schäden, die durch minderjährige Radfahrer oder Passanten verursacht werden. Jeder...mehr

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A / 48 Aussetzung, nicht mitgeteilte Anklageschrift [Rdn 617]

Rdn 618 Literaturhinweis: Christl, Europäische Mindeststandards für Beschuldigtenrechte – Zur Umsetzung der EU-Richtlinien über Sprachmittlung und Information im Strafverfahren, NStZ 2014, 376 Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Kotz, Anspruch des sprachunkundigen Angeklagten auf schriftliche Übe...mehr

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N / 1 Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2330]

Rdn 2331 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Transportversicherung als Großrisiko

Rz. 18 § 210 VVG enthält Abweichungen vom zwingenden Recht und verweist auf die in Anlage 1 zum VAG genannten Großrisiken: Zitat § 210 Großrisiken, laufende Versicherung (1) Die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz sind auf Großrisiken und auf laufende Versicherungen nicht anzuwenden. (2) Großrisiken im Sinne dieser Vorschrift sind:mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Der geschiedene Erblasser war britischer Staatsangehöriger und lebte in Deutschland. Er ist zwischen dem TT.03.2023 und dem TT.03.2023 in Deutschland verstorben. Der Beschwerdeführer ist sein Sohn, die Beteiligten zu 1 bis 6 sind seine Angehörigen. Nach dem Tod des Erblassers wurde am TT.MM.2023 durch die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 1 bis 6 beim Nachlassger...mehr

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§ 48 Fahrtenbuchauflage / C. Voraussetzungen

Rz. 5 Nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht rechtfertigt eine Fahrtenbuchauflage. Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt.[3] Ein Rechtssatz, dass bei einem erstmalige...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 467 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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V / 16 Verlesung von ärztlichen Attesten [Rdn 3545]

Rdn 3546 Literaturhinweise: Jessnitzer, Zur Verwertung des schriftlichen Berichts des Blutentnahmearztes im Strafverfahren, BA 1970, 473 Krüger, Erklärungen von Behörden, Sachverständigen und Ärzten im Strafprozess,, in Festgabe für Imme Roxin, 2012, S. 601 ders., Zur Änderungen von § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO durch das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 124 Nach Ziff. A-6.2 Abs. 2 S. 2 AVB-D&O führt der Versicherer den Rechtsstreit im Namen der versicherten Personen, wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen versicherte Personen kommt. Der Versicherer ist nach Ziff. A-6.2 Abs. 1 AVB-D&O auch außergerichtlich bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder der A...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / D. Muster: Klage gegen den Hausratversicherer

Rz. 278 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Klage gegen den Hausratversicherer An das Landgericht – Zivilkammer – Gerichtsstraße 10 99099 X-Stadt Klage des _________________________ wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Sachversicherung AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, g...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 472 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Versicherte Tätigkeit" und "Pflichtverletzung"

Rz. 66 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O sind versichert schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen, die die im Einzelnen zitierten versicherten Personen "bei Ausübung dieser Tätigkeit" begangen haben. Bei einem Vorstand, oder – allgemeiner formuliert – bei einem Organmitglied, sind alle die Tätigkeiten im Rahmen der Ziff. A-1 AVB-D&O erfasst, die es tatsächlich im Rahmen der ihm zug...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Prämien-/Leistungsanpassung

Rz. 166 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Prämienanpassung durch den Versicherer vor.[181] Eine Prämienanpassung durch den Versicherer setzt voraus, dass sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat und, dass die nach den berich...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Schriftlichkeit

Rz. 71 Nach den Empfehlungen des GDV hat die Geltendmachung schriftlich zu erfolgen. Sie muss also schriftlich abgefasst sein, gleichgültig dabei ist jedoch, wie sie hergestellt wird (per Hand oder digital). Gleichgültig ist auch, ob die Abfassung in deutscher Sprache erfolgt. Die schriftliche Form der Anspruchserhebung kann durch die elektronische Form ersetzt werden, weil s...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Auf den Versicherungsnehmer übergegangene Ansprüche, Abs. 4 c bzw. Nr. 3.2.19 ARB 2012

Rz. 228 Nach § 3 Abs. 4 c ARB ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalls auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierunter fallen also die rechtsgeschäftliche Forderungsübertragung und der gesetzliche Forderungsübergang. Allerdi...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Übersicht

