Leitsatz

Alkoholismus rechtfertigt zwar im Allgemeinen nur eine krankheitsbedingte ordentliche Kündigung; ist diese aber ausgeschlossen, kommt auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde in Betracht.

Ein Arbeitnehmer war wiederholt während des Dienstes stark alkoholisiert angetroffen und deshalb abgemahnt worden. Als es zu weiteren Zwischenfällen kam, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des inzwischen tariflich unkündbaren Arbeitnehmers außerordentlich unter Einhaltung einer sozialen Auslauffrist. Im Kündigungsschutzprozess berief sich der Arbeitnehmer unter anderem darauf, der Arbeitgeber hätte die Alkoholisierung mittels Alkomat oder ärztlicher Blutentnahme nachweisen müssen. Anders das Bundesarbeitsgericht:

Ausnahmsweise ist die Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Krankheit anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr ordentlich kündbar ist. Hier ist nach den mehrfachen Rückfällen des Arbeitnehmers nach den Alkoholtherapien davon auszugehen, dass sich hieran auch in Zukunft nichts ändern wird. Den Nachweis der Alkoholisierung hat der Arbeitgeber erbracht. Ihm kann nicht vorgeschrieben werden, auf welche Art und Weise er die Alkoholisierung des Arbeitnehmers nachweist. Will sich der Arbeitnehmer mit Hilfe eines Alkoholtests entlasten, muss er in der Regel einen entsprechenden Wunsch von sich aus an den Arbeitgeber herantragen, zumal ein solcher Test – gerade wenn bereits Indizien für eine Alkoholisierung vorliegen – nicht nur zur Entlastung, sondern auch zur Bestätigung des Alkoholgenusses sowie zur Feststellung des Alkoholisierungsgrades führen kann. Von sich aus braucht der Arbeitgeber einen Alkoholtest jedenfalls nicht anzubieten, wenn die Alkoholisierung in der konkreten Situation feststeht.

 

Link zur Entscheidung

BAG, Urteil vom 16.09.1999, 2 AZR 123/99

Anmerkung

Praxishinweis: Alkoholismus kann eine Kündigung – bei tariflicher Unkündbarkeit auch eine außerordentliche Kündigung – rechtfertigen. Alkoholtests braucht der Arbeitgeber von sich aus nicht anzubieten.

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