Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einkommensteuer / 2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerschuldner der Einkommensteuer sind natürliche Personen. Das gesetzliche Einkommensteuerschuldverhältnis beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Die Frage der Einkommensteuerpflicht unterscheidet danach, ob der Steuerschuldner der deutschen Einkommensbesteuerung unterliegt. Dabei wird zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden: Unbeschränk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 69... / 3 Datenabrufmöglichkeit der Finanzämter beim BZSt

Rz. 4 Die beim BZSt gespeicherten Daten für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, werden auf Anfrage auch den Finanzämtern zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG zur Verfügung gestellt. Für die Übermittlung der Daten ist eine Anfrage seitens der Finanzverwaltung unter Verwendung der Identifikationsnummer des Kindes beim...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG DBA-USA

Rz. 71 Das DBA-USA in der Fassung vom 3.12.1980 ist am 27.6.1986 in Kraft getreten.[1] Rz. 72 Das Änderungsprotokoll zum Abkommen vom 14.12.1998 trat am 14.12.2000 in Kraft[2] und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Es hat einzelne Regelungen des DBA abgeändert und zusätzliche Regelungen eingefügt. Das wesentliche Ziel Deut...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 9.4 Steuerliche Behandlung des Übernahmegewinns

Ein sich ergebender Übernahmegewinn wird bei den Gesellschaftern der übernehmenden Personengesellschaft wie ein Gewinn aus der Veräußerung der Anteile besteuert: Er entsteht mit Ablauf des steuerrechtlichen Übertragungsstichtags.[1] Bei an der Personengesellschaft beteiligten natürlichen Personen unterliegt der Übernahmegewinn nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG dem Teileinkünfteve...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Sauer, SGB IX § 136 Beitrag... / 2.3 Zuschläge (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, dass für Familienangehörige Zuschläge zu den "Freibeträgen"" nach Abs. 2 hinzukommen. Für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner, den Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft gilt ein Zuschlag von 15 %, für jedes unterhaltsberechtigte Kind von 10 % der jährlichen Bezugsgröße. Mit dem Gesetz zur Änderu...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 26 W... / 2.2.2 Gesamteinkommen

Rz. 21 Für die Berechnung des Wohngeldes ist nach der Formel des § 19 WoGG auch das monatliche Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Dieser wohngeldrechtliche Begriff des Gesamteinkommens entspricht nicht dem Gesamteinkommensbegriff des § 16 SGB IV . Nach § 13 Abs. 1 WoGG umfasst dieses Gesamteinkommen als Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) die Einkünfte aller zu berücksichtigenden Ha...mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 2 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Rz. 2 Mit Art. 1 des BTHG v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde das SGB IX neu gefasst. Durch Art. 2 wurde das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Art. 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zu diesem Zeitpunkt zuletzt durch Art. 3 Abs. 12 des Neuntes Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – ...mehr

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Sauer, SGB IX § 135 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem BTHG sind mit der Überführung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in den Teil 2 des SGB IX die Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen neu konzipiert worden. Es ist ein grundlegender Systemwechsel mit einer ausgewogenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit gerade von erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen erfolgt. Die Neuregelung führt dazu,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG

Rz. 9 Zunächst ist in den Fällen unbeschränkter Steuerpflicht für Ehegatten und für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag von 500.000 EUR vorgesehen, ergänzt um einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR nach § 17 ErbStG. Zur rückwirkenden Anwendbarkeit der erhöhten Freibeträge für eingetragene Lebenspartner vgl. oben Rz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Erhöhung der Freibeträge durch das Erbschaftsteuerreformgesetz/Jahressteuergesetz 2010

Rz. 5 Die persönlichen Freibeträge wurden mit der Erbschaftsteuerreform 2008 durchweg erhöht.[1] Sie sollen – entsprechend der bisherigen Rechtslage – kleinere Vermögenserwerbe völlig von der Steuer freistellen. Die Anhebung der nach Steuerklassen gegliederten Freibeträge dient gleichzeitig der Verwaltungsökonomie, da sich die FinVerw nicht mit einer Vielzahl unbedeutenderer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Freibeträge im Einzelnen

2.1 Beschränkte bzw. unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) als Tatbestandsmerkmal Rz. 8 § 16 Abs. 1 ErbStG knüpft an die unbeschränkte Steuerpflicht[1] und § 16 Abs. 2 ErbStG knüpft an die beschränkte Steuerpflicht nach[2] an. 2.1.1 Rechtslage bis zum 14.12.2011 Rz. 8a Die Tatbestandsanknüpfung mit der daraus resultierenden drastischen Differenzierung der Freibeträge wurde i...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerbsbezogenheit

Rz. 4 § 16 ErbStG knüpft an den konkreten steuerpflichtigen Erwerb der jeweiligen Person an. Von diesem sind die persönlichen Freibeträge abzusetzen, um den letztendlich zu versteuernden Erwerb zu definieren. Gegenüber jeder Person und gegenüber jedem Erwerb einer Person wird ein Freibetrag gewährt. Der Erwerbsbegriff des ErbStG ist ein eigenständiger und definiert sich gegen...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 16 Freibeträge

1 Allgemeines 1.1 Regelungsinhalt Rz. 1 § 16 ErbStG gewährt erwerberspezifische Freibeträge (Abzugsbeträge) in unterschiedlicher Höhe, die bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt werden müssen. Anders als Freigrenzen[1], die eine (teilweise) Nichtbesteuerung nur gewähren, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird, mindern Freibeträge den steuerpflichtige...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Rechtslage bis zum 14.12.2011

Rz. 8a Die Tatbestandsanknüpfung mit der daraus resultierenden drastischen Differenzierung der Freibeträge wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert. Der Freibetrag von 2.000 EUR war für den einzig denkbaren Anwendungsfall – nämlich bei Steuerausländern mit Inlandsvermögen – viel zu niedrig. Die Anrechnung der deutschen Steuer auf die ausländische Erbschaftsteuer konnte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 15 Zur Erlangung günstigerer Freibeträge mittels Adoption vgl. die Ausführungen zu § 15 ErbStG Rz. 17, 19 und 45 ff. Rz. 16 Da die Freibeträge erwerbsbezogen sind, bietet es sich an, möglichst mehrere Erwerbsvorgänge zu generieren. Deshalb kann durch eine rechtzeitige Schenkung an bestimmte Personen in 10-Jahreszeiträumen immer wieder ein neuer Freibetrag genutzt werden. R...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Personenbezogenheit

Rz. 2 Die Freibeträge des § 16 ErbStG sind Freibeträge, die sich an der Person des Erwerbers orientieren, d. h. es handelt sich um persönliche Freibeträge. Anders als bei den sachlichen Freibeträgen[1], die an die Art des zugewendeten Gegenstandes (z. B. Hausrat) oder an den Zweck einer Zuwendung (z. B. Gemeinnützigkeit) anknüpfen, orientiert § 16 ErbStG die Höhe des Freibet...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Rechtslage für Erwerbe ab dem 14.12.2011 bis zum 24.6.2017 (Optionslösung)

Rz. 8b Der Gesetzgeber hat im BeitrRLUmsG[1] reagiert. Zur Anpassung des ErbStG an die EuGH-Entscheidung "Mattner" wurde dem Erwerber eines an sich nur beschränkt steuerpflichtigen Vermögensanfalls in § 2 Abs. 3 ErbStG (neu) ein Antragsrecht eingeräumt, wenn einer der Zuwendungsbeteiligten oder beide Zuwendungsbeteiligte in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig waren. Mi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Europrechtswidrigkeit der Optionslösung

Rz. 8c Ungeklärt war bislang die Frage, ob Art. 56 EG-Vertrag in Verbindung mit Art. 58 EG-Vertrag auch Zuwendungsbeteiligte schützt, die nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig sind (Drittstaatenfälle). Der Gesetzgeber hatte diese Fälle bislang nicht in die Neuregelung nach § 2 Abs. 3 ErbStG einbezogen. Der EuGH hat im Jahr 2013[1] in der Rechtssache "Welte" ents...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Regelungsinhalt

Rz. 1 § 16 ErbStG gewährt erwerberspezifische Freibeträge (Abzugsbeträge) in unterschiedlicher Höhe, die bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt werden müssen. Anders als Freigrenzen[1], die eine (teilweise) Nichtbesteuerung nur gewähren, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird, mindern Freibeträge den steuerpflichtigen Erwerb ohne einschränkende Bed...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Weitere persönliche Steuerbefreiungen

Rz. 14e Weitere personenbezogene Freibeträge sind geregelt in § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG für die Ermittlung der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, in § 13 Abs. 1 Nrn. 15, 16a und 18 ErbStG; hier ist für Erwerbe bestimmter Rechtssubjekte allein aufgrund persönlicher Spezifika eine unbegrenzte Freistellung vorgesehen und in § 17 ErbStG in Form einer...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Beschränkte bzw. unbeschränkte Steuerpflicht (§ 2 ErbStG) als Tatbestandsmerkmal

