Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pflichten des Kreditinstituts, Abs 1.

Rn 5 § 850l I 1 begründet eine einmonatige Leistungssperre. Nach § 850l I 2 gilt S 1 und damit die Sperre auch für künftiges Guthaben. Ist das Kontoguthaben auf einem Gemeinschaftskonto gepfändet, darf das Kreditinstitut erst nach Ablauf eines Monats nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen (Lissner Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweispflicht des Schuldners, Abs 2 S 2.

Rn 9 Nach § 907 II 2 hat der Schuldner die Gläubiger auf eine wesentliche Veränderung seiner Vermögensverhältnisse unverzüglich hinzuweisen. Die Gläubiger sollen damit eine Abänderung der vollstreckungsgerichtlichen Entscheidung in den Fällen herbeiführen können, in denen die Voraussetzungen einer Festsetzung nach Abs 1 ganz oder teilweise entfallen sind. Damit soll die best...mehr

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§ 18 Anordnungen für die Er... / III. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 42 Eine in der Praxis häufig auftretende Konstellation ist die sog. überquotale Teilungsanordnung. Im Wege der überquotalen Teilungsanordnung weist der Erblasser einem der Miterben einen Nachlassgenstand zu, welcher den Wert des Erbteils nach seiner Erbquote übersteigt. Daneben soll jedoch gegenüber den Miterben ausdrücklich – im Zweifel durch Auslegung des Erblasserwill...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter), s.a. § 411 Rn 6. § 376 (Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit), soweit überhaupt praktische Bedeutung, s.a. § 408 I 1, teils § 408 II speziell, insb § 376 III. § 377 I, II (Ladung); zu Abs 3 s.u. Rn 3. § 378 (Aussageerleichternde Unterlagen), passt aber nur bedingt neben dem vorrangigen § 404a und § 411 III...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Außergewöhnliche Verzögerung.

Rn 14 Ob eine außergewöhnliche Verzögerung vorliegt, ist unter Berücksichtigung der üblichen Dauer eines Scheidungsverfahrens zu beurteilen; bei dieser generalisierenden Betrachtung ist nicht danach zu fragen, ob eine tatsächlich gegebene Verfahrensdauer auf das Verhalten der Ehegatten oder des Gerichts zurückzuführen ist (BGH FamRZ 86, 898; Ddorf FamRZ 85, 412). Der BGH sie...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Einzelunternehmen als Gegenstand eines Vermächtnisses

Rz. 82 Das Vermächtnis begründet gem. § 2174 BGB einen schuldrechtlichen Anspruch des Bedachten gegen den Beschwerten auf Erfüllung des Vermächtnisses. Da ein Einzelunternehmen kein Sondervermögen darstellt, richtet sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den mit dem Vermächtnis Beschwerten nicht auf Herausgabe des Unternehmens als solches, sondern auf Herausgabe der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 16 EuMVVO – Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl.

Gesetzestext (1) Der Antragsgegner kann beim Ursprungsgericht Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts F gemäß Anhang VI einlegen, das dem Antragsgegner zusammen mit dem Europäischen Zahlungsbefehl zugestellt wird. (2) Der Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Antragsgegner versandt w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gründe für die vorzeitige Löschung (Abs 3).

Rn 3 Bereits vor Ablauf der Frist des Abs 1 kann das Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners eine Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis gebieten. Die Löschung erfolgt auch im Fall des Abs 3 vAw. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung ist die Eintragung der Parteidisposition entzogen – es kann selbst bei Zustimmung des Gläubigers die Eintragung nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verzicht oder wenigstens schuldhaft rügelose Einlassung.

