Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 8 Wie bei jedem Rechtsmittel sind Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gesondert zu prüfen. Zulässigkeitsvoraussetzungen sind die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Frist und Form (§ 569) sowie die Beschwer des Beschwerdeführers, deren Beseitigung die sofortige Beschwerde dienen soll. In bestimmten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erklärungen von besonderer Bedeutung.

Rn 47 Erklärungen von besonderer Bedeutung sind alle Erklärungen des Verwenders, die für den Vertragspartner mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind (Oldbg NJW 92, 1839 [OLG Oldenburg 27.03.1992 - 11 U 113/91]; Stoffels Rz 668). Das Verbot greift damit sehr weit. Rn 48 Einzelfälle (besondere Bedeutung +, nein –): Tagesauszüge der Banken (–BGH NJW 85, 2699); Rechnungsabsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Getrenntleben seit mindestens drei Jahren (Nr 1).

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Eheleute seit mindestens drei Jahren voneinander getrennt leben. Danach wird das Scheitern der Ehe ohnehin unwiderlegbar vermutet (§ 1566 II). Wegen des Begriffs der Trennung wird auf § 1567 verwiesen. Weitere Voraussetzungen stellt das Gesetz nicht auf, insb ist der Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften unerheblich (München FamR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlesung der Urteilsformel (Abs 2 S 1).

Rn 3 Abs 2 S 1 ist der gesetzliche Regelfall, der auch die Fälle betrifft, in denen die Entscheidung am ›Schluss der Sitzung‹ erfolgt (§ 310 Rn 4; Fischer DRiZ 94, 95, 97). Die Urteilsformel muss im Ganzen vorgelesen werden (BGH NJW 85, 1782, 1783), nicht auch die Eingangsformel. Sie muss schriftlich niedergelegt sein (BGHZ 10, 327, 329 = NJW 53, 1829; NJW15, 2342); Tonbanda...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Eingang Anspruchsbegründung.

Rn 13 Wenn dem Richter die Akte vorgelegt wird, idR nach Eingang der Anspruchsbegründung, prüft er vorrangig die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 700 IV 1). Ist der Einspruch unzulässig, wird er durch Urt, wobei mündliche Verhandlung freigestellt ist (§ 341 II), als unzulässig verworfen (§ 341 I 2). Verwirft der Richter den Einspruch nicht, verfährt er wie nach Eingang einer Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 321a Rn 1. Die Vorschrift gilt direkt nur für die ZPO-Verfahren, auch über § 4 InsO (AG Frankfurt O., ZInsO 12, 1687: Versagung Restschuldbefreiung). Entsprechende Vorschriften bestehen in anderen Verfahrensordnungen, zB § 78a ArbGG, § 133a FGO, § 152a VwGO, § 81 II GBO, § 44 FamFG nF (dazu Abramenko FGPrax 09, 198). Frist des § 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (2) Das Beschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Beschwerde an ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 16 Die Rechtsfolgen aus der Annahme eines Fernabsatzvertrages stehen nicht in § 312c, sondern erst in §§ 312d, 312e, 312f II, 312i, und 312j (Pflichten des Unternehmers) sowie in § 312g (Widerrufsrecht des Verbrauchers). Zu beachten ist, dass in § 312g II, III zahlreiche Konstellationen aufgeführt sind, in denen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht für den Verbraucher trotz V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die früher vorherrschende Einheitstheorie

Rn. 2553 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die frühere Rspr basierte auf der sog Einheitstheorie, wonach im Grundsatz Erbfall und Erbauseinandersetzung eine rechtliche Einheit bildeten (BFH vom 07.10.1965, IV 346/61 U, BStBl III 1965, 666; BFH vom 29.05.1969, IV R 238/66, BStBl II 1969, 614; BFH vom 23.04.1971, IV 201/65, BStBl II 1971, 686; BFH vom 10.08.1972, VIII R 1/67, BStBl I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 10 Die Entscheidung über die vorläufige Zulassung ist nach Abs 2 S 2 mit einer Fristsetzung zur Behebung des Mangels oder zum Nachweis der Sachurteilsvoraussetzung zu verbinden. Die Frist kann nach § 224 II verlängert werden. Wegen der weitreichenden Folgen der Fristsetzung ergeht die Entscheidung durch förmlichen Beschluss (MüKoZPO/Lindacher Rz 6; Musielak/Voit/Weth Rz 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Vermieter kann die Mieterhöhung erst nach Abschluss der Arbeiten (= Fertigstellung; s.a. § 13 I 1 WoBindG) verlangen (BGH NJW 15, 934 Rz 39). Die Miete muss aber nicht binnen einer bestimmten Frist nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erhöht werden. Wartet der Vermieter mit der Erhöhungserklärung zu lange, kann der Modernisierungszuschlag in seltenen Fällen allerdin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewöhnlicher Aufenthalt.

