Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zurückweisung des Bevollmächtigten oder Untersagung der weiteren Vertretung (Nr 5).

Rn 12 Nach § 335 I Nr. 5 darf ein Versäumnisurteil nach Zurückweisung oder Untersagung weiterer Vertretung durch den Bevollmächtigten im Parteiprozess nach § 79 III erst ergehen, wenn die Partei für eine andere Vertretung sorgen konnte, wofür die die in § 217 bestimmte Frist ausreichend sein soll (BTDrs 16/3655, 91).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 und 2.

Rn 2 Der SV hat ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB) die Durchführbarkeit des Auftrags in Bezug auf seine Fachkunde und die Einhaltung der vom Gericht gesetzten Frist (s § 411 I) zu prüfen (S 1) und das Gericht wiederum unverzüglich zu informieren (S 2). Zum Vergütungsanspruch hierfür respektive dem Verlust desselben bei Pflichtverletzung s § 413 Rn 2, 4 f. Ebenso hat de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 6 EuGFVO – Sprachen.

Gesetzestext (1) Das Klageformblatt, die Antwort, etwaige Widerklagen, die etwaige Antwort auf eine Widerklage und eine etwaige Beschreibung etwaiger Beweisunterlagen sind in der Sprache oder einer der Sprachen des Gerichts vorzulegen. (2) Werden dem Gericht weitere Unterlagen nicht in der Verfahrenssprache vorgelegt, so kann das Gericht eine Übersetzung der betreffenden Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entspr VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gg die Entscheidung über den VKH-Antrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UnivSchlichtV § 7 UnivSchlichtV – Vorzeitige Beendigung der Beleihung

Gesetzestext (1) Ist eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, nach § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes beliehen, ist das Bundesamt für Justiz berechtigt, die Beleihung vorzeitig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Videoverhandlung.

Rn 44a Bedenken gg Durchführung einer Videoverhandlung (§ 128a) sind vorzubringen aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl I Nr 237), iKg am 19.7.24. Rn 44b Durch die Angabe sollen dem Gericht frühzeitig die für die Planung des Ablaufs des Verfahrens erforderlichen Inf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten für das Verfahren nach § 1626a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge sind Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes anzugeben. (2) § 155 Absatz 1 ist entsprechend anwendbar. Das Gericht stellt dem anderen Elternteil den Antrag auf Übertragung der gemeinsamen Sorge nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtsbehelfe.

Rn 57 Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 574 I Nr 2 (BGH NJW-RR 04, 356); andernfalls ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts unanfechtbar. Ein Mindestbeschwerdewert ist für die (zugelassene) Rechtsbeschwerde nicht erforderlich (BGH NJW-RR 05, 939), allerdings muss der Beschwerdewert erreicht sein (BGH AGS 10, 459 =...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Streitmittler nach der Verfahrensordnung den Parteien einen Vorschlag zur Beilegung der Streitigkeit (Schlichtungsvorschlag) zu unterbreiten, so beruht dieser auf der sich aus dem Streitbeilegungsverfahren ergebenden Sachlage. Der Schlichtungsvorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet sein und soll insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterentscheid bindet die Prozessgerichte in allen nach § 10 ausgesetzten Verfahren. Unbeschadet des Absatzes 3 wirkt der Musterentscheid für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens unabhängig davon, ob der jeweilige Beteiligte alle im Musterverfahren festgestellten Tatsachen selbst ausdrücklich geltend gemacht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Musterkläge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsverfahren.

Rn 3 In Antragsverfahren (s § 51 Rn 2) hat das Gericht gem II auf Antrag anzuordnen, dass der Beteiligte, der die EA erwirkt hat, binnen einer ihm zu setzenden Frist v nicht mehr als drei Monaten das Hauptsachverfahren einleitet. Dem gleichgestellt ist ein Ersuchen auf Bewilligung v VKH für ein Hauptsacheverfahren. Der Antrag nach II 1 unterliegt nicht dem Anwaltszwang (§§ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Zunächst muss eine Abweichung von einer soeben genannten Verfahrensregel vorliegen. Sodann ist das Fehlen einer Rüge innerhalb einer von den Parteien besonders vereinbarten Frist zu prüfen. Gibt es insoweit keine Vereinbarung, so muss die Rüge unverzüglich erfolgen. Dies bedeutet eine Rüge entweder in der nächsten mündlichen Verhandlung oder (soweit ein weiterer Termin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Englischsprachige Rechtsmittelschrift (Abs 1).

