Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Auslandszustellung (Abs. 2).

Rn 7a Wenn das Versäumnisurteil im Ausland zuzustellen ist (§§ 183, 1067, 1069, 1070, 1071), beträgt die Einspruchsfrist mind einen Monat. Durch eine im Ermessen des Gerichts stehende Bestimmung kann die Frist auch verlängert werden. Anders als nach Abs 3 und dem früheren Recht (§ 339 Abs 2 aF) scheidet jedoch eine nachträgliche Fristbestimmung durch Beschluss aus; sie kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 942 BGB – Wirkung der Unterbrechung.

Gesetzestext Wird die Ersitzung unterbrochen, so kommt die bis zur Unterbrechung verstrichene Zeit nicht in Betracht; eine neue Ersitzung kann erst nach der Beendigung der Unterbrechung beginnen. Rn 1 Wie früher im Falle der Unterbrechung der Verjährung hat die Unterbrechung der Ersitzung zur Folge, dass die Frist nach Beendigung der Unterbrechung neu zu laufen beginnt. Es m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Norm gilt sowohl für die Nichtigkeitsklage als auch für die Restitutionsklage. Es handelt sich nach Abs 1 um eine Notfrist iSd § 224, die nicht durch den Richter verlängert werden kann und nicht durch Parteivereinbarung abgekürzt werden kann. Wiedereinsetzung bei schuldhafter Fristversäumung ist iRv § 233 möglich (Zö/Greger § 586 Rz 1). Die Einhaltung der Frist ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zulässigkeit (Abs 3).

Rn 22 Die Musterfeststellungsklage ist gem § 119 III GVG beim OLG zu erheben. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 32c (inländischer allgemeiner Gerichtsstand des Beklagten). Hat der Beklagte seinen Sitz im Ausland, so gelten die allgemeinen Regeln zur internationalen Zuständigkeit (s.o. Vorb vor §§ 606 f Rn 8). Rn 23 In Abs 3 sind besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beendigung des Verfahrens durch gerichtliche Entscheidung, Rechtsmittel.

Rn 40 Die Entscheidung erfolgt durch einen zu begründenden Beschluss (§ 38), der gem § 39 eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten muss. Gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist gem §§ 58 ff die Beschwerde zum OLG eröffnet. Die Einlegung der Beschwerde hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der angefochtenen Entscheidung, die grds mit Bekanntgabe der Entscheidung an die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 17 EuMVVO – Wirkungen der Einlegung eines Einspruchs.

Gesetzestext (1) Wird innerhalb der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist Einspruch eingelegt, so wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats weitergeführt, es sei denn, der Antragsteller hat ausdrücklich beantragt, das Verfahren in einem solchen Fall zu beenden. Das Verfahren wird weitergeführt gemäß den Regelnmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. S 2.

Rn 31 Das Gericht (nicht der Vorsitzende, BGH NJW-RR 01, 1431 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) kann und soll idR nach S 2 eine angemessene (vgl o.) Frist setzen. Verstreicht diese, erfolgt Präklusion nach § 296 I, IV; zur str Frage, ob diese sich bei Gutachten des selbstständigen Beweisverfahrens auch auf den Hauptprozess erstreckt, s § 493 Rn 5. Dazu muss die Fristsetzung u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Versäumt es der Kläger, seine Klage nach § 1046 Abs. 1 einzureichen, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. (2) Versäumt es der Beklagte, die Klage nach § 1046 Abs. 1 zu beantworten, so setzt das Schiedsgericht das Verfahren fort, ohne die Säumnis als solche als Zugeständnis der Behauptungen des Klägers zu behandeln. (3) Versäumt es eine Partei, zu einer mündlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 8 Die Zulässigkeit beurteilt sich nach § 263, wenn der Kl seinen ursprünglichen Antrag ändert und zusätzlich einen neuen Anspruch in den Rechtsstreit einführt, wie der Wechsel vom Erfüllungsanspruch zum Schadensersatzanspruch (BGH NJW-RR 96, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]). Maßgeblich ist, dass der Kl ohne Änderung des Klagegrunds statt des ursprünglich geforderten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verhalten des Beklagten.

Rn 3 Nach allg Regeln wird das Schiedsgericht den Beklagten zu einer Klageerwiderung veranlassen. Nach Abs 1 S 1 kann durch Parteivereinbarung oder vom Schiedsgericht auch hierfür eine Frist gesetzt werden. Die Beifügung aller erheblichen Dokumente und die Bezeichnung der Beweismittel nach Abs 1 S 2 gelten auch für die Klageerwiderung. Zwischen der Terminologie des § 1046 (K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Verwertungsreife.