Rn 9 Die Heilung eines Verstoßes gg eine verzichtbare Verfahrensvorschrift setzt voraus, dass der Verstoß bei der Gerichtshandlung durch keine Partei oder bei Parteihandlungen nicht durch die andere Partei wenigstens konkludent gerügt wird. Dabei bestehen geringe Anforderungen an eine Rüge; effektiver Rechtsschutz bzw Verfahrensrechte dürfen nicht durch überzogene Rügeanford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 4 EuGFVO – Einleitung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Der Kläger leitet das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ein, indem er das in Anhang I dieser Verordnung vorgegebene Klageformblatt A ausgefüllt direkt beim zuständigen Gericht einreicht oder diesem auf dem Postweg übersendet oder durch die elektronischen Kommunikationsmittel nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zufallsfunde

Rz. 1022 [Autor/Stand] Im Strafverfahren können gelegentlich der Durchsuchung gefundene weitere CpD-Kontenbelege, die in keiner Beziehung zu der Untersuchung stehen, aber auf die Verübung einer anderen Straftat hindeuten, einstweilen gem. § 108 StPO als sog. Zufallsfunde (s. Rz. 264, 1022, 1023) sichergestellt werden. Daraus muss sich aber ein strafprozessualer Anfangsverdac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 11 Zur Wahlanfechtung sind nach Abs 4 S 1 die nach Abs 1 S 1 aktiv wahlberechtigten Richter befugt. Überwiegend wird die Anfechtungsbefugnis auch den nach I 3 nicht wahlberechtigten Richtern zugesprochen (MüKoZPO/Pabst § 21b GVG Rz 23). Rn 12 Als Gesetzesverletzung für eine Wahlanfechtung genügt ein objektiver Verstoß gg eine das Wahlverfahren betreffende Rechtsnorm einsch...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / 2. Nutzung der Steuerbefreiung des Familienheims

Rz. 38 Bereits in Rdn 17 wurde darauf hingewiesen, dass das sog. Familienheim, also die selbst genutzte Immobilie, vom überlebenden Ehegatten steuerfrei gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG geerbt werden kann. Ein Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass der überlebende Ehegatte noch zehn Jahre nach dem Tod des Erstversterbenden im Familienheim wohnen bleiben muss, damit die zunäc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Rechtsmittel.

Rn 46 Gg die Entscheidung des Rechtspflegers findet gem § 11 I RPflG die Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff statt. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss gem § 61 I 600 EUR übersteigen oder aber gem § 61 II die Beschwerde unter den in § 61 III 1 Nr 1 genannten Voraussetzungen zugelassen worden sein. Die Beschwerdeberechtigung richtet sich nach § 59 I und setzt eine Beein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschwerdebegründung.

Rn 3 Gem I 1 ist in Ehe- u Familienstreitsachen, zu denen auch Beschwerden nach § 256 zählen (BGH FamRZ 23, 212; s Rn 1), zur Begründung der Beschwerde ein bestimmter Sachantrag zu stellen u dieser ist zu begründen. Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, in welchem Umfang er die erstinstanzliche Entscheidung angreifen will u wie er den Angriff begrün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Formelle Anforderungen an der Vereinbarung von Zeithonoraren

Rz. 202 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Erklärungspflicht verlangt eine Forderungspfändung durch einen wirksamen, dh insb zugestellten Pfändungsbeschluss (Keller/Steder HdB ZVR, Kap 3 Rz 444). Ein vorläufiges Zahlungsverbot genügt nicht (AG Calw DGVZ 21, 67; AG Heilbronn DGVZ 21, 146; AG Bonn BeckRS 21, 24284). Auf eine Überweisung der gepfändeten Geldforderung kommt es nicht an (BGHZ 68, 289, 291). Für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einvernehmen der Beteiligten.

Rn 32 Nach dem Wortlaut des § 156 II 1 müssen alle Verfahrensbeteiligten iSv § 7 Einvernehmen erzielen. Das bedeutet, dass nicht nur die Eltern, sondern auch das Jugendamt im Falle seiner Beteiligung nach § 162 II und der Verfahrensbeistand (§ 158 III 2; vgl Brandbg FuR 17, 397) dem Vergleich zustimmen müssen (Musielak/Borth/Borth/Grandel § 156 Rz 9; Prütting/Helms/Hammer § ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 2.1 Überleitungsregelungen zur Fortführung und Übertragung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeiten

In der Übergangsphase auf die Regelungen des TVöD sind die Überleitungstarifverträge zu beachten. In der Praxis dürfte der Anwendungsbereich dieser Regelungen auf wenige Einzelfälle beschränkt sein, da nun ein erheblicher Zeitraum seit der Einführung des TVöD vergangen ist. Hierbei sind verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden: § 10 TVÜ-VKA und § 10 TVÜ-Bund enthalten spezie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Inhalt.