Rz. 8 § 16 Abs. 1 ErbStG knüpft an die unbeschränkte Steuerpflicht[1] und § 16 Abs. 2 ErbStG knüpft an die beschränkte Steuerpflicht nach[2] an. 2.1.1 Rechtslage bis zum 14.12.2011 Rz. 8a Die Tatbestandsanknüpfung mit der daraus resultierenden drastischen Differenzierung der Freibeträge wurde in der Vergangenheit vielfach kritisiert. Der Freibetrag von 2.000 EUR war für den ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt Rz. 1 § 16 ErbStG gewährt erwerberspezifische Freibeträge (Abzugsbeträge) in unterschiedlicher Höhe, die bei Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt werden müssen. Anders als Freigrenzen[1], die eine (teilweise) Nichtbesteuerung nur gewähren, wenn die Freigrenze nicht überschritten wird, mindern Freibeträge den steuerpflichtigen Erwerb ohne...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Prüfungsreihenfolge

Rz. 6 Vorrangig sind die Befreiungsvorschriften des § 13 Abs. 1 Nrn. 16 und 18 ErbStG zu prüfen. Diese befreien Zuwendungen an Kirchen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen bzw. an politische Parteien vollständig von der Schenkungssteuer. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Anwendungsvorrang. § 18 ErbStG hat dagegen als lex specialis Anwendungsvorra...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Beiträge

Rz. 4 Nicht jeder Beitrag an die Vereinigungen i. S. d. § 18 ErbStG ist steuerbar und damit tatbestandsmäßig. So sind Beiträge an Personenvereinigungen, die nur teilweise die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, nicht zwangsläufig vollumfänglich freigebige Zuwendungen und damit steuerbar nach dem ErbStG. Soweit diese die Förderung Ihrer Mitglieder zum Zweck haben, ist ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags (§ 19a Abs. 3 und 4 ErbStG)

Rz. 55 Die Tarifbegrenzung erfolgt durch den Abzug eines Entlastungsbetrags von der Steuer nach dem allgemeinen Steuertarif in Steuerklasse II oder III. Die Berechnung erfolgt dabei vereinfacht wie folgt (s. im Einzelnen R E 19a.2 ErbStR 2019 mit einem Rechenbeispiel in H E 19a.2 ErbStR 2019 [1]). Rz. 56 In einem 1. Schritt ist die Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse II...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Höhe der Begünstigung

Rz. 5 Bei Vereinen, die nicht nur die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, ist bis zu einer Beitragshöhe von 300 EUR Erbschaftsteuer (zur einmaligen Erweiterung auf bis zu 20.300 EUR im 10-Jahreszeitraum bzw. auf durchschnittlich 2.300 EUR pro Jahr, vgl. Rz. 6) nicht zu erheben. Dies dient auch der Verwaltungsökonomie. Den begünstigten Personenvereinigungen steht der F...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Der Tarif in der Ausprägung nach dem ErbStRG und der Modifikation nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 § 19 Abs. 1 ErbStG stellt nach wie vor – basierend auf § 15 Abs. 1 ErbStG – auf 3 Steuerklassen ab. Die Vorschrift enthält auch nach der Reform 21 Steuersätze. Der bisherige Steuertarif der Steuerklasse I bleibt nach der Reform von den anzuwendenden Steuersätzen her unverändert; angeordnet ist dort wie bisher ein Anstieg in Stufen von 4 %. Allerdings wurden die jeweili...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Personen- und mitunternehmerschaftsbezogener Grenzwert (subjektbezogene Prüfung), § 3 Nr. 72 S. 1 Hs. 2 EStG

Rz. 11 Bei der Prüfung des subjektbezogenen Grenzwertes ist auf den Betreiber der Anlage abzustellen. Betreiber ist derjenige, der als Betreiber im Marktstammdatenregister registerpflichtig ist.[1] Dies können natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften sein.[2] Es sind alle begünstigten Photovoltaikanlagen, die von dem Stpfl. oder von der Mitunternehmersc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.4 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 109 Wie bei allen Mitunternehmerschaften sind auch bei der GmbH & Co. Vergütungen an Beteiligte für Dienste und sonstige Leistungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, sondern zählen zum steuerlichen Gewinn. Das gilt für die Kommanditisten ebenso wie für die Komplementär-GmbH. Die dieser Beurteilung zugrundeliegende Vorschrift des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Tarifvergünstigung (§ 34 EStG) und Freibetrag (§ 16 Abs 4 EStG)

6.2.8.1 Allgemeines Tz. 273 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der Tarifvergünstigung des Einbringungsgewinns nach § 34 EStG und der Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG stellt sich nur bei natürlichen Pers als Einbringende und bei Pers-Ges als Einbringende, wenn und soweit natürliche Pers als (unmittelbare oder mittelbare) MU beteiligt sind. § 34 EStG ist eine Ta...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Berücksichtigung von Freibeträgen (§ 3 Abs. 2)

Rz. 54 Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ist das Elterngeld bis zu einem Betrag von 300 EUR von der Anrechnung der Einnahmen nach § 3 Abs. 1 frei, soweit nicht Einnahmen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 auf das Elterngeld anzurechnen sind. Dieser Betrag erhöht sich nach § 3 Abs. 2 Satz 2 bei Mehrlingsgeburten um je 300 EUR für das 2. und jedes weitere Kind. Praxis-Beispiel Anrechnung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4.3 Freibetragsregelung

