Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.2 § 272 Abs. 4 Satz 1 HGB

Rz. 270 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 272 Abs. 4 Satz 1 HGB besagt, dass für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen eine Rücklage zu bilden ist. Weil es allein um den Kapitalschutz der abhängigen Gesellschaft geht, ist in diesem Fall auf §§ 16, 17 AktG zurückzugreifen und nicht auf § 271 Abs. 2 AktG.[1] Nicht notwendig ist der Erwerb von Anteil...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der zweite Abschnitt des dritten Buches enthält ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter. Der erste Unterabschnitt statuiert ergänzende Vorschriften zum Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 HGB), ergänzt diesen um einen Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 hat § 318 HGB in einigen zentralen Punkten tiefgreifend geändert und ergänzt. Das Gesetz fügte die Abs. 1a und 1b ein. In Abs. 1a nutzte der deutsche Gesetzgeber ein nationales Wahlrecht der Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ABl. EU 2014 L 158, 77 v. 27.05.2014, ber...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 2.1.2.1.2 Tauglicher Täter

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Taugliche Täter sind bei der AG die Mitglieder des Vorstands einschließlich der Stellvertreter (§§ 76, 94 AktG) und die des Aufsichtsrats (§ 95 AktG) ohne die noch nicht tätigen Ersatzmitglieder (§ 101 Abs. 3 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 283 AktG) und der Aufsichtsrat, bei der SE gem. § 53 Abs. 1 SEAG die Mit...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.9 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Bilanzidentität und der Bilanzkontinuität dienen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschiedener Geschäftsjahre. Das ermöglicht – wie dargestellt – die periodengerechte Abgrenzung. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist Ausprägung des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität (Kapitel 4 Tz. 141). Zu ihm ge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.3.1.2 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 545 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Deutschland ist IAS 40 insbesondere für REIT (Real Estate Investment Trust)-Gesellschaften von Bedeutung. Mit dem Gesetz über deutsche Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) aus dem Jahre 2007 sollen einem breiten Investorenkreis verbesserte Anlagemöglichkeiten im Immobiliensektor über das Vehikel der REIT-AG zur Verfügung ges...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.2.3 Gerichtliche Ersetzung des Abschlussprüfers (Abs. 3)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gericht hat einen anderen Abschlussprüfer auf Antrag zu bestellen, sofern dies aus einem Grund, der in der Person des gewählten Abschlussprüfers liegt, geboten erscheint, insbesondere wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2–5 und § 319b HGB oder ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2 Satz 2 VO (EU) N...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 910 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vorräten folgt allgemeinen Grundsätzen. Vorräte sind daher zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten und nach Maßgabe des § 253 Abs. 4 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn dazu Anlass besteht. Rz. 911 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz differenziert hinsichtlich der Zugangsbewertung von Vermögensgegenstände...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 70 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Geltungsbereich von § 328 HGB ist kongruent mit dem Geltungsbereich der §§ 325ff. HGB (Tz. 6) die Vorschrift gilt sinngemäß für Kreditinstitute und Versicherungen (§ 340l Abs. 1, § 341l Abs. 1 HGB). Auch eingetragene Genossenschaften unterliegen § 328 HGB (vgl. § 339 Abs. 2 HGB). Ferner verweist das PublG in seinen § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 2...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 3.1.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 184 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Änderung der Regelung hat sich zuletzt durch Artikel 3 ARUG II mit Wirkung zum 01.01.2020 ergeben (ersatzlose Streichung von § 286 Abs. 5 HGB: Verzicht auf die Angabe der Organvergütung).[1]mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.5 Fehlerhafter Anhang

Rz. 11 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch der Anhang kann fehlerhaft sein. Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB Teil des Jahresabschlusses und als solcher gem. §§ 316 Abs. 1 Satz 1, 317 Abs. 1 Satz 1 HGB auch prüfungspflichtig, sofern eine Abschlussprüfung erforderlich ist.[1] Aufgabe des Anhangs ist die Vermittlung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertra...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.2.3 Sonstige Buchführungspflichten

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Buchführungspflicht kann auch außerhalb des Handelsrechts nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus einem Vertragsverhältnis folgen. So kann insbesondere aus der Pflicht zur Verwaltung fremden Vermögens eine Pflicht zur Rechnungslegung hierüber folgen, die eine Buchführungspflicht einschließt. Das gilt etwa für den Auftragnehmer, den Ge...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm wurde als § 315a HGB als Reaktion auf den Erlass der IAS-VO durch das BilReG 2004 am 09.12.2004 in das HGB eingefügt. Sie trat an die Stelle des zum 31.12.2004 ausgelaufenen § 292a HGB. Bereits nach dieser Vorgängerregelung konnten kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihren Konzernabschluss nach...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Zusammenhang mit der Bilanzrichtlinie 2013 stellte sich die Frage, welche Bedeutung diese für die Inventarpflicht nach § 240 HGB hat. Während die Regelung zur Festbewertung in § 240 Abs. 3 textlich weitgehend an Art. 38 der Vierten EG-Richtlinie angelehnt ist, der sich in Art. 12 Abs. 9 der Bilanzrichtlinie 2013 wiederfindet, geht die Grup...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.1.1 Personenkreis der Abschlussprüfer

