Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung unter Abwesenden, § 121 I 2.

Rn 6 Als empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Anfechtung mit dem Zugang wirksam. Da ein unverzügliches Handeln primär von den Verhältnissen des Anfechtungsberechtigten bestimmt ist, nimmt I 2 die Dauer der Übermittlung davon aus und lässt eine unverzügliche Absendung genügen. Das Verzögerungsrisiko trägt der Empfänger, doch darf der Anfechtende keinen besonders umstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1386 BGB – Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.

Gesetzestext Jeder Ehegatte kann unter entsprechender Anwendung des § 1385 die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen. Rn 1 Die Norm gibt die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1385 die Zugewinngemeinschaft durch Gestaltungsentscheidung zu beenden, ohne zugleich auch den Leistungsanspruch geltend zu machen. Hiervon wird insb Gebrauch machen, wer si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustimmung.

Rn 3 Die Zustimmung und damit die Autorisierung des Zahlungsvorgangs kann vor der Ausführung (Einwilligung) und nach der Ausführung (Genehmigung) durch den Zahler erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist möglich. Die zweite Variante (Genehmigung) kommt allerdings nur in Betracht, wenn vorher eine entspr Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister getroffen wurde. AGB r...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Folgesachen nach Abs 3.

Rn 34 Kindschaftssachen werden nur dann zu Folgesachen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, was bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug geschehen kann. Eine Frist wie in den Fällen der Folgesachen nach Abs 2 besteht hier nicht; der Antrag ist auch dann zu berücksichtigen, wenn er erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung eingereicht wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Der den Prozessantrag zurückweisende Beschluss (§ 336).

Rn 25 Liegen die in § 335 I Nr 1 bis 3 oder 5 benannten Gründe vor, so hat das Gericht – wenn der Kl nicht Vertagung anregt, sondern Versäumnisurteil beantragt – den Prozessantrag zurückzuweisen und nach Ablauf der Frist für die sofortige Beschwerde (§ 336 I 1 iVm § 569 I 1) neuen Termin anzuberaumen. Dasselbe gilt nach hM (s § 337 Rn 11) auch dann, wenn aus den in § 337 gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Erachtet das Gericht oder der Vorsitzende, dessen Entscheidung angefochten wird, die Beschwerde für begründet, so haben sie ihr abzuhelfen; andernfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. 2 § 318 bleibt unberührt. (2) 1Das Beschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Beschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 32 Brüssel IIb-VO – Fehlen von Unterlagen.

Gesetzestext (1) Werden die in Artikel 31 Absatz 1 aufgeführten Unterlagen nicht vorgelegt, so kann das Gericht oder die zuständige Behörde eine Frist für deren Vorlage bestimmen oder sich mit gleichwertigen Unterlagen begnügen oder auf deren Vorlage verzichten, wenn die vorliegenden Informationen für ausreichend erachtet werden. (2) Auf Verlangen des Gerichts oder der zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 Nach § 956 I S 1 ist die sofortige Beschwerde das nach nationalem Recht statthafte Rechtmittel gegen die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Die sofortige Beschwerde ist auch statthaft, wenn das Gericht entschieden hat, von dem der Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im ersten Rechtszug erlassen wurde ( § 956 I S 2). In Verbindung mit dem Ausschluss der Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die Vorschriften über das Verbundverfahren und soll aufeinander abgestimmte Entscheidungen in der Scheidungssache und den verschiedenen Folgesachen ermöglichen. Dies wird in der ersten Instanz durch die Verfahrens- und Entscheidungskonzentration der §§ 137, 142 erreicht; in der zweiten Instanz können die Ehegatten bei einer Teilanfechtung des Verb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kündigungsrecht des Darlehensnehmers (Abs 1).

Rn 1 § 500 ist halbzwingend (§ 512 1). I, der auch bei vor dem 11.6.2010 geschlossenen Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 491 II) gilt (Art 229 § 22 III EGBGB), nicht aber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 491 III), setzt Art 13 I VerbrKrRL 2008 um. Er räumt dem Verbraucher – in Modifizierung des § 488 III – für unbefristete Darlehensverhältnisse ein nicht fristgebundenes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH nur für laufendes Verfahren.

