Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verschulden bei Fristversäumnis (Abs 4).

Rn 9 Abs 4 setzt das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters dem Verschulden eines Beteiligten gleich. Die Vorschrift gilt nicht für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, sondern für die Versäumung aller Fristen. Die Zurechnung des Verschuldens des gewillkürten Vertreters ist in § 11 S 5 geregelt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 4 Die Ladungsfrist gilt nach ihrem Sinn und Zweck nicht für Verkündungstermine, die eine Anwesenheit der Parteien nicht erfordern (§ 312), ferner nicht ggü Zeugen und für die Ladung der Partei zur Anhörung nach § 141 oder zur Parteivernehmung. Auch in diesen Fällen empfiehlt es sich aber, von zu kurzen Fristen abzusehen, um Verlegungsanträge oder entschuldigtes Fernbleibe...mehr

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§ 24 Erbvertrag / II. Erklärungen des Vertragspartners

Rz. 92 Für die Erklärungen des Vertragspartners, die keine Verfügungen von Todes wegen sind, gelten die allgemeinen Anfechtungsvorschriften der §§ 119 ff. BGB, insbesondere die eingeschränkte Motivirrtumsanfechtung des § 119 Abs. 2 BGB. Damit gelten auch die Fristen der §§ 121, 124 BGB. Die Anfechtungserklärung kann formlos abgegeben werden; sie ist eine empfangsbedürftige W...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 109 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Text der Verordnung.

Rn 4 Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) vom 21.8.16 (BGBl I 1994), geändert durch Art 1 der VO v 30.7.20 (BGBl I 1869) und Art 1 der VO v 11.7.23 (BGBl I Nr 185) Auf Grund des § 6 des Mediationsgesetzes, der durch Art 135 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl I S. 1474) geändert wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Zustellungserfordernis (Abs 1) besteht sowohl für die Berufungsschrift (§ 519) als auch für den die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatz (§ 520 III 1). Es hat den Sinn, den Berufungsbeklagten (§ 511 Rn 57) von der Einleitung des Berufungsverfahrens und dem Ziel des Berufungsklägers zu unterrichten. Dadurch soll er in die Lage versetzt werden, seine Verteidig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsinhalt.

Rn 3 Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen und rechtlichen Stillstand. Beide Fälle setzen Rechtshängigkeit, dh idR Einreichung der Klageschrift und deren ordnungsgemäße Zustellung (§§ 253 I, 261 I), voraus (Anders/Gehle/Anders ZPO § 253 Rz 13). In beiden Fällen werden die Akten nach der Aktenordnung nach sechs Monaten weggelegt. Nur der rechtliche Stillstand, auf d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Prozessführung liegt in der Hand des ProzBev, er soll möglichst schnell und umfassend über alle zuzustellenden Schriftstücke Kenntnis erhalten; daher ist innerhalb des Rechtszugs (s Rn 7 ff) zwingend an ihn als Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3) zuzustellen (BGH MDR 11, 121 Rz 10; BVerfG NJW 17, 318 Rz 15). Der Verstoß gg § 172 macht die Zustellung unwirksam (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ende der Aussetzung.

Rn 25 Ist ein Verfahren bis zur Erledigung eines anderen Verfahrens ausgesetzt, so endet die Aussetzung ipso iure mit der Erledigung dieses Verfahrens, ohne dass es einer Aufnahmeerklärung durch die Parteien oder eines Aufhebungsbeschlusses des Gerichts bedarf (BGHZ 106, 298; Zö/Greger Rz 8; Wieczorek/Smid/Hartmann Rz 69; vgl Oldbg MDR 08, 763: wird gem § 251 für die Dauer e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Außerhalb der Verhandlung.

Rn 4 Außerhalb der mündlichen Verhandlung zählt zur formellen Prozessleitung insb die Bestimmung der Beweisaufnahme durch den beauftragten Richter (§ 361), die Anberaumung (§§ 216, 361), Aufhebung und Verlegung eines Termins (§ 227), die Entscheidung über die Fristen (§§ 134 II 2, 226, 239 III 2, 274 III 2, 520 II 2, 521 II 1, 551 II 5, 6) sowie die Wahl zwischen frühem erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Grenzen.

Rn 18 Eine Verschuldenszurechnung entfällt nicht bereits dann, wenn zum Verschulden des Prozessbevollmächtigten mitursächlich eine fehlerhafte Handhabung durch das Gericht hinzutrat (BGH NJW 94, 55, 56; 05, 3776 [BGH 05.10.2005 - VIII ZB 125/04]; zweifelnd aber nicht überzeugend BVerfG NJW 02, 2937, 2938 [BVerfG 12.08.2002 - 1 BvR 399/02]). Die Anschrift des Gerichts auf Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verkündung.

Rn 16 Einer formellen Verkündung bedarf das Urt im vereinfachten Verfahren nicht, jedoch zumindest einer förmlichen Zustellung, § 317 (allgM, vgl Zö/Herget Rz 12 mwN; MüKoZPO/Deubner Rz 47). Diese setzt dann auch die Fristen in Lauf, zB die Notfrist gem § 321a II 1, aber auch, selbst bei unstatthaftem Vorgehen im Verfahren nach § 495a, etwa aufgrund fehlerhafter Bestimmung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Juristisch ausgebildetes Hilfspersonal.

Rn 36 Bei einem Referendar kann sich der Anwalt idR auf Kenntnis und Bedeutung der Fristen verlassen, die Führung des Fristenkalenders kann einem Referendar jedenfalls dann übertragen werden, wenn er darin eingewiesen und ausgebildet wurde, das Verschulden des Referendars ist der Partei in diesem Fall nicht anzulasten (BGH NJW 06, 1070 [BGH 20.12.2005 - VI ZB 13/05]). Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wahl des Rechtsbehelfs.

Rn 6 Angesichts der umstrittenen Problematik und der damit verbundenen Unsicherheiten (krit hierzu insb Baur/Stürner/Bruns Rz 43.4) kann den durch eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts Betroffenen in Zweifelsfällen nur empfohlen werden, sowohl von der Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung als auch derjenigen der befristeten sofortigen Beschwerde gem § 793 bzw der eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Telefax, Telegramm, Fernschreiben, E-Post-Brief.

Rn 12 Allerdings macht die Rspr seit langer Zeit deutliche Zugeständnisse an moderne Kommunikationsmittel und will dadurch den gleichmäßigen Zugang der Bürger zu Gericht stützen. So wahrt nach stRspr die Übermittlung eines Schriftsatzes durch Telefax, durch Telegramm oder Fernschreiben sowie E-Post-Brief (Hamm NJW 16, 1896 [OLG Hamm 04.04.2016 - 14 UF 204/15]) die jeweiligen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entscheidet das Prozessgericht. 2Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. (2) 1Die öffentliche Zustellung erfolgt durch Aushang einer Benachrichtigung an der Gerichtstafel oder durch Veröffentlichung der Benachrichtigung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, das im Gericht öffent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die Norm in der bis 1. Juli 1977 geltenden Fassung befugte das Gericht zur Vertagung, wenn es nach den Umständen zu dem Schluss gelangte, dass die vom Vorsitzenden bestimmten Fristen zu knapp bemessen oder die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Die Vereinfachungsnovelle (BGBl 76, I 3281) hat den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Einspruchsfrist hat dieselbe Funktion wie die Rechtsmittelfristen (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Sie bestimmt, wann die Rechtskraft eines Versäumnisurteils eintritt (BGH NJW 76, 1940 [BGH 21.06.1976 - III ZR 22/75]). Mit einheitlichen Fristen von zwei Wochen nach Abs 1 (und von einer Woche in arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 59 S 1 ArbGG), ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben

Rz. 101 Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr. 2301 VV RVG lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.[156] Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vorbereitende Schriftsätze.

Rn 3 Das Gesetz ordnet die Einreichung vorbereitender Schriftsätze vor der mündlichen Verhandlung im Anwaltsprozess (§ 78) zwingend an, im Parteiprozess ist dagegen die Einreichung von Schriftsätzen fakultativ, soweit nicht durch richterliche Anordnung eine Verpflichtung ausgesprochen wird (II). Daher kann die Verpflichtung aus § 282 II im Parteiprozess nicht eintreten, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 14 EuMVVO – Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner.