Tz. 280 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG ist für den Einbringungsgewinn aus der Sacheinlage eines gew BV zu gewähren, wenn die Einbringung zum gW erfolgt ist und der Einbringungsgewinn von einer unbeschr estpfl natürlichen Pers zu versteuern ist (s § 20 Abs 4 S 1 UmwStG; bei kstpfl Pers und bei beschr estpfl ist § 16 Abs 4 EStG nicht anwendbar, ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Garagen (Abs. 2)

Rz. 204 [Autor/Stand] Für den besonderen Fall der Wohnnutzung enthalten § 3 Abs. 2 und 3 NGrStG aus verfahrensökonomischen Gründen Geringfügigkeitsregelungen für Garagen und Nebengebäude. Vgl. zu den Nebengebäuden Rz. 207. Rz. 205 [Autor/Stand] Durch § 3 Abs. 2 Satz 1 NGrStG wird verwaltungsvereinfachend geregelt, dass Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Allgemeines

Tz. 273 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Frage der Tarifvergünstigung des Einbringungsgewinns nach § 34 EStG und der Gewährung des Freibetrags nach § 16 Abs 4 EStG stellt sich nur bei natürlichen Pers als Einbringende und bei Pers-Ges als Einbringende, wenn und soweit natürliche Pers als (unmittelbare oder mittelbare) MU beteiligt sind. § 34 EStG ist eine Tarifvorschrift des E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.1 Allgemeines/Beispiele

Tz. 672 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Praxis konnte die og bisherige Verw-Auff (s Tz 671a) erhebliche Auswirkungen haben. Die sich erbstlich aus einer vGA ergebenden St-Lasten können dabei weit über die ertragstlichen Wirkungen hinausgehen. Dies gilt insbes dann, wenn es sich dabei um Zuwendungen der Kap-Ges an den Gesellschafter oder an die nahe stehende Person handelt,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Nebengebäude (Abs. 3)

Rz. 207 [Autor/Stand] Eine den Garagen vergleichbare Regelung enthält § 3 Abs. 3 NGrStG. Danach bleiben gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 NGrStG die Nutzflächen von Nebengebäuden, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie zu dienen bestimmt sind, bis zu einer Fläche von 30 m2 bei der Ermittlung der maßgeblichen Gebäudeflächen außer Ansatz (Freibetrag). Auch hier li...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 274 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der antragsgem Bewertung des eingebrachten BV gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG unter Fortführung der Bw ergibt sich kein (positiver) Einbringungsgewinn (ieS). Die Aufdeckung stiller Reserven kann sich hier nur aus der Überführung unwes WG in das PV anlässlich der Einbringung (durch (Vorab-)Entnahme oder Zurückbehaltung) ergeben (s Tz 255ff). E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buchkap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.3 Einbringung zu Zwischenwerten

Tz. 275 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Für Sacheinlagevorgänge, bei denen eine Minderbewertung auf Antrag ("freiwillig" oder aufgr ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts) zum Zwischenwert (zum Begriff s Tz 197 und 205ff) erfolgt ist, kommt eine Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn aus den aufgedeckten stillen Reserven nach § 34 Abs 1 und 3 EStG nicht in Betracht. § 20 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Einbringung zum gemeinen Wert

6.2.8.4.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn Tz. 277 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei einer Einbringung zum gW werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt, wenn der gW höher als der Bw des Sacheinlagegegenstands ist (s Tz 199ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen R...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Bagatellregelung (Abs. 4)

Rz. 214 [Autor/Stand] Ergänzend zu einem unbebauten Grundstück im eigentlichen Sinne enthält § 3 NGrStG im Abs. 4 eine diesbezügliche Vereinfachungsregelung (s. Rz. 215). Ein unbebautes Grundstück im eigentlichen Sinn stellt ein Grundstück dar, auf dem sich grds. – mit Ausnahme der Regelung des § 3 Abs. 4 NGrStG – kein benutzbares Gebäude befindet. Demnach ist ein bebautes G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ermittlungsschema

Tz. 249 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Einbringungsgewinn ermittelt sich wie folgt:mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Ruhen des Anspruchs auf Elterngeld (§ 3 Abs. 3)

Rz. 56 Solange kein Antrag auf die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten vergleichbaren Leistungen gestellt wird, ruht nach § 3 Abs. 3 der Anspruch auf Elterngeld bis zur möglichen Höhe der vergleichbaren Leistung. Damit soll erreicht werden, dass der Anspruchsberechtigte zunächst den anderen Leistungsanspruch geltend macht.[1] Kommt es hierzu, kann die nach § 12 Abs. 1 Satz ...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr