Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 5.4 Pflichtveranlagung

Das Gesetz sieht eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer für Arbeitnehmer vor, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen haben.[1]mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.2 Wer erhält die Steuerklasse II?

Anspruchsberechtigt sind nur sog. "echte" alleinerziehende Steuerpflichtige. Außerdem muss zum Haushalt des Alleinerziehenden ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehören. Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Im Einzelnen ist der Entlastungsbetrag für Allein...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.5 Zeitliche Wirkung der Eintragung

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind fortlaufend vorzunehmen. Dies gilt auch für die Steuerklasse II. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erstmals im Laufe des Jahres ein, ist die Bescheinigung der Steuerklasse II als Lohnsteuerabzugsmerkmal mit Wirkung ab dem ersten Tag des Monats vorzunehmen, in dem erstm...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind

Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es grundsätzlich nicht an. ...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3.2 Erhöhungsbetrag bei 2 und mehr Kindern

Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind beträgt 240 EUR jährlich; sog. Erhöhungsbetrag.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungserhöhungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungserhöhungsbetrag um 1/12.[2] Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind ist nicht i...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind

Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige Verwitwete Steuerpflichtige erhalten den Entlas...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.1 Gültigkeit des Lohnsteuerfreibetrags

Der Arbeitnehmer hat ein Wahlrecht für die Geltungsdauer seines Freibetrags. Er kann sich für die 2-jährige Gültigkeit entscheiden. Er kann aber stattdessen auch die Gültigkeit des Freibetrags auf 1 Jahr begrenzen. Die Lohnsteuerfreibeträge sind deshalb im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2024 nur dann zu beantragen, wenn deren Gültigkeit bislang auf den 31.12.2023 beschränkt ...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.1 Ermittlung des Faktors

Unter dem Faktor ist ein als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu bildender Multiplikator Y:X zu verstehen, der vom Finanzamt auf 3 Nachkommastellen zu berechnen ist. Im Faktorverfahren ist zunächst die voraussichtliche Jahres­lohnsteuer für jeden Ehegatten getrennt nach der Steuerklasse IV zu berechnen. Damit werden anders als bei der Steuerklasse V bei dem jeweiligen Ehegatten auch ...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 2 Bemessungsgrundlage

Die KiSt wird in Form eines festen Prozentsatzes der Einkommen- bzw. Lohnsteuer erhoben. Der Prozentsatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern 8 % und in allen übrigen Bundesländern 9 %. Bemessungsgrundlage ist die Einkommensteuer, die unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. Die Berücksichtigung der Kind...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.5 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mehr als einem Kind

Im Lohnsteuerverfahren wird der Entlastungsbetrag über die Steuerklasse berücksichtigt, indem der alleinstehende Arbeitnehmer auf Antrag in die Steuerklasse II eingereiht wird. Die erstmalige Gewährung der Steuerklasse II ist im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Über die Steuerklasse II kann nur der Grund-Entlastungsbetrag von 4.260 EUR für...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.3 Zuständigkeit für die Bescheinigung von Kindern

Kinder werden vom Finanzamt für Zwecke des Lohnsteuerabzugs bescheinigt. Für über 18 Jahre alte Kinder kann der Freibetrag ausschließlich durch Antragsstellung im Lohnsteuer­ermäßigungsverfahren beim Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Das Antragsverfahren erfährt für die Bescheinigung von volljährigen Kindern keine Änderung. Der Antrag ist nach amtlichem V...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.3 Kürzung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers z. B. im Juli 2024 das 18. Lebensjahr, entfällt ab August der Entlastun...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.5 Zeitliche Wirkung der Kinderfreibeträge

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind fortlaufend vorzunehmen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung der Kinderfreibetragszähler. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung eines Kinderfreibetrags erstmals im Laufe des Jahres ein, ist die Bescheinigung der Kinderfreibetragszähler ab dem ersten Tag des Monats vorzunehmen, in dem erstmals alle Voraussetzunge...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.3 Antrags- und Eintragungsverfahren

Für den Antrag auf Anwendung des optionalen Faktorverfahrens gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Ein Steuerklassenwechsel, zu dem auch das Faktorverfahren zählt, ist grundsätzlich einmal während des Kalenderjahres zulässig. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann von beiden Ehegatten nur gemeinsam gestellt werde...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.3.2 Anwendung des Faktors beim jeweiligen Ehegatten-Arbeitslohn

Im Faktorverfahren wird auf den Arbeitslohn des einzelnen Ehegatten die Steuerklasse IV angewandt. Zusätzlich wird die Lohnsteuer der Steuerklasse IV durch Multiplikation mit dem berechneten Faktor gemindert, weil dieser immer kleiner als Eins ist. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens kommt damit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen. In die Bemessun...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.2 Gesetzlich vorgeschriebene Großbuchstaben

Die Eintragung der für bestimmte Sachverhalte vorgesehenen Großbuchstaben "U", "S", "F", "M" und "FR" ist in Zeile 2 zusammengefasst. Dabei wird zwischen Zeiträumen ohne Lohnanspruch (Großbuchstabe "U") und den übrigen mit Buchstaben gekennzeichneten Sachverhalten unterschieden. Hinweis Kein Großbuchstabe E bei Auszahlung der Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger Die E...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 1.2 Ersatzbescheinigung bei falschen Meldedaten oder fehlender ID-Nummer

