Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1427 BGB – Rechtsfolgen fehlender Einwilligung.

Gesetzestext (1) Nimmt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ein Rechtsgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten vor, so gelten die Vorschriften des § 1366 Abs. 1, 3, 4 und des § 1367 entsprechend. (2) 1Einen Vertrag kann der Dritte bis zur Genehmigung widerrufen. 2Hat er gewusst, dass der Ehegatte in Gütergemeinschaft lebt, so kann er nur wider...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 2Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. 3Das Gericht kann i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, Sicherheit zu leisten hat, soweitmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Der Schuldner muss gleichzeitig mit der Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung für den Fall des Unterbleibens binnen einer bestimmten Frist durch das AG zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden sein, § 510b. Ebenso wenig wie diese Vorschrift gilt auch § 888a nicht für Duldungs- oder Herausgabeansprüche. Rn 4 Über den Wortlaut h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Norm bestimmt in Abs 1, dass ad hoc dem Präsidenten bzw Aufsicht führenden Richter entsprechend § 21i II die Notzuständigkeit zur Geschäftsverteilung kraft Gesetzes zugewiesen ist. Ferner ist in Abs 2 angeordnet, dass das unabhängige Präsidium nach § 21a II Nr 1–4 binnen drei Monaten nach Errichtung des Gerichts zu wählen ist, also im Laufe des Geschäftsjahrs fristg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1226 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche.

Gesetzestext 1Die Ersatzansprüche des Verpfänders wegen Veränderungen oder Verschlechterungen des Pfandes sowie die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. 2Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift erfasst die Ansprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fristberechnung.

Rn 20 Die Ausschlussfrist wird vom Ende der versäumten Frist an berechnet. Bsp: Ende der Berufungsfrist 22.3.; Beginn der Ausschlussfrist für einen Wiedereinsetzungsantrag am 23.3. (§§ 187 II, 188 BGB), Ende der Ausschlussfrist am 22.3. des Folgejahres (§ 187 II Hs 2 BGB). Hervorzuheben ist, dass nur der Antrag auf Wiedereinsetzung innerhalb der Jahresfrist gestellt werden m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigung – § 650f V S 1, 2.

Rn 21 V 1 räumt dem Unternehmer nach ergebnislosem Ablauf der Frist zur Beibringung der Sicherheit ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Rechtsfolgen der Kündigung für seinen Vergütungsanspruch decken sich mit denen der freien Kündigung des Bestellers, wie sich aus den mit § 648 inhaltsgleichen Regelungen in V 2, 3 ergibt. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 64...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höchstfristen (II–IV).

Rn 19 Aus Gründen der Rechtssicherheit sehen II–IV als Ergänzung (nur) zur Regelverjährung (BGH NJW 22, 3419 Rz 33) Höchstfristen vor, nach deren Ablauf Ansprüche gleichgültig, wann sie entstanden sind bzw wann der Gläubiger Kenntnis von ihnen erlangte, also unabhängig von der Frist des I, nicht mehr durchsetzbar sind (§ 194 Rn 1). Die Höchstfrist kann sich erheblich verläng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Neuerstellung.

Rn 6 Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel gem § 558d II 3 nach Maßgabe von Rn 4a, 4b neu zu erstellen. Ein Vorhaben, diese Frist zu verlängern (BTDrs 19/26918, 23), hat sich nicht durchgesetzt (BTDrs 19/31106, 6). Maßgeblich ist nach § 558d II 4 der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Antrag zulässig und werden keine oder keine nach § 252 Absatz 2 bis 4 zulässigen Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 bezeichneten Frist durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung durch Beschluss erfolgt auch, soweit sich der Antragsgegner nach § 252 Absatz 2 zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet hat. In dem Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. 2Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. 3Der maß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachrichtigungspflicht.

Rn 4 Die Pflicht zur Benachrichtigung ergibt sich für den Käufer aus dem Gesetz. Die gleiche Pflicht trifft den weiterveräußernden Verkäufer. Er hat den Miterben nicht nur den Inhalt des Kaufvertrages, sondern auch die Übertragung unverzüglich anzuzeigen (Grüneberg/Weidlich § 2035 Rz 2). Die Miterben können bis zur Übertragungsanzeige das Vorkaufsrecht dem Verkäufer ggü gem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, WEG § 41 WEG – Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte.