Rn 2 Die Rechtsmittelschrift ist grds in englischer Sprache einzureichen (§ 609 Abs 1); es sei denn, während des Verfahrens wurde die Verhandlungssprache nach § 184a Abs 5 GVG gewechselt und das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt (§ 606 Rn 6; Koch MDR 24, 1015, 1019). § 609 Abs 1 findet auch dann keine Anwendung, wenn das Rechtsmittelverfahren vor dem BGH geführt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der Endentscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Der den Prozessantrag zurückweisende Beschluss (§ 336).

Rn 25 Liegen die in § 335 I Nr 1 bis 3 oder 5 benannten Gründe vor, so hat das Gericht – wenn der Kl nicht Vertagung anregt, sondern Versäumnisurteil beantragt – den Prozessantrag zurückzuweisen und nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde (§ 336 I 1 iVm § 569 I 1) neuen Termin anzuberaumen. Dasselbe gilt nach hM (s § 337 Rn 11) auch dann, wenn aus den in § 337 gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tenorierung.

Rn 23 Im Tenor ist Höhe und Grund des Betrages, für den Sicherheit zu leisten ist, genau anzugeben. Das ist wichtig für die Verwertung gem § 283a III. Deshalb muss auch bei einer Klage auf zukünftige Leistung gem § 259 der Betrag im Antrag für bereits fällige Ansprüche beziffert werden (Kinne GE 14, 1240, 1243). Möglicher Tenor: ›Der Beklagte wird im Wege der Sicherungsanord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nicht wiederkehrende Leistungen (Abs 4).

Rn 46 Mit der gesetzlichen Leistungssperre wird der Vollstreckungsschutz für Schuldner erweitert, deren Einkünfte iSd § 850i gepfändet und dem Gläubiger überwiesen sind. Die antragsunabhängige Sperrfrist nach Abs 4 setzt nicht beim Kontoguthaben an, sondern besteht bereits bei der Pfändung und Überweisung von Forderungen an der Quelle der Einkünfte. Diese Regelung ermöglicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) 1Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Löschung in Abdrucken, Listen und Aufzeichnungen (Abs 6).

Rn 15 Abs 6 will verhindern, dass im Schuldnerverzeichnis bereits gelöschte Eintragungen weiterhin in Abdrucken, Listen und maschinellen Aufzeichnungen verbreitet werden. Diese Sicherstellung der Einheitlichkeit zwischen Schuldnerverzeichnis und Sekundärverzeichnissen trägt dazu bei, das wirtschaftliche Ansehen des Schuldners zu wahren und dient folglich seinem Schutz. Rn 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 17 § 302 gilt vorbehaltlich der Spezialregelungen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess in allen ZPO-Verfahren, auch im Rechtsmittelzug (vgl Rn 1), vgl zu § 113 FamFG zB Brandbg NZFam 16, 1004; NJW-RR 19, 840 [OLG Brandenburg 15.01.2019 - 13 UF 148/18]. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist § 302 über §§ 46 II ArbGG, 80 II ArbGG anwendbar. Die Vorschrift ist auch im Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 552 ZPO – Zulässigkeitsprüfung.

Gesetzestext (1) 1Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Revision an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. 2Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Revision als unzulässig zu verwerfen. (2) Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 522 I 1–3 und regelt wie...mehr

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§ 24 Erbvertrag / (2) Motivirrtum

Rz. 99 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung (§§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB). Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechtig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt die Herstellung von Rechtssicherheit für die Fälle, in denen die Ansichten über den Streitwert des die Kostenfestsetzung ausführenden Rechtspflegers und des erkennenden Gerichts auseinanderfallen. Letztere hat Vorrang, so dass ein bereits erlassener Kfb unter Beachtung der Frist des Abs 2 zu ändern ist. Insoweit findet aus Gründen der Verfahrensö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristgebundene Einwendungen.

Rn 19 Der Antragsgegner kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung die fristgebundenen Einwendungen aus § 1059 II 1 geltend machen (§ 1059 Rn 10). Ist jedoch die Frist aus § 1059 III bereits abgelaufen, ohne dass der Antragsgegner rechtzeitig einen eigenen Aufhebungsantrag nach § 1059 I gestellt hat, ist er mit diesen Einwendungen in dem vom Antragsteller betriebenen Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwerdeverfahren.

Rn 12 Es richtet sich nach §§ 569, 571, 572. Die Beschwerde ist in der Frist des § 569 I 1 zu begründen. Zur Überprüfung kann nur das Vorbringen gestellt, werden, das Gegenstand der Ausgangsentscheidung ist (Ddorf OLGR 00, 455, 456). Deswegen ist die Möglichkeit des § 571 II 1, Nachschieben neuer Gründe, nicht gegeben (Brandbg FamRZ 13, 1600). Das Rechtsschutzinteresse kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fehlende Vereinbarungen.

Rn 6 Soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter nicht getroffen haben, stellt sich zunächst die Frage nach der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034). Ist die Zusammensetzung idS vereinbart, dass entweder ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreier-Schiedsgericht gewollt ist, so gibt das Gesetz in Abs 3 Verfahrensregeln zur Bestellung vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Entscheidungsgründe (Abs 1 Nr 6, Abs 3).

Rn 13 Die Entscheidungsgründe sind der zentrale Bestandteil des Urteils; die Gründe müssen plausibel sein und dem Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Überprüfung bieten, sonst ist Abs 1 Nr 6, Abs 3 verletzt (Saarbr FamRZ 93, 1098, 1099), und zwar auch bei AG-Verfahren nach § 495a (LG München I NJW-RR 04, 353, 354). Bei Berufungsurteilen genügt die Bezugnahme auf die Grün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einheitliche Entscheidung.

Rn 9 Übt das Gericht sein Ermessen dahingehend aus, dass über den Sekundäranspruch entschieden werden soll, hat eine einheitliche Entscheidung über Primär- und Sekundäranspruch zu ergehen. Die eine Verurteilung hat nämlich nach dem Wortlaut der Regelung ›zugleich‹ mit der anderen zu erfolgen. Ein Teilurteil ist insoweit unzulässig, auch im Hinblick auf sonst entstehende Unsi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wartefrist.

Rn 9 Nach der Anzeige ist eine Wartefrist von vier Wochen gegeben, die ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige berechnet wird. Deshalb regelt Abs 1 S 2 die gesonderte Verpflichtung der Behörde, den Empfang der Anzeige nachzuweisen. Der Nachweis der Anzeige kann aber auch auf andere Art und Weise erfolgen. Muss auch eine Anzeige an den Minister für Finanzen erfolgen, so begi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einvernehmliche Beendigung des Musterverfahrens.

Rn 6 In Abs 6 wird die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beendigung des Musterverfahrens geregelt, die aber die Zustimmung sämtlicher Beteiligter, dh auch sämtlicher Beigeladener, voraussetzt. Die Bekanntmachung des Beschlusses über die Beendigung dient der Information etwaiger Anmelder (§ 13 KapMuG), weil mit Beendigung des Musterverfahrens die Frist des § 204 II BGB in La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 11 § 310 gilt in allen Verfahren der ZPO (für Familienstreitsachen BGH NJW-RR 17, 386 [BGH 25.01.2017 - XII ZB 504/15] Rz 10); ferner im Patentgerichtsverfahren (§ 94 PatG) und entspr bei § 202 SGG. Im ArbGG-Verfahren gilt § 310 über §§ 46 II, 80 II (vgl BAG NJW 05, 700, 702 [BAG 28.10.2004 - 8 AZR 492/03]), außerdem sind §§ 60, 84 ArbGG zu beachten. Die Grundsätze von Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gg die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entspr Anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel

Rn 7a Soweit eine Anordnung des Gerichts ggü einem Verfahrensbeteiligten vorliegt, ist diese Anordnung innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit dem Einspruch anfechtbar. Der Vorsitzende muss zusammen mit der Anordnung auf die Möglichkeit des Einspruchs hinweisen (II 2 und 3). Wird vom Betroffenen fristgerecht Einspruch erhoben, so hebt der Vorsitzende die Anordnung für alle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. (2) Ist Guthaben auf dem Zah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung der Anmeldung.

Rn 5 Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung gem § 204 I Nr 6a BGB. Die Hemmung wirkt nach der Neufassung des Gesetzes rückwirkend auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vorlagebeschlusses, ohne dass es auf den Zeitpunkt der Anmeldung ankäme. Dadurch kann auch ein bereits verjährter Anspruch wieder durchsetzbar werden, sofern der Vorlagebeschluss in noch unverjährte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Eingang Anspruchsbegründung.

Rn 13 Wenn dem Richter die Akte vorgelegt wird, idR nach Eingang der Anspruchsbegründung, prüft er vorrangig die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 700 IV 1). Ist der Einspruch unzulässig, wird er durch Urt, wobei mündliche Verhandlung freigestellt ist (§ 341 II), als unzulässig verworfen (§ 341 I 2). Verwirft der Richter den Einspruch nicht, verfährt er wie nach Eingang einer Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 73 FamFG – Anschlussrechtsbeschwerde.

Gesetzestext Ein Beteiligter kann sich bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Bekanntgabe der Begründungsschrift der Rechtsbeschwerde durch Einreichen einer Anschlussschrift beim Rechtsbeschwerdegericht anschließen, auch wenn er auf die Rechtsbeschwerde verzichtet hat, die Rechtsbeschwerdefrist verstrichen oder die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitlicher Anwendungsbereich.

Rn 14 Seit dem 1.11.2014 sind nach § 6 ZVFV die aktuellen Formulare verbindlich zu verwenden. Nach dem Inkrafttreten der ZVFV zum 1.9.2012 durften private Vordrucke noch bis zum 28.2.2013 genutzt werden. Seit dem 1.3.2013 sind die amtlichen Formulare vorgeschrieben, § 5 ZVFV. Bis zum 31.10.2014 durften noch Anträge mit der ursprünglichen amtlichen Fassung gestellt werden. Of...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 1. Fiskalerbschaft

Die §§ 1965 und 1964 BGB regeln das Verfahren zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus. Wird der "wahre" Erbe nicht innerhalb einen den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe ist. Ist zur Zeit des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Nach Ablauf der gesetzten Frist bzw bei Leistung der Sicherheit wird vAw Termin bestimmt. Der Kl kann die Sicherheit auch noch nach Fristablauf bis zur Entscheidung leisten. Dies ist wörtlich zu nehmen und nicht auf den Zeitpunkt des Schlusses der mdl Verhandlung beschränkt. Die Sicherheit kann daher auch noch nach Schluss der mdl Verhandlung, bis zum Ablauf der Spruchf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 5 Für die Bewertung ist grds der Zeitpunkt maßgebend, zu dem das Rechtsmittel eingelegt wird (BGH MDR 24, 123; BeckRS 20, 32177; NJW-RR 01, 1571 [BGH 27.06.2001 - IV ZB 3/01]; BGHR ZPO § 4, Zeitpunkt 1). Wertänderungen, die nach Einlegung bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist noch eintreten (zB Kursänderungen) sind dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift zufolge unbeachtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahren.

Rn 5 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren nach § 106 zwingend; es besteht kein Ermessen. Mit Eingang des ersten Festsetzungsantrags fordert der Rechtspfleger die Gegenseite zur Einreichung ihrer Kostenberechnung auf. Zur Wahrung rechtlichen Gehörs ist eine Abschrift der Kostenberechnung zu übersenden. Auf die Folgen der Fristversäumnis, Abs 2, ist der Gegner hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachfristsetzung und Ordnungsmittel.

Rn 15 Versäumt der SV die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll das Gericht im Regelfall ein Ordnungsgeld aussprechen (S 1). Dies muss jedoch in einem ersten Schritt unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden (S 2). Dies sollte allerdings erst nach Rückfrage beim SV geschehen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung (Kob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 40 VSBG – Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Aufnahme des Vorbehalts der gem §§ 2014, 2015 BGB beschränkten Erbenhaftung in das Urt nach § 305 I hindert die Zwangsvollstreckung weder in das eigene Vermögen noch in den Nachlass; der Erbe muss die entspr Einwendungen mit der Klage nach § 767 iVm § 785 geltend machen. Mit der aufschiebenden Einrede kann er der Zwangsvollstreckung nicht uneingeschränkt entgegentre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Delegation von Aufgaben auf Fachkraft.

Rn 35 Einer zuverlässigen (voll ausgebildeten) Fachkraft kann die Führung des Fristenkalenders, die Notierung und Überwachung von Fristen übertragen werden. Auch hier ist eine Überwachung in Form von Stichproben erforderlich und es müssen Vorkehrungen gg eigenmächtige Fristveränderungen durch das Personal getroffen werden (BGH MDR 22, 1301 Rz 9). Wird eine ausgebildete Kraft...mehr