Berufskraftfahrer im Personenverkehr führen Kraftfahrzeuge vorrangig als Omnibusse im Linien-, Gelegenheits- und Reiseverkehr, aber auch als Pkw für andere Zwecke. Neben der Beförderung von Personen sind sie in der Lage, die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme einschließlich der elektrischen Anlagen sach- und situationsgerecht zu bedienen, zu überwachen und zu warten sowie die Betreuung der Fahrgäste einschließlich Verladung ihres Gepäcks und Kontrolle der Bordausstattung durchzuführen. Ferner ist auf die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit im Fahrgastraum zu achten. In Ausnahmefällen übernimmt der Kraftfahrer auch die Funktion eines Reiseleiters und erledigt Formalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr. Im Linienverkehr sind Fahrausweise zu kontrollieren bzw. ist das Fahrgeld zu kassieren.

Berufskraftfahrer im Güterverkehr sind in der Regel im Lkw, in Sattelzügen, Sonderfahrzeugen (z. B. für Gefahrgüter oder Lebendviehtransporte), Schwertransporte mit großen Abmessungen bzw. mit hohen Gewichten für regional sowie national und international agierende Speditionen unterwegs. Schwertransporte bedürfen infolge ihrer übermäßigen Straßenbenutzung nach STVO bzw. STVZO einer Genehmigung und je nach Abmessung des Lkw und seiner Ladung bzw. seines Nachläufers (Länge, Breite, Höhe) sind ein Begleitfahrzeug und/oder Begleitung durch die Polizei erforderlich.

Für Berufskraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind folgende Tätigkeiten charakteristisch:

  • Prüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge, z. B. Bremsanlagen, Beleuchtungseinrichtungen, Reifen, Anhänger- bzw. Sattelkupplung, Navigations- und Fahrerassistenzsysteme,
  • Vorbereiten und Abschließen von Beförderungsverträgen,
  • Führen des Fahrzeuges einschließlich eines Fahrtenbuches nach wirtschaftlichen und zeitlichen Gesichtspunkten (z. B. Einsparen von Kraftstoff, Umgehen von Staus),
  • Führen des Bordbuches und ggf. Erledigung von Formalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr,
  • Unterstützung der Fahrgäste, insbesondere der älteren und mobilitätseingeschränkten Personen beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Be- und Entladen des Reisegepäcks,
  • im Linienverkehr Anbringen von Schildern mit Ziel- und Streckeninformationen sowie Verkauf und Kontrolle von Fahrausweisen,
  • regelmäßige Überprüfung der Bordküchen- und Bordtoiletten,
  • im Reiseverkehr ggf. Übernahme von Aufgaben eines Reiseleiters,
  • Entgegennahme des Ladeauftrages und Überprüfung der Ladung auf Übereinstimmung sowie Unterstützung bei Be- und Entladung der Fahrzeuge,
  • Reinigung und Pflege des Fahrzeuges sowie Erkennen von Störungen und nach Möglichkeit deren Behebung,
  • Erledigung der erforderlichen Formalitäten im grenzüberschreitenden Verkehr.

Berufsgruppen

Das Professiogramm trifft auch auf folgende Berufsbezeichnungen zu:

  • Kraftfahrer,
  • Taxi- und Mietwagenfahrer,
  • Busfahrer,
  • Kraftfahrzeugführer,
  • Fernfahrer,
  • Fernlastfahrer,
  • Lkw-Fahrer,
  • Betonmischfahrer,
  • Sonderfahrzeugführer.

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