Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.3 Organbestimmungsmehrheit

Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane zeichnen sich nach dem Wortlaut der Norm dadurch aus, dass sie die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens bestimmen. Die Begrifflichkeiten sind bewusst weit gefasst, um die in den einzelnen Jurisdiktionen unterschiedlich ausgebildeten Corporate Governance Systeme umfassend zu beschreiben.[1] ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.2.1 Wahl der Mitglieder, deren Anzahl und Amtszeit

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Mitglieder des alleinstehenden Prüfungsausschusses von den Gesellschaftern zu wählen. Daraus ist zu folgern, dass die Gesellschafter die Aufgaben nicht unmittelbar wahrnehmen können, wohl aber in den Prüfungsausschuss gewählt werden können.[1] Da § 324 HGB ansonsten keine Regelungen zur Wahl, zur Anzahl,...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 3.1.2.4 Einbeziehung in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines herrschenden Unternehmens

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Personengesellschaft muss alternativ in den Konzernabschluss einer Muttergesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen sein. Für das Mutter-Tochterverhältnis gilt § 290 HGB. Danach ist es erforderlich, dass beherrschender Einfluss ausgeü...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 hat § 318 HGB in einigen zentralen Punkten tiefgreifend geändert und ergänzt. Das Gesetz fügte die Abs. 1a und 1b ein. In Abs. 1a nutzte der deutsche Gesetzgeber ein nationales Wahlrecht der Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 ABl. EU 2014 L 158, 77 v. 27.05.2014, ber...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.1 Gegenstände der Redepflicht

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 3 enthält zudem eine Berichtspflicht über Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Tatsachen, die den Bestand der geprüften Kapitalgesellschaft oder des Konzerns gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, und Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbe...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.1.1 Inhalt und Rechtsnatur der Aufstellungspflicht

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kaufleute und Handelsgesellschaften sind gem. §§ 242 Abs. 1–3 HGB verpflichtet, zu Beginn ihres Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz und zum Schluss jeden Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den GoB und innerhalb der in §§ 243 Abs. 3 HGB und 264 Abs. 2 HGB geregelten Fristen aufzustellen. Eine Ausnahme hiervon...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.5 Unterzeichnung (§ 245 HGB)

Rz. 156 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 245 HGB muss der Kaufmann den Jahresabschluss persönlich unter Angabe des Datums unterzeichnen.[1] Der Kaufmann muss selbst unterschreiben. Er kann sich nicht vertreten lassen (Wortlaut "ist vom Kaufmann"). Diese öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist ohne Bedeutung für die Wirksamkeit des Jahresabschlusses und hat beim Einzelkaufman...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[1] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.1.1 Vollständigkeit

Rz. 27 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein vollständiger Lagebericht beinhaltet alle Informationen aus allen verfügbaren Quellen, die der Adressat für eine umfassende Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie des Geschäftsverlaufs und der künftigen Entwicklung des Unternehmens benötigt. Zudem ist i. S. eines Saldierungsverbots über positive und negative Aspekte gesondert z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.1 Prüfung der Fortführungsfähigkeit

Rz. 78 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Fortführungsprinzip erlaubt es, für die Bewertung einen going concern zu unterstellen. Vermögensgegenstände dürfen daher auch dann zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet werden, wenn augenblicklich nicht ersichtlich ist, ob eine Realisation dieses Betrages im Falle einer Veräußerung zu erzielen wäre. Das gilt auch ...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.1 Bilanz und Eröffnungsbilanz

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 1 statuiert die grundsätzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns (zum Begriff siehe §§ 1ff. HGB sowie vgl. Tz. 6 ff.) zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussbilanz und regelt ihren Inhalt, soweit alle Kaufleute betroffen sind. Abs. 4 sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute i. S. d. § 241a HGB vor. Für KapGes g...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.5 Nicht in die ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellende Teile des Jahresergebnisses

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Dividende oder Gewinnanteil bereits eingegangene Beträge aus der Beteiligung sind von der ausschüttungsgesperrten Rücklage nicht erfasst. In diesem Fall ist der Zufluss gesichert. Zufluss bedeutet Eingang in den Machtbereich der Gesellschaft, z. B. durch Bankgutschrift.[1] Für die Dividende oder den Gewinnanteil wird nicht danach differe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.2 § 264 Abs. 3 Satz Nr. 1 HGB

Rz. 60 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens müssen der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben. Dazu bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses. Damit ist eine Zustimmung durch eine Satzungsklausel oder eine durch Satzung antizipierte Zustimmungserklärung ausgeschlossen.[1] Bei Stimmbindungsverträgen gilt: Ist das ausgleichs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.1.2.2 Umfang und Form der Berichterstattung