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 319 Abs. 1 HGB sind als Abschlussprüfer im Generellen ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zugelassen. Die Prüfung einer mittelgroßen GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) sowie einer mittelgroßen KapCo-Gesellschaft (§ 264a Abs. 1 HGB) kann auch von vereidigten Buchprüfern sowie Buchprüfungsgesellschaften geprüft we...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.1 Einzelkosten

Rz. 914 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 2.1.2.3 Angaben zur Managementvergütung nach IAS 24

Rz. 342 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Vergangenheit haben die Vorgaben zur Vergütungsberichterstattung im Rahmen des damaligen § 289 Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. § 285 Nr. 9 HGB dazu geführt, dass sich weitere Redundanzen bei den Angabepflichten zu Organbezügen ergeben konnten. Da mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-RL (ARUG II) die Vergütungsberichterstattu...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 1.1.2.8 Konzernabschluss

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 3 erklärt die Abs. 1 bis 1b Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 für entsprechend anwendbar auf den Konzernabschluss. § 325 Abs. 3 HGB a. F. verwies noch auf § 325 Abs. 1 bis 2 und 4 Satz 1 HGB. Dies wurde jedoch durch das EStOffRLUG[1] infolge der Aufhebung des § 325 Abs. 2 HGB durch das DiRUG (vgl. Tz. 15) noch angepasst.[2] Zu übermitteln sind da...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.7 Finanzierungskosten

Rz. 924 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das ergibt sich bereits aus der Logik, dass Kosten für Kapital nicht Kosten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes sind. Satz 1 stellt dies klar. Satz 2 erlaubt als Ausnahme hierzu den Ansatz von Finanzierungskosten, die zur Finanzierung eines konkreten F...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.1 Quantitative sowie qualitative Mindestangaben

Rz. 403 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG normiert den "grundsätzlichen Inhalt"[1] des Vergütungsberichts zunächst abstrakt, ehe die kasuistisch-enumerativen Aufzählungen in § 162 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 AktG dies konkretisieren und erweitern. Beide Absätze setzen Art. 9b Abs. 1 Unterabs. 2 2. ARRL materiell in nationales Recht um. Das Gesetz differenziert...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.2.3 Bezugnahme auf den Vergütungsbericht (§ 289f Abs. 2 Nr. 1a HGB)

Rz. 251 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Überarbeitung der EU-Aktionärsrechte-RL aus dem Jahr 2017 und deren nationaler Umsetzung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-RL (ARUG II) in Deutschland wurde die Vergütungsberichterstattung umfassend reformiert. So hat sich die Vergütungsberichterstattung mit dem ARUG II zu einem von der handelsrechtlichen Rec...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.1 Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 930 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz lässt nur die Lifo-Methode und die Fifo-Methode zu. Lifo (Last in – first out) unterstellt, dass zuletzt gelieferte oder hergestellte Vorräte zuerst verbraucht werden. Damit ist der Altbestand zu bewerten, was im Falle steigender Preise – damit im Normalfall – zu einer Unterbewertung führt.[1] Die Erfassung erfolgt entweder durch ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 77 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Norm wurde durch das BiRiLiG 1985 mit Wirkung vom 01.01.1990 in das HGB eingefügt und diente der Umsetzung der 7. EG-RL vom 13.06.1984 (Konzern-Bilanz-RL).[1] Zuvor folgte das deutsche Bilanzrecht dem System der Gesamtkonzernrechnungslegung, das einen Teilkonzernabschluss nur in Ausnahmefällen vorsah. Das BiRiLiG führte einerseits die gen...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.1.2.4 BilMoG

Rz. 114 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) v. 25.05.2009[1] hatte nach der Regierungsbegründung eine Verschiebung der Gewichtung der Bilanzierungszwecke zum Ziel. Es sollte die Informationsfunktion des Jahresabschlusses durch eine Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.4.1 Einzelkosten

