Rz. 28

Die Regelungen zu Gesellschaftszweck und Gesellschaftsverfassung werden formal in den getrennten Dokumenten

Memorandum of Association (MOA) – Angaben zu Gesellschaftszweck und genehmigtem Kapital und gezeichnetem Kapital – und
Articles of Association (AOA) – Regelungen zu Geschäftsführung und Beschlussfassung der Gesellschafter, Gesellschaftsverfassung im eigentlichen Sinne –

abgebildet.

 

Rz. 29

Memorandum of Association:

Der folgende Inhalt ist vorgeschrieben, Section 4 (1) CA:

Firmenname mit dem Zusatz "Private Limited"
Bundesstaat des Gesellschaftssitzes
Gesellschaftszweck
Angabe zur Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf ausstehende Einlagen
Angaben zur Höhe des genehmigten Kapitals
Angaben zu dem durch die einzelnen Gesellschafter gezeichneten Kapital

Das Gesetz macht im Anhang I zum CA eine Vorgabe für den Wortlaut der allgemeinen Regelungen des Memorandum of Association, Schedule I Table A CA.

 

Rz. 30

Articles of Association:

Der als Standardsatzung vorgegebene Inhalt, Section 5 CA i.V.m. Schedule I Table F CA, umfasst die nachfolgend aufgeführten Themenkreise. Diese sind teilweise gesetzlich zwingend in der Satzung aufzunehmen, teilweise fakultativ und in der Standardsatzung als allgemeine Empfehlung enthalten:

Verfahrensregeln für die Geschäftsführung
Dividenden und Rücklagenbildung
Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Darlehensaufnahme
Liquidation
Besondere Amtsinhaber bei der Gesellschaft
 

Rz. 31

Fakultative Regelungsbereiche:

Vertagung der Gesellschafterversammlung
Haftungsfreistellung für Amtsinhaber
Geschäftsordnung bei Gesellschafterversammlungen
Firmensiegel
Detailregelungen zum Verfahren des Board of Directors

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