Gesetzestext (1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeräumt sind, gelten die besonderen Vorschriften der Absätze 2 und 3. (2) Der Eigentümer ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, dem Dauerwohnberechtigten gegenüber verpflichtet, eine dem Dauerwohnrecht im Range vorgehende oder gleichstehende Hypothek lös...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 21 Im Geltungsbereich des KSchG gilt die Drei-Wochenfrist (§§ 4, 13 I, 23 I KSchG), außerhalb des KSchG Verwirkung (uU schon nach 10 Wochen, LAG Meckl-Vorp v 7.6.05, 3 Sa 17/05; vgl auch LAG Hamm EEK 3160). Rn 22 Beweislastverteilung: Der Kündigende muss alle Voraussetzungen des § 626 darlegen und beweisen (BGH NJW-RR 07, 690 [BGH 12.02.2007 - II ZR 308/05]), namentlich da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 33 EuZVO – Mitteilung, Veröffentlichung und Handbuch.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Angaben nach den Artikeln 3, 7, 12, 14, 17, 19, 20 und 22 mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, ob ihr nationales Recht die Zustellung eines Schriftstücks nach Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 13 Absatz 2 innerhalb einer bestimmten Frist erfordert. (2) Sind Mitgliedstaaten in der Lage, den Betrieb des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen des Fristablaufs.

Rn 8 Ist die Frist verstrichen, ist der Beweis nicht mehr zu erheben, ohne dass das Gericht dies androhen müsste, §§ 230, 231. Dies gilt auch dann, wenn die Partei kein Verschulden trifft (hM, BGH NJW 89, 227, 228; aA Sass MDR 1985, 96, 99). Unter den Voraussetzungen des § 531 II ist aber eine Nachholung in der Berufung möglich (Bremen ZEV 10, 480, 481 [OLG Bremen 10.12.2009...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kein Versäumnisverfahren.

Rn 15 In den Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach §§ 1060, 1061 gibt es kein Versäumnisverfahren nach §§ 330 ff (BGHZ 159, 207, 209 f; 166, 278, 281 Rz 13). Das gilt auch für das Aufhebungsverfahren nach § 1059. Obgleich das Gericht in diesen Fällen eine mündliche Verhandlung gem § 1063 II anzuordnen hat, entscheidet es immer durch Beschl nach § 106...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mieter.

Rn 5 Die Modernisierungsmaßnahme muss dem ›Mieter‹ (dazu § 535 Rn 90 ff) mitgeteilt werden. Wechselt der Mieter vor dem Beginn (Rn 7) bedarf es vorbehaltlich einer Abrede nach § 555f grds einer neuen Ankündigung, da in der Person des neuen Mieters andere Härtegründe gegeben sein können. Alternativ ist es möglich, die Mietsache sogleich nach ihrer neuen, künftigen Sollbeschaf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Ein Verstoß gegen die fristgerechte Einreichung von Schriftsätzen hat dieselben Folgen wie ein solcher gegen § 129. Insbesondere können Angriffs- und Verteidigungsmittel gem §§ 282 II, 296 II zurückgewiesen werden (BGH NJW 82, 1533 [BGH 16.12.1981 - IVa ZR 282/80]). Allein wegen des verspäteten Vorbringens darf der Gegner eine Einlassung nicht verweigern (§ 138 II; BVer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Skonto.

Rn 34 Der so bezeichnete Preisnachlass unter der Voraussetzung der Zahlung innerhalb bestimmter Frist bedarf der Vereinbarung; ein Handelsbrauch scheidet idR aus (BRHP/Faust Rz 57; weiter Staud/Beckmann Rz 170). Rechtstechnisch liegt ein aufschiebend bedingter Teilnachlass vor (so BGH NJW 98, 1302; aA BGH NJW 83, 2944), für dessen Eintritt der Käufer beweispflichtig ist (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung von Zwangsmitteln (Abs 2).

Rn 2 Die gerichtliche Anordnung muss einen vollstreckbaren Inhalt haben (auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung). Die Form der Anordnung ist ohne Bedeutung (Beschluss, Verfügung). Die Anordnung bedarf einer angemessenen Frist zu ihrer Umsetzung und sie muss inhaltlich bestimmt sein. Die Anordnung bedarf einer speziellen Rechtsgrundlage. Die Anwendung von Zwangsmitteln ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bestellungszeit.

Rn 25 Die Bestellungszeit ist durch Beschl zu bestimmen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verw seine Tätigkeit aufnehmen soll. Die Bestellungszeit ist nach § 26 II 1 auf 5, im Falle des Erstverw auf 3 Jahre begrenzt. Ein gegen die gesetzlich erlaubte Bestellungszeit verstoßender Beschl ist teilnichtig (München NZM 07, 647; KG ZMR 87, 277; BRDrs 168/20, 82). Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidungsmöglichkeiten.

