Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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§ 3 Der Erbfall / b) Berechnung des Zugewinns

Rz. 89 Der konkrete Zugewinnausgleichsanspruch ist zu berechnen, um die Höhe des steuerbefreiten Erwerbs zu ermitteln, so sind z.B. latente Steuerlasten (fiktive Spekulationsteuer bei Immobilienvermögen im Endvermögen) – wie im Zivilrecht auch – zu berücksichtigen.[71] Ein nicht erlassener, während der Ehe erworbener Pflichtteilsanspruch ist Bestandteil des Anfangsvermögens,...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / A. Motive der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 1 Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögenserwerbe (Erbschaften und Schenkungen) in Höhe von insgesamt 121,5 Milliarden EUR veranlagt (nicht enthalten sind Erwerbe, die innerhalb der Freibeträge (siehe dazu § 5 Rdn 1 ff.) lagen, mithin nicht oder steuerfrei veranlagt wurden). Das geerbte und verschenkte Vermögen stieg damit 2023 auf einen Höchstwert, Die festgesetzte ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Korrektur des Berliner Testaments

Rz. 64 In der Praxis werden die erbschaftsteuerlichen Nachteile des sog. Berliner Testaments (siehe § 2 Rdn 2) häufig erst nach dem ersten Erbfall erkannt. Durch eine Ausschlagung des Erbanfalls durch den überlebenden Ehegatten erhält dieser einen Anspruch auf Ausgleich des konkreten Zugewinns und den sog. kleinen Pflichtteil, § 1371 Abs. 2, 3 BGB. Gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG ge...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / IV. Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse

Rz. 150 § 6 Abs. 4 ErbStG stellt ein Nachvermächtnis und ein beim Tod des Beschwerten fälliges Vermächtnis steuerlich der Nacherbschaft gleich. Zivilrechtlich liegt ein Nachvermächtnis vor, wenn ein Erblasser einen vermachten Gegenstand von einem nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis einem Dritten zuwendet, § 2191 Abs. 1 BGB. Der D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Personensteuern gem § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2

Rn. 219 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die zweite Fallgruppe, die von § 12 Nr 3 EStG mit einem Abzugsverbot belegt ist, betrifft die sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2). Hierbei handelt es sich um Steuern, die zwar nicht das Einkommen besteuern, die aber ebenso wie die Steuern vom Einkommen die persönlichen Verhältnisse des StPfl berücksichtigen (zB durch persö...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 5. Motiv einer lebzeitigen Übertragung und Steuerklausel

Rz. 18 Regelmäßig liegen der lebzeitigen Übertragung des Familienheims steuerliche Überlegungen zugrunde. Wird etwa das Eigentum am Familienheim hälftig auf beide Eheleute verteilt, können nach dem Erstversterbenden Freibeträge gegenüber dem Abkömmling durch dessen Erwerb der hälftigen Substanz am Familienheim, z.B. nebst vermächtnisweiser Einräumung des Nießbrauches zugunst...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten von ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (§ 10 Abs. 6a S. 1 ErbStG)

Rz. 126 Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht oder nur teilweise der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung unterliegen, § 10 Abs. 6a S. 1 ErbStG. Dies gilt etwa für den Erwerb eines gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG steuerbefreiten Familienheims (siehe § 6 Rdn 1 ff.) oder von zu Woh...mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Genehmigungsfähigkeit

Eine Prüfung durch das Betreuungs- bzw. Familiengericht erfolgt zweitstufig. Auf der ersten Stufe ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts zu prüfen, auf der zweiten Stufe wird das Rechtsgeschäft im Lichte des Willens bzw. Wohls des Betreuten bzw. Mündels untersucht. a. Zwar wird uneinheitlich beurteilt, ob die materiell-rechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts generell betr...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 7. Sonstige Verpflichtungen

Die vorstehend für einen Alleinstehenden entwickelten Überlegungen gelten in gleicher Weise für die vorrangig unterhaltsberechtigten Angehörigen. Auch sie brauchen keine Abstriche ihres gewohnten, Lebensbedarfs hinzunehmen, wie er durch das Familieneinkommen geprägt wird. Dies ist im Grunde unproblematisch bei einem Ehepaar oder einer Familie mit nur einem Einkommensbezieher...mehr

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ZErb 04/2025, Stiftungsrecht