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus Gründen der Klarheit ist die Erfüllung der Redepflicht grundsätzlich in einem gesonderten Unterabschnitt mit entsprechender Überschrift wünschenswert. Es kann aber auch zweckmäßig sein, berichtspflichtige Tatsachen in die Stellungnahme zur Darstellung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter mit ausdrücklichem Hinweis, dass es sich um b...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.2 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnen (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 15 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind nur dann zu aktivieren, wenn sie gegenüber der jeweiligen Beteiligung ein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellen. Die Existenz zweier Wirtschaftsgüter setzt die Abspaltung der Dividendenforderung von der Beteiligung voraus. Dies ist ein zivilrechtlicher Vorgang, der sich grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.2 Gewinnausschüttungen

Ordentliche Gewinnausschüttungen, verdeckte Gewinnausschüttungen und Vorabausschüttungen führen stets zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern die GmbH-Anteile zum Privatvermögen rechnen. Sie sind grundsätzlich in dem Jahr anzusetzen, in dem sie tatsächlich zufließen, d. h. auf dem Bankkonto oder dem Verrechnungskonto bei der GmbH gutgeschrieben werden. Dem Alleingesellschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzrechtsprechung sorgt für praktischen Änderungsbedarf

Die Finanzrechtsprechung hat entschieden, dass ein Beschluss über eine ungleiche Vorabausschüttung von Gewinnen einer GmbH, der einstimmig von der Gesellschafterversammlung gefasst wurde und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, zivilrechtlich gültig ist. Daher wird dieser Beschluss als Grundlage für die Besteuerung berücksichtigt. Wichtig Der Bundesfinanzhof (BF...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gesellschafterversammlung

1 Allgemeines Eine Gesellschafterversammlung ist eine Gesellschafterversammlung – gleichgültig, ob ordentlich oder außerordentlich (§§ 48 ff. GmbHG). Neben der ordentlichen Gesellschafterversammlung, die turnusmäßig in der Regel einmal im Jahr stattfindet, ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung dann einzuberufen, wenn über Angelegenheiten beschlossen werden soll,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gese... / 1 Allgemeines

Eine Gesellschafterversammlung ist eine Gesellschafterversammlung – gleichgültig, ob ordentlich oder außerordentlich (§§ 48 ff. GmbHG). Neben der ordentlichen Gesellschafterversammlung, die turnusmäßig in der Regel einmal im Jahr stattfindet, ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung dann einzuberufen, wenn über Angelegenheiten beschlossen werden soll, die eine dri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gese... / 3 Form und Frist der Einberufung

Kommt es bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung zu einem Fehler, sind die Beschlüsse der nachfolgenden Versammlung anfechtbar und unter Umständen sogar nichtig, also ungültig. Das gilt auch für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Deshalb ist es wichtig, dass alle Formalien beachtet werden. Die Gesellschafterversammlung ist nach § 51 A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Außerordentliche Gese... / 2 Einberufungsrechte und -pflichten

Nach § 49 Abs. 1 GmbHG sind die Geschäftsführer für die Einberufung von Gesellschafterversammlungen zuständig. Jeder Geschäftsführer kann die Einberufung allein vornehmen, auch wenn er nur gesamtvertretungsberechtigt ist. Nach § 49 Abs. 2 GmbHG sind die Geschäftsführer – außer in den ausdrücklich bestimmten Fällen (z. B. § 49 Abs. 3 GmbHG) – dann verpflichtet, eine außerorden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.2.2 Zuständiges Entscheidungsorgan

Rz. 80 Üblicherweise ist bei einer GmbH für die Verwendung des Jahresergebnisses ausschließlich die Gesellschafterversammlung durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit zuständig.[1] Da es sich allerdings bei der Ausgestaltung des Rechts der GmbH weitgehend um dispositive Normen handelt, ist auch § 46 Nr. 1 GmbHG durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abdingbar. Folgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.3 Berechtigung zum Vorsteuerabzug

Rz. 550 Zu Fragen, in welchem Umfang die GmbH & Co. KG aufgrund von Lieferungen und sonstigen Leistungen durch andere Unternehmer im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit der Komplementär-GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, vertritt die OFD Hamburg folgende Auffassung:[1] Zitat Berühren solche Leistungen ausschließlich den Bereich der GmbH (z. B. Aufstellen der Bil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verpflichtung zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste im einstweiligen Rechtsschutz nach Einziehung von Geschäftsanteilen

Zusammenfassung Der einstweilige Rechtsschutz nach der Einziehung von Geschäftsanteilen kann sich ausnahmsweise auf die Verpflichtung zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste zum Handelsregister erstrecken, wenn die Gesellschaft den präventiven Rechtsschutz eines Gesellschafters gezielt vereitelt. Hintergrund Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) k...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Unterlassener Versuch des Interessenausgleichs

Rz. 7 Die Verpflichtung zum Nachteilsausgleich trifft den Arbeitgeber auch, wenn er die Betriebsänderung durchführt, ohne einen Interessenausgleich mit dem Arbeitnehmer versucht zu haben[1] Das BAG hat die Anforderungen an den „Versuch” des Arbeitgebers sehr hoch gestellt. Der Arbeitgeber muss zunächst versuchen, in den Beratungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleic...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Zinsen für Gesellschafterda... / 3.4 Bei mittelbarer Beteiligung gilt die Abgeltungssteuer