Rn 3 Vgl § 2353 Rn 23 ff. Das Gericht, erachtet die erforderlichen Tatsachen für festgestellt (§ 2359), stellt dieses per Feststellungsbeschl fest und ordnet (ohne Ermessensspielraum; Frankf 17.5.22 – 21 W 39/22 Rz 68) mangels Widerspruchs (§ 352 I FamFG) die Zeugniserteilung an; ein Entlassungsantrag schadet nicht (München FamRZ 10, 1698). Andernfalls weist es mit Begründun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtbarkeit.

Rn 10 Die Fristbestimmung oder Ablehnung ist nicht anfechtbar, allenfalls mit dem Rechtsmittel gegen das Endurteil (Naumbg 18.4.11 – 2 W 19/11 juris). Das Gericht begeht eine Gehörsverletzung, wenn es über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggeht ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist iSd § 283 rechtfertigen (BVerfG NJW 15, 1166 [BVerfG 10.12.2014 - 2 BvR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 5 Es gelten die normalen Wirkungen eines Kfb. Der intendierte Beschleunigungseffekt setzt sich iRd Vollstreckung fort. Es bedarf keiner besonderen Vollstreckungsklausel, § 795a, und es ist keine Wartefrist zu beachten, § 798. Mit der förmlichen Zustellung der vollstreckbaren Titelausfertigung samt Kfb, nicht schon mit der formlosen Mitteilung, beginnt die Frist zur Einleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bekanntmachung der Klage (Abs 1 u 2).

Rn 2 Die Bekanntmachung erfolgt spätestens 14 Tage nach Klageerhebung, dh nach Zustellung der den Anforderungen des § 606 II entsprechenden Klageschrift an den Beklagten. Sind die Voraussetzungen des § 606 II gegeben, so gibt es weder für die Zustellung noch für die Bekanntmachung ein Ermessen des Gerichts. Rn 3 Eine vorherige Anhörung des Beklagten ist wegen der kurzen Frist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Veräußerung von Anteilen an KapGes (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 10 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer KapGes kann nach § 6b Abs 10 EStG idF UntStFG vom 20.12.2001 bis zum Höchstbetrag von 500 000 EUR auf Anteile an einer anderen KapGes übertragen werden. Zudem ist die die Übertragung des Gewinns auf die AK/HK von Gebäuden und von beweglichen WG insoweit möglich, als der Gewinn nicht nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 5 Der qualifizierte Mietspiegel ist nach § 558d II 1 im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen (s.a. §§ 23, 23 MsV). Maßgeblich ist nach § 558d II 4 der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Ein Vorhaben, die Frist zu verlängern (BTDrs 19/26918, 23), hat sich nicht durchgesetzt (BTDrs 19/31106, 5).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründungszwang nach Zulassung der Revision.

Rn 6 Wird die Revision auf eine Nichtzulassungsbeschwerde vom Revisionsgericht zugelassen (§ 544 VIII), beginnt die Frist zur Revisionsbegründung mit der Zustellung der Zulassungsentscheidung (§ 551 II 3 iVm § 544 VIII 3). Auch dann, wenn sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bereits durch eine hohe Begründungsdichte auszeichnet und in ihr bereits die für den Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch oder wenn der Kostenpunkt bei der Endentscheidung ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag das Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen. (2) Die nachträgliche Entscheidung muss binnen einer zweiwöchig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 138 regelt den Inhalt des Sachvortrags, während § 282 den Zeitpunkt bestimmt, bis wann ohne prozessuale Nachteile noch vorgetragen werden kann. In Ergänzung zur Konzentrations- und Beschleunigungspflicht des Gerichts (§§ 272, 273) verpflichtet diese Vorschrift die Parteien zur zügigen und konzentrierten Prozessführung. Andererseits ist das verfassungsmäßige Verbot ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1103 ZPO – Säumnis.