Satzungsgestaltung bei einer Familienstiftung: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Die Gestaltung einer Satzung einer Familienstiftung ist anspruchsvoll, da die Zielvorstellungen des Stifters mit den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen sind. In der Praxis äußert der Stifter häufig den Wunsch, die Erträge des Stiftungsvermögens nicht nur an sei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Aufwendungen können gem § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen um...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / I. Allgemeines

Rz. 1 Als steuerpflichtiger Erwerb im Erbfall gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit keine Steuerbefreiung greift, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Dabei kommen insbesondere in Betracht die Steuerbefreiung für Zugewinnehen gem. § 5 ErbStG (siehe § 3 Rdn 87 ff.), die sachlichen Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG (z.B. Familienheim; siehe § 6 Rdn 1 ff.), die Steuerbefreiung für z...mehr

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ZErb 04/2025, Die Nachlasst... / 2. Vorteilhafter Gestaltungsweg gegenüber den unilateralen Gestaltungsmöglichkeiten

a. Vorteile werden etwa deutlich, wenn Erblasser gemeinschaftlich von Todes wegen verfügen und beabsichtigen, die entsprechenden Anordnungen erst mit dem Tod des länger Lebenden in Kraft treten zu lassen. Methodisch wird dies dadurch umgesetzt, dass der länger Lebende als befreiter Vorerbe und der Sozialhilfeempfänger als Nacherbe eingesetzt werden. Erst für den Schlusserbfa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Exkurs: Anwendung des Übungsleiterfreibetrags

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) befreit Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten für eine unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der so genannte Übungsleiterbet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Vergütung und... / 3.2 Höhe, Berechnung

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld beläuft sich auf die Differenz zwischen dem Tagessatz in Höhe von 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Hat die Frau mehrere Arbeitgeber, werden die Einkünfte zusammengerechnet und die Arbeitnehmerin kann von jedem Arbeitgeber einen anteiligen Zuschuss verlangen.[1] Die Be...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / II. Erbschaftsteuerrecht

Rz. 34 Der Pflichtteil spielt beim gemeinschaftlichen Testament als steuerlichen Gestaltungsmittel eine zentrale Rolle. Insbesondere nach dem ersten Erbfall können so die erbschaftsteuerlichen Nachteile der Alleinerbenstellung des längerlebenden Ehepartners teils erheblich entschärft werden. In diesem Zusammenhang ist bei der Formulierung von Pflichtteils- und Pflichtteilsst...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / I. Problemstellung

Rz. 3 Beim gemeinschaftlichen Testament gehen die Freibeträge des Erstversterbenden gegenüber den als Schlusserben eingesetzten Abkömmlinge verloren und der (steuerpflichtige) Erwerb des Längerlebenden wird erhöht. Daneben konzentriert sich die gesamte steuerpflichtige Erbmasse bei dem überlebenden Elternteil, so dass im zweiten Erbfall die Gefahr einer höheren Progressionsb...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / V. Schenkungsteuer bei Erbauseinandersetzung

Rz. 36 Im Rahmen der freien Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kann es bei Vermögensverschiebungen zwischen den Miterben zu einer wertmäßig von der Erbquote abweichenden ungleichmäßigen Verteilung kommen. Im Regelfall wird dabei allerdings eine steuerpflichtige freigiebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu verneinen sein, da es an einem Bereicherungswillen ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 183 Bei einer Schenkung entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei Grundstücksschenkungen mithin regelmäßig mit Auflassung i.S.d. § 925 BGB und Eintragungsbewilligung i.S.d. § 19 GBO (siehe § 9 Rdn 20). Dies gilt auch für mittelbare Grundstücksschenkungen.[152] Rz. 184 Bei der Schenkung von Geld zur E...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 2. Zweck des Vermächtnisses

Rz. 6 Im Zentrum des Supervermächtnisses steht das Zweckvermächtnis i.S.d. § 2156 BGB . Dieses räumt dem Beschwerten, also dem überlebenden Ehegatten, die Möglichkeit ein, den Umfang der von ihm an die Schlusserben geschuldeten Leistung nach billigem (nicht freiem) Ermessen vollumfänglich zu bestimmen. Als vom Erblasser verfolgter bzw. angeordneter Zweck reicht zur zivilrecht...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 1. Grundsatz der erbschaftsteuerlichen Neutralität

