Vorschriften werden selten eingehalten

Die entsprechenden Maßnahmen oder Vorkehrungen stehen in den gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Kapitel 1.10 ADR/RID/ADN. Ziel ist es, den Diebstahl oder den Missbrauch gefährlicher Güter – durch die Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können – zu minimieren.
Maßnahmen und Vorkehrungen zur Sicherung beim Gefahrguttransport
Damit gefährliche Güter wie beispielweise explosive oder ätzende Stoffe sicher transportiert werden, ist unter anderem Folgendes zu erledigen:
- ein Verzeichnis der gefährlichen Güter erstellen,
- eine schriftliche Dokumentation anlegen,
- Sicherungspläne erstellen,
- im Bereich der Sicherung unterweisen,
- Personen überprüfen, die mit der Erstellung des Sicherungsplanes beauftragt werden,
- Personen überprüfen, die zu den Sicherungsplänen Zugang haben.
Nur vier Betriebe ohne Beanstandung
2011 wurden allein in Brandenburg 25 Betriebe vom Landesamt für Arbeitsschutz kontrolliert. Dabei handelte es sich um Betriebe, die entzündbare Gase und Flüssigkeiten in Tanks mit einem Fassungsraum größer als 3.000 Liter oder explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoffen sowie ätzenden Stoffe befördern. Nur bei vier Betrieben gab es keine Beanstandungen.
Erhebliche Mängel bei den Sicherungsplänen
21 Betriebe wiesen zum Teil erhebliche Mängel auf. Drei hatten noch nicht einmal ermittelt, dass sie einen Sicherungsplan erstellen müssten, vier hatten ihn nicht erstellt und acht Mal waren die Sicherungspläne unvollständig. Auch der Umgang mit den Plänen war häufig wenig professionell. So hatten in manchen Betrieben alle Mitarbeiter Zugang dazu.
Kaum Diebstahlsicherung
Bemängelt wurde auch, dass kaum ein Unternehmen seine Fahrzeuge oder die Ladung ausreichend gegen Diebstahl sichert. Vor allem mangelt es an Ausrüstungen, mit denen sich verfolgen lässt, wo sich ein Transport aktuell befindet.
Weitere Angaben stehen im Arbeitsschutz-Jahresbericht 2011 des Landes Brandenburg.
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