Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 110a Qualit... / 2.4 Rahmenvorgaben für Qualitätsverträge

Rz. 10 Aufgrund des Abs. 2 der Vorschrift ist dem GKV-Spitzenverband und der DKG die Kompetenz übertragen, bis spätestens zum 31.7.2018 verbindliche Rahmenvorgaben für den Inhalt der Qualitätsverträge bundeseinheitlich zu vereinbaren. "Verbindlich" bedeutet, dass sich alle Vertragsparteien eines Qualitätsvertrages an diese Rahmenvorgaben zu halten haben. Rahmenvorgaben zum V...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.3 Rechtsfolge der außerordentlichen Kündigung

1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechn...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 742 Soweit im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft die ordentliche Kündigung in zulässiger Weise für eine gewisse Dauer ausgeschlossen ist, stellt sich die Frage, ob sich der Gesellschafter in bestimmten Fällen gleichwohl von der Beteiligung an der Gesellschaft lösen kann. Da das Gesetz dem Gesellschafter kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung gibt, ko...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.1 Kündigungsgründe

1.5.1.1 Arglistige Täuschung Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen F...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.1.2 Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks

Rz. 745 Grundsätzlich steht dem Kommanditisten in einer Publikumsgesellschaft auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.[1] Jedoch gibt nicht jeder wichtige Grund i. S. d. § 133 HGB die Möglichkeit, fristlos zu kündigen.[2] So hat der BGH entschieden, dass die Unerreichbarkeit des Gesellscha...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.3.2 Einwand der Arglist

Rz. 750 Gegen diesen Ausgleichsanspruch der Gesellschaft kann der ausgeschiedene Kommanditist auch nicht den Einwand der Arglist erheben, wenn er von der Komplementär-GmbH arglistig getäuscht wurde.[1] Rz. 751 Denn den übrigen Gesellschaftern wird die arglistige Täuschung der Komplementär-GmbH selbst dann nicht zugerechnet, wenn die GmbH bei Abschluss der Beitrittsverträge al...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.1.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 590 Nach der gesetzlichen Regelung haben die Gesellschafter einer KG kein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Anstelle der fristlosen Kündigung gibt es hier die Auflösungsklage gemäß §§ 133, 161 Abs. 2 HGB. Danach hat der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, die Auflösung der Gesellschaft durch gerichtliche Entscheidung zu verla...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.3.1 Anspruch der Gesellschaft bei nicht geleisteter Einlage

Rz. 748 Durch die Kündigungserklärung wird das Beteiligungsverhältnis in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Die Gesellschaft hat eine sog. Abschichtungsbilanz aufzustellen. Die einzelnen Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Abschichtungsbilanz aufzunehmen sind, stellen nur noch unselbstständige Rechnungsposten dar, die nicht mehr selbstständig geltend gemacht we...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.4 Kündigung nach Auflösung der Gesellschaft

Rz. 752 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung endet mit der Auflösung der Gesellschaft.[1] Befindet sich die Gesellschaft in der Insolvenz oder Liquidation, entfällt der Grund, der ein außerordentliches Kündigungsrecht rechtfertigt: Dem einzelnen Gesellschafter wird ein außerordentliches Kündigungsrecht zugebilligt, weil die an sich zu erhebende Auflösungsklage das Inter...mehr

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VI Gesellschafterwechsel – ... / 4.1.2.2 Außerordentliche Kündigung

Rz. 594 Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen hat jeder GmbH-Gesellschafter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund zum Austritt auf Seiten des Gesellschafters gegeben ist und andere zumutbare Möglichkeiten, sich von der Gesellschaft zu trennen, nicht bestehen.[1] Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft Maßnahmen trif...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.1.1 Arglistige Täuschung

Rz. 743 Die Anfechtung des Beitritts wegen arglistiger Täuschung lässt die Wirksamkeit des Beitritts rückwirkend nicht beseitigen. Denn nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur fehlerhaften Gesellschaft ist es dem Getäuschten nicht möglich, seinen Eintritt durch Anfechtung rückwirkend zu beseitigen.[1] Rz. 744 In einem solchen Fall ist es für den arglistig...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 1.5.2 Kündigungserklärung