Ein Papierverfahren ist nach der Anwendung der elektronisch übermittelten ELStAM beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber aber weiterhin für den Fall vorgesehen, dass beim einzelnen Arbeitnehmer wegen fehlerhafter Meldedaten das elektronische Verfahren zu einer unzutreffenden Lohnsteuer führen würde.[1] Für diesen Fall wird auf Antrag des Arbeitnehmers wie bei der erstmali...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnsteuerklassen teilen die Arbeitnehmer nach ihren persönlichen Verhältnissen in 6 Gruppen – Steuerklassen I bis VI – für die Berücksichtigung der zutreffenden Besteuerungsmerkmale ein. Die Steuerklasse II steht für den Steuerentlastungsbetrag, den der Gesetzgeber für Alleinerziehende gewährt. Alleinstehende mit Kindern, für die sie Kindergeld oder die Freibe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Freibetrag für Land- und Forstwirte, § 13 Abs. 3 EStG

Rz. 756 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 670 EUR bzw. wenn Ehepartner zusammen veranlagt werden, den Betrag von 1.340 EUR übersteigen (§ 13 Abs. 3 EStG). Durch Art. 5 Nr. 1 des ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 wurde der Betrag auf 900 EUR angehoben. Der Freibetrag verd...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Rz. 907 Neben dem Kinderfreibetrag kann jährlich ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für den VZ 2023 in Höhe von 1.464 EUR in Anspruch genommen werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Dieser Betrag verdoppelt sich bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden auf 2.928 EUR (§ 32 Abs. 6 S. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Freibeträge für Kinder

Rz. 900 Zu den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gehören: Die Gewährung der Freibeträge hängt davon ab, dass ein Kind nach § 32 Abs. 3, 4, 5 oder 6 EStG zu berücksichtigen ist. Rz. 901 ▪ Definition Kind Kinder i.S.d. § 32 Abs. 1 EStG sind:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Freibeträge für Kinder/Kindergeld/Günstigerprüfung

a) Freibeträge für Kinder Rz. 900 Zu den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gehören: Die Gewährung der Freibeträge hängt davon ab, dass ein Kind nach § 32 Abs. 3, 4, 5 oder 6 EStG zu berücksichtigen ist. Rz. 901 ▪ Definition Kind Kinder i.S.d. § 32 Abs. 1 EStG...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Eintrag des Steuerfreibetrages – unterhaltsrechtliche Obliegenheit?

Rz. 1006 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob sie erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob bereits ein Freibetrag in der Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Hieraus folgt, dass sich die Lohnsteuer ermäßigt, die der Arbei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG

Rz. 753 Alleinerziehende Steuerpflichtige erhalten ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anstelle des früheren Haushaltsfreibetrages den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 EUR (im Jahr 2022 = 4.008 EUR). Für das zweite und jedes weiter zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Entlastun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Kindergeld/Günstigerprüfung

Rz. 910 Kindergeld und Kinder- und Betreuungsfreibetrag können nicht zusammen, sondern nur alternativ in Anspruch genommen werden. Rz. 911 ▪ Höhe des Kindergeldes Das Kindergeld (§ 66 Abs. 1 EStG) beträgt seit dem 1.1.2023 monatlich für jedes Kind 250 EUR. Rz. 912 ▪ Günstigerprüfung von Amts wegen Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob der Freibetr...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidungszeitpunkt z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 34. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Der Vermögensstamm

Rz. 242 Nach § 1602 Abs. 2 muss das minderjährige Kind sein Vermögen als solches, also den Vermögensstamm, anders als die Vermögenserträge, nicht für Unterhaltszwecke verwenden. Dies gilt wenn und soweit der/die Unterhaltspflichtige(n) bei Berücksichtigung seiner/ihrer sonstigen Verpflichtungen den Unterhalt ohne Gefährdung seines/ihres eigenen angemessenen Bedarfs in der La...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gewerbesteuer

Rz. 620 Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 EUR gewährt.[404] Rz. 621 Berechnungsschema der Gewerbe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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FoVo 10/2023, Der Pfändungsschutz für das Weihnachtsgeld?

Im Oktober ist Weihnachten – vermeintlich – natürlich noch weit entfernt. Vollstreckungsrechtlich ist Weihnachten schon sehr nahe. Unpfändbare Weihnachtsvergütungen Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betrags, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrags nach § 850c Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche Bestimmtheit des § 370 AO

a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Täterschaft/Teilnahme

a) Arbeitgeber Rz. 1318 [Autor/Stand] Der Arbeitgeber begeht eine Lohnsteuerhinterziehung, wenn er gem. § 41a EStG nicht spätestens am 10. Tag des Lohnsteueranmeldungszeitraums eine Lohnsteueranmeldung abgibt oder wenn er zu niedrige Lohnsteuerbeträge angibt (§ 41a Abs. 1 Satz 1 EStG). Ob im Einzelfall als Anmeldungszeitraum der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr oder das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundsätze der Beitragsbere... / 6 Lastenverteilung

Jede gewerbliche Berufsgenossenschaft kann ausgleichsberechtigt werden, falls der entsprechende Wirtschaftszweig in eine Strukturkrise geraten sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bestätigt, dass er berechtigt war, den Auswirkungen solcher Strukturkrisen in der Unfallversicherung allgemein durch einen Risikoausgleich über die Grenzen einer Berufsgenossens...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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§ 1 Einkommensermittlung / 31. Zweites Familienentlastungsgesetz

Rz. 101 In diesem Gesetz[49] werden folgende Verbesserungen mit Wirkung zum 1.1.2021 umgesetzt: Erhöhung des Kindergeldes um 15 EUR pro Monat auf folgende Beträge: Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 EUR um 288 EUR auf 5.460 EUR. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 und § 13a EStG)

Rz. 177 Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 Abs. 1 S. 1 EStR 2012). Jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist zu entscheiden, ob eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtige...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr