Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 4. Die Begrenzung durch die sog. "Schwellengebühr"

Rz. 29 Zu beachten ist die Anm. zu Nr. 2300 VV. Darin hat der Gesetzgeber einen sog. Schwellenwert eingeführt. Danach kann der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit "umfangreich oder schwierig" war. Mit dieser Schwellengebühr wird kein zweiter Gebührenrahmen eingeführt, etwa dergestalt, dass in einfach gelagerten und nicht schwierigen Ange...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / D. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 46 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, im eigenen Namen geltend machen kann. In Familiensachen hat diese Vorschrift allerdings kaum Bedeutung, da in der Regel kein Erstattungsanspruch gegen den Gegner des Rechtsuchenden besteht.[44] Beispiel 20: Inanspruchnahme des Gegne...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 276 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 277 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 159: Zugewinnverfahren mit besonders umfangr...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 107 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 108 Die Voraussetzungen der Gebühr sind Beispiel 43: Verfahren mit besonders umfangreicher Be...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Richtigerweise ist die Beklagte als Kostenschuldnenn der Gebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. für das Verfahren im Allgemeinen angesehen worden. Kostenschuldner ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies war die Beklagte, indem allein sie einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 109 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 40: Verfahren ohne gerichtlichem Termin Der Anwalt beantragt für die Ehefrau die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR....mehr

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§ 6 Selbstständiges Beweisv... / II. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV, die in sämtlichen in Vorbem. 3 Abs. 3 VV genannten Fällen entstehen kann. Rz. 16 Die Terminsgebühr entsteht zum einen bei Teilnahme an einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Beispiel 8: Beweisverfahren mit gerichtlichem Termin Beantragt ist die Durchführung eines Beweis...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / a) Verfahrensgebühr

Rz. 174 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Mit der Verfahrensgebühr abgegolten werden auch außergerichtliche Verhandlungen einschließlich eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG).[60] Beispiel 92: Unterhaltsverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen...mehr

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§ 3 Prüfung der Erfolgsauss... / A. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Beschwerde oder einer Rechtsbeschwerde, beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Verfahrensauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverf...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / III. Vertretung des Antragsgegners

Rz. 22 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 14: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid über eine Gesamtschuldnerausgleichsforderung in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt des Antragsgegners legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 251 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 142: Zugewinnverfahren ohne Termin Der Anwalt reicht für die Ehefrau einen Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich in Höhe von 20.000,00 EUR ein. Später wird der Antrag wieder zurückgenommen, ohne dass verhandelt worden oder eine Besprechung ge...mehr

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§ 4 Ehe / 2. Rechtsanwaltsgebühren/Verfahrenswert

Rz. 308 Die entstehenden Gebühren, die Geschäftsgebühr im Falle der außergerichtlichen Vertretung oder die Verfahrens- und Terminsgebühr für den Fall der Vertretung im gerichtlichen Verfahren, berechnen sich jeweils anhand des Verfahrenswertes. Der Verfahrenswert bestimmt sich nach §§ 35 ff. FamGKG. Bei Geldforderungen berechnet sich der Verfahrenswert nach der geforderten S...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 2. Gerichtskosten

Rz. 141 Soll der gerichtliche Weg zur Durchsetzung der jeweiligen Ansprüche beschritten werden, fallen neben den Rechtsanwaltsgebühren Gerichtskosten an. Für die Ermittlung der Höhe dieser Kosten findet das FamGKG Anwendung, § 1 Abs. 1 FamGKG. Denn bei Ansprüchen im Zusammenhang mit einem Verlöbnis handelt es sich um eine Familienstreitsache handelt, §§ 111 Nr. 10, 266 Abs. ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / A. Überblick

Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort i...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Weitergehende Vergütung

Rz. 8 Ist dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt seine Vergütung aus der Landeskasse (§ 44 RVG) nach den Vorschriften der Nrn. 2501 ff. VV (§ 8 Abs. 1 S. 1 BerHG). Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Rechtsuchenden ist – mit Ausnahme der Gebühr nach Nr. 2500 VV (siehe Rdn 3) – grundsätzlich nicht möglich (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 9 Nach der N...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 7. Zusatzgebühr für besonders umfangreichen Beweisaufnahmen

Rz. 154 Möglich ist schließlich auch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Voraussetzungen sind eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und mindestens drei gerichtliche Termine, an denen Zeugen oder Sachverständige vernommen werden. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 155 Ein solcher Fall kann vorkommen, wenn die Beweisaufnahme in ...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / B. Gutachten

Rz. 35 Auch für die Ausarbeitung eines Gutachtens enthält das Vergütungsverzeichnis keinen Gebührentatbestand mehr. Der Anwalt ist auch hier nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG gehalten, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Trifft der Anwalt keine Vereinbarung, so richtet sich auch hier die Vergütung nach bürgerlichem Recht, jetzt i.d.R. nach § 632 Abs. 2 BGB, da die Gutachtentätigke...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / F. Beschwerden gegen Neben- und Zwischenentscheidungen