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Diese Regelung gilt nach dem Urteil des BFH vom 20.10.2016 aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Wird die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur mittelbar gehalten, gilt die Abgeltungssteuer.[1] Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3 Veräußerung von Kommandit- und GmbH-Anteilen

Rz. 653 Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.0...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmeldung und Abführung von... / a) Zufluss von Gewinnanteilen (§ 44 Abs. 2 EStG)

Bei Gewinnanteilen und anderen Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen die Kapitalerträge dem Gläubiger an dem Tag zu, der im Beschluss als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist. Wurde der Zeitpunkt der Auszahlung im Beschluss nicht bestimmt, gilt gem. § 44 Abs. 2 Satz 2 EStG als Zuflusszeitpu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Gesellschaftsrecht

Vorsorgevollmacht des Familien-Unternehmers – Teil I: Personengesellschaften Die Vorsorgevollmacht hat sich als ein unverzichtbares Instrument zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit von Familienunternehmen etabliert. Die rechtlichen Anforderungen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten sind jedoch je nach Gesellschaftsform unterschiedlich, was eine differenzierte Betrachtung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.8.5 Beteiligung an einer GmbH

Rz. 40 Die GmbH bedarf als juristische Person mindestens zweier Organe: der Gesellschafterversammlung als Organ der internen Willensbildung (§§ 45ff. GmbHG). und der Geschäftsführung, die die Gesellschaft nach außen vertritt (§§ 6, 35 GmbHG). Rz. 40a Aufgrund der besonderen Rechtspersönlichkeit ist eine Beteiligung an der GmbH nur über deren Stammkapital möglich. Diese Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung trotz entgegenstehender Stimmbindungsvereinbarung

Zusammenfassung Eine Stimmabgabe entgegen einer Stimmrechtsbindung ist auch dann wirksam, wenn alle Gesellschafter eine Stimmrechtsbindung eingegangen sind. Soweit ein Gesellschafterbeschluss nicht gegen eine zwingende gesetzliche Kompetenzverteilung verstößt, ist er anfechtbar, aber nicht nichtig. Sachverhalt Der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt betraf die Abberufun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Austritt / 4 Wahlrecht der Gesellschaft

Die Austritts- bzw. Kündigungserklärung hat einen Anspruch des Austretenden auf Abnahme seines Geschäftsanteils gegen Abfindung zur Folge. Dabei steht der GmbH ein Wahlrecht zwischen der Einziehung, dem Erwerb eigener Geschäftsanteile oder der Vermittlung der Abtretung an Gesellschafter oder an Dritte zu. Dieses Wahlrecht der GmbH wird von der Gesellschafterversammlung ausge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige Rechtsauffassung zur steuerlichen Anerkennung von sog. inkongruenten Gewinnausschüttungen geändert. Sie folgt damit teilweise der Rechtsprechung des BFH. Inkongruente Gewinnausschüttung Eine inkongruente Gewinnausschüttung liegt vor, wenn bei der Ausschüttung des Gewinns ein vom Beteiligungsverhältnis (Anteil am Grund- oder Sta...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft / 1.3.2 Welche Rechte bestehen für Gesellschafter einer KG?

Gewinnanteil Bis 2023 galt: Das Gesetz gibt die Gewinnverteilung vor: Zunächst erhält jeder Gesellschafter 4 % auf seinen Kapitalanteil, der Rest wird nach Köpfen verteilt.[1] Da diese gesetzliche Grundregel nicht immer den Interessen der Gesellschafter entsprach, war hierzu regelmäßig eine abweichende Vereinbarung zu empfehlen. Vor allem, wenn nicht alle Gesellschafter eine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch einen im HReg eingetragenen formellen Beschl ihr Nennkap erhöht. Hr-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57c-§ 57o GmbHG geregelte Erhöhung des Nennkap durch U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Vorbereitung

Tz. 114 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Folgende Vorbereitungen sind zu treffen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Arbeitnehmer/Organmitglieder

Rn 32 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt § 113 nicht nur für Kündigungen des Insolvenzverwalters, sondern auch für durch den Arbeitnehmer bzw. das Organmitglied ("vom anderen Teil") erklärte Kündigungen.[70] Der Arbeitnehmer sowie das Organmitglied kann ebenfalls mit der kurzen Frist des § 113 Satz 2 kündigen. Allerdings ist es dem Arbeitnehmer/dem Organmitglied nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4 Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtlichen Grundlagen der GmbH finden sich im GmbHG v 20.05.1898 (RGBl I 1898; 846) in seiner jeweils aktuellen Fassung. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem Mindeststammkap von 25 000 EUR, von dem bei Gründung wenigstens 1/4 der Stammeinlage, mind aber 12 500 EUR eingezahlt werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzverwalter

Rn 25 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1). Der Insolvenzverwalter tritt insofern vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers ein.[46] Dies beinhaltet auch die Befugnis zum Ausspruch von Kündigunge...mehr