Rn 72 Verwertungsreife tritt erst mit Verzug (RGZ 142, 139, 141; BFH NVwZ 84, 468, 469 [BFH 04.10.1983 - VII R 143/82]; Soergel/Henssler Anh § 930 Rz 68; Ganter BankR-Hdb § 90 Rz 541; Bülow ZIP 99, 985, 987), nicht bereits mit Fälligkeit (so aber Staud/Wiegand Anh §§ 929 ff Rz 230, wohl auch BGH NJW-RR 95, 1369 [BGH 11.07.1995 - VI ZR 409/94]) der gesicherten Forderung ein. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Büroorganisation im Allgemeinen.

Rn 32 Der Anwalt darf Tätigkeiten an sein gut ausgebildetes Personal übertragen. Dabei sind sorgfältige Auswahl und (auch bei zuverlässigen Kräften jedenfalls stichprobenartige) Überwachung erforderlich; auf zu Tage tretende Fehlerquellen muss umgehend reagiert werden (BGH MDR 16, 344 [BGH 13.01.2016 - XII ZB 653/14]). Ist für den Rechtsanwalt bei gehöriger Aufmerksamkeit un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 754 BGB – Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen.

Gesetzestext 1Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie noch nicht eingezogen werden kann. 2Ist die Einziehung möglich, so kann jeder Teilhaber gemeinschaftliche Einziehung verlangen. Rn 1 § 754 hat praktische Bedeutung insb durch den Verweis aus §§ 731 2, 1477 I u 2042 II. Vereinbarungen unter den Teilhabern gehen § 754 vor (BGH NJW 84, 794 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Anträge.

Rn 3 Der Gegenstand des Berufungsverfahrens wird durch die Anträge der Parteien bestimmt (§ 520 III 2 Nr 1). Auch Hilfsanträge sind grds innerhalb der Frist für die Berufungsbegründung zu stellen. Später gestellte Anträge sind nach §§ 530, 296 zu berücksichtigen, wenn ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert (BGH GRUR 22, 1049). Fehlt es an einem ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung (Abs 1).

Rn 3 Die Zustellung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift erfolgt vAw (§ 166 II). Sie ist kein Erfordernis für die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Auch ohne Zustellung der Berufungsschrift ist die Berufung mit ihrem Eingang bei dem Berufungsgericht wirksam eingelegt. Die fehlende Zustellung des die Berufungsbegründung enthaltenden Schriftsatzes hat keinen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Das Verfahren zählt als besondere Angelegenheit, da es mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist (§ 19 I 2 Nr 11 VV RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr 3334 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,5 ermäßigt (Nr 3337 VV RVG). Mehrere Räumungsfristverfahren gelten als besondere Angelegenheiten, so dass dort die Gebühren jewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 2Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein Gebäude versichert, so kann der Versicherer die Versicherungssumme mit Wirkung gegen den Hypothekengläubiger an den Versicherten erst zahlen, wenn er oder der Versicherte den Eintritt des Schadens dem Hypothekengläubiger angezeigt hat und seit dem Empfang der Anzeige ein Monat verstrichen ist. 2Der Hypothekengläubiger kann bis zum Ablauf der Frist dem Versicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Rechtsbeschwerdegericht hat zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft ist und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen. (2) Ergibt die Begründung des angefochtenen Beschlusses zwar eine Rechtsverletzung, stellt sich die Entscheidung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zurückweisung des Bevollmächtigten oder Untersagung der weiteren Vertretung (Nr 5).

Rn 12 Nach § 335 I Nr. 5 darf ein Versäumnisurteil nach Zurückweisung oder Untersagung weiterer Vertretung durch den Bevollmächtigten im Parteiprozess nach § 79 III erst ergehen, wenn die Partei für eine andere Vertretung sorgen konnte, wofür die die in § 217 bestimmte Frist ausreichend sein soll (BTDrs 16/3655, 91).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht in Abs 1 sind nicht ersichtlich. Die Annahme einer eventuellen Amtshaftpflicht (so MüKoZPO/Deubner Rz 12) geht sicherlich zu weit, würde wohl auch in der Praxis nie zur Geltung kommen. Ein Schaden der rechtsunkundigen Partei durch Vertretung seitens eines Rechtsanwaltes ist schlechterdings nicht vorstellbar, da di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erlöschen.

Rn 26 Mit seiner Ausübung ist das Vorkaufsrecht verbraucht. Es erlischt ferner gem § 2034 I 1 nach Ablauf der Frist von zwei Monaten sowie durch formlosen vertraglichen Verzicht sämtlicher Beteiligter (MüKo/Gergen § 2034 Rz 42), auch schon vor der Mitteilung nach § 469 (RG JW 24, 1247). Ist das Recht durch Verzicht erloschen, lebt es bei Weiterveräußerung nicht wieder auf (R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 17 EuVTVO – Ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung.

