Gefahrgut

Batterie E-Auto
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Gefahrgutvorschrift ADR

Neue ADR-Vorschrift für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien

Das Brandrisiko von Lithiumbatterien stellt eine erhebliche Gefahr dar, insbesondere beim Transport und bei der Lagerung. Die überarbeitete ADR 2025 berücksichtigt diese Gefährdung umfassend und führt erstmals Regelungen für Natrium-Ionen-Batterien ein. Neu ist zudem eine einheitliche Unterweisung für den Umgang mit beiden Batterietypen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den erweiterten Vorschriften für den Transport defekter Batterien.