Rz. 387 Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug beendende Entscheidungen in einem Nebenverfahren werden nach Nrn. 3500 ff. VV abgerechnet.[102] Rz. 388 Hierzu zählen insbesondere Beschwerden gegen eine Kostenentscheidung. Beispiel 219: Beschwerde gegen Kostenentscheidung Nach übereinstimmender Erledigungserklärung legt das Gericht im Verfahren auf Zugewinna...mehr

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§ 9 Ehesache / 3. Einigungsgebühr

Rz. 32 Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) kann in der Ehesache selbst nicht anfallen. Sie wird durch Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV ausgeschlossen. Möglich ist lediglich, dass anlässlich der Ehesache eine Einigung über weiter gehende Gegenstände geschlossen wird. Dann entsteht aus dem Mehrwert eine Einigungsgebühr (Anm. Abs. 5 S. 2 zu Nr. 1000 VV). Beispiel 12: Scheidungsve...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / d) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 124 Darüber hinaus ist eine Terminsgebühr nach Anm. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowohl in der Ehesache als auch in den Folgesachen möglich, da nach §§ 113 Abs. 1 S. 2, 137 Abs. 1 FamFG, § 128 Abs. 1 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[113] Beispiel 53: Verbundverfahren mit schriftlichem Verfahren Das Scheidungsve...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / II. Geschäftsgebühr

1. Überblick Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mitt...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 4. Einigungsgebühr

a) Überblick Rz. 128 Darüber hinaus kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) verdienen. Die Höhe der Einigungsgebühr hängt davon ab, ob die Einigung über anhängige Gegenstände (1,0 nach Nr. 1003 VV) oder über nicht anhängige Gegenstände (1,5 nach Nr. 1000 VV) getroffen wird. Gegebenenfalls ist § 15 Abs. 3 RVG zu beachten. Rz. 129 Zu den Voraussetzungen der Einig...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 33 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei der Festgebühr der Beratungshilfe siehe § 16...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 364 Für das Betreiben des Geschäfts erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3101 Nr. 3 VV ist unanwendbar.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 8. Erneute Entscheidung, wenn über einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung entschieden worden ist (§ 54 Abs. 1 FamFG)

Rz. 69 Ist über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung entschieden worden, so kann nach § 54 Abs. 2 FamFG beantragt werden, aufgrund mündlicher Verhandlung neu zu entscheiden. Es handelt sich insoweit nicht um ein Abänderungs- oder Aufhebungsverfahren, so dass § 16 Nr. 5 RVG nicht greift. Es liegt vielmehr v...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.7 Fehlende Vorschusspflicht

Für das Verfahren besteht keine Vorschusspflicht, da es sich nicht um eine Verfahrensgebühr handelt. § 14 Abs. 1 FamGKG findet folglich keine Anwendung. Für Auslagen gelten §§ 16, 17 FamGKG.mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 63 Verfahren betreffend die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes (Ansprüche nach §§ 1686, 1686a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sind Kindschaftssachen (§ 151 FamFG). Es handelt sich um Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 64 Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV.mehr

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§ 1 Einleitung / A. Besonderheiten bei der Abrechnung in Familiensachen

Rz. 1 Die Abrechnung in Familiensachen unterscheidet sich von der Abrechnung in anderen Angelegenheiten zum Teil deutlich, was sich schon daran zeigt, dass für die Werte in Familiensachen nicht die allgemeinen Wertvorschriften des GKG gelten, sondern im FamGKG spezielle Bestimmungen enthalten sind, die nicht einmal mehr einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen – ausgen...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / f) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 99 Die Gebühren für das Tätigwerden eines beauftragten Rechtsanwalts richten sich nach RVG. Der Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR. Für das Betreiben des Verfahrens entsteht eine 1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV-RVG. Eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 dürfte nur entstehen, wenn nicht das vereinfachte Verfahren durchgeführt wird. Wird eine Einigung erzielt, kann...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / III. Einstweilige Anordnungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

Rz. 72 Ist die Hauptsache in einem Rechtsbeschwerdeverfahren anhängig und wird eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das FamG für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig. Es gelten daher die Ausführungen zu den Rdn 38 ff.mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 132 Wurde keine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant getroffen, wird die Höhe der Gebühren nach RVG berechnet. a) Außergerichtliche Vertretung Rz. 133 Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, entsteht gemäß § 34 Abs. 1 RVG eine Beratungsgebühr. Diese ...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / b) Verschiedene Werte in beiden Verfahren

Werden im vereinfachten und im streitigen Verfahren verschiedene Unterhaltsbeträge gefordert, ist der Wert für jedes Verfahren nur nach dem im jeweiligen Verfahren tatsächlich verlangten Unterhalt zu berechnen. Die Werte für beide Verfahren können deshalb auseinanderfallen. Die Gebühren berechnen sich dann nur nach dem Wert des Verfahrens, in dem die Gebühren entstanden sind...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 1. Überblick

Rz. 37 Soweit nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt wird (§ 95 Abs. 1 FamFG), gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 1 VV. Wird nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt, gilt Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 2 VV. Es findet in beiden Fällen Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auf die Vollstreckung Anwendung. Es gelten also in beiden Fällen die Nrn. 3309, 3310 VV.mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 1. Beispiel für eine Vergütungsabrede

Rz. 29 Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Muster 11.1: Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin erteilt hiermit Rechtsanwalt _________________________ Auftrag zur Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung _________________________ Und gleichsam VOLLMACHT zur anwaltlichen Vertr...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / 3. Anrechnung im nachfolgenden streitigen Verfahren

Rz. 234 Wird anschließend nach § 255 FamFG die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, stellt dieses Verfahren nach § 17 Nr. 3 RVG eine neue Angelegenheit dar, in der die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV erneut entstehen. Auch die Auslagen entstehen gesondert; insbesondere entsteht eine gesonderte Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV. Rz. 235 Allerdings wird die Verfa...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Beratungshilfe

Rz. 148 Gemäß § 1 BerHG wird Beratungshilfe gewährt, soweit dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Rechte im außergerichtlichen Verfahren aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Hierfür hat der Rechtsuchende bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, § ...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / D. Rechtsmittelverfahren

Rz. 42 In Rechtsmittelverfahren gilt der allgemeine Grundsatz (siehe Rdn 2) nicht uneingeschränkt. Hier ist zu differenzieren, ob der Anwalt vorinstanzlich tätig war oder nicht.mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / IV. Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 73 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nach § 57 S. 2 FamFG nur zulässig in Verfahrenmehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 1. Überblick

Rz. 54 Adoptionssachen sind Verfahren, betreffend die Der Anwalt erhält die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 1. Überblick

Rz. 38 Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FamG richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV).mehr

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AGS 1/2018, Postentgeltpaus... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung gegen die Zurückweisung des Vergütungsfestsetzungsantrages ist zulässig (§ 56 RVG, § 573 ZPO). Sie ist hat auch in der Sache Erfolg. 2. Im vorliegenden Fall sind die abgesetzten Auslagenpauschalen angefallen und erstattungsfähig. Die Urkundsbeamtin geht in ihrer ablehnenden Entscheidung davon aus, dass eine Einsichtnahme in Strafakten nur möglich ist, wenn si...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / a) Überblick

Rz. 119 Neben der Verfahrensgebühr entsteht unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV oder auch der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / a) Überblick

Rz. 46 Auch in einstweiligen Anordnungsverfahren kann eine Terminsgebühr entstehen. Sie kommt sowohl unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV als auch in den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV in Betracht.mehr

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§ 12 Arrestverfahren / I. Erstinstanzliche Verfahren

1. Überblick Rz. 7 In erstinstanzlichen Arrestverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Dies gilt auch dann, wenn das erstinstanzliche Arrestverfahren vor dem Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 943 ZPO) stattfindet (Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1 VV). 2. Verfahrensgebühr Rz. 8 Der Anwalt erhält auch im Arrestverfahren zu...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Einigung

Rz. 399 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einer Einigung, entsteht eine 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV). Beispiel 168: Beschwerde mit Einigung Gegen die Entscheidung des FamG über die Überlassung der Ehewohnung erhebt der Ehemann Beschwerde zum OLG, über die in der mündlichen Verhandlung eine Einigung getroffen wird. Zu den Gebühren der Nrn. ...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / d) Anrechnung bei Vorbefassung im Verbundverfahren

Rz. 373 In den nach Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG abgetrennten Verfahren ist es möglich, dass der Anwalt bereits im Verbund tätig gewesen war. In diesem Fall, muss er dem Mandanten die dort verdiente Vergütung aus dem Versorgungsausgleich, sofern der Anwalt sie bereits abgerechnet hat, gutschreiben. Wegen des Sachzusammenhangs wird die Abrechnung hierzu in § 10 Rdn 216 ff. beh...mehr

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AGkompakt 1/2018, Bindungswirkung einer gerichtlichen Festsetzung

Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren, in dem nach Rahmengebühren abzurechnen ist, zu einer Kostenerstattung, so ist umstritten, ob die Festsetzung der Gebührenhöhe Bindungswirkung für die Abrechnung mit dem Mandanten bzw. dessen Rechtsschutzversicherer hat. Solche Konstellationen kommen insbesondere in Bußgeldsachen nach einem Freispruch vor, wenn die Landeskasse nur unt...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Der Versicherungsschutz bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Rz. 49 Rechtsschutz besteht grundsätzlich für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit. Zu den verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten gehören alle Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen. Hieran ändert sich nichts, wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich in Tateinheit gegen eine Vorschrift des allgemeinen Ord...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 11. Verfahrenstrennung bei Anhängigmachen einer "Nicht-Folgesache"

Rz. 179 Wird eine "Nicht-Folgesache" in unzulässiger Weise im Verbund anhängig gemacht, kommt eine Abtrennung nach § 140 FamFG nicht in Betracht, da § 140 FamFG nur für Folgesachen gilt. Es ist in diesen Fällen vielmehr eine Verfahrenstrennung nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 145 ZPO vorzunehmen.[125] Rz. 180 Wird danach getrennt, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie bei...mehr