Gesetzestext In dem verfahrenseinleitenden Schriftstück, einem gleichwertigen Schriftstück oder einer Ladung zu einer Gerichtsverhandlung oder in einer zusammen mit diesem Schriftstück oder dieser Ladung zugestellten Belehrung muss deutlich auf Folgendes hingewiesen worden sein:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Kündigung.

Rn 3 Das Kündigungsrecht für beide Parteien besteht erstmals nach 30 Jahren. Nach dem Wortlaut ist Fristbeginn nicht schon der Vertragsschluss, sondern erst die Überlassung der Mietsache (Erman/Jendrek § 544 Rz 2; MüKo/Bieber § 544 Rz 7). Bei nachträglichem Abschluss eines neuen Vertrages oder eines Vertrages mit längerer Bindungsdauer beginnt die Frist mit Wirksamwerden des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtshängigkeit (Abs 3).

Rn 6 Nach Abs 3 gilt das Verfahren als mit der Zustellung des Festsetzungsantrags rechtshängig geworden. Die Vorschrift ist eine Sonderregelung zu § 113 I 2 iVm § 261 I ZPO (MüKoFamFG/Macco § 255 Rz 5; ThoPu/Hüßtege § 255 Rz 8). Die Rückwirkung gilt aber nur bei inhaltlich identischen Anträgen (Prütting/Helms/Bömelburg § 255 Rz 11; MüKoFamFG/Macco § 255 Rz 5). Es ist die Fri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfangsbericht (I u II).

Rn 2 Zweck. Nach I 1 wird der Betreuer verpflichtet, bei Erstbestellung oder bei einem Betreuerwechsel einen Anfangsbericht zu erstellen. Bei der Pflicht zur Erstellung eines Anfangsberichts handelt es sich um ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der rechtlichen Betreuung. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Betreuer zu veranlassen, sich bereits am Anfang od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 10 Da die Zeitbestimmung eine Haftungserleichterung für den Bürgen darstellt, ist sie formfrei möglich (s § 766 Rn 5; MüKoBGB/Habersack § 777 Rz 9). Dagegen bedürfen die Verlängerung der vereinbarten Frist (Weber/Weber 92) oder die Zustimmung zu einer Stundung der Hauptforderung ohne Bestimmung eines neuen Endtermins – mit der der Bürge die Beschränkung seiner Haftung auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältniss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 875 ZPO – Terminsbestimmung.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht hat zur Erklärung über den Teilungsplan sowie zur Ausführung der Verteilung einen Termin zu bestimmen. 2Der Teilungsplan muss spätestens drei Tage vor dem Termin auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden. (2) Die Ladung des Schuldners zu dem Termin ist nicht erforderlich, wenn sie durch Zustellung im Ausland oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Stirbt in Anwaltsprozessen der Anwalt einer Partei oder wird er unfähig, die Vertretung der Partei fortzuführen, so tritt eine Unterbrechung des Verfahrens ein, bis der bestellte neue Anwalt seine Bestellung dem Gericht angezeigt und das Gericht die Anzeige dem Gegner von Amts wegen zugestellt hat. (2) 1Wird diese Anzeige verzögert, so ist auf Antrag des Gegners die Part...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 940 BGB – Unterbrechung durch Besitzverlust.

Gesetzestext (1) Die Ersitzung wird durch den Verlust des Eigenbesitzes unterbrochen. (2) Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt, wenn der Eigenbesitzer den Eigenbesitz ohne seinen Willen verloren und ihn binnen Jahresfrist oder mittels einer innerhalb dieser Frist erhobenen Klage wiedererlangt hat. Rn 1 Die Norm regelt (wie § 941) einen Fall der Unterbrechung, dessen Wirku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 99 I enthält den Grundsatz, dass eine Kostenentscheidung nicht isoliert anfechtbar ist, sondern nur zusammen mit der Hauptsache. Damit soll einerseits vermieden werden, dass sich ein Rechtsmittelgericht iRe isolierten Kostenbeschwerde inzidenter doch mit der Hauptsache befassen muss, obwohl diese nicht angegriffen wird. Darüber hinaus dient die Vorschrift der Prozessö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner. Zugleich weist es ihn darauf hin,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 16 Die Kündigung kann frühestens sechs Monaten ab dem vollständigen Empfang des Darlehens unter Einhaltung der dreimonatigen Frist des § 488 III 2 erfolgen. Ihre Wirksamkeit hängt nicht von der Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ab (Wittig/Wittig WM 02, 145, 149). Für Verbraucherdarlehen s §§ 500, 502. Rn 17 Statt einer Kündigung kann der Darlehensnehmer die Zustimmun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei der Annahme der Erbschaft handelt es sich, ebenso wie bei der Ausschlagung der Erbschaft, um Willenserklärungen, für die die allgemeinen Bestimmungen der §§ 119 ff gelten. Worauf die Anfechtung gestützt werden kann, richtet sich allein nach §§ 119 ff. Die §§ 1954 ff ergänzen diese Vorschriften in Teilbereichen der Anfechtung von Annahme- oder Ausschlagungserklärunge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 17 § 302 gilt vorbehaltlich der Spezialregelungen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess in allen ZPO-Verfahren, auch im Rechtsmittelzug (vgl Rn 1), vgl zu § 113 FamFG zB OLG Brandenburg NZFm 16, 1004; NJW-RR 19, 840 [OLG Brandenburg 15.01.2019 - 13 UF 148/18]. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist § 302 über §§ 46 II ArbGG, 80 II ArbGG anwendbar. Die Vorschrift ist auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit der Nachlassverwaltung soll die Vollstreckung von Nachlassgläubigern in das Eigenvermögen des Erben abgewehrt werden, sie wird (anders als die Nachlasspflegschaft vgl § 1960 Rn 3) nur auf Antrag der Beteiligten (Erbe, Nachlassgläubiger) angeordnet. Rn 2 Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann nach § 1982 abgelehnt werden, wenn keine kostendeckende Masse vorhanden i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. 2Die Vorschriften der §§ 309, 310 Abs. 1 und des § 311 Abs. 4 sind auf Beschlüsse des Gerichts, die Vorschriften des § 312 und des § 317 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 auf Beschlüsse des Gerichts und auf Verfügungen des Vorsitzenden sowie eines beauftragten oder ersuchte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anschlussbeschwerde.

