Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsbeihilfen / 1.6 Höhe der Leistung

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und nach dem Bedarfsprinzip berechnet. Zur Festsetzung der Leistungshöhe wird zunächst ein Gesamtbedarf für den Lebensunterhalt, für Fahrtkosten und für sonstige Aufwendungen ermittelt. Auf diesen Gesamtbedarf ist – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten oder Le...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.2 Wiederaufleben des Verpächterwahlrechts

Rz. 96 Das Verpächterwahlrecht lebt nach der Rechtsprechung und Literatur in folgenden Fällen wieder auf, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts vorliegen[1]: Eine Betriebsaufspaltung entfällt, z. B. wegen Wegfalls der personellen Verflechtung. (Bei Wegfall der sachlichen Verflechtung, z. B. Verkauf der verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlage, lebt d...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Keine Erbschaftsteuer für Zugewinnausgleichanspruch bei Tod

Die Zugewinnausgleichsforderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen i. S. d. ErbStG und unterliegt somit nicht der Erbschaftsteuer.[1] Die folgenden Ausführungen sind in der Praxis – in Bezug auf die Erbschaftsteuer – nur in den Fällen relevant, in denen das ererbte Vermögen inkl. Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Anfall der Erbschaft über den erbschaftssteuerl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Mandatsbearbeitung im Erbrecht fragen Mandanten immer nach der Höhe der anfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Aber auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer können relevant sein. Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater in Erwägung zieh...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.3 Anrechnung ausländischer Steuern in der Veranlagung

Die ausländische Steuer wird nach § 32d Abs. 5 EStG entsprechend den vorgenannten Grundsätzen bei der Einkommensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt. Hierbei gilt die Berechnungsformel des § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG.[1] Grundlage für die Anrechnung der ausländischen Steuern in der Veranlagung sind die Eintragungen in den Zeilen 40-42 der Anlage KAP 2023.[2] Wichtig Quellenste...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.1 Erbanfall

Jede Person, die aus einer Erbschaft etwas erwirbt, unterliegt der Erbschaftsteuer (Erbanfallsteuer). Ob und in welcher Höhe tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad[1] zum Erblasser, den damit in Zusammenhang stehenden Steuerklassen[2] und steuerlichen Freibeträgen[3] und dem Wert des Nachlasses.[4] Abfindungszahlungen für Ausschlagung ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Ab dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche Er...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.6 Verkauf von Investmentfonds (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Ab 1.1.2018 sind Wertsteigerungen beim Anleger generell steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Investmentanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer, d. h. vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Diese Investmentanteile bezeichnet der Gesetzgeber als bestandsgeschützte Alt-Anteile.[1] Bei diesen sind Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8.2 Veräußerungsgewinne

In den Zeilen 14-28 der Anlage KAP-INV 2023 werden die Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds eingetragen. Dabei wird zwischen Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslandsimmobilienfonds sowie sonstigen Investmentfonds unterschieden, was wegen der unterschiedlichen Teilfreistellungssätze erforderlich ist. Die Teilfreistellungen werden maschinell berechnet, womit immer die voll...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.2.3 Zeilen 7–15

Die in den Zeilen 7–15 in der mittleren Spalte aufzunehmenden Werte ergeben sich aus den Steuerbescheinigungen. Der in der Zeile 7 einzutragende Wert beinhaltet die gesamten Kapitalerträge der jeweiligen Institute lt. Jahressteuerbescheinigung (Muster I der Steuerbescheinigung) bzw. die anzusetzenden Kapitalerträge bei Einzelsteuerbescheinigungen (Muster II der Steuerbeschei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 1 Unterschied zur Einkommensteuerveranlagung

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber bewirkt eine frühere Erstattung zu viel bezahlter Steuerabzugsbeträge als die Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt. Allerdings berücksichtigt das betriebliche Erstattungsverfahren nur Pausch- und Freibeträge, die sich aufgrund der vom Lohnbüro abgerufenen ELStAM-Daten ergeben. Darüber hinausgehende abzugsfähige A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Schon das UStG 1951 enthielt eine Umsatzsteuerbefreiung für Vermittlungsleistungen, zunächst allerdings nur für die von Schiffsmaklern in einem Seehafenplatz ausgeführten Vermittlungsleistungen.[1] Außerdem konnten Unternehmer einen Freibetrag von 20.000 DM von ihren steuerpflichtigen Umsätzen absetzen, wenn sie Umsätze aus einer Tätigkeit als Handelsvertreter oder Mak...mehr

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Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 2 Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung

Normalerweise gilt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen. Nach der Rechtsprechung des BFH kann jedoch in einzelnen Fällen eine Ausnahme gemacht und gemischt veranlasste Aufwendungen zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen werden.[1] Aufwendungen für die Lebensführung sind jedoch vo...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.2 Sonderfälle

Steht z. B. ein Steuerpflichtiger in mehreren Arbeitsverhältnissen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nur einmal gewährt. Ob der Werbungskosten-Pauschbetrag anwendbar ist oder die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, ist bei derselben Einkunftsart einheitlich zu entscheiden. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei mehreren Arbeitsverhältnissen Ein...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Nebenberufliche Tätigkeit

§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG enthält eine Freibetragsregelung, die entsprechende Einnahmen für die angeführten Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 3.000 EUR von der Steuer befreit. Eine weitere Tätigkeit für denselben Ar­beitgeber ist nach der Rechtsprechung[1] als Teil einer nichtselbstständigen Haupttätigkeit anzusehen, wenn zwischen beiden Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusam...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 4 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Bei Arbeitnehmern können die als Werbungskosten abziehbaren Entfernungspauschalen für Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte durch Berücksichtigung eines Freibetrags bereits während des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt werden.[1] Die Entfernung, die das Finanzamt für die Berücksichtigung eines Freibetrags angesetzt hat, muss nicht notwendigerweise auch bei der Eink...mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 1.5 Mehrere Einkunftsarten/negative Einnahmen

Treffen bei einem Steuerpflichtigen mehrere Einkunftsarten zusammen, bezieht also z. B. ein Steuerpflichtiger neben seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist der jeweilige Pauschbetrag bei jeder Einkunftsart bis zur Höhe der jeweiligen Einnahmen (bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gekürzt um den Versorgungs-Frei...mehr

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Werbungskosten – Allgemeines / 3 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Nicht zu den Werbungskosten gehören die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Nicht abziehbar sind insbesondere auch solche Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpfl...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit

2.1 Gesetzliche Regelung Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei.[1] Der Freibetrag kann für alle im gl...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Freibetrag

1.5.1 Voraussetzungen im Überblick Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit m...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags beim Lohnsteuerabzug

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei.[1] Bis zur Höhe von 3.000 EUR liegt also kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht übersteigen. Nach § 1878 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Betreuer zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betr...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei.[1] Der Freibetrag kann für alle im gleichen Kalenderjahr erzi...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR (ab 2023), soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt 2023 Arbeitslohn bis zur ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Voraussetzung der Begünstigung ist, unabhängig davon, dass die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts od...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.5 Minijob

Der Freibetrag von 840 EUR ist sozialversicherungsfrei. Er kann daher auch i. V. m. einem Minijob berücksichtigt werden. Damit können für eine ehrenamtliche Minijob-Tätigkeit bis zu 590 EUR (1/12 von 840 EUR = 70 EUR + 520 EUR) im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.3 Mehrere begünstigte Tätigkeiten

Übt der Steuerpflichtige mehrere begünstigte Nebentätigkeiten aus, z. B. für verschiedene gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, oder verrichtet er für dieselbe Einrichtung unterschiedliche Tätigkeiten, so kann er den Freibetrag dennoch je Kalenderjahr nur einmal in Anspruch nehmen.[1] Auch wenn der Steuerpflichtige in einem Jahr Einnahmen aus einer in mehre...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtlicher Betreuer

§ 3 Nr. 26b EStG enthält eine spezielle Steuerbefreiungsvorschrift für Steuerpflichtige, die als ehrenamtliche Vormünder i. S. d. §§ 1793 ff. BGB oder als ehrenamtliche rechtliche Betreuer i. S. v. §§ 1896 ff. BGB oder als ehrenamtliche Pfleger i. S. v. §§ 1909 ff. BGB eine Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB erhalten.[1] Die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen nac...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG beansprucht werde...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für verschiedene berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Amtsunterricht: Erteilt ein Angehöriger der Finanzverwaltung sog. Amtsunterricht für Finanzanwärter, ist die Vergütung hierfür keine steuerbefreite Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG.[2] Ärzte als Unterri...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch wen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu 840 EUR jährlich steuerfrei gestellt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt, die im Inland, EU-/EWR-Gebiet oder in der Schweiz belegen ist.[1] Wie ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Minijob-Grenze von 520 EUR bleiben. Im Ergebnis kann ein Steuerpflichtiger für seine begünstigte Übungsleitertätigkeit usw. bis zu...mehr