Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 5 Zeitpunkt des Ausscheidens

Rz. 17 Ziel und Rechtsfolge der (wirksamen) Kündigung ist die Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses in der Genossenschaft. Dabei gilt es, zwischen dem Wirksamwerden der Kündigung einerseits und dem Eintritt der Rechtsfolge andererseits zu unterscheiden. Sowohl im Falle der ordentlichen wie auch der außerordentlichen Kündigung erfolgt das Ausscheiden des Mitglieds jewe...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 8.4.1 Die Beendigungsgründe

Rz. 76 Der Anstellungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Tod des Organwalters, dem Ablauf der vereinbarten Befristung sowie dem Erreichen der vertraglich festgesetzten Altersgrenze. Darüber hinaus kommen die ordentliche und die außerordentliche Kündigung einer Vertragspartei, der – einvernehmliche – Aufhebungsvertrag sowie die Anfechtung des Vertrag...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 2 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch den Insolvenzverwalter

Rz. 2 Gemäß § 66 a kann die Mitgliedschaft des Insolvenzschuldners in einer Genossenschaft durch den Insolvenzverwalter gekündigt werden. Dies betrifft sowohl die ordentliche Kündigung nach § 65 GenG als auch die Kündigung wegen Aufgabe des Wohnsitzes gem. § 67 GenG, die außerordentliche Kündigung gem. § 67 a GenG und die Kündigung einzelner Geschäftsanteile entsprechend § 6...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die Bestimmung nimmt Bezug auf die Ermächtigung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und räumt dem Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung seiner Mitgliedschaft ein, wenn die Satzung die Mitgliedschaft an den Wohnsitz innerhalb eines bestimmten Bezirks knüpft. Das ursprünglich gleichfalls bestehende Sonderkündigungsrecht der Genossenschaft gem. § 67 Abs. 2 a. F. wurde im Ra...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 4 Beschlussmehrheiten nach § 16 Abs. 2 GenG

Rz. 8 Im Wege der Satzungsänderung kann nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GenG mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen jeder beliebige Unternehmensgegenstand – unter Beachtung der Grenzen des § 1 GenG – festgelegt werden, auch wenn sich dadurch die Tätigkeit der eG grundlegend ändert (Bauer § 16 RN 19; Beuthien § 16 RN 11). In den Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GenG f...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 3.3.4 Das Auskunftsrecht

Rz. 71 Zwar enthält das GenG – im Unterschied zum AktG (vgl. § 131 AktG) – keine entsprechende Regelung, doch ist ein Auskunftsanspruch der Mitglieder gegenüber der Genossenschaft in der Generalversammlung – als unabdingbarer Bestandteil der Mitgliedschaft – durchweg anerkannt (Bauer § 43 RN 79 ff.; Beuthien § 43 RN 15; Lang/Weidmüller/Holthaus/Lehnhoff 43 RN 31 ff.; Müller...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 3.3.6 Die Stimmrechtsvollmacht

Rz. 86 Entsprechend § 43 Abs. 5 können die Mitglieder oder ihre gesetzlichen Vertreter Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ein genereller Ausschluss der Bevollmächtigung kommt nach der ausdrücklichen Änderung der Bestimmung im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 nicht mehr in Betracht. Aus Sicht des Gesetzgebers erschien eine Änderung vor allem im Blick auf § 67 a Abs. 1 S. 1...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 7.5 Die ›ordentliche‹ Abberufung

Rz. 41 Fraglich ist, ob neben dem unabdingbaren Widerrufsrecht der Generalversammlung ergänzend ein ›ordentlicher‹ Widerruf (Abberufung) durch das nach der Satzung zuständige Bestellungsorgan in Betracht kommt. Dies ist vor allem in den Fällen von praktischer Bedeutung, in denen die Satzung die Bestellungskompetenz dem Aufsichtsrat überträgt (vgl. § 21 Abs. 4 S. 1 MusterS),...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die Regelung betrifft die einstweilige Amtsenthebung (Suspendierung) von Mitgliedern des Vorstands durch den Aufsichtsrat im ›Vorfeld‹ des Widerrufs der Bestellung seitens der nach dem Gesetz grundsätzlich zuständigen Generalversammlung (§ 24 Abs. 2 S. 1 – vgl. § 24 RN 39). Im Rahmen der Genossenschaftsnovelle 2006 hat die Vorschrift insofern eine Änderung erfahren, a...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 6... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die Bestimmung ermöglicht unter einschränkenden Voraussetzungen den vollstreckungsrechtlichen Zugriff des Gläubigers eines Mitglieds auf das dem Mitglied zukommende Auseinandersetzungsguthaben im Wege der Kündigung der Mitgliedschaft. Allerdings gilt es im Hinblick auf Wohnungsgenossenschaften die vorrangige Regelung des § 67 c zu beachten (siehe dort). Im Gegensatz z...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 5 Der Zustimmungsvorbehalt

Rz. 30 Als besonders wirksames Mittel einer ›Vorabkontrolle‹ des Aufsichtsrats hinsichtlich einzelner Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands erweist sich deren Bindung an die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats (sog. ›Zustimmungsvorbehalt‹). Zwar enthält § 38 GenG – anders als § 111 Abs. 4 S. 2 AktG – insofern keine ausdrückliche Kompetenzzuweisung, doch lässt § 38 Abs...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 3... / 7.2.2 Einschränkungen der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 31 Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht zwischen den Mitgliedern des Vorstandes und im Verhältnis zum Aufsichtsrat (BGHZ 20, S. 239 ff., 246; Beuthien § 34 RN 16; Müller § 34 RN 18). Es ist daher grundsätzlich unzulässig, anderen Vorstandsmitgliedern oder dem Aufsichtsrat Informationen sowie die Einsicht in ›vertrauliche Unterlagen‹ zu verweigern. Etwas anderes g...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 2 Die Mitgliederversammlung in der Zuständigkeitsordnung der eG

Rz. 5 Die Generalversammlung, sei es als Mitglieder- oder gem. § 43 a als Vertreterversammlung (§ 31 MusterS), ist das zentrale Willensbildungs- und Entscheidungsorgan der Genossenschaft. In ihr und durch sie wirken die Mitglieder auf die innere Gestaltung, insbesondere die in der Satzung gründende (Leitungs-)Verfassung sowie die äußere Entfaltung der Genossenschaft ein. Da...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsfolgen

Rn 8 Gläubiger mit vertraglichen Ansprüchen, die während der Zeit der Überwachung begründet werden, sind in einem etwaigen Folgeinsolvenzverfahren nachrangig im Sinne des § 225 gegenüber den Kreditrahmengläubigern nach § 264. Nicht nachrangig sind Forderungen aus gesetzlichen Schuldverhältnissen. Rn 9 Dem Verkehrsschutz der von der Vorschrift erfassten sonstigen Neugläubiger ...mehr

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AGS 04/2019, Kein Mehrwert ... / 1 Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten begehren mit der Beschwerde Berücksichtigung eines Mehrwerts i.H.v. 2.538,33 EUR im Zusammenhang mit der Freistellungsvereinbarung im Vergleich, i.H.v. weiteren 100,00 EUR für zwei vereinbarte Abrechnungen sowie eines Bruttoeinkommens als Vergleichsmehrwert im Hinblick auf das Endzeugnis nach dem Ausspruch einer außerordentlichen Kün...mehr

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zfs 04/2019, Deckungsaussch... / 1 Aus den Gründen:

"… Zutreffend hat das LG festgestellt, dass die Bekl. dem Kl. für das Berufungsverfahren gegen den Räumungsausspruch im Urteil des AG Spandau bedingungsgemäß Rechtsschutz zu gewähren hat. (…)" a) Da der Kl. Rechtschutz für seine Berufung gegen das Räumungsurteil des AG S begehrt, kommt als maßgeblicher Rechtsverstoß i.S.d. § 4 (1) S. 1 c) der in den Rechtschutzversicherungsve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.4 Bankrecht

Rn 85 Das auf einem Girovertrag nach § 676 f BGB beruhende Girokonto des Schuldners wird von der Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht betroffen, da die §§ 115 ff. im Eröffnungsverfahren noch nicht gelten.[223] Regelmäßig erlauben jedoch die AGB der Banken eine fristlose Kündigung wegen wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bei Insolvenzantr...mehr

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Üble Nachrede per WhatsApp – fristlose Kündigung

Leitsatz Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung per WhatsApp an andere Kollegen verbreitet, wodurch der Ruf eines Kollegen erheblich beeinträchtigt werden kann. Sachverhalt Die Klägerin des vorliegenden Falls, erst seit Kurzem – noch keine 3 Tage – bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte beschäftigt, besuchte in ihrer Freizeit eine Bar. Hierbei entwickelte sich mit einem Bekannten sowie weiteren flüchtigen Bekannten der Kl...mehr

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AGS 03/2019, Klageerweiteru... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die Kündigungsschutzanträge im vorliegenden Verfahren sind mit sechs BMG zu bewerten. Der Wert des ersten Kündigungsschutzantrags betreffend die ordentliche Kündigung zum 30.9.2018 entspricht gem. § 42 Abs. 2 S. 1 GKG dem Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts, also drei BMG. Er verändert sich gem. § ...mehr

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AGS 03/2019, Klageerweiteru... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Gebührenwertfestsetzung für Verfahren und Vergleich vor dem ArbG. Der Kläger hat zunächst die ordentliche betriebsbedingte Kündigung v. 26.3.2018 zum 30.9.2018 und sodann mit Klageerweiterung die außerordentliche (fristlose) Kündigung vom 18.4.2018 (umdeutbar in ordentliche Kündigung zum 31.10.2018) angegriffen. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich, der au...mehr

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AGS 03/2019, Klageerweiteru... / Leitsatz

Zur Wertfestsetzung im Kündigungsrechtsstreit, wenn die Klage gegen eine ordentliche Kündigung um eine Klage gegen eine "überholende" außerordentliche Kündigung erweitert wird. LAG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2018 – 4 Ta 423/18mehr

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Ordentliche Verdachtskündigung aufgrund Verwertung von Dateien auf dem Dienstlaptop

Leitsatz Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt neben dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, stets einen eigenständigen personenbedingten Kündigungsgrund dar; denn ein schwerwiegender Verdacht einer Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen. Es muss jedoch jeweils nachgewiesen werden, dass aufgrund von Tatsachen der dringende Verdacht bestand, der Arbeitneh...mehr

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Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden (2)

Leitsatz 1. Eine unbedingte Abbruchverpflichtung besteht, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Beendigung des Mietvertrags grundsätzlich zum entschädigungslosen Abbruch der von ihm errichteten Gebäude verpflichtet ist und er nur in bestimmten Fällen eine Entschädigung für die Gebäude erhält. 2. Eine Entschädigungsregelung lässt die Abbruchverpflichtung ni...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / c) Sog. Verbots- und Zustimmungsfristen

Rz. 95 Weitere regressträchtige Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, dass für besondere Gruppen von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvoraussetzungen normiert oder auch Verbote einer Kündigung geregelt sind. Rz. 96 Bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die korrekte Beteiligung des Integrationsamtes beachtet werden. § 174 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Vertretung des Mieters

Rz. 672 Vertritt der Rechtsanwalt den Mieter und muss dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Mietzinses eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB befürchten, so hat der Rechtsanwalt die Pflicht ihm zu raten, dass der Mietzins ggf. unter Vorbehalt zu zahlen ist, damit der Vermieter sein Kündigungsrecht verliert, denn nach allgemei...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Kündigung eines Mietvertrags

Rz. 654 Der mandatierte Rechtsanwalt muss die entsprechenden Fachausdrücke verwenden, er weiß, dass ein Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis gekündigt wird und dass vom Mietvertrag eben kein Rücktritt erfolgt. Soll der Rechtsanwalt einen von seinem Mandanten geschlossenen Vertrag beenden, so verletzt er die anwaltliche Sorgfaltspflicht, wenn er durch Verwendung eines unzutr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über die Fristen des KSchG

Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 2. Formerfordernisse

Rz. 115 Es gibt eine Unzahl von Formerfordernissen, deren Nichtbeachtung nachteilige Folgen haben können. Rz. 116 Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristungsabrede, die dem gesetzlich normierten Schriftformerfordernis nicht genügt, ist gem. § 125 S. 1 BGB nichtig mit der Folge, dass der Arbeitsvert...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.5 Kündigungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 206 Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Fall von Leistungsstörungen beurteilt sich nach dem Kündigungsrecht. Verletzt der Arbeitnehmer seine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis durch Nichterbringung oder nicht fristgerechte Erbringung der fälligen Arbeitsleistung[1], hat der Arbeitgeber grundsätzlich nach erfolgloser Fristsetzung ein Rücktrittsrecht gem. § 326 Abs....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.1 Zweck der Sonderzahlung

Rz. 44 Eine grundlegende Weichenstellung im Prüfungsraster bildet stets die Frage, ob die Sonderzahlung allein in der Vergangenheit geleistete Dienste entlohnen will (Entgelt im engeren Sinn), oder aber zusätzliche Zwecke verfolgt, wie die Entgeltung von Betriebstreue. Die Rspr. gibt hier keine sicheren Vorgaben. Nicht entscheidend für die Abgrenzung ist die Bezeichnung. Es ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.2 Sanktionen

Rz. 122 Die Rechtsfolgen der Verletzung der arbeitgeberseitigen Nebenpflichten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Verstößen gegen Nebenleistungspflichten sowie gegen Schutzpflichten kommen als Sanktionen Erfüllungs-, Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche des Arbeitnehmers in Betracht. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann der Arbeitne...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Allgemeines

Rz. 74 Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers und damit korrespondierend die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ist im Dienstvertragsrecht nicht ausdrücklich geregelt. Dennoch erkennen Rspr. und Lit. einen Anspruch auf Beschäftigung aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG an,[1] da die Tätigkeit im Arbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 167 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.7 Meinungsäußerung, gewerkschaftliche/politische Betätigung

Rz. 181 Bei der Frage, welche Äußerungen ein Arbeitnehmer zu unterlassen hat, ist wegen der mittelbaren Drittwirkung, die die Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privaten entfalten können,[1] die besondere Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 GG zu beachten. Geschützt wird durch Art. 5 Abs. 1 GG jedoch nur die Meinungsäußerung als Äußerung eines Werturteils als wertende Betrachtu...mehr

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Vorsätzlich falsches Ausfüllen von Überstundenformularen

Leitsatz Das vorsätzliche falsche Ausfüllen von Überstundenformularen kann durch den damit einhergehenden Vertrauensverlust eine außerordentliche Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigen. Ein Einverständnis eines Vorgesetzten ändert hieran prinzipiell nichts. Es ist insoweit entscheidend, ob für den Arbeitnehmer erkennbar war, dass der Vorgesetzte zum Abschluss solcher Vereinbarungen berechtigt war. Sachverhalt Der Kläger, der seit dem Jahre 2008 mit Anrechnung einer Beschäftigun...mehr

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zfs 12/2018, Maßgeblichkeit... / Sachverhalt

Die Kl. macht Versicherungsschutz aus einer bei der Bekl. gem. Versicherungsschein vom 23.9.2014 geführten Rechtsschutzversicherung geltend. Die Kl. hatte Herrn T. E. mit Vertrag vom 1.3.2011 ein verzinsliches Darlehen i.H.v. 20.000 EUR gewährt und den Darlehensbetrag ausgezahlt. Die vereinbarten, halbjährlich zu zahlenden Zinsen zahlte der Darlehensnehmer von Anfang an nicht...mehr

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zfs 12/2018, Maßgeblichkeit... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen." Zwar ist der maßgebliche Versicherungsfall – Nichterfüllung des Darlehensrückzahlungsanspruchs nach aus gesprochener Darlehenskündigung – nach Versicherungsbeginn eingetreten (Teil B, § 4 Ziff. 1 AVB 2014). Die Kl. hat jedoch keinen Anspruch auf Rechtsschutzgewährung, weil nach Teil B, § 4 Ziff. 2 S. 2–4 AVB 2014 dann,...mehr

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Sommer, SGB V § 209a Vorsta... / 2.9 Amtsenthebung, Amtsentbindung

Rz. 17 Ein Vorstandsmitglied ist nach § 59 Abs. 2, 3 SGB IV von seinem Amt zu entbinden oder seines Amtes zu entheben (§ 35a Abs. 7 Satz 1 SGB IV). Eine Amtsentbindung ist durchzuführen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn die Voraussetzungen der Wählbarkeit nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind. Eine Amtsenthebung ist erforderlich, wenn ein Vorst...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.2 Arbeitsentgelt (Abs. 2)