Rz. 661 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Einzelkosten sind Kosten, die sich ohne Verursachungsanalyse in der Kostenstellenrechnung ohne Weiteres auf den Kostenträger verrechnen lassen.[1] Das sind solche Kosten, die nach Menge und Zeit dem einzelnen Vermögensgegenstand direkt zugerechnet werden können.[2] Der Ge- oder Verbrauch muss deshalb für die Herstellung eines Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.3.2.1.2.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bestimmt in Abs. 1 Satz 2, dass auch nachträgliche Anschaffungskosten zu den Anschaffungskosten gehören. Damit ist klargestellt, dass Anschaffungskosten nicht in jedem Fall bereits vor dem Erwerbsvorgang angefallen sein müssen. BEISPIEL Erhöhung des Kaufpreises durch späteres Urteil, späteren Vergleich oder auch aufgrund von Earn-o...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.4.2 Mindeststeuergesetz

Rz. 190 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen wurde ein neuer Abs. 3 in § 274 HGB eingefügt. Danach werden für Ansatz und Bewertung latenter Steuern Differenzen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes und ausländischer Mindeststeuerg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.3.2.3 Gleichartigkeit

Rz. 932 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Vermögensgegenstände annähernd funktionsgleich sind. Eine wertmäßige Gleichartigkeit fordert das Gesetz nicht. Vielmehr differenziert es in § 240 Abs. 4 HGB zwischen Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit. Hierauf verweist Satz 2. Die systematische Auslegung ergibt daher, dass eine Gleichwertigkeit für Satz ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 2.1.1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde im Jahr 1993 durch das Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Zweigniederlassungsrichtlinie)[1] eingefügt.[2] Durch das Euro-Bilanzgesetz von 2001 wurde die Option geschaffen, die Abschlussunterlagen der Hauptniederlassung in englischer Sprache bzw. in einer vom Register der Hauptniederlas...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.4.7 Finanzierungskosten

Rz. 671 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Das ergibt sich bereits aus der Logik, dass Kosten für Kapital nicht Kosten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes sind. Satz 1 stellt dies klar. Satz 2 erlaubt als Ausnahme hierzu den Ansatz von Finanzierungskosten, die zur Finanzierung eines konkreten F...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.9 Sanktionen

Rz. 383 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird gegen § 265 HGB verstoßen, kann der Jahresabschluss gem. § 256 Abs. 4 AktG (bzw. in der GmbH analog § 256 Abs. 4 AktG [1]) nichtig sein. Notwendig ist jedoch, dass Klarheit und Übersichtlichkeit dadurch wesentlich beeinträchtigt werden.[2] Grundsätzlich sind Verstöße gegen § 265 HGB ordnungswidrig (vgl. § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) HGB), g...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.1 Geltungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Sie sind dementsprechend gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dasselbe gilt für vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen. D...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde durch das BiRiLiG 1985 in Umsetzung der EG-Bilanzrichtlinie ins HGB aufgenommen. Davor enthielt das AktG zahlreiche Einzelvorschriften zur Bewertung des Anlagevermögens (§ 153 AktG 1965) und des Umlaufvermögens (§ 155 AktG 1965), der Bemessung von Abschreibungen (§ 154 AktG 1965) und der Bewertung der Passivposten (§ 156...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 172 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bereits Art. 53 Abs. 2 der 4. EG-Richtlinie schrieb die Überprüfung der Finanzschwellenwerte alle fünf Jahre vor. Daher hat die Vorschrift seit ihrer Statuierung durch das BilRiLiG häufig eine Änderung erfahren. Die Größenschwellen wurden jeweils in den Jahren 2002, 2004 und 2008 geändert.[1] Mit dem BilRuG erging die nächste Änderung. Aller...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.1.3.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 117 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die durch das BilRUG vorgenommenen Änderungen dürfen erstmals für das nach dem 31.12.2013 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden (sog. vorgezogene Anwendung, Art. 75 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Sie sind zwingend für das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Bei erstmaliger Anwendung ist im Konzernanhang auf die fehlende Verg...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.3.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 200 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 306 HGB enthaltenen Vorgaben bilden die Grundlage zur Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss und ergänzen die Vorgaben des § 274 HGB. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 27.12.2023 wurden die Vorgaben ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.4 Zeitraum der Abschreibung

Rz. 676 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über den Abschreibungszeitraum entscheidet die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer. Sie ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu schätzen. Dem Kaufmann steht damit ein Ermessensspielraum zu, der nach überzeugender Auffassung nur eingeschränkt überprüft werden kann.[1] Das Gesetz weist die Konkretisierung des rechtlich erfo...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 7.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 82 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ursprünglich geht § 329 HGB – wie auch die vorangehenden Vorschriften der §§ 325ff. HGB – zurück auf das BiRiLiG von 1985 (vgl. Tz. 8). Mit der Einführung von § 329 HGB setzte der deutsche Gesetzgeber Art. 6 der Ersten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Publizitätsrichtlinie) und Art. 38 Abs. 5 der Siebenten gesellschaftsrechtlichen Richtli...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.10 Niederstwertprinzip