Rz. 11 Erbschaftsteuerlich ist mit dem unmittelbaren Vermögensübergang auch bei einer Mehrheit von Erben der Erbfall abgeschlossen.[6] Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO erfolgt zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs eine anteilige Zurechnung der Nachlassgegenstände in Höhe der jeweiligen Erbquote an den Miterben. Rz. 12 Eine nachfolgende (freie) ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 167 In Fällen, in denen sich bei Zugewinnehen ein Großteil des Vermögens bei einem Ehegatten (der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Eheleute am Vermögens, § 1363 Abs. 2 BGB) befindet, kommt zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer (z.B. auch zur gleichmäßigen Verteilung des Vermögens im Lichte d...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Lohnsteuer

Rz. 201 Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG handelt es sich insbesondere um Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z.B. Witwen- und Waisengelder) für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Die Einkommensteuer wird bei diesen Einkünften durch die Lohnsteuer – d.h. eine Vorauszahlung auf die ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderung des Güterstands als Gestaltungsalternative

Rz. 177 Als Alternative zur Erstschenkung kommt stets als Rechtsgrundlage zu einer Schenkung ein etwaiger Zugewinnausgleich bzw. eine sog. Güterstandsschaukel (siehe Rdn 167 ff.) in Betracht. Zum einen stellt sich dann die Frage nach einem Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO nicht, zum anderen bleiben die Freibeträge zwischen den Ehegatten unberührt. Hinweis Allerdings darf ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 118 Die steuerlichen Folgen der Herausgabe wegen eines (gesetzlichen oder vertraglichen) Rückforderungsrechts regelt § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Diese "Steuerstorno"[95] führt zur Rückabwicklung des Steuerfalls bei gleichzeitiger Schenkungsteuerfreiheit der Rückgabe des Geschenks. Dabei muss die Herausgabe tatsächlich stattfinden; die (bloße) Anspruchsinhaberschaft reicht ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / G. Schlusserbenerwerb beim gemeinschaftlichen Testament (§ 15 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 166 Erhält der Schlusserbe eines Berliner Testaments nach dem Letztversterbenden das gesamte Vermögen beider Ehegatten/Lebenspartner, wird der Erwerb ausschließlich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Letztversterbenden besteuert. Rz. 167 Liegen den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner bindende wechselseitige Verfügungen i.S.d. §§ 2269 ff. BGB vor, ist gem. § 15 Abs. 3...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / A. Versorgungsinteresse vs. Steuerinteresse beim Berliner Testament

Rz. 1 Häufig wird in der Praxis bei Ehegatten/Lebenspartnern im Rahmen der Vermögensnachfolgegestaltung von Todes wegen das gemeinschaftliche Testament gewählt. Auf zivilrechtlicher Ebene machen die Wechselbezüglichkeit (§§ 2270, 2271 BGB) und die damit einhergehende Bindungswirkung die gemeinsame Verfügung kautelarrechtlich und forensisch interessant. Die Alleinerbenstellun...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 2. Der anrechnungsfreie Teil

Der Sockelbetrag zuzüglich des dem Unterhaltspflichtigen aus dem übersteigenden Einkommen anrechnungsfrei zu belassenden Betrag entspricht einem pauschalen Eigenbedarf, dem auch noch die vorweg vom Einkommen abgesetzten Aufwendungen zuzurechnen sind. Erst der Saldo aus diesen drei Zahlenblöcken ergibt den Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen für die eigene Lebensführung z...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / aa) Fälligkeit beim Tod des Längerlebenden

Rz. 12 Für die steuerliche Beurteilung der Fälligkeit eines Vermächtnisses ist die Regelung des § 6 Abs. 4 ErbStG zu beachten. Danach werden (erst) beim Tod des Beschwerten (Längerlebenden) fällige Vermächtnisse wie Nacherbschaften behandelt. Es greift also die erbschaftsteuerliche Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG, wonach bei Eintritt der Nacherbfolge derjenige, auf den da...mehr

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§ 7 Berücksichtigung früher... / D. Durchführung der Zusammenrechnung

Rz. 7 Die Zusammenrechnung i.S.d. § 14 ErbStG erfolgt in drei Schritten:mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 211 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer besteht.[176] Rz. 2...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 4. Reichweite der Steuerbefreiung

Rz. 15 Die Steuerbefreiung für lebzeitige Zuwendungen des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG greift in erster Linie für die Übertragung von Eigentum bzw. Miteigentumsanteilen an dem Grundbesitz. Unschädlich ist, wenn der erwerbende Ehegatte bereits Miteigentümer ist. Hinweis Bringt ein Ehegatte das Familienheim ohne Gegenleistung in das Gesellschafts...mehr