Rz. 1 Im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung stehen dem Geschädigten verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB) sowie dem Haftpflichtgesetz (HPflG) zur Verfügung. Alle drei Gesetze beinhalten Anspruchsgrundlagen, die sowohl auf den Ausgleich materieller Positionen des Sach- un...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / Literaturtipps

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Umfang des Ersatzes von versicherten Kosten

Rz. 60 Ersetzt werden in allen Fällen nur tatsächlich entstandene Kosten, keine fiktiven. Übernimmt der Versicherungsnehmer selbst eine Tätigkeit, deren Kosten nach den VHB erstattet werden, so ist ein Anspruch gegen den Versicherer nicht unproblematisch. Bis zu einem gewissen Grad sind persönliche Tätigkeiten des Versicherungsnehmers unentgeltlich zu erwarten.[77] Dazu gehö...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Durch Rettungsmaßnahmen verursachte Heilungskosten Dritter (§ 83 VVG)

Rz. 50 Sowohl nach B 3.3.2.1 VHB 2022 als auch kraft Gesetzes (§ 82 VVG) hat jeder Versicherungsnehmer im Schadenfalle nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Greift ein Dritter als Nothelfer in das Geschehen ein und erleidet bei den Rettungsmaßnahmen einen Sach- oder Körperschaden, was insbesondere bei Wohnungsbränden vorkommt, hat der Dritt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Unrichtige Altersangabe

Rz. 423 Eine Sonderregelung für die Lebensversicherung enthält § 157 VVG für den Fall, dass das Alter der versicherten Person unrichtig angegeben wurde. § 157 VVG n.F. regelt – anders als die frühere Regelung in § 162 VVG a.F. – nicht nur den Fall, dass das Alter der versicherten Person fälschlicherweise zu niedrig angegeben wurde, sondern auch den Fall, dass das Alter der v...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / b) Ungeklärte Fragen

Rz. 15 Die Entscheidung des EuGH wirft allerdings eine Reihe an weiteren Fragen auf: Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Ermittlung des Wohnsitzes des Geschädigten abzustellen? Den Zeitpunkt des Verkehrsunfalls oder den Zeitpunkt der Klagerhebung? Erste Gerichte sprechen sich dabei z.B. dafür aus, dass hierfür nicht entscheidend ist, wo die aus einem Unfall resultierende Verlet...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Ausschluss bei höherer Gewalt, gem. § 7 Abs. 2 StVG

Rz. 19 Die verschuldensunabhängige und damit sehr weit reichende Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG wird dadurch abgemildert, dass der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 StVG einen Haftungsausschluss für den Fall vorsieht, dass der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Sinn und Zweck dieser Neufassung des Gesetzes, die für alle Unfälle ab dem 1.8.2002 gilt (vgl. Art. 229 § ...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 1. Allgemein

Rz. 31 Im Rahmen der nicht versicherten Tatbestände (Ausschlüsse) sind die Ausschlüsse nachmehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Lebensversicherung als mündelsichere Anlage

Rz. 665 Der Abschluss einer Lebensversicherung ist keine Anlage des Geldes des Betreuten bei einem Kreditinstitut auf einem Anlagekonto i.S.v. § 1841 Abs. 2 BGB. Die Anlegung von Anlagegeld kann jedoch gem. § 1848 BGB mit Genehmigung des Betreuungsgerichts auch in Lebensversicherungen erfolgen. Rz. 666 Während die Möglichkeit der Genehmigung in Bezug auf Kapitalversicherungen...mehr

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§ 46 EU-Führerscheine / H. Konkrete Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde

Rz. 27 Bei ihren führerscheinrechtlichen Maßnahmen handelt die deutsche Straßenverkehrsbehörde strikt nach dem im Polizei- und Ordnungsrecht geltenden Territorialitätsprinzip. Entscheidungen gelten nur für das Bundesgebiet. Rz. 28 Eine behördliche Entscheidung ist nicht einmal erforderlich, wenn beispielsweise § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV (Wohnsitzverstoß) die Ungültigkeit eine...mehr

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§ 34 Einleitung

Rz. 1 Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist in hohem Maße durch die gerichtliche bzw. teilweise vorgerichtliche Praxis bestimmt und in den zugehörigen Gesetzen finden sich nur in rudimentärem Umfang Hinweise und Hilfestellungen für die Verfahrensbeteiligten. Umso wichtiger ist es demnach für den Verteidiger, sich wenigstens zu bestimmten Eckpunkten an Formulierungshilfen...mehr