Rz. 28
Die Regelungen zu Gesellschaftszweck und Gesellschaftsverfassung werden formal in den getrennten Dokumenten
▪ | Memorandum of Association (MOA) – Angaben zu Gesellschaftszweck und genehmigtem Kapital und gezeichnetem Kapital – und |
▪ | Articles of Association (AOA) – Regelungen zu Geschäftsführung und Beschlussfassung der Gesellschafter, Gesellschaftsverfassung im eigentlichen Sinne – |
abgebildet.
Rz. 29
Memorandum of Association:
Der folgende Inhalt ist vorgeschrieben, Section 4 (1) CA:
▪ | Firmenname mit dem Zusatz "Private Limited" |
▪ | Bundesstaat des Gesellschaftssitzes |
▪ | Gesellschaftszweck |
▪ | Angabe zur Beschränkung der Haftung der Gesellschafter auf ausstehende Einlagen |
▪ | Angaben zur Höhe des genehmigten Kapitals |
▪ | Angaben zu dem durch die einzelnen Gesellschafter gezeichneten Kapital |
Das Gesetz macht im Anhang I zum CA eine Vorgabe für den Wortlaut der allgemeinen Regelungen des Memorandum of Association, Schedule I Table A CA.
Rz. 30
Articles of Association:
Der als Standardsatzung vorgegebene Inhalt, Section 5 CA i.V.m. Schedule I Table F CA, umfasst die nachfolgend aufgeführten Themenkreise. Diese sind teilweise gesetzlich zwingend in der Satzung aufzunehmen, teilweise fakultativ und in der Standardsatzung als allgemeine Empfehlung enthalten:
▪ | Verfahrensregeln für die Geschäftsführung |
▪ | Dividenden und Rücklagenbildung |
▪ | Jahresabschluss und Abschlussprüfung |
▪ | Darlehensaufnahme |
▪ | Liquidation |
▪ | Besondere Amtsinhaber bei der Gesellschaft |
Rz. 31
Fakultative Regelungsbereiche:
▪ | Vertagung der Gesellschafterversammlung |
▪ | Haftungsfreistellung für Amtsinhaber |
▪ | Geschäftsordnung bei Gesellschafterversammlungen |
▪ | Firmensiegel |
▪ | Detailregelungen zum Verfahren des Board of Directors |
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