Rn 18 PKH kann nur für ein laufendes Verfahren in der jeweiligen Instanz beantragt und bewilligt werden. Grds müssen sowohl der Antrag, die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als auch die Bewilligung vor Abschluss der Instanz erfolgt sein. Die Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann vom Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ergeht durch Beschluss. 2Der Beschluss ist unanfechtbar. (2) Der Antragsgegner hat die Tatsachen, die eine Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls begründen, glaubhaft zu machen. (3) Erklärt das Gericht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsbeschränkende.

Rn 19 Gegen Abreden, die Gläubiger und Schuldner treffen, um den Vollstreckungszugriff zu begrenzen, bestehen keine rechtlichen Bedenken (Hergenröder DGVZ 13, 145). Sie wirken ausschließlich inter partes, sind formfrei möglich und haben einen ausschließlich vollstreckungsrechtlichen Inhalt. So können Gläubiger und Schuldner verabreden, dass aus einem Vollstreckungstitel über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 151 Nr 6 und Nr 7 sind auch Verfahren, die die freiheitsentziehende Unterbringung Minderjähriger und freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen betreffen, Kindschaftssachen. § 167 Abs 1 S 1 erklärt die für die Unterbringung Volljähriger geltenden Verfahrensvorschriften aufgrund größerer Sachnähe (ThoPu/Hüßtege § 167 Rz 1) für anwendbar. Dieser Grundsatz wir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristgebundene Einwendungen.

Rn 19 Der Antragsgegner kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung die fristgebundenen Einwendungen aus § 1059 II 1 geltend machen (§ 1059 Rn 10). Ist jedoch die Frist aus § 1059 III bereits abgelaufen, ohne dass der Antragsgegner rechtzeitig einen eigenen Aufhebungsantrag nach § 1059 I gestellt hat, ist er mit diesen Einwendungen in dem vom Antragsteller betriebenen Verfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablaufhemmung (Abs 2).

Rn 6 Die Ablaufhemmung betrifft – iGgs zu I – sowohl Ansprüche aus § 445a I als auch die Gewährleistungsansprüche aus § 437 und setzt Leistung des Letztverkäufers aufgrund gesetzlicher Verpflichtung voraus. Sie findet daher keine Anwendung, wenn (1) der Käufer keine Rechte geltend macht (Erman/Grunewald Rz 4), (2) feststeht, dass der Käufer keine Rechte hat (Grüneberg/Weiden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessuale Voraussetzungen.

Rn 3 Eine Stufenklage liegt nur dann vor, wenn in der Klageschrift zumindest zwei Anträge in dem Stufenverhältnis verbunden sind. Im Regelfall sind dies der Auskunfts- und der Leistungsantrag. Tenorierungsbeispiel: Der Bekl wird verurteilt,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wegfall des Neubeginns.

Rn 8 Es kommt zum rückwirkenden Wegfall des Neubeginns, wenn die vorgenommene Vollstreckungshandlung (II) oder der Antrag auf eine solche (III) auf Betreiben des Gläubigers aufgehoben wird. Gleich steht die Aufhebung, weil eine gesetzliche Voraussetzung der Zwangsvollstreckung schlechthin fehlt. Einwendungen gegen die konkrete Art der Zwangsvollstreckung (bspw wegen Unpfändb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. (2) Die Streitsache gilt als mit der Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. (3) 1Wird Einspruch eingelegt, so gibt das Gericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten.

Rn 38 Das Abänderungsverfahren nach Abs 1 ist auch ein gebührenrechtlich selbstständiges Verfahren (§ 31 II 1 1 FamGKG, sodass gem § 29 FamGKG die Gerichtsgebühren gesondert erhoben werden (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 32 FamGKG Rz 2). Anders die Überprüfungsverfahren nach Abs 2, 3: Nach der ausdrücklichen Regelung in § 32 Abs 2 S 2 gehören diese Verfahren kostenrechtlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) 1Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. 2Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungsverweigerung, II Nr 1.

