Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.2 Vererbung der Nacherbenanwartschaft

Verstirbt der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls, aber nach Eintreten des Vorerbfalls, gehört sein Anwartschaftsrecht zivilrechtlich zu seinem Nachlass.[1] Für die Erbschaftsteuer wird dagegen bestimmt, dass die Anwartschaft nicht zum Nachlass des Nacherben gehört.[2] Die Vorschrift stellt eine Fiktion dar.[3] Grund für diese Vorschrift ist, dass eine wirtschaftliche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.2 10-Jahreszeitraum

Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums stattfindende Erwerbe sind somit nicht einzubeziehen. Praxis-Tipp Abwarten der Zehnjahresfrist Damit kommt nach Ablauf der 10-Jahresfrist der persönliche Freibetrag wieder erneut zur Anwendung. Au...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.1 Allgemeines

Die mit dem Vermächtnis belastete Person (Erbe oder beim Untervermächtnis der Hauptvermächtnisnehmer) kann die Vermächtnisschuld als Erblasserschuld abziehen.[1] Dies gilt aber nicht beim Vorausvermächtnis.[2] Abzugsfähig ist die Vermächtnisschuld nicht erst dann, wenn der Vermächtnisnehmer die Erfüllung verlangt, sondern schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Praxis-Beispiel Zeitpu...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 1 Sinn des § 14 ErbStG

Durch die Vorschrift des § 14 ErbStG soll verhindert werden, dass eine einheitliche Zuwendung in mehrere Zuwendungen zu dem Zweck aufgeteilt wird, dass der persönliche Freibetrag mehrfach zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird durch § 14 ErbStG ein Progressionsvorteil verhindert, der sich durch die Aufteilung ergeben würde.[1] Praxis-Beispiel Sinn des § 14 ErbStG Aufteilung ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.5 Mindeststeuer nach § 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde ein neuer Satz in die Vorschrift des § 14 ErbStG eingefügt. Dieser besagt, dass die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenrechnung mit früheren Erwerben ergibt, durch den Abzug der fiktiven Steuer oder tatsächlich zu entrichtenden Steuer nicht unterschritten werden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, sog. Mindeststeuer).[1] P...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.3 Quantitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die quantitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG); Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Dieser gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Ist eine quantitative Befreiungsvorschrift gegeben, muss eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorgenommen werden....mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.2 Nachvermächtnisse

Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkts oder auch Ereignisses zugewendet, so liegt ein Nachvermächtnis vor.[1] Hierfür kommen grundsätzlich die Vorschriften für die Vor- und Nacherbschaft zur Anwendung.[2] Damit gelten hier auch – im gleichen Rahmen wie für die Vor- und Nacherbschaft – ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.1 Allgemeines

Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zugewinnausgleichsfor...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt am 1.09.2015 und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin ha...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.3 Vor- und Nacherbschaft

Wurde vom Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, dann beerben zivilrechtlich der Vorerbe wie auch der Nacherbe den Erblasser, aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander. Erbschaftsteuerlich wird das aber nicht nachvollzogen. Hier wird zunächst der Vorerbe Erbe des Erblassers. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, wird der Nacherbe als E...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.2 Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

In der Regel ist es günstiger, wenn der Schenker statt dem Bruttobetrag nur den Nettobetrag, d. h. die Schenkung abzüglich der darauf entfallenden Steuer, zuwendet und daneben auch die Schenkungsteuer mit übernimmt. Praxis-Beispiel Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker Der vermögende Bruder B will seiner Schwester S einen Geldbetrag i. H. v. 420.000 EUR schenken. Zah...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.4 Keine Erstattung der Mehrsteuer

Ist die auf den Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer höher als die Steuer für den Gesamterwerb, ergibt sich rechnerisch ein Erstattungsbetrag. Hier stellt sich die Frage, ob diese Mehrsteuer zu einer Erstattung führt. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung lehnen dies ab.[1] Praxis-Beispiel Tatsächlich höhere Steuer auf Vorerwerb führt nicht zur Erstattung Der Leb...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.2 Ausschlagung des Vermächtnisses

Schlägt der Vermächtnisnehmer das ihm zugewendete Vermächtnis aus, entfällt beim ihm die Erbschaftsteuerpflicht. Die Ausschlagung durch den Vermächtnisnehmer führt zwar zu einer Bereicherung der beschwerten Person, diese ist aber keine freigebige Zuwendung durch den Vermächtnisnehmer. Dies ergibt sich aus § 517 BGB, wonach keine Schenkung vorliegt, wenn ein Vermögenserwerb un...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.3 Tatsächlich zu entrichtende Steuer

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist die auf den Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer abzuziehen, sofern diese höher ist als die fiktive Steuer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG (R E 14.1 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019). Durch diese Vorschrift kann das durch die frühere Steuerentrichtung geschaffene Anrechnungsvolumen nicht durch spätere Änderungen der persönlichen Verhältnisse...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.2 Vorteile