Rz. 747 Der Kommanditist scheidet mit Zugang seiner Kündigungserklärung aus der Gesellschaft aus.[1] Es genügt, dass der Kommanditist seine Kündigung gegenüber der Komplementär-GmbH erklärt, wenn diese ermächtigt ist, mit Wirkung gegenüber allen Gesellschaftern die Beitrittserklärungen neuer Kommanditisten anzunehmen.[2] Eine Kündigungserklärung liegt bereits vor, wenn sich ...mehr

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II Gründung der GmbH & Co. ... / 5.4.3 Einlageverpflichtung bei der Komplementär-GmbH

Rz. 126 Ist ein Kommanditist gleichzeitig Gesellschafter der Komplementär-GmbH,[1] kann er seine als Bareinlage zu erbringende Stammeinlage bei der Komplementär-GmbH auch dadurch erbringen, dass die KG aus einem Guthaben dieses Kommanditisten die entsprechenden Beträge an die GmbH überweist. Im Übrigen gelten die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts auch für...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.4.2 Abberufung des GmbH-Geschäftsführers

Rz. 223 Abberufung gemäß §§ 38, 46 Nr. 5 GmbHG Wird der Komplementär-GmbH die Geschäftsführungsbefugnis entzogen, bleibt die Stellung ihres Geschäftsführers als ihr Organ davon rechtlich unberührt. Auswirkungen hat es insofern, als er nicht länger befugt ist, als mittelbarer Geschäftsführer die Geschäfte der KG zu führen, da ihm hierzu nun seine durch die GmbH vermittelte Kom...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.8 Klageverzichtsklauseln

Zudem wird in Auflösungs- oder Abwicklungsverträgen gerne die Formulierung aufgenommen, dass die Vertragsparteien auf "die Einlegung von Rechtsmitteln" gegen den Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung verzichten. Ist ein solcher Verzicht wirksam, kann der Vertrag bzw. die dem Vertrag zugrunde liegende Kündigung nicht mehr gerichtlich überprüft werden, eine ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.4 Bedingte und befristete Auflösungsverträge

Auflösungsverträge sind unwirksam, wenn durch ihre Ausgestaltung zwingende Bestimmungen des Kündigungsrechts umgangen werden. Eine Gesetzesumgehung liegt dann vor, wenn der Zweck zwingender Rechtsnormen objektiv dadurch vereitelt wird, dass andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten missbräuchlich verwendet werden.[1] § 626 BGB kann als zwingende gesetzliche Regelung einem Au...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.11.3 Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung

Fast immer erfolgt in der Praxis eine Anfechtung nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung). Mit dieser Regelung gibt das Gesetz die Möglichkeit, sich von einer unter Druck zustande gekommenen Erklärung wieder lösen zu können, weil der unter dem Druck einer Drohung Handelnde aufgrund der Zwangslage keine Möglichkeit hat, sich in zumutbarer Weise selbs...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.3.4 Geschehen zwischen Abschluss des Auflösungsvertrags und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer schließt am 1.2. aufgrund eines Stellenabbaus einen Auflösungsvertrag zum 31.3. Als Abfindung wird ein Betrag von 10.000 EUR brutto vereinbart. Am 10.2. erwischt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei einem Diebstahl und kündigt fristlos. Bekommt der Arbeitnehmer am 31.3. die vereinbarten 10.000 EUR brutto Abfindung? Hier ergibt sich aus dem Sach...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.7 Auflösungsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen

In aller Regel verwendet der Arbeitgeber als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB bei Unterbreitung eines Auflösungsvertragsangebots vorformulierte Entwürfe. Arbeitnehmer sind Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Damit findet grundsätzlich eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB statt. Allerdings ist die Einigung der Vertragsparteien über die Beendigung (mit Beendigungsdatum) des Arbeitsverh...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / Leitsatz

1. Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat. 2. Vorarbeiten eines Anwalts, ...mehr

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zfs 09/2019, Kündigung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. [5] Diese Ausführungen [des Berufungsgerichts] halten der rechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Zutreffend geht allerdings das Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 628 BGB aus. [7] a) Der zwischen den Parteien geschlossene Anwaltsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat. Dies gilt für die typischen Anwaltsverträge...mehr

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Sofortige Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags bei Compliance-Verstößen

Zusammenfassung Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Kläger ist der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH. Die Beklagte ist Teil eines Konzerns, der ein umfassenden Compliance-Programm zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Langjährige Alkoholerkrankung – fristlose Kündigung gem. § 626 BGB?

Leitsatz Eine langjährige Alkoholerkrankung kann eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist gem. § 626 BGB rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass eine negative Gesundheitsprognose ergibt, dass aufgrund der Erkrankung die prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen werden und infolge der gebotenen Interessenabwägung die Beeinträchtigung vom Arbeitgeber billigerweise nicht mehr hingenommen werden muss. Sachverhalt Die Klägerin...GBVmehr

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Sauer, SGB III § 54 Maßnahm... / 2.1 Aufwendungen für Personal (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Satz 1 Nr. 1 werden als Maßnahmekosten die angemessenen Aufwendungen für das zur Durchführung der Maßnahme eingesetzte erforderliche Ausbildungs- und Betreuungspersonal einschließlich dessen regelmäßiger Weiterbildung sowie für das insoweit erforderliche Leitungs- und Verwaltungspersonal übernommen. Für die Durchführung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ve...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung eines Polizei-Pförtners wegen Unterschlagung von 100 Euro

Leitsatz Der Pförtner einer Düsseldorfer Polizeidienststelle hatte einen an der Pforte abgegebenen 100-Euro-Schein selbst behalten. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung ist rechtmäßig. Entscheidung Der Kläger war seit dem Jahr 1987 beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und zuletzt auf der Pförtnerstelle einer Polizeidienststelle eingesetzt. Am 22.12.2017 wurde ihm während seines Dienstes von einer ihm nicht bekannten Frau mitgeteilt, dass diese einen 100-Euro-Schein gefunden habe....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2019 / 16 Vereinsausschluss: Frist und Gründe beachten

Die Mitgliedschaft in einem Verein kann durch Ausschluss beendet werden. Die Rechtsprechung unterscheidet beim Vereinsausschluss, ob es sich um einen einseitigen Ausschluss aus wichtigem Grund (= Kündigung aus wichtigem Grund) oder um eine Vereinsstrafe handelt.[1] Wenn es sich bei einem Ausschluss um eine Vereinsstrafe handeln soll, muss die Satzung konkret die Tragweite und de...mehr

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Sauer, SGB III § 28a Versic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Pflichtversicherung zur Arbeitsförderung, die unabhängig von der tatsächlichen Entrichtung von Beiträgen nach den §§ 25, 26 festzustellen ist. Sie eröffnet erstmals die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Die beitragsrechtlichen Regelungen sind in den §§ 345b, 349a und 352a (Anordnungsermächtigung für die Bundesagentur fü...mehr

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Erfordernis der Zustimmung der GmbH-Gesellschafter bei bedeutsamen Geschäften

Zusammenfassung Holen Geschäftsführer bei außergewöhnlichen Geschäften nicht die Zustimmung der Gesellschafter ein, droht die Unwirksamkeit des Geschäfts. Dies ist Ausfluss des Kontrollrechts der Gesellschafterversammlung, welches laut BGH auch in der Liquidation fortbesteht. Hintergrund Eine GmbH mit zwei Gesellschaftern, war Eigentümerin eines Betriebsgrundstücks. Nachdem di...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.3 Die außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Die Zuständigkeit für die außerordentliche – meist fristlose – Kündigung des Anstellungsvertrags aus ›wichtigem Grund‹ liegt seitens der Genossenschaft grundsätzlich bei der General- oder Vertreterversammlung. Allerdings hat der Gesetzgeber im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 die Möglichkeit eröffnet, hinsichtlich der Satzungsgestaltung nicht nur die Bestellung...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4 Die außerordentliche Kündigung

4.1 Wartezeit und Frist Rz. 14 Sieht die Satzung gem. Abs. 2 S. 2 und 3 eine längere als zweijährige Kündigungsfrist vor, so kommt nach Maßgabe von Abs. 3 ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahrs in Betracht, soweit einem Mitglied nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen eine Fortsetzung der Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vor §§ 65 ff