Rz. 23 Der Begriff des Arbeitsentgelts ist umfassend zu verstehen und umfasst alle Ansprüche des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, die als Gegenwert für die geleistete Arbeit oder für das zur Verfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers angesehen werden können. Bei dem ausstehenden Entgelt kann es sich um das volle Entgelt oder – bei teilweiser Erfüllung bzw. A...mehr

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Jung, SGB XII § 36 Sonstige... / 2.2 Informationspflichten des Gerichts bei Räumungsklage (Abs. 2)

Rz. 17 Hintergrund für die Regelung ist § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB , wonach eine (fristlose) Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB) unwirksam ist, wenn sich innerhalb von 2 Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage der Sozialhilfeträger bereit erklärt, den ausstehenden Mietzins zu begleichen....mehr

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Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.3.4 Wirksamwerden der Kündigung bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 48 Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann auch deswegen gekündigt werden, weil eine bestehende freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt beendet werden soll ("Austritt"). Erfolgte die Kündigung einer freiwilligen Mitgliedschaft ohne Absicht der Fortsetzung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kra...mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.7.4 Anhörungsrechte

Die §§ 78 Abs. 3 bis 5 und 79 Abs. 3 BPersVG enthalten Angelegenheiten, bei denen die Personalvertretung anzuhören ist. Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (u. a.) durch Vorlage...mehr

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Eigentümerliste: E-Mail-Adressen

Leitsatz Der Verwalter muss in der Eigentümerliste keine E-Mail-Adressen auflisten. Normenkette WEG § 21 Abs. 4, § 26 Abs. 1 Das Problem Verwalter B teilt den Wohnungseigentümern im Jahr 2012 in der Versammlung unter "Verschiedenes" mit, es solle nochmals versucht werden, von möglichst allen Wohnungseigentümern eine E-Mail-Adresse zu erhalten, sodass unter Verwendung dieser di...mehr

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Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

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Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen vieler Einzelverstöße

Leitsatz Viele Einzelverstöße, die jeweils allein eine Kündigung nicht rechtfertigen, können ohne Abmahnung nicht zu einem Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß summiert werden, dass eine Abmahnung entbehrlich ist. Sachverhalt Der Kläger war bei der Beklagten, einem Servicedienstleistungsunternehmen, beschäftigt. Es war Vertrauensarbeitszeit vereinbart, sodass für den Kläger keine festen Arbeitszeiten bestanden. Jedoch häuften sich bei ihm verschiedene arbeitsrechtliche Pflichtverstöße, wie u.a...mehr

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Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

Leitsatz Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, kann geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Das Risiko einer Arbeitsverweigerung trägt der Arbeitnehmer. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der Klägerin, die bei der Beklagten seit Februar 2006 als Sachgebietsleitung für den Bereich "technische Dokumentation" beschäftigt war, wurde nach wi...mehr

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Haftung des Geschäftsführers bei unzulässigem Hin- und Herzahlen

Zusammenfassung Eine Einlagenrückgewähr durch Hin- und Herzahlen ist anzunehmen, wenn die Einlage oder ein Teil hiervon in einem engen zeitlichen Zusammenhang an den Gesellschafter zurückgezahlt wird. Der zeitliche Zusammenhang der Zahlungen begründet dabei die Vermutung, dass die Umgehung der Sachkapitalaufbringungsregeln abgesprochen war. Hintergrund Der Insolvenzverwalter e...mehr

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AGS 5/2018, Kein Wahlrecht ... / 1 Aus den Gründen

Mit der nach §§ 91a Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 ZPO zulässigen sofortigen Beschwerde begehrt die Beklagte, dass ihr die Kosten des Rechtsstreits nicht vollständig auferlegt werden, sondern dass sie gegeneinander aufgehoben werden. Das Rechtsmittel ist teilweise begründet. 1) Nachdem die Parteien den Rechtsstreit im Termin am 2.11.2017 übereinstimmend für erledigt er...mehr

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Außerordentliche Kündigung – Entgeltfortzahlungskosten

Leitsatz Leitsätze (amtlich) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann – vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall – vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen. Sachverhalt Der...mehr