Die berechtigte Person kann die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus den Erträgen des Nießbrauchsrechts entrichten. Erhöhen sich die Erträge, so hat dies keinen Einfluss auf die einmal festgesetzte Steuer. Von der Erhebung der Steuer wird solange abgesehen, wie die Freibeträge noch nicht ausgenutzt sind. Stirbt der Nießbrauchsberechtigte innerhalb dieses Zeitraums, so ist kein...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 4 Negative Erwerbe

Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG bleiben Erwerbe, für die sich ein steuerlich negativer Wert ergibt, unberücksichtigt (s. auch R E 14.1 Abs. 2 Satz 3 ErbStR 2019). Ein steuerlich negativer Erwerb ist möglich bei einem Gewerbebetrieb (d. h. bei einem negativen Kapitalkonto) oder bei einem Anteil an einer Personengesellschaft. Unerheblich ist dabei, ob der negative Erwerb dem posi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.5.2 Rechtslage ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020

Hierbei gilt aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 Folgendes:[1] Um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten (z. B. Untervermächtnissen) zu vermeiden werden diese, wenn steuerbefreites Vermögen im Nachlass vorhanden ist, anteilig gekürzt.[2] Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof können z. B. Untervermächtnis...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 5 Abrundung

Gem. § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG ist der steuerpflichtige Erwerb auf volle 100 EUR nach unten abzurunden. Wie dies im Fall der Steuerübernahme vorzunehmen ist, zeigt das nachfolgende Beispiel Praxis-Beispiel Abrundung C wendet seiner Cousine CN Wertpapiere zu, deren Wert sich auf 205.736 EUR belaufen. Gleichzeitig übernimmt C aber auch die Begleichung der anfallenden Schenkungst...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.3 Letzterwerb

Der Letzterwerb muss zwingend ein Erwerb von Todes wegen sein. Es muss sich also um einen Tatbestand des § 3 ErbStG oder § 4 ErbStG handeln.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH ergibt sich dies aus dem klaren Gesetzeswortlaut des § 27 Abs. 1 ErbStG.[2] Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 ErbStG findet keine Anwendung (vgl. auch R E 1.1 Satz 3 Nr. 9 ErbStR 2019). Nach dieser gelten di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Fris...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 5.2 Kettenschenkungen über den 10-Jahreszeitraum hinaus

Reicht eine Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren, so war bisher ein wiederauflebender Freibetrag zu berücksichtigen. Dies gilt nun nicht mehr. Hier muss nun die neue Rechtsprechung des BFH[1] beachtet werden, wonach die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für den letzten Erwerb so zu berechnen ist, dass sich der dem Steuerpflichtigen zur Zeit dieses Erwerbs ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Sonderregelung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowenien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Albanien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Besteuerung im Tätigkeitsstaat Albanien Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und zur B...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.2 Schenkungsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Räumt ein Steuerpflichtiger seinem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ein Bankkonto ein, liegt hierin eine Bereicherung des nicht einzahlenden Ehegatten. Dies hat zur Folge, dass eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben ist, welche der Schenkungsteuer unterliegt. Denn gem. der Auslegungsregel des § 430 BGB ist ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Die verpflichtete Person kann die Aufwendungen für die Verschaffung des Gegenstandes als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[1] Die Bewertung erfolgt hier nach dem gemeinen Wert.[2] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass sein Erbe der Sohn S, dem Neffen N ein nicht zum Nachlass gehörendes Grundstück verschaffen soll (Verschaffungsvermächtnis). ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.1 Berechnung der Steuer auf den Gesamterwerb

Zunächst ist der Wert des Gesamterwerbs zu ermitteln. Dieser setzt sich aus dem aktuellen Vermögensanfall und den früheren Erwerben zusammen. Die früheren Erwerbe werden dem Letzterwerb mit ihrem früheren Wert hinzugerechnet (R E 14.1 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2019). Dies gilt auch nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform. Denn durch diese sind die Werte angehoben worden. Ange...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.2 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Der Fall, dass nur begünstigtes Vermögen übergeht, dürfte wohl die Ausnahme sein. In der Regel wird der Letzterwerb sowohl begünstigtes Vermögen als auch eigenes Vermögen des Erblassers beinhalten. Hier ist zunächst die Steuer zu ermitteln, welche auf das begünstigte Vermögen entfällt. Denn nur auf diese Steuer ist letztendlich der jeweilige Vomhundertsatz des § 27 Abs. 1 Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.4 Unentgeltliche Übertragung von Vorerbschaftsvermögen vor dem Eintritt des Nacherbfalls

Die vorzeitige Herausgabe von Nacherbschaftsvermögen durch den Vorerben ohne Entgelt gilt als Schenkung unter Lebenden.[1] Tritt dann zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, erfolgt insoweit keine Besteuerung mehr. Hinweis Übergabe einzelner Nachlassgegenstände vor dem Nacherbfall möglich Es muss nicht der ganze Nachlass auf den Nacherben übergehen. Es können auch nur...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.2 Grundbeispiel

Großmutter GM schenkt im Februar 2024 ihrem 45-jährigen Enkel den lebenslänglichen Nießbrauch an einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Für das Grundstück ist nach dem Ertragswertverfahren ein Steuerwert i. H. v. 310.000 EUR festgestellt worden. Der tatsächliche Jahreswert beträgt 19.500 EUR. Dem Enkel E wurde von seiner Großmutter GM ein lebenslanger Zuwendungsnießbrauch einger...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

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Norwegen / 1.5 Steueranrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die in Norwegen gezahlte Steuer in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet.[1] Bei der Anrechnung ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten.[2] Dieser ist die deutsche Steuer, die sich bei Anwendung des durchschnittlichen Steuersatzes auf die ausländischen Einkünfte ergibt.[3] Praxis-Beispiel Anrechnung mit Anrechnungshöchstbetra...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.2.1 Allgemeines

Die Anwendung des § 27 ErbStG setzt voraus, dass der Letzterwerber im Verhältnis zum Vorerwerber der Steuerklasse I angehören muss, wie auch der Vorerwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Schenker oder Erblasser der Steuerklasse I anzugehören hat. Hierunter fallen u. a. der Ehegatte (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 1 ErbStG), die Kinder und Stiefkinder (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 2 E...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 2.3 Schenkung unter Nutzungs- und Duldungsauflage

Die Nutzungs- oder Duldungsauflage konnte zur Berechnung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage schon bisher abgezogen werden.[1] Daran ändert sich auch nichts durch die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 und auch nichts durch die geänderte BFH-Rspr. v. 5.7.2018.[2] Hinweis Auswirkung bei der Grundstücksbewertung Dies gilt aber nur, soweit § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG d...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (vgl. auch § 9 ErbStG und R E 9 ErbStR 2019 sowie die H E 9 ErbStH 2019) abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Pra...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 9 Nachträgliche Übernahme der Schenkungsteuer

Entscheidet sich der Zuwendende erst nachträglich, die Schenkungsteuer für eine frühere Schenkung zu übernehmen, dann erhöht dies den ursprünglichen Zuwendungsbetrag nicht.[1] Hier handelt es sich um eine (zweite) separate Zuwendungsentscheidung, die nicht die Rechtsfolgen des § 10 Abs. 2 ErbStG auslöst, sondern hinsichtlich ihrer Steuerpflicht gesondert zu prüfen ist.[2] Dabe...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 2 Berechnungsweise

Wie die Steuer im Einzelnen zu berechnen ist, wenn der Schenker auch die Steuer selbst übernimmt, bzw. diese Verpflichtung einem anderen auferlegt hat, soll hier näher erläutert werden. Insbesondere sind dafür die folgenden Schritte notwendig: Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs (ohne übernommene Steuer), Ermittlung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer auf den steuerpflich...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.3 Abzug der Nießbrauchslast

Die Nießbrauchslast kann uneingeschränkt abgezogen werden. Dies gilt auch unabhängig davon, für wen der Nießbrauch bestellt worden ist.[1] Praxis-Beispiel Abzug der Nießbrauchslast Vater V schenkt seinem Sohn S im Januar 2024 ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück (Steuerwert 815.000 EUR). Im Gegenzug hat S dem Vater an dem Grundstück ein Nutzungsrecht einzuräumen. De...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.5 Dasselbe Vermögen i. S. des § 27 ErbStG

Die Steuerermäßigung des § 27 ErbStG erfordert, dass "dasselbe Vermögen" erneut übergeht. Dies wird insbesondere bei Grundstücken der Fall sein. Nicht aber für ein Depot oder ein Tagesgeldkonto.[1] Das Vermögen muss beim Letzterwerb nicht dieselbe Form wie beim Vorerwerb aufweisen. Es kommen hier vielmehr die Grundsätze der Surrogation zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Ve...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 6 Erwerbsnebenkosten

Entstehen bei der Schenkung Erwerbsnebenkosten, so sieht deren Behandlung wie nachfolgend beschrieben aus.[1] Unter die Erwerbsnebenkosten fallen z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister. Zu diesen Kosten zählen aber nicht die im Vorfeld einer Schenkung anfallenden Steuerberatungskosten. Gleiches gilt auch für Rechtsanwaltskosten...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Gegenüber der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ist die Rechtslage beim Erwerb von Todes nun gleich. In beiden Fällen sind beispielsweise die Schulden ohne Einschränkung abziehbar. Beim Erwerb von Todes wegen ergibt sich dies aus § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, wonach die Schulden voll bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden könn...mehr