Rn 3 Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem die Ehegatten nach der Eheschließung ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben (I lit a). Die Bestimmung des Statuts wirkt ex tunc (Dutta FamRZ 16, 1973, 1982; Heiderhoff IPRax 18, 1, 5). Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist autonom auszulegen. Es kommt auf die persönliche, soziale u familiäre Eingliederu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Parallelverfahren nach §§ 1059, 1060.

Rn 85 Die Verfahren nach § 1059 und nach § 1060 werden häufig unabhängig voneinander von der jeweils anderen Partei eingeleitet. Für beide Verfahren ist das gleiche OLG zuständig, § 1062 I 4. Es dient der Prozessökonomie, wenn das OLG die Verfahren miteinander verbindet, so dass nur eine Entscheidung ergeht. Bleiben beide Verfahren getrennt, sollte das OLG zuerst über das Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Abweichend von den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten. Es hat hierbei insbesondere zu berücksichtigen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ehewohnungssachen (Abs 2).

Rn 5 § 96 II setzt voraus, dass eine einstweilige Anordnung (§§ 49 ff, 214) in einer Ehewohnungssache (§§ 200 ff FamFG, §§ 1361b, 1586a BGB) ergangen ist. Auch erfasst wird eine einstweilige Anordnung, die im Rahmen eines Gewaltschutzverfahrens erlassen wurde, soweit sie inhaltlich eine Regelung über die Nutzung der gemeinschaftlichen Wohnung trifft (vgl § 2 GewSchG). Rn 6 Al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtserwerb (Abs 2).

Rn 5 Die Buchberechtigten von dinglichen Rechten, die ein Recht zum Besitz des Grundstücks geben oder besitzrechtlich geschützt sind, erwerben diese Rechte mit dem eingetragenen Rang (II 2) entspr I. Die zum Besitz berechtigenden Rechte sind: §§ 1036, 1093, 34 II, 31 WEG. Rechte, die Besitzschutz genießen sind: §§ 1029, 1090 II, 1029. Während der dreißigjährigen Frist muss d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beispiele für ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der Partei selbst.

Rn 20 Nichtzahlung eines vom Anwalt angeforderten Kostenvorschusses (BGH 14.12.17 – VII ZR 253/17, juris Rz 7 f; NJW-RR 05, 143, 145 [BGH 26.07.2004 - VIII ZR 10/04]; bei Mittellosigkeit vgl aber nachfolgend bedürftige Partei). Es begründet auch keinen Hinderungsgrund iSd § 233, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zu §§ 355, 357b–d.

Rn 3 § 357 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der in III 1–4 grundlegende Bestimmungen zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen enthält, die auch für die § 357 unterfallenden Vertriebsformen gelten. Ggü § 355 III 1 enthält I für die Frist zur Rückgewährung der ausgetauschten Leistungen eine spezielle Vorschrift. Rn 4 Für die Rechtsfolgen des Wider...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstalter kann dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausbleiben (Abs 3).

Rn 8 Geht die Anspruchsbegründung nicht fristgemäß ein, wird bis zu ihrem Eingang Termin nur auf Antrag des Ag bestimmt (§ 697 III 1). Stellt er Terminsantrag und bestimmt der Vorsitzende hierauf Termin, setzt der Vorsitzende dem ASt eine Frist zur Begründung des Anspruchs (§ 697 III 2). Auf diese sind erstmals die Vorschriften in § 296 I, IV über die Zurückweisung verspätet...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnahmsweise die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufgebotsverfahren.

Rn 3 Alle Eigenbesitzer zusammen (§ 434 FamFG) müssen das Aufgebotsverfahren nach §§ 442 FamFG beantragen, wobei der Antragsteller die Voraussetzungen glaubhaft machen muss (§ 444 FamFG). Antragsteller kann auch der wahre Eigentümer sein. Das Antragsrecht kann gepfändet werden (RGZ 76, 357). Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung (RG JW 36, 2399) der wahre Eigentümer im Grundb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 75 FamFG – Sprungrechtsbeschwerde.