Rn 29 Dem Schuldner, der die vertragsgemäße Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, braucht keine Frist gesetzt zu werden, da er sie doch nicht einhalten würde. Das ist die Erfüllungsverweigerung (vgl §§ 281 II Alt 1, 286 II Nr 3) oder bei § 323 Vertragsaufsage. Sie ist vor dem SchRModG als (gesetzlich nicht geregelte) positive Vertragsverletzung aufgefasst worden, steh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verwirkung.

Rn 8 Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche können verwirkt werden (BGH WuM 18, 236 [BGH 15.12.2017 - V ZR 275/16] Rz 14 ff; s.a. § 242 BGB Rn 61 ff). Die maßgebliche Frist für das Zeitmoment (§ 242 BGB Rn 64) beginnt mit jeder Zuwiderhandlung neu (BGH NZM 15, 787 [BGH 10.07.2015 - V ZR 169/14] Rz 13; 15, 495 Rz 11); ob während eines lang andauernden Mietverhältnisses...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsnatur.

Rn 22 I gewährt dem Käufer die Wahl zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen, so dass eine elektive Konkurrenz, keine Wahlschuld vorliegt (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 45; Skamel, 53–64; s.a. § 437 Rn 14). Deshalb hat der Käufer das ius variandi: die Wahl ist nicht gem § 263 II bindend, so dass er bei Fehlschlagen einer Art der Nacherfüllung auf die andere umsteigen kann (LG Hagen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und gegen den Widerruf des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung (§ 949 Absatz 1), soweit sie durch das Gericht des ersten Rechtszuges erfolgt sind, findet die sofortige Beschwerde statt. (2) Die in Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 bezeichnete Frist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Soweit die Miterben noch nicht unbeschränkt haften, kommt der Antrag eines Miterben allen anderen zustatten. Antragsberechtigt sind auch der verwaltungsbefugte Testamentsvollstrecker, der Nachlasspfleger und der -verwalter. Rn 3 Das Aufgebotsverfahren kann durch Ausschließungsbeschluss, Zurückweisungsbeschluss, Antragsrücknahme, Einstellung des Verfahrens und durch Eröff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594 [OLG Düsseldorf 23.11.1999 - 10 W 124/99]); für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 - 8 W 53/07]; für die Gebühren gelten § 36 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 553 ZPO – Terminsbestimmung; Einlassungsfrist.

Gesetzestext (1) Wird die Revision nicht durch Beschluss als unzulässig verworfen oder gemäß § 552a zurückgewiesen, so ist Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. (2) Auf die Frist, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des Termins und der mündlichen Verhandlung liegen muss, ist § 274 Abs. 3 entsprechend anzuwenden. Rn 1 Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Wie im Revisionsverfahren (vgl § 552 I) ist die Zulässigkeit des Rechtsmittels vAw zu prüfen. Ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 574 I) oder wurde sie nicht in der Frist und Form des § 575 I–III eingelegt und begründet, ist sie als unzulässig zu verwerfen. Gleiches gilt dann, wenn im Falle einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde (§ 574 1 Nr 1) die Zul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zeitpunkt.

Rn 4 Umstritten ist, ob die Ausschlagungsfrist auch dann spätestens ab Kenntnis vom Nacherbfall läuft, wenn der Nacherbe nach § 2306 II iVm I 1. Hs 1 zwecks Erlangung des Pflichtteils ausschlagen will. Hier wird vertreten, dass der Nacherbe auch die Tatsachen erkennen muss, die er braucht, um den Wert von Erb- und Pflichtteil einschätzen zu können (FAKomm/Lindner § 2142 Rz 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung in Ansehung des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände ausschließen oder von der Einhaltung einer Kündigungsfrist abhängig machen. 2Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3, der §§ 750, 751 und des § 1010 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung. (2) 1Die Verfügung wird unwirksam, wenn 30 Jahre seit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Niederlegung.