Rz. 150 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Niederstwertprinzip folgt aus dem Vorsichtsprinzip, konkretisiert das Imparitätsprinzip und bezeichnet den Grundsatz der vorsichtigen Bewertung der Aktiva. Im Gesetz kommt es gem. § 253 Abs. 3, 4 HGB zum Ausdruck. Danach sind unrealisierte Wertverluste im Anlagevermögen zu berücksichtigen, wenn am Bilanzstichtag eine voraussichtlich daue...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.3 Wahlrecht und Stetigkeit

Rz. 423 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. begründet die Formulierung "darf … aufgenommen werden" ein Wahlrecht.[1] Dieses ist stetig (vgl. § 246 Abs. 3 HGB) auszuüben. Die früher zulässige Praxis, auch lediglich die teilweise Aktivierung des Unterschiedsbetrages zuzulassen ist ebenso mit dem Gesetz unvereinbar wie die Entscheidung, lediglich für einige Verbindlichkeiten d...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.14 Ausschüttungsgesperrte Mittel

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 268 Abs. 8 HGB statuiert für selbst geschaffene Immaterialgüter, einen Überhang an aktiven latenten Steuern und einen im Rahmen des Planvermögens ausgewiesenen Überschussbetrag eine Ausschüttungssperre. Es darf gem. § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB nur ein Betrag den freien Rücklagen entnommen werden, wenn die verbleibenden freien Rücklagen den Bet...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.4 Fehlerhafte GuV

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, die GuV eine Zeitraumrechnung. Beide sind durch das System der doppelten Buchführung miteinander verknüpft. Veränderungen im Bilanzansatz und seiner Bewertung wirken sich daher unmittelbar auf die GuV aus (Ausnahme: Aktiv- und Passivtausch). Umgekehrt ist jede Aufwands- und Ertragsbuchung in der GuV durc...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 3.1.2.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB gelten folgende Erleichterungen bei der Offenlegung gegenüber § 325 HGB. An die das Unternehmensregister führende Stelle ist nur die Bilanz und der Anhang, also der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats zu übermitteln. Der Bestätigungsvermerk entfällt mangels Prüfungspflichtig...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der erste Absatz von § 297 HGB bezieht sich wörtlich auf die Konzernbilanzbestandteile nach HGB. Zu den Pflichtbestandteilen gehören beim Konzernabschluss neben der Bilanz, der GuV und dem Anhang (Einzelabschlussbestandteile) insbesondere auch die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Des Weiteren kann auf freiwilliger Basis eine ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 2.1.2.2 § 264a Abs. 2 HGB

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift bestimmt, wer "gesetzlicher Vertreter" ist, wenn der zweite Abschnitt auf diesen verweist. Die KapCo-Gesellschaft kann nicht selbst den "gesetzlichen Vertreter" bestimmen, vielmehr ordnet das Gesetz an, dass die Mitglieder des Vertretungsorgans der Komplementärin gesetzliche Vertreter der KapCo-Gesellschaft sind. Damit wird ge...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.2.1 Tatsächliche Verhältnisse

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz bedient sich mit "tatsächliche Verhältnisse" eines unbestimmten Rechtsbegriffs, für den weder Interpretationsmaterial noch Regelbeispiele existieren. Jeder Unternehmer und Investor wird die Verhältnisse anders beurteilen. Ein Investment ist ja gerade dann lohnend, wenn die Mehrheit von einer Investition absieht und nur der einzelne...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Neufassung des § 264b HGB nach dem RefE zum BilRUG hätte gelautet: "§ 264 Abs. 3 ist auf Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 entsprechend anzuwenden. Wenn das Mutterunternehmen persönlich haftender Gesellschafter des Tochterunternehmens ist, kann das Tochterunternehmen anstelle der in § 264 Abs. 3 Nr. 2 bezeichneten ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.2 Eigenkapitalspiegel des Jahresabschlusses

Rz. 315 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB im Jahresabschluss aufzustellenden Eigenkapitalspiegel gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung entsprechend.[1] Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Der Gesetzgeber wollte durch die Erweiterung der Verpflichtung zur Erstellung eines Eigenkapitalspiegels auf de...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 96 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rechtspolitisches Ziel der Vorschrift ist es, die Rechnungslegung den unterschiedlichen Geschäftszweigen anzupassen und zugleich den Grundsatz der Bilanzgleichwertigkeit aufrechtzuerhalten. Um in diesem Interessenwiderstreit einen angemessenen Ausgleich herstellen zu können, kann das Bundesministerium der Justiz dann, wenn der Geschäftszweig ...mehr