Rz. 1 Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft stellt – wie andere gesellschaftsrechtliche Verbindungen – ein Dauerschuldverhältnis besonderer Art dar, doch wäre es mit den Grundsätzen der (negativen) Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) nicht zu vereinbaren, wenn dem Mitglied nicht zugleich die Möglichkeit eröffnet würde, seine Mitgliedschaft im Wege der Kündigung zu beenden. D...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 5 Die Einberufung der Generalversammlung

Rz. 10 Der Aufsichtsrat ist zudem verpflichtet, unverzüglich nach der Amtsenthebung des Organwalters, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB), die Generalversammlung unter Wahrung der nach Gesetz und Satzung bestehenden Fristen einzuberufen. Die Einberufungspflicht des Vorstands (§ 44 Abs. 2) bleibt hiervon unberührt (Beuthien § 40 RN 7; Lang/Weidmüller/Holth...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.4 Die Kündigungserwägungsfrist

Rz. 95 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist für beide Seiten zwingend an die Einhaltung der Kündigungserwägungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gebunden: Die Kündigung kann folglich nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.4 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Rz. 82 Gem. § 4 Abs. 1 MusterNV wird das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann seitens des Mitglieds bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 4 Abs. 2 MusterS). Das Recht zur fristlosen Kündigung nach den Bestimmungen des BGB (vgl. §§ 543, 56...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4.3 Zum abschließenden Charakter der Regelung

Rz. 16 Nach überwiegender Auffassung kommt der gesetzlichen Ausgestaltung der außerordentlichen Kündigung in Abs. 3 im Lichte der ratio legislatoris (siehe: BT-Drucks. 7/97, S. 26) ein grundsätzlich abschließender Charakter zu (BGHZ 103, S. 219 ff., 227 = NJW 1988, S. 1731; OLG Oldenburg ZfG 2000; S. 241; OLG Frankfurt DB 1977, S. 2181; OLG Düsseldorf MDR 1978, S. 319; Baue...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4.2 Die Unzumutbarkeit

Rz. 15 Die Bestimmung der Unzumutbarkeit am Festhalten der satzungsmäßigen Kündigungsfrist setzt notwendig eine Interessenabwägung zwischen den Belangen der Genossenschaft und denjenigen des die Kündigung betreibenden Mitglieds voraus (Beuthien § 65 RN 11). Die Gegenauffassung von Müller (§ 65 RN 18) überzeugt nicht. Dies folgt schon aus methodischen Erwägungen. So setzt di...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.6 Die ordentliche Kündigung

Rz. 99 Eine ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags seitens der Genossenschaft oder des Organwalters kommt neben dem – unabdingbaren – Recht zur fristlosen Kündigung nur dort in Betracht, wo der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen oder im Rahmen der Befristung des Dienstverhältnisses die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausdrücklich vorgesehen ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 6 Kündigung des Auftrags

Rz. 6 Für die Kündigung des Auftrags ist nach § 63 g Abs. 1 Satz 3 die Vorschrift des § 57 a Abs. 7 WPO entsprechend anzuwenden. Die Kündigung des Auftrags sowie Änderungen bezüglich der Durchführung des Auftrags sind der Wirtschaftsprüferkammer ebenfalls unverzüglich mitzuteilen (§ 9 Satz 3 der Satzung für Qualitätskontrolle). Die Kündigung eines Prüfungsauftrags kann nur a...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2.2 Der Erklärungsinhalt

Rz. 5 Die Kündigung ist als einseitiges Gestaltungsrecht bedingungsfeindlich (Bauer, § 65 RN 9; Müller, § 65 RN 3 a; BGHZ 97, 265; BAG NJW 1995, 1982). Dies folgt notwendig aus dem Erfordernis der Rechtssicherheit aufseiten der Genossenschaft. Eine Bedingung kommt somit nur insoweit in Betracht, wie deren Eintritt alleine vom Willen der Genossenschaftsorgane abhängt. Demgemä...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.2 Die Kündigungserklärung

Rz. 77 Grundsätzlich gilt es, die Kündigung des Anstellungsvertrags (bzw. bei ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern des Auftragsverhältnisses) in ihrer Rechtswirkung streng vom Widerruf der Organstellung (der Abberufung) zu unterscheiden. Dies wird in der Praxis häufig übersehen, wenn allgemein die ›Kündigung‹ oder die ›Abberufung‹ eines Vorstandsmitglieds zum Gegenstand der ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.5 Wirksamwerden der Kündigung