Gesetzestext (1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschließung.

Rn 7 Die Anschließung, die keiner Zulassung der Anschlussrevision bedarf, erfolgt durch Einreichung einer Anschlussschrift seitens eines postulationsfähigen BGH-Anwaltes bei dem mit der Revision befassten Revisionsgericht. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung einzulegen und zu begründen. Probleme bestanden in der Vergangenheit, wenn die Revi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 5 Abgesehen von der Berichtigung nach Abs 4 kann ein Ergänzungsschiedsspruch zur Auslegung oder Ergänzung nur auf Antrag einer Partei erfolgen. Der Antrag muss innerhalb der Monatsfrist des Abs 2 erfolgen. Dem Schiedsgericht selbst ist für die Entscheidung nach Abs 3 im Falle der Ergänzung eine Zweimonatsfrist auferlegt, sonst eine Einmonatsfrist. Eine Überschreitung dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat ein Gläubiger eines Gesellschafters die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen erwirkt, so kann er die Gesellschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, sofern der Schuldtitel nicht bloß vorläufig vollstreckbar ist. (2) Solange die Gesellschaft besteht, kann der Gläubiger die sich aus dem Gesellschaftsverhältnis ergebenden Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verweisung von Amts wegen (Abs 2).

Rn 3 Die Verweisung vAw setzt zunächst voraus, dass eine Sache vor die KfH gebracht wurde, die keine Handelssache ist. Diese Möglichkeit kommt vornehmlich in Betracht, wenn der Beklagte die Frist zum Antrag auf Verweisung (§ 101 I) hat verstreichen lassen oder sogar mit einer Behandlung durch die KfH einverstanden ist; §§ 38–40 ZPO finden keine Anwendung (§ 94 Rn 2a). Es bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übertrag des Freibetrags (Abs 1 S 3).

Rn 120 Hat der Schuldner über den unpfändbaren Teil des Guthabens nicht vollständig verfügt, wird nach Abs 1 S 3 dieser Anteil des Guthabens im folgenden Monat zusätzlich zum nach Abs 1 S 1 geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst (aA AG Neubrandenburg NZI 14, 37). Hinter dieser Regelung steht ein wichtiger sozialpolitischer Gedanke. Vielfach wird der Schuldner größ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorverfahren.

Rn 4 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, soweit bundes- oder landesrechtliche Regelungen ein Vorverfahren vorsehen und dieses zum Zeitpunkt der Entscheidung des Oberlandesgerichts noch nicht abgeschlossen ist (Hamm NStZ 82, 134; Karstendiek DRiZ 77, 50). Die Beendigung des Vorverfahrens. ist eine Verfahrensvoraussetzung, weil über den Justizverwaltungsak...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntmachung.

Rn 9 Die Bekanntmachung enthält ausschließlich die in Abs 2 genannten Angaben. Die Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts (Abs 2 Nr 6) ist notwendig, um die ›Gleichgerichtetheit‹ von Musterverfahrensanträgen gem § 4 I KapMuG und § 6 I KapMuG beurteilen zu können. Allerdings ist die Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags gem § 3 IV KapMuG fakultativ, wenn ohnehi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. (2) 1Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung als Rechtsfolge der Änderung, III–V.

Rn 16 Beeinträchtigen die Änderungen des Unternehmers den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzung durch den Verbraucher iSd II 1, steht dem Verbraucher nach III 1 ein Vertragsbeendigungsrecht zu. Die dort normierte Frist von 30 Tagen für die Ausübung des Rechts beginnt gem III 2 grds mit dem Zugang der Information nach II 1. Erfolgt die Änderung erst nach dem Zugang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 11 § 310 gilt in allen Verfahren der ZPO (für Familienstreitsachen BGH NJW-RR 17, 386 [BGH 25.01.2017 - XII ZB 504/15] Rz 10); ferner im Patentgerichtsverfahren (§ 94 PatG) und entsprechend bei § 202 SGG. Im ArbGG-Verfahren gilt § 310 über §§ 46 II, 80 II (vgl BAG NJW 05, 700, 702 [BAG 28.10.2004 - 8 AZR 492/03]), außerdem sind §§ 60, 84 ArbGG zu beachten. Die Grundsätze ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. VOB/B.

Rn 14 Gem § 16 I VOB/B besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen bzw für Bauteile und Stoffe erst nach prüfbarer Abrechnung. Eine Sicherheitsleistung ist ebenfalls lediglich bei Stoffen und Bauteilen Anspruchsvoraussetzung, sofern eine Übereignung nicht erfolgt. Fälligkeit ist 18 Tage nach Einreichung der entspr Rechnungen gegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Für die Wirksamkeit der Ausschlagung trägt derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast, dh er hat die Existenz, den Zeitpunkt und die Formwirksamkeit der Ausschlagung nachzuweisen, darüber hinaus auch den Beginn und den Ablauf der Frist. Die Beweislast erstreckt sich nicht auf die Rechtzeitigkeit der Ausschlagung, da die Fristversäumnis eine rechtsvernichtende Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzug.

Rn 116 Der Verzugseintritt richtet sich nach § 286; erforderlich ist deshalb grds eine Mahnung (§ 286 I). Im Mietvertrag kann jedoch eine angemessene Frist vereinbart werden, innerhalb derer der Mieter ab Zugang der Rechnung zu zahlen hat. Eine solche Vereinbarung kann auch in Formularmietverträgen getroffen werden. Nach Fristablauf kommt der Mieter auch ohne Mahnung nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolge.

Rn 29 Nach § 558b II 1 wird mit dem Zugang der Nachholung oder Nachbesserung des Mieterhöhungsverlangens grds eine vollständig neue Zustimmungsfrist in Gang gesetzt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08]). Wenn der Vermieter bei abweichender Mitspiegelstruktur (§ 558a Rn 18) die Höhe der Betriebskosten erst im Prozess benennt, gilt die Sperrfrist (§ 558 Rn 5) im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Normzweck.

Rn 19 Die in Abs 3 vorgesehene absolute Ausschlussfrist von einem Jahr nach dem Ende der versäumten Frist, die nicht verlängert werden kann und gegen deren Versäumung Wiedereinsetzung nicht möglich ist, dient der Absicherung der formellen Rechtskraft und Rechtssicherheit und kann damit naturgemäß zu unbillig erscheinenden Ergebnissen führen. Es überrascht daher nicht, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Fälligkeitsklauseln.

Rn 37 Der kaufmännische Geschäftsverkehr hat eine Vielzahl von Fälligkeitsklauseln entwickelt. Bsp: (1) Ziel: Zahlung innerhalb einer vereinbarten Frist, die idR mit Datum, aber auch zB mit Eingang der Rechnung beginnt. Bei Vereinbarung Valuta zu einem bestimmten Datum in Kombination mit einem Zahlungsziel (zB Valuta 1.3., Ziel 30 Tage) tritt Fälligkeit zum Valutadatum ein, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufbewahrungsfrist.

Rn 5 Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist nach Abschluss der Behandlung kann durch andere, insbes weiterreichende Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsfristen überlagert werden (zB § 1631e VI: Vollendung des 48. Lebensjahres; § 85 II 1 Nr 1 StrlSchG: 30 Jahre). Eine Verlängerung der Aufbewahrung soll sich ebenfalls unter Berücksichtigung der Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausschlussfrist.

Rn 8 Der Erstattungsanspruch hängt von der Erfüllung einer Obliegenheit durch den Zahler ab. Der Zahler muss den Anspruch innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des konkreten Zahlungsbetrags geltend machen. Die Geltendmachung ist eine geschäftsähnliche Handlung. Richtiger Empfänger ist der Zahlungsdienstleister. Inhaltlich muss der Erstattungsanspruch Gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 18 EuMVVO – Vollstreckbarkeit.

Gesetzestext (1) Wurde innerhalb der Frist des Artikels 16 Absatz 2 unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums für die Übermittlung kein Einspruch beim Ursprungsgericht eingelegt, so erklärt das Gericht den Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts G gemäß Anhang VII unverzüglich für vollstreckbar. Das Ursprungsgericht überprüft das Zustellungsdat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der Endentscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vor Fristablauf.

Rn 4 Bevor die Rechtsmittel- oder Einspruchsfrist abgelaufen ist, tritt entgegen § 705 formelle Rechtskraft mit dem Wirksamwerden der letzten Verzichtserklärung ein (§§ 515, 516), wenn beide Parteien wirksam auf Rechtsmittel (nicht nur auf den materiellen Anspruch: BGH NJW 89, 170; BGH MDR 88, 1033) verzichtet haben. Der Rechtsmittelverzicht nur einer Partei bewirkt den Eint...mehr