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Entgelt im Krankheitsfall / 4.2.3 Fortsetzungserkrankung

Antje Teichert
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Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, sodass die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung darstellt.[1]

Beispiele einer Fortsetzungserkrankung sind etwa:

  • nicht ausgeheilte Grippe
  • nicht ausgeheilte Lungenentzündung
  • rheumatische Beschwerden
  • Leber- und Magenleiden
  • in Schüben auftretende Psychosen
  • Epilepsie
  • immer wieder ausbrechende Hautekzeme
  • schwangerschaftsbedingte Beschwerden: Treten während einer Schwangerschaft durch diese bedingte Beschwerden auf, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann eine Schwangerschaft für die Dauer ihres irregulären Verlauf einem nicht ausgeheilten Grundleiden gleichzusetzen sein. Hierbei ist nicht erforderlich, dass die einzelnen Beschwerden untereinander in einem Fortsetzungszusammenhang stehen. Entscheidend ist, ob sie auf dieselbe Schwangerschaft zurückzuführen sind.[2]

Von der Fortsetzungserkrankung ist die Wiederholungserkrankung zu unterscheiden. Gemeint sind damit medizinisch völlig neue Erkrankungen, auch wenn sie dasselbe Organ betreffen, z. B. zwei grippale Infekte. Der zweite grippale Infekt wäre zwar die "gleiche" Krankheit, nicht jedoch "dieselbe" Krankheit. "Dieselbe" Krankheit – und damit eine Fortsetzungserkrankung – würde in diesem Beispielsfall dann vorliegen, wenn die vorausgegangene Grippeerkrankung medizinisch nicht ausgeheilt war und ein Rückfall erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt.

Bei einer Fortsetzungserkrankung gelten die einzelnen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit insgesamt a...

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