Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Anrechnung der Geschäftsgebühren

Rz. 200 Sämtliche Geschäftsgebühren der Nrn. 2300 – 2303 VV RVG sind gem. Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des sich anschließenden gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (zur Verfahrensgebühr s. Rdn 356). Der Gesetzgeber beabsichtigt mit Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG zu verhindern, dass der RA für die gleiche Tätigkeit (Betreiben des Geschäfts) in einer Ang...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Prüfung der Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 559 Der bisher mit der Sache befasste RA kann die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels prüfen. Es kann auch von Vorteil sein, dass ggf. ein bisher vollkommen unbeteiligter RA (z.B. der BGH-Anwalt) die Rechtslage überprüft und eine Einschätzung vornimmt. Sie sollten Ihrem Auftraggeber daher empfehlen, den eingeschalteten BGH-Anwalt zunächst nur mit der Prüfung der Erfolgsa...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. PKH-Bewilligungsverfahren und Erfolgshonorar

Rz. 659 Ist der Auftraggeber nicht in der Lage einen Vorschuss zu leisten, kann der RA hier ggf. im Wege eines Erfolgshonorars gem. § 4a RVG vorgehen. § 4a RVG Erfolgshonorar (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Rechtsschutzversicherung

Rz. 75 Hat eine Rechtsschutzversicherung eine sog. Kostendeckungszusage erteilt, so zahlt diese anstelle des Auftraggebers die gesetzliche Vergütung des RA. Im gerichtlichen Verfahren zahlt die Rechtsschutzversicherung (RSV) auch die Kosten der Gegenseite, wenn der Auftraggeber unterliegt und die Gerichtskosten. Rz. 76 Der Mandant bleibt alleiniger Vergütungsschuldner. Zahlt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VI. Einigungsgebühr und "nicht rechtshängige" Ansprüche (Vergleichsmehrwert oder Mehrvergleich)

Rz. 308 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Ansprüche getroffen, entsteht für die Einigung über die nicht anhängigen Ansprüche eine Einigungsgebühr. In einem solchen Fall entsteht die Einigungsgebühr der Nr. 1000 VV RVG mit einem Gebührensatz 1,5, denn für diese nicht anhängigen Ansprüche greift die Ermäßigung entsprech...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Rz. 237 In vielen Fällen beginnt die nach außen sichtbare anwaltliche Tätigkeit des RA mit dem Versand eines Aufforderungsschreibens. I.d.R. wird der Anspruchsgegner vor Einleitung von gerichtlichen Schritten zur Zahlung der ausstehenden Forderung aufgefordert. Auch dienen das anwaltliche Aufforderungsschreiben und die Zustellung desselben der Herstellung der Klagereife. So ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IX. Keine Anwendbarkeit der Nr. 3309 VV RVG – Rückgabe einer Sicherheit

Rz. 878 Hat der Gläubiger zur Herstellung der Vollstreckungsvoraussetzungen Sicherheit geleistet (s. das entsprechende Formular unter Rdn 865), so gehört das Rückgabeverfahren gem. §§ 109, 715 ZPO zum Hauptsacheverfahren. Die Vergütung für die entsprechende Tätigkeit ist gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 RVG von der Gebühr für das Hauptsacheverfahren abgegolten (umstrittene Auff...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 16. Tipp zur Form der Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 247 Der Auftraggeber, der i.d.R. die anwaltliche Vergütungsberechnung erhält, kann mit den dort genannten Nrn. und Gebührensätzen nichts anfangen. So unverständlich wie für Sie Steuerberaterrechnung, Architektenrechnungen u.a. sind, sind dies für den Auftraggeber die anwaltlichen Vergütungsberechnungen. Im Zeitalter der Textverarbeitung ist es ein Leichtes, hier ein Must...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Vergütungsproblem mehrere Anwälte und Rechtsschutzversicherung

Rz. 322 Für den Fall, dass der Auftraggeber mehr als einen Anwalt beauftragt hat (Prozessbevollmächtigter/Unterbevollmächtigter), zahlt auch eine Rechtsschutzversicherung nicht die gesamte Vergütung beider RA. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben bedingungsgemäß (Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen = ARB) vereinbart, dass eine Zahlung für einen weiteren RA nur erfol...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 101 Welche Vergütung der RA erhält, hängt i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab (Ausnahme: Werkvertrag), sondern von dem Auftrag, den der Auftraggeber dem RA zur Durchführung des Mandatsverhältnisses erteilt hat. Bereits hier beginnen die Schwierigkeiten im Alltag. Kaum ein RA fixiert den erteilten Auftrag durch den Auftraggeber und lässt sich den erteilten Auftra...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 808 Für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV RVG nicht anwendbar. Legt der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners in dessen Auftrag Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, entsteht sogleich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV RVG. Rz. 809 Praxistipp: Wenn Sie den Antragsgegner vertreten und für diesen Einspru...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 739 In vielen Fällen wird dem Auftraggeber PKH in der Form bewilligt, dass er eine Eigenbeteiligung in Form von Ratenzahlung zu leisten hat). Wird PKH nur unter der Bedingung bewilligt, dass der Auftraggeber Raten zahlt, ist ein Hinweis auf die Folgen der Nichtzahlung erforderlich. Rz. 740 Muster 8.64: Hinweis an den Auftraggeber bei PKH mit Ratenzahlung Muster 8.64: Hinw...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 3. Übernahme durch sonstige Dritte

Rz. 82 Nicht selten zahlt ein anderer als der Auftraggeber die Vergütung des RA. Häufig übernehmen z.B. Eltern die Verpflichtung, die Vergütung des RA zu zahlen, wenn die Kinder selbst nicht leistungsfähig sind. Auch der Betriebsrat zahlt von Fall zu Fall die Vergütung eines Arbeitnehmers (z.B. in einem sog. Musterverfahren). Unüblich ist es auch nicht, dass in einer Ehe ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Teilbewilligung von PKH

Rz. 709 Wird PKH nur z.T. bewilligt, muss der RA den Auftraggeber darüber belehren, dass die Teilbewilligung der PKH bewirkt, dass der RA einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Partei (damit dem Auftraggeber) hat und die Partei, die nicht von der Bewilligung erfassten Vergütungsansprüche selbst zu zahlen hat. Beispiel: Der RA vertritt den Beklagten. Der Kläger verlangt vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Ausreichend Zeit, die Forderung freiwillig zu erfüllen

Rz. 867 Die zutreffende Abgrenzung dieses Zeitpunktes ist schwierig. Es ist nachvollziehbar, dass dem Schuldner eine Zeitspanne eingeräumt werden muss, freiwillig zu leisten. Auf der anderen Seite führt der Gläubiger das Verfahren bereits seit einiger Zeit, so ist es auch nachvollziehbar, dass der Gläubiger nicht mehr warten möchte. Für Gläubiger stellt sich das Rechtssystem...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / VIII. Keine Anwendbarkeit der Nr. 3309 VV RVG – Anforderung des entwerteten Titels

Rz. 873 Hat der Schuldner geleistet, so hat er den Anspruch, dass ihm der entwertete Titel zugesandt wird. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss vom Gläubiger unbrauchbar gemacht werde (entweder mit dem Zusatz: "Entwertet durch Gläubiger X" oder "Gezahlt durch Schuldner Y" oder "Beigetrieben" u.v.m). Händigt der Gläubiger dem Schuldner den Schuldtitel nach der Erfü...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XII. Der Umgang mit Fremdgeld/Verrechnung mit eigener Gebührenforderung

Rz. 887 Im Laufe eines Vollstreckungsverfahrens ist es nichts Ungewöhnliches, dass Zahlungen für den Auftraggeber auf das Konto des RA eingehen. Der RA muss Fremdgelder an den Auftraggeber weiterleiten. Selbstverständlich nur Fremdgelder, Vergütungsansprüche, die dem RA zustehen, werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt. Rz. 888 Die Frage ist, wie lange hat der RA Zeit, da...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Zustellung des Titels

Rz. 852 Es ist umstritten, ob die Zustellung des Titels an den Schuldner erforderlich ist und bereits erfolgt sein muss. Der BGH hat dies verneint (BGH, 18.7.2003 – IX a ZB 146/03), wenn es sich bei dem Titel um einen Vergleich handelt. Viele Gerichte stellen daher auch zu Recht nicht auf die Zustellung, sondern auf die Kenntnis des Schuldners von der Entscheidung ab. Rz. 85...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Entstehen des Vergütungsanspruchs und Anwaltsvertrags

Rz. 378 Der Vergütungsanspruch des RA entsteht nicht schon bei Abschluss des Vertrags, sondern erst, wenn der RA eine anwaltliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt hat. Der RA hat aber "immer" (natürlich mit Ausnahmen) die Möglichkeit, die Zahlung eines Vorschusses vom Auftraggeber zu verlangen (§ 9 RVG). Rz. 379 Auf die Möglichkeit der Anforderung eines Vorschusses wird ausführ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Vorschuss vom Auftraggeber, wenn PKH noch nicht bewilligt ist

Rz. 676 Der RA kann bei seinem Antrag, dem Auftraggeber PKH zu bewilligen, nicht vorhersagen, ob PKH auch bewilligt wird. Daher kann der RA von seinem Auftraggeber bis zur Bewilligung von PKH einen Vorschuss fordern. Wegen der Ungewissheit der Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (einen Überblick über seine Leistungsfähigkeit haben Sie spätestens, wenn die Erklärung über die...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 826 Wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, haben Sie sehr oft für den Auftraggeber bereits das gerichtliche Verfahren (Mahnverfahren oder Erkenntnisverfahren) geführt, damit überhaupt erst einmal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel geschaffen wird. Der Auftraggeber hat daher meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen beglichen. Auch wenn die Zwangsvollstr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Terminsgebühr bei Anerkenntnis

Rz. 470 Die Bestimmungen zur Terminsgebühr in Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG sieht vor, dass eine Terminsgebühr auch im Fall eines Anerkenntnisses (§ 307 ZPO) entsteht. Eine Terminsgebühr fällt auch beim Anerkenntnis im schriftlichen Verfahren an. Eine Terminsgebühr gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG entsteht durch den Erlass sämtlicher Anerkenntnisurteile, die ohne mündliche Verh...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 6. Umfang der Bewilligung im Rechtsmittelverfahren

Rz. 697 Für jedes Rechtsmittelverfahren muss erneut PKH beantragt werden (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Ist für ein Rechtsmittelverfahren PKH erst einmal bewilligt, so gilt PKH im Allgemeinen auch für die Anschließung (Anschlussberufung oder Anschlussrevision) durch den Rechtsmittelbeklagten. Für das Rechtsmittel selbst ist aber zunächst PKH zu beantragen (§ 48 Abs. 2 RVG). Rz. ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Besonderheiten der Verfahrensgebühr im Arbeitsrecht

Rz. 433 Viele RA haben sich auf arbeitsrechtliche Mandate spezialisiert. Aber auch der RA, der eine breit gefächerte Interessenvertretung durchführt, ist mit dem arbeitsrechtlichen Mandat i.d.R. vertraut. Die Abwehr einer Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage gehört hierbei zum Alltag. Diese ist an die kurze dreiwöchige Ausschlussfrist gebunden. Wird der RA vo...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 13. PKH bei Auseinanderfallen von Gerichtsort und Kanzleisitz

Rz. 724 In einigen Fällen befinden sich zwar der Wohnsitz des Auftraggebers und der Kanzleisitz am selben Ort, das Gericht ist jedoch an einem anderen Ort. Wird in diesen Fällen PKH bewilligt, erfolgt die Bewilligung durch das Gericht mit der Einschränkung, dass nur die Kosten von der Bewilligung von PKH umfasst sind, die entstehen würden, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Nachweis der Sicherheitsleistung

Rz. 863 Ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers möglich ("Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. … EUR vorläufig vollstreckbar"), muss die erfolgte Sicherheitsleistung nachgewiesen sein, bevor die Kosten für eine Vollstreckungsandrohung erstattungsfähig sind und vom Schuldner zu leisten sind. Dies gilt selbst dann, wenn der...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / III. Forderungseinzug

Rz. 19 Zu den üblichen Aufgaben gehört es für Sie, den Auftrag entgegenzunehmen und für den Auftraggeber Forderungen geltend zu machen, die er gegen Dritte hat. Handwerker, Dienstleistungsunternehmer, Ärzte, Vermieter, Vereine u.v.a.m. bitten den RA, die Forderungen beizutreiben, die die "Kunden" der Mandanten nicht beglichen haben. Alle Mandanten befinden sich diesbezüglich...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Festsetzung der Vollstreckungskosten

Rz. 901 Immer wieder (und zunehmend häufiger) führt die Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg. Der Schuldner hat kein zu verwertendes Einkommen oder Vermögen, er hat die Offenbarungsversicherung abgegeben, oder noch schlimmer, das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Ist der Schuldner insolvent, so werden die Zwangsvollstreckungsunterlagen (Titel und sonstige Belege) i.d.R. zur A...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. PKH-Bewilligungsverfahren und Vorschuss

Rz. 653 Der RA wird daher von seinem Auftraggeber einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartende Vergütung fordern (§ 9 RVG). Auf die Einzelheiten im Hinblick auf die Anforderung eines Vorschusses wird in einem eigenen Abschnitt unter § 9 Rdn 135 ff.135 eingegangen. Ein Textmuster zur Anforderung eines Vorschusses bei voraussichtlicher PKH-Bewilligung finden Sie unter Rd...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Revisionsverfahren und Rechtsschutzversicherung