Rz. 98 Die außerordentliche Kündigung erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Organwalter. Ist dieser in der Generalversammlung oder der Aufsichtsratssitzung anwesend, die über seine Abberufung und die Kündigung seines Anstellungsvertrags beschließt, so tritt die Wirksamkeit mit der Feststellung und Bekanntgabe des – zustimmenden – Abstimmu...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 4.1 Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen

Rz. 12 Fehlt es an den gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen, so ist die Bestellung zum Vorstand grundsätzlich nichtig. Einer Anfechtung gem. § 51 bedarf es folglich auch dann nicht, wenn die Wahl durch die Generalversammlung erfolgt. Allerdings ist die Bestellung eines Nichtmitglieds zum Vorstand der Genossenschaft wirksam, soweit hiermit die Verpflichtung zum Erwerb de...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 3 Rechtsfolgen der Amtsenthebung

Rz. 7 Mit der Amtsenthebung entfällt – ungeachtet des grundsätzlichen Fortbestehens der Organstellung des betroffenen Vorstandsmitglieds – die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Organwalters mit sofortiger Wirkung (KGJ 19, S. 27 ff., 29 f.; Bauer § 40 RN 15; Beuthien § 40 RN 2; Lang/Weidmüller/Holthaus/Lehnhoff § 40 RN 5; Müller § 40 RN 2). Die Suspendierung ist...mehr

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Verfassung der Genossenschaft / 3 Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 3 Der gesetzlichen Systematik der §§ 24 ff. liegt die für das Gesellschaftsrecht zentrale Unterscheidung zwischen Geschäftsführung und Vertretung zugrunde. Dabei erfasst der Begriff der Geschäftsführung jede der Genossenschaft zurechenbare Tätigkeit, sei diese rechtsgeschäftlicher (Abschluss von Verträgen) oder tatsächlicher Natur (Buchführung, vgl. § 33 Abs. 1), ob im I...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 6.3 Bindung an Rechtsvorschriften

Rz. 26 Allerdings entbindet dieser ›unternehmerische‹ Freiraum den Vorstand nicht von der Verantwortung für die ›Rechtmäßigkeit‹ seines Handelns (siehe bereits oben RN 7 ff.). Dies gilt sowohl hinsichtlich der Bindungen der Satzung, der Geschäftsordnung und des Anstellungsvertrags sowie der Vorgaben des Genossenschafts- und Handelsrechts als auch bezüglich der ›allgemeinen‹ ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 5... / 2.2 Kündigung der Mitgliedschaft

Rz. 3 Das Ausscheiden aus dem Verband richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Vereinsrechtes, insbesondere § 39 BGB sowie den Regelungen der Verbandssatzung, in der Form und Frist regelmäßig festgeschrieben werden. Allerdings können in der Satzung keine unangemessenen Austrittserschwernisse geregelt werden, wie besonderer zeitlicher oder finanziell...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 7.6 Die Amtsniederlegung

Rz. 43 Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufsichtsrat niederlegen. Dabei genügt grundsätzlich der Zugang gegenüber einem Mitglied des Kontrollorgans; § 25 Abs. 1 S. 3 (§ 22 Abs. 4 MusterS) gilt insofern entsprechend. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Amtsniederlegung kommt es n...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 7... / 2.2 Gegenstand des Unternehmens

Rz. 6 Darüber hinaus ist der Gegenstand des Unternehmens unabdingbarer Satzungsbestandteil (§ 6 Nr. 2). Der Gegenstand des Unternehmens ist nicht gleichbedeutend mit dem (Förder-) Zweck der Genossenschaft. Dieser ist entsprechend § 1 Abs. 1 zwingend auf die ›Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinscha...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 4.1 Wartezeit und Frist

Rz. 14 Sieht die Satzung gem. Abs. 2 S. 2 und 3 eine längere als zweijährige Kündigungsfrist vor, so kommt nach Maßgabe von Abs. 3 ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahrs in Betracht, soweit einem Mitglied nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen eine Fortsetzung der Mitgliedschaft nicht zugemute...mehr