Gesetzestext 1Äußert sich eine Partei binnen der für sie geltenden Frist nicht oder erscheint sie nicht zur mündlichen Verhandlung, kann das Gericht eine Entscheidung nach Lage der Akten erlassen. 2 § 251a ist nicht anzuwenden. Rn 1 Die Vorschrift entspricht Art 7 III EuGFVO. Entgegen dem Wortlaut (›kann‹) muss das Gericht nach Aktenlage entscheiden, weil die EuGFVO im Gegens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 622 räumt dem ArbN eine Frist ein, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden, und gibt dem ArbG Planungssicherheit. § 622 gilt (1.) für alle Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch für arbeitnehmerähnliche Personen (§ 621 Rn 1), (2.) für Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit und befristete, bei denen die ordentliche Kündigung im Vertrag vorbehalten wurde (§ 620 Rn 32, § 15 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Verweisung.

Rn 4 Umgekehrt führt die Geltendmachung des Sekundäranspruches nicht zu einer Unzuständigkeit des AG und einer Verweisungsmöglichkeit gem § 506, selbst wenn der Sekundäranspruch entweder gemeinsam mit dem Primäranspruch oder auch allein den Zuständigkeitsstreitwert des AG übersteigt (Musielak/Voit/Wittschier Rz 3). Der Zuständigkeitsstreitwert bestimmt sich nämlich alleine n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Keine Hemmung durch Möglichkeit der Ausschlagung (Abs II).

Rn 2 Die Hemmung der Verjährung ( § 209 ) richtet sich nach §§ 203 ff. Weder die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs noch die des Ergänzungsanspruchs nach § 2329 wird gehemmt, weil sie erst nach Ausschlagung der Erbschaft (§ 2306 I) oder eines Vermächtnisses (§ 2307) geltend gemacht werden können. Die Frist beginnt nach den allgemeinen Voraussetzungen (§ 2317 Rn 11 ff), unabh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Andere Rechtsbehelfe.

Rn 51 Der Gläubiger kann aber nach Ablauf der dem Schuldner gesetzten Frist (vgl Rn 15 ff) auch zunächst von einem Rücktritt absehen und auf seinem Leistungsanspruch bestehen; hierin liegt kein Verzicht auf das Rücktrittsrecht (Rn 49 und MüKo/Ernst Rz 291). Neben den Leistungsanspruch treten dann Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und Begleitschäden sowie auf Verzugszinsen. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Hat der Streitmittler nach der Verfahrensordnung den Parteien einen Vorschlag zur Beilegung der Streitigkeit (Schlichtungsvorschlag) zu unterbreiten, so beruht dieser auf der sich aus dem Streitbeilegungsverfahren ergebenden Sachlage. Der Schlichtungsvorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet sein und soll insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zwischenverfügung/Aussetzung.

Rn 23 Enthält der Antrag behebbare Mängel, ist analog § 18 I 1 GBO der Erlass einer Zwischenverfügung geboten (BayObLG FamRZ 90, 101; 01, 35; NJW-RR 03, 297; KG DNotZ 55, 408, 411; MüKo/Grziwotz Rz 61, 73, 108; Staud/Herzog Rz 331). Denn das Nachlassgericht hat dem Antragsteller nach § 28 I–III FamFG und in Umsetzung des Amtsermittlungsgrundsatzes Gelegenheit zu geben, inner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. 2Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. 3Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 573d I ist neu, § 573d II präzisiert § 565 V aF. Die nicht zum Nachteil des Mieters abdingbare Bestimmung gilt nur für Wohnraummietverhältnisse auf unbestimmte Zeit, nicht aber für Zeitmietverträge (§ 575). Dort gilt § 575a. In den §§ 540 I 2, 544 1, 563 IV, 563a II, 564, 580 sowie § 57a ZVG (BGH ZMR 21, 964; Horst NZM 22, 233) sind solche außerordentlichen Kündigunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nr 2.

Rn 8 Macht der Nachlassgläubiger seine Forderung erst 5 Jahre nach dem Tod des Erblassers geltend, wird seine Forderung zur Teilschuld, wobei die Frist mit der Feststellung des Todeszeitpunkts, ggf mit Rechtskraft des Beschlusses über die Todeserklärung, beginnt. Vor Ablauf der Fünfjahresfrist gibt es grds keine Verwirkung der Ansprüche eines Nachlassgläubigers nach § 242 (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlungen bewirken, Leistungen entgegennehmen.

Rn 20 Der Verw muss sämtliche bestehenden Geldverpflichtungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemE zusammenhängen, erfüllen (BTDrs 19/22634, 47). Bei den Verpflichtungen handelt sich um vertragliche, aber auch öffentlich-rechtliche Ansprüche oder Abgaben. Gemeint sind ferner Verbindlichkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen oder Aufopferungsansprüche. Rn 21 Vor ein...mehr