Rz. 561 Hat die Rechtsschutzversicherung Kostendeckungszusage für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren erteilt, ist nicht ohne Weiteres davon auszugehen, dass für das Revisionsverfahren auch eine Kostenübernahme erfolgt. Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Rdn 502 muss bei der Rechtsschutzversicherung erneut um Kostendeckung nachgesucht werden....mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Vergleich/Einigung unter Widerruf

Rz. 286 Gerade in gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz werden Vergleiche unter dem Vorbehalt des Widerrufs geschlossen. Dies liegt oft daran, dass der RA noch Rücksprache mit seinem Auftraggeber über die erzielte Einigung halten will und sein ausdrückliches Einverständnis einholen möchte. Manchmal muss der erzielte Vergleich auch der Rechtsschutzversicherung des Auftra...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 2. Auskunft über die Vergütungshöhe

Rz. 113 Bei der Anbahnung des ersten Beratungsgesprächs kann man über die Jahre einiges an Kuriositäten erleben. Sie kennen es sicher selbst: Der Auftraggeber wendet sich zum ersten Mal an die Kanzlei, weil er anwaltliche Unterstützung benötigt. Sehr oft wird der Auftraggeber an Sie die Frage stellen, was die Tätigkeit des RA "kosten wird". Hier ist es von Kanzlei zu Kanzlei...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Hinweispflicht auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 956 Gem. § 91 ZPO ist nur eine gesetzliche Vergütung erstattungsfähig. Vereinbart der RA mit seinem Auftraggeber eine Vergütung, die von der gesetzlichen Regelung abweicht, so muss der Auftraggeber damit rechnen, dass er vom Gegner nur die Vergütung erstattet erhält, die der Höhe nach der gesetzlichen Vergütung entspricht. Rz. 957 Daher regelt § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG, das ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / a) Mandatsbedingungen

Rz. 406 Es ist in keiner Kanzlei zu vermeiden, dass irgendwann der Fall eintritt, dass ein Auftragsverhältnis vorzeitig endet. Hierfür muss es nicht immer fachliche oder sachliche Gründe geben, der Grund der Mandatsbeendigung ist letztlich unerheblich, denn üblicherweise sind einige Dinge zu beachten, wenn ein Mandatsverhältnis endet. In vielen Kanzleien werden mit den Auftr...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 703 Die erfolgte PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des geführten gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung erneut PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 4 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen ode...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 10. PKH und mehrere Auftraggeber

Rz. 712 Vertritt der RA mehrere Auftraggeber und ist nur einem der Auftraggeber PKH bewilligt, ist die Abrechnung schwierig. Wenn nur einer Partei PKH bewilligt wurde, so hat § 7 Abs. 2 RVG zur Folge, dass der RA gegenüber dem Auftraggeber, dem nicht PKH bewilligt wurde, einen Vergütungsanspruch in der Höhe behält, den er geltend machen könnte, wenn er diesen Auftraggeber al...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Vorgerichtliche Vertretung

Rz. 244 Vertritt der Rechtsanwalt den Auftraggeber in einer verwaltungsrechtlichen Angelegenheit vorgerichtlich, so entstehen Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Rz. 245 Die Besonderheit im verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten liegt jedoch darin, dass nach § 17 Nr. 1 RVGmehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 6. Vergütung im Bußgeldverfahren

Rz. 148 Die Vergütung des RA im Bußgeldverfahren richtet sich nach Teil 5 VV RVG. Rz. 149 Je nachdem, in welchem Stadium der Auftrag erteilt wird, fallen die Gebühren an.mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / a) Einschränkung der Festsetzbarkeit von Rahmengebühren im Rahmen von § 11 Abs. 8 RVG

Rz. 50 Allerdings ist die Festsetzbarkeit eingeschränkt. Rz. 51 Der RA benötigt entweder die Zustimmungserklärung des Auftraggebers (§ 11 Abs. 8 Satz 1 RVG), oder durch das Gericht werden lediglich die Mindestgebühren festgesetzt (§ 11 Abs. 8 Satz 1 RVG). § 11 Abs. 8 Satz 1 RVG gibt vor, dass die ausdrückliche Zustimmung zur Höhe der Gebühr gemeinsam mit dem Antrag auf Vergüt...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Vergütung