Rn 5 Es gilt zunächst § 66 zur Statthaftigkeit, Form, Akzessorität u Auslegung bzw Umdeutung (s § 66 Rn 2–4). Die Frist richtet sich jedoch nach II 1 iVm § 524 II 2, 3 ZPO (s § 524 ZPO Rn 15 ff) u erfordert gem § 113 I 2 iVm § 329 II 2 ZPO die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung über die Fristsetzung zur Beschwerdeerwiderung (BGH MDR 09, 216);...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren, Rechtsmittel.

Rn 19 Entschieden wird regelmäßig durch Zwischenurteil; im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss (BGH, NJW-RR 18, 1458 Rz 5; ZIP 22, 2463 Rz 3). Wird das Begehren des Beklagten zurückgewiesen, unterliegt dieses den Rechtsmitteln der Endurteile, § 280 II 1. Im Falle der Anordnung der Sicherheitsleistung durch Zwischenurteil ist dieses nicht anfechtbar. Eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsverfahren.

Rn 3 In Antragsverfahren (s § 51 Rn 2) hat das Gericht gem II auf Antrag anzuordnen, dass der Beteiligte, der die EA erwirkt hat, binnen einer ihm zu setzenden Frist v nicht mehr als drei Monaten das Hauptsachverfahren einleitet. Dem gleichgestellt ist ein Ersuchen auf Bewilligung v VKH für ein Hauptsacheverfahren. Der Antrag nach II 1 unterliegt nicht dem Anwaltszwang (§§ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einfluss auf die Kostengrundentscheidung.

Rn 22 Hoch str ist, ob eine Änderung des GeS und damit auch eine hierauf gerichtete Beschwerde noch zulässig ist, wenn die nicht mehr abänderbare Kostengrundentscheidung unrichtig würde (Bsp: Nach Abweisung von Klage und Widerklage, die gleich hoch bewertet werden, hebt das Gericht die Kosten gegeneinander auf; nachträglich stellt sich heraus, dass die Widerklage den doppelt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Ist die Befristung als Anfangstermin gewollt, so treten zu diesem Zeitpunkt die Wirkungen des Rechtsgeschäfts ein, §§ 163, 158 I. Ist hingegen ein Endtermin bestimmt, so treten sie bei Erreichen dieses Termins außer Kraft, §§ 163, 158 II. Auf den Anfangstermin sind daher die Regeln über aufschiebende, auf den Endtermin die über auflösende Bedingungen anwendbar, die in §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 333 korrigiert gem dem Vertragsprinzip (§ 311 Rn 3) den Umstand, dass der Dritte beim echten Vertrag zu Gunsten Dritten sein Forderungsrecht ohne seinen Willen (›unmittelbar‹) erwirbt: Er soll das erworbene Recht zurückweisen können. Dazu bedarf es einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung ggü dem Versprechenden (BGHZ 140, 84, 92). Doch lässt sich die Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ohne Namenswahl.

Rn 8 Solange es an einer wirksamen Namenswahl fehlt – weil entweder von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht wird (Frist, Form s Rn 21 f) oder die Wahl wegen Überschreitens der gesetzlichen Grenzen (s Rn 9 ff) unwirksam ist –, obliegt die in den Fällen der Nrn 1 u 2 notwendige Transposition wie bisher (s Rn 4) dem Rechtsanwender (Staud/Hepting Art 10 Rz 159 f; Henrich StAZ...mehr