Rn 3 Gemäß I ist das Original der Urkunde vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle des Prozessgerichts niederzulegen, sofern die Partei hierzu rechtzeitig aufgefordert wurde. Rechtzeitig meint dabei ohne schuldhaftes Zögern iSv § 121 I 1 BGB noch vor Schluss der nächsten mündlichen Verhandlung zur Sache, §§ 136 IV, 296a bzw vor dem diesem Schluss gleichstehende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern. (2) 1Wird dem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes Recht eines Dritten bestehe, so ist das Geld zu hinterlegen. 2Die Zwangsvollstreckung ist fortzusetzen, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der Pfändung eine Entscheidung des nach § 771 Abs. 1 z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten; § 651k Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Reiseveransta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Widerrufsrecht (Abs 2).

Rn 4 Ohne II bestünde ein Widerrufsrecht nach § 355 nur bei Umschuldungsdarlehen (§ 495 II Nr. 1) u bei entsprechendem Vertrieb nach § 312g I. Diese Fälle sind vom Widerrufsrecht nach II ausgenommen, sodass es bei diesen Widerrufsrechten bleibt (zu den Gründen MüKo/Weber Rz 13 f). Die mit Blick auf das Widerrufsrecht nach II erforderliche, drucktechnisch deutlich gestaltete,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsgrund.

Rn 11 Gleichartigkeit des Rechtsgrundes greift ein, sofern der Anspruch auf einem ähnlichen Vertragstyp, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Delikt oder Unterhaltsverpflichtungen beruht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere Dritte wegen derselben Pfändung Drittwiderspruchsklage (§ 771) erheben (Zweibr MDR 83, 495) oder ein Makler aus eigenständigen Verträgen von K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 23 Durch die Bekanntgabe des PKH-Antrags an den Gegner wird das Verfahren noch nicht rechtshängig. Demnach kann auch die Zwangsvollstreckung noch nicht gem § 769 I 1 eingestellt werden, es kommen nur Maßnahmen nach § 769 II 2 in Frage (Frankf FamRZ 82, 724; Köln FamRZ 87, 963; Ausnahmen § 769 IV sowie § 242 FamFG). Der Rechtshängigkeit wird die Übersendung des PKH-Antrags...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Eheaufhebung bei Irrtum, arglistiger Täuschung und Drohung (§ 1314 II Nr 2–4) kann nur binnen eines Jahres gestellt werden (I 1). Daraus folgt im Umkehrschluss, dass bei allen anderen Aufhebungsgründen (§§ 1303, 1304, 1306, 107, 1311, 1314 II Nr 1 u 5) der Antrag nicht befristet ist (AG Pankow-Weißensee FamRZ 09, 1325). Der Antragsgegner muss den (früheren) Fristbeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung.

Rn 13 Der überlebende Ehegatte kann seine eigenen wechselbezüglichen Verfügungen anfechten. Entspr anwendbar sind die §§ 2281–2285 mit §§ 2078, 2079 (BGHZ 37, 333; FamRZ 70, 80). Die Anfechtungserklärung bedarf der Form des § 2282 III. Die Frist des § 2283 beginnt nicht vor dem Tod des Erstversterbenden. Der Schlusserbe kann gegen die Anfechtungswirkung Feststellungsklage er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tenorierung.

Rn 23 Im Tenor ist Höhe und Grund des Betrages, für den Sicherheit zu leisten ist, genau anzugeben. Das ist wichtig für die Verwertung gem § 283a III. Deshalb muss auch bei einer Klage auf zukünftige Leistung gem § 259 der Betrag im Antrag für bereits fällige Ansprüche beziffert werden (Kinne GE 14, 1240, 1243). Möglicher Tenor: ›Der Beklagte wird im Wege der Sicherungsanord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 24 AVAG – Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts die Vollstreckungsklausel mit dem Zusatz erteilt hat, dass die Zwangsvollstreckung auf Grund der Anordnung des Gerichts nicht über Maßregeln zur Sicherung hinausgehen darf (§ 13 Absatz 4 Satz 3), ist auf Antrag des Berechtigten über Maßregeln zur Sicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Inhalt der Schadensersatzpflicht.