Rz. 166 Die anwaltliche Vergütung für eine Tätigkeit im Strafbefehlsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Teil 4 VV RVG, sofern der RA mit seinem Auftraggeber keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat. Für das Strafbefehlsverfahren selbst gibt es keine eigenen Gebührenvorschriften. Maßgeblich ist der "Verteidigungsauftrag". Ist der RA auftragsgemä...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / XIII. Gegenstandswert im Insolvenzverfahren

Rz. 65 § 28 RVG Gegenstandswert im Insolvenzverfahren (verkürzte Darstellung) (…) (2) Ist der Auftrag von einem Insolvenzgläubiger erteilt, werden die Gebühren und die Gebühr nach dem Nennwert der Forderung berechnet. Nebenforderungen sind mitzurechnen. (…) Rz. 66 Vertritt der RA einen Insolvenzgläubiger, werden die Gebühren der Nr. 3314 VV RVG (Verfahrensgebühr für die Vertret...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 302 Da in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen existieren, wurde dies auch im RVG berücksichtigt. Nach Vormerkung 3.2.1 Absatz 1 Ziffer 1 gelten die Nummer 3200 ff. VV RVG, die grundsätzlich für das zivilrechtliche Berufungsverfahren gelten, auch im Verfahren vor den Finanzgerichten, mit der Folge, dass die Verfahrensgebühr für die 1. Instanz beim Finanzgericht i...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 252 Die Gebühren in einem gerichtlichen Verwaltungsverfahren richten sich nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses RVG. Grundsätzlich können also die gleichen Gebühren wie im Zivilprozess entstehen (vgl. § 8 Rdn 169 ff.), insbesondere: Die Einigungsgebühr kann...mehr

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§ 12 Das selbstständige Bew... / J. Vergütung des Rechtsanwalts im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 55 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Rechtsanwalt auftragsgemäß und gem. geschlossenem Anwaltsvertrag mit seinem Auftraggeber die gleichen Gebühren wie in einem ordentlichen Verfahren. Rz. 56 Das selbstständige Beweisverfahren ist eine eigene Gebührenangelegenheit im Verhältnis zu einem sich ggf. anschließenden Hauptsacheverfahren. Es ist nicht in § 19 RVG auf...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / 4. Obligatorisches Schlichtungsverfahren

Rz. 62 Es ist durch die Gesetzgebung der Länder nunmehr nahezu ausgeschlossen, dass ein Schlichtungsverfahren gem. § 15a EGZPO erforderlich ist. Von einer Darstellung wird ­abgesehen. Rz. 63 Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage Muster 10.7: Muster einer Gebührenklage An das _________________________ Gericht (Wohnsitz des Beklagten – je nach Streitwert Amtsgericht oder Landger...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / V. Einschränkungen des Versicherungsschutzes

Rz. 163 Nachstehend werden die "wichtigsten" Einschränkungen aufgeführt, die von dem Grundsatz des Versicherungsschutzes abweichen: Rz. 164 Die Rechtsschutzversicherung trägt nicht die Mehrkosten, die durch Beauftragung mehrerer RA besteht. Rz. 165 Praxistipp: Auch in diesem Fall sollten Sie den Mandanten befragen, ob bereits eine ...mehr

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§ 4 Gerichtliches Mahnverfa... / 3. Nebenforderungen und Auslagen

Rz. 23 Mit dem Mahnverfahren können ferner Nebenforderungen geltend gemacht werden. Hierzu gehören insbes. laufende und ausgerechnete Zinsen. Rz. 24 Bei den laufenden Zinsen sind folgende Informationen anzugeben:mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / V. Budgetierung in der Kanzlei

Rz. 100 Der Beruf des Rechtsanwalts ist als "Organ der Rechtspflege" angelegt. Trotz dieser ehrbaren Einstellung ist ein Rechtsanwaltsbüro aber eben auch ein Dienstleistungsunternehmen, das wirtschaftlich arbeiten sollte, um seine juristischen Dienstleistungen auch in der Zukunft für jedermann (also auch für Beratungshilfe-und Prozesskostenhilfemandanten) anbieten zu können....mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / II. Anforderungen an die Vergütungsberechnung gem. § 10 RVG

Rz. 95 § 10 RVG Berechnung (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung einfordern. Der Lauf der Verjährungsfrist ist von der Mitteilung der Berechnung nicht abhängig. (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen G...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / c) Rechtsmittelverfahren

Rz. 172 Die Gebühren im Rechtsmittelverfahren richten sich nach Nr. 4124 ff. RVG.mehr