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ZErb 04/2025, Steuern beim Erben und Schenken

Christopher Riedel 2024 420 Seiten, 59 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-157-5 Ein vorzügliches, und soweit es der Stoff erlaubt, stellenweise auch vergnüglich zu lesendes Buch zu einem unerschöpflichen Thema. Mit Riedel als erfahrenem Begleiter gelingt es auch den Neulingen, in das Steuerdickicht, das sich um Erben und Schenken rankt, hinein- und wieder herauszufinden. Und wer ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / L. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 206 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 42 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.3 Freibeträge für Kinder

Hat der Arbeitgeber Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmale zu berücksichtigen[1], ist der Solidaritätszuschlag nicht von der üblichen tatsächlichen Lohnsteuer zu berechnen. Denn im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Kinderfreibeträge berücksichtigt. Folglich ist in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage eine fiktive ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)

Rz. 205 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer – nach dem Tarif unter Einbeziehung von tariflichen Freibeträgen – bei einer in diesem Gebiet ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drit...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.3 Sonstige Bezüge

Bei sonstigen Bezügen (wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Tantiemen) gibt es seit 2021 eine Sonderregelung zur Berücksichtigung der Freigrenze bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags im Lohnsteuerabzugsverfahren. Aufgrund der deutlichen Anhebung der Freigrenze sollte dadurch sichergestellt werden, dass von Arbeitnehmern mit geringem oder durchschnittlichem Verdienst durch ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 3.2 Solidaritätszuschlag-Jahresausgleich

Führt der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch, ist ebenso für den Solidaritätszuschlag ein Jahresausgleich vorzunehmen. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag sind die im Jahresausgleich festgestellte Jahreslohnsteuer und die gesonderte Jahreslohnsteuer für die insgesamt im Kalenderjahr bezogenen laufenden und sonstigen Bezüge. Beim Jahresausgleich si...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.1.1 Kein Zuschlag für Lohnsteuer in der Nullzone

Der einzubehaltende Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die sich nach den einzelnen Steuerklassen ergebende Lohnsteuer einen gesetzlich festgelegten Betrag übersteigt. Durch diese sog. Nullzone werden Arbeitnehmer mit geringem Arbeitslohn vom Solidaritätszuschlag verschont. Löhne bleiben vom Solidaritätszuschlag befreit, wenn die Lohnsteuer des Lohnabrechnungszeitra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 215 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung der Person durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer aufgrund einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert sein kann". Hintergrund des Tatbestands in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist die (bereits bei Einführung des AStG ...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 1.2 Berechnungsgrundsätze

Berechnungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist stets die für den Arbeitslohn ermittelte Lohnsteuer, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: Im Gegensatz zur Lohnsteuerermittlung sind bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags Freibeträge für Kinder zu berücksichtigen und ein evtl. als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu berücksichtigender Faktor.[1] Bei einem "niedrige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 3 Ruhen des Krankengeldes

Bei dem Betrag von 50 EUR handelt es sich um eine Freigrenze, nicht jedoch um einen Freibetrag. Demzufolge scheidet ein Ruhen des Krankengeldes aus, wenn bei arbeitgeberseitigen Leistungen mit dem Krankengeld das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt (nur) bis 50 EUR monatlich überschritten wird. Praxis-Beispiel Kein Ruhen des Krankengeldesmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / cc) Überlassung von Grundbesitz an Gesellschafter/Genossen

Mit Urteil v. 29.6.2022 – III R 19/21[7] hatte sich der BFH mit der Frage zu befassen, ob die erweiterte Kürzung zu gewähren ist, wenn relativ unwesentlicher Grundbesitz an eine geringfügig beteiligte Genossin überlassen wird. BFH ...: Der BFH hält dies auch dann für schädlich, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.6.1 Einschränkung der Tarifbegünstigung

Der Einbringungs-/Übertragungsgewinn gilt als laufender Gewinn, soweit auf der Seite des Veräußerers (Einzelunternehmer) und auf der Seite des Erwerbers/Übernehmers (Personengesellschaft) dieselben Personen Mitunternehmer sind.[1] Dabei wird nicht auf den einzelnen Gesellschafter, sondern auf die Personengruppe "Altgesellschafter" abgestellt. Der objekt- und personenbezogene ...mehr