Rn 32 § 346 IV verweist auf die §§ 280 bis 283. Das bedeutet: Ersatz eines Schadens aus der Verzögerung der Rückgewähr kann nur nach §§ 280 II, 286 verlangt werden. Für einen Schadensersatz ›in Geld‹ statt der Rückgewähr sind die §§ 281 bis 283 maßgeblich; regelmäßig muss der Gläubiger also nach § 281 I 1 zunächst eine Frist setzen. Für eine Teilrückgewähr gilt § 281 I 2 und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolgen der Fristbestimmung.

Rn 2 Nach 1 wird die Fristbestimmung kraft Gesetzes im Zeitpunkt der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unwirksam, sofern die Frist noch läuft. Fristversäumnis führt zum endgültigen Verlust des Haftungsbeschränkungsrechts, und zwar auch dann, wenn die Eröffnung der Nachlassinsolvenz mangels Masse abgelehnt worden ist, wenngleich di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung des Gerichts (Abs 2 S 1).

Rn 22 Den übrigen Verfahrensbeteiligten ist, soweit erforderlich, rechtliches Gehör zu gewähren (BTDrs 18/9092, 17). Hiervon sollte nur bei von vornherein nicht erfolgversprechenden, insb unzulässigen, Rügen oder aber einem besonderen Eilbedürfnis abgesehen werden. Dem auch für die Entscheidung über die Beschleunigungsrüge geltenden Beschleunigungsgebot kann durch eine kurze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Öffentliche Aufforderung.

Rn 2 Die öffentliche Aufforderung, die die Erbenermittlung ermöglicht (KG ZEV 97, 118) und dem nach § 1964 vorgesehenen Feststellungsbeschluss vorausgehen muss, darf erst nach Ablauf der Frist des § 1964 I erfolgen (Frohn Rpfleger 86, 37). Sind bis zum Feststellungsbeschluss keine Anmeldungen erfolgt, ist die Dreimonatsfrist des II nicht abzuwarten (KG OLGE 18, 322). Für den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Urteilsfällung.

Rn 2 § 309 betrifft allein die Urteilsfällung, die mit Ausnahme der Fälle des § 311 II 3 in der schriftlichen Niederlegung der Urteilsformel seinen Abschluss findet, nicht die Verkündung des Urteils (BGHZ 61, 369, 370 = NJW 74, 143, 144; 02, 1426, 1428; NJW 15, 3181 Rz 3; OLG Frankfurt BKR 17, 380 Rz 24), sodass ein Richterwechsel nach der mündlichen Verhandlung und der gehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 594c BGB – Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters.

Gesetzestext 1Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden, so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten, der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet, widerspricht. 2Eine abweichende Vereinba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtliche Hinweise.

Rn 5 Eine Protokollierung gerichtlicher Hinweise ist mit Blick auf § 139 IV geboten, da der Nachweis für die Erteilung von Hinweisen nur durch den Inhalt der Akten geführt werden kann. Setzt sich das Gericht iRd Erörterung des Sach- und Streitstandes (§ 139 I) detailliert mit den streitentscheidenden Aspekten auseinander, ist es sachgerecht, den Inhalt und das Ergebnis diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 und, soweit die Fristsetzung gegenüber einer Partei ergeht, 5, § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4, § 276 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 277) vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristwahrende Handlungen.

Rn 9 Um die Frist zu wahren, muss mit der Vollstreckung bereits begonnen worden sein. Dem Sinn und Zweck der Vollziehungsfrist, die Vollziehung einer einstweiligen Rechtsschutzanordnung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, genügt es, wenn der Gläubiger innerhalb der Vollziehungsfrist die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldn...mehr