Rn 5 Der Fristbeginn setzt die Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils voraus. Selbstverständlich wird nicht die bei den Akten verbleibende Urschrift, sondern eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt (BGH MDR 11, 65 [BGH 28.10.2010 - VII ZB 40/10]). Auch die Zustellung einer beglaubigten Urteilsabschrift setzt den Lauf der Berufungsfrist in Gang (BGH MD...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ablauf des Zwischenverfahrens

Rz. 619 [Autor/Stand] Das Zwischenverfahren wird eingeleitet, indem die StA die öffentliche Klage durch Einreichung der Anklageschrift unter Vorlage der Akten (vgl. zu deren Inhalt § 200 StPO) bei dem zuständigen Gericht erhebt (§ 170 Abs. 1, § 199 Abs. 2 StPO). Rz. 620 [Autor/Stand] Das Gericht muss selbst seine Zuständigkeit überprüfen. Das kann zu einer Eröffnung des Haupt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bedeutung des Verfahrens im Vorprozess für das Wiederaufnahmeverfahren und die Neuverhandlung.

Rn 10 Die Prozessart/besondere Verfahrensart des Vorprozesses gilt jedenfalls bei der Neuverhandlung der Hauptsache im dritten Abschnitt. Für die ersten beiden Abschnitte des Wiederaufnahmeverfahrens ist zu differenzieren: War der Vorprozess eine Familiensache, gelten die Besonderheiten dieses Verfahrens für alle drei Verfahrensabschnitte (BGH NJW 82, 2449 [BGH 05.05.1982 - ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

Rn 3 Das Beweisthema (Nr 1) betrifft die zu beweisenden Tatsachen. Sie sind möglichst konkret zu bezeichnen. Eine allgemeine Umschreibung, zB ›Hergang des Verkehrsunfalls am …‹ genügt nicht, da sie die im Einzelnen zu beweisenden Tatsachen nicht erkennen lässt. Ebenso wenig genügen Rechtsbegriffe, deren tatsächliche Voraussetzungen nicht selbstverständlich sind, oder rechtli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag auf Aussetzung.

Rn 6 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 Hs 2 der ProzBev und in den Fällen des Todes der Partei sowie der Nacherbfolge (§§ 239, 242) auch der Gegner. Nicht antragsberechtigt ist hingegen die von dem ProzBev vertretene Partei (BAG NZA 21, 375 Rz 9 = NJW 21, 874 [VGH Bayern 26.01.2021 - 20 NE 21.162]). Auf den Meinungsstreit, ob der ProzBev ein eigenes Antragsrecht hat (so: MüK...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfrist auf Antrag d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Nachholung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 6 Die Ablehnung der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit bedarf keiner expliziten Aufnahme in den Beschl(-tenor). Wurde eine solche Anordnung hingegen versäumt, hat der Gläubiger gem § 120 I in entsprechender Anwendung v §§ 716, 321 ZPO binnen zwei Wochen die Möglichkeit, eine Ergänzung des Titels zu beantragen (Schlesw FamRZ 22, 1387; Brandbg FamRZ 16, 161). Nach Ablauf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 40 Die Wahrung der Frist einer Klage auf Feststellung von Mängeln bei der Fassung eines Gesellschafterbeschlusses ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit, die vom Kl darzutun und in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen ist (BGH NJW 98, 3344 [BGH 15.06.1998 - II ZR 40/97]). Hält Berufungsgericht eine Feststellungsklage entgegen Erstgericht für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 58 Das Nachvermächtnis ist ausdrücklich in § 2191 BGB geregelt und auf dieses finden gem. § 2191 Abs. 2 mit den §§ 2102, 2106 Abs. 1, 2107 und 2110 Abs. 1 BGB einzelne Regelungen der Vor- und Nacherbschaft entsprechende Anwendung, was allein schon die große Sachnähe zeigt. Allerdings handelt es sich bei den in Bezug genommenen Regelungen ausschließlich um Auslegungsregel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sonstiges Grundvermögen.

Rn 42 Wird ein Grundstück nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so ist es grds als einzusetzendes Vermögen zu betrachten. Es handelt sich hierbei nicht um Schonvermögen. Dies gilt insb grds bei vermietetem Wohneigentum (Saarbr Beschl v 29.11.11 – 9 WF 100/11 –) und solchem im Ausland (Saarbr Beschl v 21.3.12 – 6 WF 23/12 –). Soweit die Verwertung von Grundbesitz verlangt wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 750 formuliert mit der namentlichen Bezeichnung der Parteien im Titel, der Zustellung des Schuldtitels und bestimmter Urkunden sowie der Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Vollstreckungsvoraussetzungen. Die Vorschrift sichert nicht nur die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Geschlossene individualisierte Darstellung.

Rn 5 In allen Punkten sind konkrete, individualisierte (fallbezogene) – mithin einer Beweisaufnahme zugängliche – Angaben erforderlich (BGH MDR 22, 1363 Rz 14). Pauschale (allgemeine) Angaben wie ›Krankheit‹ genügen nicht, denn nicht jede Krankheit ist ein der Fristeinhaltung entgegenstehendes Hindernis; es muss also Art und Dauer der Erkrankung mitgeteilt werden (BVerfG NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das weitere Vorgehen bei einer Anordnung nach S 3 oder 4.

Rn 19 Das Gesetz enthält keine Vorgaben zum Inhalt einer Anordnung, insb nach S 4. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt festlegen, bei welcher Beratungsstelle und binnen welcher Frist die Eltern sich beraten lassen sollen (BTDrs 16/6308, 237). Damit die Maßnahme zielgerichtet greifen kann, sollte im Termin gemeinsam mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt der Begründung.

Rn 5 Im Unterschied zur sofortigen Beschwerde (§ 571 I enthält nur eine Sollvorschrift) muss die Rechtsbeschwerde zwingend begründet werden. Geschieht das nicht in der vorgeschriebenen Frist und Form, wird sie als unzulässig verworfen (§ 577 I). Die gesetzlichen Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde sind in Abs 3 geregelt. Zwingend erforderlich ist wie bei der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Berufung.

Rn 19 Wird eine Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und später zurückgenommen, dann sind die Kosten eines Anwalts, den der Berufungsgegner bereits bestellt hat, grds erstattungsfähig. Wird der Zurückweisungsantrag allerdings gestellt, bevor der Berufungsführer seine Berufung begründet hat, ist grds nur eine ermäßigte 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr 3200, 3201 Nr 1 VV RVG ers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und der Abgabe der Vermögensauskunft.

Rn 3 Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung müssen vorliegen und Vollstreckungshindernisse dürfen nicht bestehen (vgl § 802c Rn 4). Eine Verhaftung ist also wegen § 89 InsO nicht möglich, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde; der verhaftete Insolvenzschuldner ist aus der Haft zu entlassen (Uhlenbruck/Mock...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zahlungsverbot.

Rn 90 Dem Drittschuldner ist nach § 829 I 1 verboten, an den Schuldner zu leisten (Arrestatorium). Zahlt der Drittschuldner dennoch an den Schuldner, ist grds die Leistung ggü dem Gläubiger unwirksam, §§ 135, 136 BGB. Der Drittschuldner trägt das Risiko, den richtigen Empfänger zu bestimmen. Bei einer unwirksamen Zahlung an den Schuldner muss der Pfändungsgläubiger so gestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Besonderheiten bei Versäumnis- und Anerkenntnisurteil.

Rn 39 Wird die Abänderungsklage gg ein Versäumnisurteil gg den Bekl gerichtet, so stellt sich die Frage ob hierbei auf die seinerzeit tatsächlich vorliegenden Verhältnisse (so Hamm FamRZ 90, 772, 773; Oldbg FamRZ 90, 188) oder nach allg Grundsätzen auf den schlüssigen Klägervortrag und damit auf die fingierten Verhältnisse abzustellen ist (so die bislang hM Hamm FamRZ 91, 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik.

Rn 4 Die §§ 850 ff bilden das Fundament der sozialen Pfändungsvorschriften für das Erwerbseinkommen. Geldforderungen gg den ArbG oder den Dienstherrn unterliegen den Pfändungsbeschränkungen der §§ 850–850i. Für wiederkehrende Arbeitseinkünfte gilt der kraft Gesetzes vom Drittschuldner zu beachtende Pfändungsschutz nach der Tabelle. Für andere Zahlung ist zu differenzieren. E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtsmittel.

Rn 24 Die Rechtsmittel der Streitgenossen, die sich jeweils auf den eigenen Prozess beschränken, sind grds einer getrennten Bewertung zu unterziehen. Rechtsmittelfristen werden entspr dem jeweiligen Zustellungszeitpunkt ggü den einzelnen Streitgenossen individuell in Lauf gesetzt. Darum besteht die Möglichkeit, dass ein Streitgenosse die Rechtsmittelfrist versäumt, ein zweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 28 Besteht der begründete Verdacht, dass die Vermögensauskunft unvollständig ist, kann ein Termin zu ihrer Vervollständigung beantragt und anberaumt werden (Schilken Rpfleger 06, 629, 633; § 802d steht dem nicht entgegen, BTDrs 16/10069, 26). Diese Verpflichtung zur Nachbesserung besteht, wenn ›ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung statt Verkündung (Abs 3).

Rn 7 Statt zu verkünden sind die ohne mündliche Verhandlung ergehenden AU (§ 307 S 2) zuzustellen – das ist seit dem ZPO-ReformG nicht mehr auf das Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren beschränkt (§ 307 II aF), sodass auch im schriftlichen Verfahren des § 128 II Zustellung statt Verkündung in Betracht kommt. Außerdem gilt Abs 3 für ein VU iSd § 331 III bei nicht rechtz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ablehnende Entscheidung.

Rn 6 Wird PKH abgelehnt, bleibt der Partei nach der Bekanntgabe der Entscheidung (dies gilt auch, wenn die Partei Gegenvorstellung einlegt, vgl BGH VersR 80, 86) eine Zeit von 3 bis 4 Tagen für die Überlegung, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH MDR 20, 1269 Rz 6; MDR 17, 482 [BGH 22.09.2016 - IX ZB 84/15]; 08, 99 [BGH 19.07.2007 - IX ZB 86/07]; N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Mit der Verweisung geht der Rechtsstreit in dem Stadium auf die andere Kammer über, in dem er sich beim abgebenden Spruchkörper befunden hat. Vor der Verweisung gesetzte Fristen bleiben in Kraft (Frankf NJW-RR 93, 1084).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Form.

Rn 5 Die Vfg muss die volle Richterunterschrift (nicht nur ein Handzeichen) tragen, was sich aus der Ausfertigung ergeben muss (BGHZ 76, 236). Fristen müssen eindeutig bestimmt sein, bei Präklusionsfristen (§ 296) ist Zustellung erforderlich (§ 329 II 2). Die andere Partei ist formlos zu unterrichten.mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 7. Klage gegen den Rechtsschutzversicherer

Rz. 106 Versagt die Versicherung zunächst die Kostenübernahme, kann im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten angeordnet werden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen nunmehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die früher geltende sechsmonatige Ausschlussfrist, sowie die Reduzierung der Verjährungsfrist auf 2 J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die in diesem Titel dem Gericht und dem Vorsitzenden beigelegten Befugnisse stehen dem beauftragten oder ersuchten Richter in Bezug auf die von diesen zu bestimmenden Termine und Fristen zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Ablauf der zweiwöchigen Fristen wird von dem Gericht ein Teilungsplan angefertigt. (2) Der Betrag der Kosten des Verfahrens ist von dem Bestand der Masse vorweg in Abzug zu bringen. (3) 1Die Forderung eines Gläubigers, der bis zur Anfertigung des Teilungsplanes der an ihn gerichteten Aufforderung nicht nachgekommen ist, wird nach der Anzeige und deren Unterlagen bere...mehr