Gesetzestext (1) Der Europäische Zahlungsbefehl kann nach dem Recht des Staats, in dem die Zustellung erfolgen soll, dem Antragsgegner auch in einer der folgenden Formen zugestellt werden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausgenommene Verfahrensarten.

Rn 7 Abs 2 S 1 nimmt verschiedene Verfahrensarten vom obligatorischen Schlichtungsverfahren aus, da sie sich hierfür sachlich nicht eignen: Nr 1 schließt vom Anwendungsbereich der Öffnungsklausel die Abänderungsklagen nach §§ 323, 323a ZPO, die Nachforderungsklage nach § 324 ZPO und die Anerkennungsverfahren nach § 328 ZPO aus, bei denen es um die klageweise Anpassung besteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 206 dient der Verfahrensökonomie und Verfahrensförderung und regelt Mitwirkungspflichten der Beteiligten iSd § 27. Zwar gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Aber es soll so klargestellt werden, dass es Aufgabe der Beteiligten ist, die für sie günstigen Tatsachen vorzutragen. Reicht das Ergebnis der Ermittlungen nicht aus, geht das zu Lasten des jeweiligen Beteiligten (F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 17 Durch die Übertragung nach § 526 tritt der Einzelrichter vollständig an die Stelle des Kollegiums, er wird in allen Belangen zum Prozessgericht, er ist dann für alle Maßnahmen und Entscheidungen unter Einschluss der Endentscheidung allein zuständig (BGH NJW-RR 12, 702). Er führt das Verfahren in der Situation fort, in der es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Heilung.

Rn 14 Innerhalb laufender Fristen kann eine fehlende oder unwirksame Unterschrift jederzeit nachgeholt werden und dadurch Heilung des Fehlers erzeugen. Allerdings tritt nach der Rspr bei fristgebundenen Erklärungen keine Rückwirkung ein (BGHZ 75, 340, 349; BAG NJW 14, 247). Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lehnt die Rspr ab (BGH NJW 87, 957; großzügiger BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristsäumnis.

Rn 21 Die für die einzelnen Streitgenossen unabhängig voneinander laufenden Fristen werden nach § 62 I Hs 2 durch die rechtzeitige Prozesshandlung eines Streitgenossen – was insb bei Rechtsmittelfristen bedeutsam ist – gewahrt. Die von einem Streitgenossen erwirkte Fristverlängerung kommt auch anderen Streitgenossen zustatten. Eine Fristwahrung durch den tätigen Streitgenoss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterbrechung.

Rn 9 Die Aussetzung und Unterbrechung des Hauptverfahrens erfasst auch das Kostenfestsetzungsverfahren (Hamm Rpfleger 88, 379; Brandbg JurBüro 24, 142; differenzierend München MDR 90, 252; Musielak/Voit/Flockenhaus § 104 Rz 11: nur wenn die Kostengrundentscheidung berührt ist). Im Falle der Insolvenzeröffnung gilt dies auch dann, wenn die Insolvenz in einem späteren Rechtszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Rechtspflegers.

Rn 4 Trifft der Rechtspfleger eine Entscheidung, findet § 793 über § 11 I RPflG Anwendung; dies ist bspw beim Erlass eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses der Fall. Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtspfleger Entscheidungen trifft, die, hätte der Richter sie erlassen, unanfechtbar wären; es gilt dann § 11 II RPflG; gg eine derartige Entscheidung kann Erinnerung eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Beweislast.

Rn 2 Der Erbe muss die Rechte des § 782 noch geltend machen können. Er darf nicht unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten haften. Eine unbeschränkte Haftung ggü einzelnen Nachlassgläubigern allerdings ist unbeachtlich (vgl § 782 Rn 1). Der Erbe muss nachweisen, dass der Gegenstand, auf den sich die Vollstreckung bzw die beabsichtigte Vollstreckung bezieht, zum Nachlas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Bundesamt für Justiz überprüft von Amts wegen, ob ein qualifizierter Verbraucherverband, der in der Liste nach § 4 eingetragen ist, die Eintragungsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erfüllt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Wegen der Verweisung auf § 12 I UWG wird der Verfügungsgrund (Dringlichkeit) vermutet und muss daher vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht werden. Die Rspr hält die Vermutung für widerlegt, wenn der Antragsteller mit seinem Verhalten zeigt, dass er die Sache selbst nicht als dringlich ansieht (BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99]). Dagegen spricht aber, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht delegierbare Aufgaben.

Rn 37 Bestimmte Aufgaben muss der Rechtsanwalt in jedem Fall selbst wahrnehmen: Zu den nicht auf sein Büropersonal übertragbaren Aufgaben eines Rechtsanwalts gehört, Art und Umfang des gg eine gerichtliche Entscheidung einzulegenden Rechtsmittels zu bestimmen. Zugleich ist es seine ebenfalls nicht auf sein Büropersonal abwälzbare Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erhebliche Gründe für die Friständerung.

Rn 5 Die für die Verlängerung richterlicher Fristen nach § 224 II erforderlichen ›erheblichen Gründe‹ sind ebenso zu verstehen wie in § 520 II 3 (BVerfG NJW 2007, 3342). Wegen des durch Art 2 II GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip (Art 20 III GG) verbürgten Rechts auf faire Verfahrensgestaltung dürfen die an die Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten einzuhaltenden Sorgfaltsanf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Praktische Bedeutung.

Rn 2 In der Praxis wird regelmäßig mit deutlich längeren Fristen gearbeitet, zum einen, weil die kurzfristig zur Verfügung stehenden Terminstage schon belegt sind, zum anderen, weil die angemessene Vorbereitung des Termins einen längeren Zeitraum als die Mindestfrist erfordert oder aus sonstigen Gründen die Gefahr besteht, dass ein Prozessbeteiligter wegen erheblicher Gründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 10 EuBVO – Unvollständige Ersuchen.

Gesetzestext (1) Kann ein Ersuchen nicht erledigt werden, weil es nicht alle erforderlichen Angaben gemäß Artikel 5 enthält, so setzt das ersuchte Gericht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Ersuchens das ersuchende Gericht unter Verwendung des Formblatts D in Anhang I davon in Kenntnis und ersucht das ersuchende Gericht, die fehlenden Anga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschleunigung.

Rn 9 bedeutet eine kurzfristige Terminierung und Einräumung von Fristen nur auf das Mindestmaß. Nach Sinn und Zweck der Beschleunigungspflicht haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, die zu einer Verzögerung führen. So sollte Anträgen auf Fristverlängerung oder Terminsverlegung grds nicht stattgegeben und Stellungnahmefristen für Parteien auf das unbedingt Notwendige reduziert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintritt der Rechtskraft in erster Instanz.

Rn 2 Der erstinstanzliche Scheidungsausspruch wird frühestens rechtskräftig, wenn die Ehegatten unmittelbar nach seiner Verkündung auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel verzichten, § 144. Ein Verzicht auf das Antragsrecht nach § 147 ist nicht erforderlich und kann uU ungewollte Auswirkungen auf andere Folgesachen haben (vgl zur Auslegung eines Rechtsmittelverzichts Naum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Kraft ausdrücklicher Regelung in § 554 II 1 kann eine Anschlussrevision im Unterschied zu § 556 I aF auch dann wirksam eingelegt werden, wenn die Revision nicht zu Gunsten des Revisionsbeklagten zugelassen wurde. Falls ohnehin ein Revisionsverfahren durchzuführen ist, soll der friedfertigen Partei ebenfalls die Möglichkeit eröffnet werden, zu ihren Gunsten eine Abänderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch das staatliche Gericht (Abs 3).

Rn 4 Soweit der Versuch einer Partei, einen Schiedsrichter nach § 1036 abzulehnen, iRd vereinbarten Verfahrens oder iRd nach Abs 2 gesetzlich vorgesehenen Verfahrens erfolglos bleibt und die Umstände für die Richterablehnung nicht aus anderen Gründen präkludiert sind, kann die Partei nach Abs 3 innerhalb eines Monats beim staatlichen Gericht eine Entscheidung über die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm erleichtert es allen Verfahrensbeteiligten, Anträge zu stellen und Erklärungen abzugeben, also Prozesshandlungen vorzunehmen. Die Ersparnis liegt rein örtlich in der Möglichkeit nach I, die Anträge und Erklärungen bei jedem Amtsgericht in Deutschland abzugeben. Keine Besserstellung ist dabei bzgl der Fristen zu erzielen (III 2). Terminologisch unterscheidet die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung findet statt, wenn der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt ist. (2) 1Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist unter Aufhebung des Schiedsspruchs abzulehnen, wenn einer der in § 1059 Abs. 2 bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt. 2Aufhebungsgründe sind nicht zu berücksichtigen, soweit im Zeitpunkt der Zustellung des Antrags auf Vollstreckbarer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Parteivereinbarung (Abs 1).

Rn 2 Wie alle Vereinbarungen der Parteien über das Verfahren bedarf auch eine Vereinbarung über das Ablehnungsverfahren nach Abs 1 keiner besonderen Form. Insb gilt nicht § 1031. Im Einzelnen können die Parteien freilich für das Verfahren selbst bestimmte Formen und va Fristen und Präklusionsmöglichkeiten festlegen. Weiterhin kann von den Parteien vereinbart werden, wer über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beauftragter oder ersuchter Richter.

Rn 3 Dem verordneten Richter werden eigene Befugnisse für die Verfügungen bei Nichterscheinen eines Zeugen oder SV eingeräumt, §§ 400, 402. Er kann auch vorläufig über die Zulässigkeit einer Frage entscheiden oder die nochmalige Vernehmung eines Zeugen durchführen, § 400. Wurde er zur Benennung des SV ermächtigt (§ 405), ist er auch für die Entscheidung über dessen Ablehnung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verspätung und Zurückweisung.

Rn 5 Das Schiedsgericht kann Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Abs 2 wegen Verspätung zurückweisen. Ebenso wie bei § 296 vor dem staatlichen Gericht setzt dies allerdings voraus, dass das Gericht zwingende Verfahrensregeln eingehalten hat (§ 1042 I) und ausreichende Fristen gesetzt hat. Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach Fristablauf vorgebracht, so kann die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gleichbehandlung.

Rn 5 Abs 1 S 1 enthält den auch verfassungsrechtlich zwingenden Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien. Damit ist auch im schiedsgerichtlichen Verfahren der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der Waffengleichheit und der prozessualen Chancengleichheit der Parteien zwingend zu beachten (BGH MDR 20, 1396 [BGH 23.07.2020 - I ZB 88/19]). Im Einzelnen müssen deshalb ...mehr

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Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.6 Beschäftigungsverbot in den ersten 8 Wochen nach der Geburt

Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, bis zum Ablauf von 12 Woc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subsidiarität.

Rn 6 Nur ganz besondere Umstände rechtfertigen eine Maßnahme gem § 765a I 1. § 765a erweist sich damit als subsidiär; die Gewährung von Vollstreckungsschutz kommt nach § 765a dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner die Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach anderen Vorschriften erlangen kann (BGH NJW 07, 2703, 2704 [BGH 04.07.2007 - VII ZB 15/07]). Kann der Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungsfrist.

Rn 11 Ein weiterer bedeutender Unterschied besteht darin, dass – anders als bei Revision und Nichtzulassungsbeschwerde – die Fristen nicht gestaffelt sind. Das bedeutet, dass mit dem Antrag auf Zulassung (der Zulassungsschrift) die Voraussetzungen für die Zulassung der Sprungrevision dargelegt werden müssen (§ 566 II 3 iVm § 566 IV) und damit, dass auch für die Begründung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kenntnis.

Rn 7 Der Partei ist auch die Kenntnis ihres Bevollmächtigten zuzurechnen, § 166 BGB gilt sinngemäß (BGH NJW 69, 925 [BGH 24.10.1968 - II ZR 214/66]; WM 93, 972, 973 [BGH 30.03.1993 - X ZR 51/92]). Die Grundsätze über die Zurechnung des Verhaltens des Wissensvertreters treffen auf den Prozessbevollmächtigten uneingeschränkt zu, weshalb der Partei auch bei der Wahrung materiel...mehr