Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kraft in Kanzler/Kraft/Bäuml, § 6e EStG (Stand: 01.01.2020); Prinz, Fondsetablierungskosten im Verfassungsstreit, DB 2020, 2720; Rüsch, Zweifelsfragen bei der Umqualifizierung von BA/WK in AK durch die Neuregelung von § 6e EStG für "Fondsetablierungskosten", DStR 2020, 1172; Schindler in Kirchhof/Seer, § 6e EStG (20. Aufl. 2021). Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Keine Differenzierung für die Gewinngrenze und die Vermietungsregelung zwischen IAB und Sonderabschreibung

Rn. 20 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) sieht eine einheitliche Gewinngrenze für den IAB (§ 7g Abs 1–4, 7 EStG) und die Sonderabschreibungen (§ 7g Abs 5–7 EStG) von TEUR 200 vor (§ 7g Abs 1 S 2 EStG einerseits, § 7g Abs 6 Nr 1 EStG andererseits). Gleiches gilt für die Begünstigung der Vermietung (§ 7g Abs 1 S 1, Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Büchner/Fritzsch, Steuerliche Förderung von denkmalgeschütztem Eigentum, DStR 2004, 2169; Ronig, Feststellungsverfahren bei Baudenkmalen, NWB F 3, 13 489; Kleeberg, Das Baudenkmal als Alt- oder Neubau – Anmerkungen zum BFH-Urt v 14.01.2004, X R 19/02, FR 2005, 365; Kaligin, Immobilieninvestitionen unter Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG, DStR 2008, 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Kindergeld als Steuervergütung und als sozialrechtliche Transferleistung

Rn. 54 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Durch die Regelung des Kindergelds im X. Abschn des EStG hat das Kindergeld zunächst die Funktion einer Vorauszahlung auf die Kinderentlastung im laufenden Kj, Heuermann, FR 2000, 248; Jachmann in K/S/M, § 31 EStG Rz A 8 (März 2004). Kommt es nicht zum Abzug der Freibeträge für Kinder, kompensiert das Kindergeld endgültig die geminderte steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auch die Gewinngrenze ist betriebsbezogen

Rn. 130 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Während die Formulierung in § 7g Abs 1 S 2 EStG aF noch direkt das Wort "Betrieb" nannte, fehlt dieser Begriff in der Neufassung. ME ändert sich aber dadurch nichts an der Tatsache, dass die Gewinngrenze auch betriebsbezogen ist. Rn. 131 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/22850, 79) spricht dies in der Begründung zwar n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erweiterung der laufenden Einkünfte und Verlustvorträge des zusammenveranlagten Ehegatten in die Verlustverrechnung (§ 3a Abs 3a EStG)

Rn. 42 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit dem JStG 2019 v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) führt der Gesetzgeber als Neuregelung den § 3a Abs 3a EStG ein, um die ohnehin von der FinVerw vertretene Auffassung im Gesetz zu verankern (BT-Drucks 19/13436, 211). Nach der...mehr

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AGS 12/2021, Musielak/Voit, ZPO - Kommentar zur Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 18. Aufl., 2021. Franz Vahlen Verlag, München. 3.065 S., 169,00 EUR Das umfangreiche Standardwerk, das nunmehr bereits in 18. Aufl. erscheint, hat sich längst einen Spitzenplatz unter den ZPO-Kommentaren gesichert. Es besticht durch stetig aktuelle praxistaugliche und präzise Lösungen. Die sorgfält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Bauantragstellung/Bauanzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums

Rn. 17 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 1 EStG legt fest, dass die Herstellung aufgrund eines im Zeitraum 01.9.2019–31.12.2021 gestellten Bauantrags/getätigter Bauanzeige erfolgt sein muss. Auch dies ist nicht zu beanstanden. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines weiten Spielraums die Förderung auf einen Zeitraum begrenzen, er muss nicht gewährte Subventionen endlos ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kaminski, Förderung des Mietwohnungsneubaus, StbG 2019, 487; Karrenbrock/Keiper, Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau, NWB 4/2020, 264; Karrenbrock/Keiper, Anmerkung zum BMF-Schreiben v 07.07.2020, IV C 3-S 2197/19/10009, zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau gemäß § 7b EStG, NWB 29/2020, 2134; Becker/Müller/Riess, Stolpersteine und Rückabwicklungskonsequenzen bei ...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unerlaubte Beihilfe?

Rn. 2a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7h EStG, also erhöhte Absetzungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 2b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Art 107 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Nur "preiswerter" Wohnraum ist begünstigt

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 2 EStG begünstigt nur, wenn die AK/HK bestimmter begünstigter Investitionen nicht EUR 3.000 je qm Wohnfläche übersteigen. Dies deckt sich konsequent mit der Intention des Gesetzesentwurfes, nur den preiswerten (= "bezahlbaren", BR-Drucks 470/18, 4) Mietwohnungsneubau zu fördern und nicht auch Luxus-Objekte. Der Gesetzgeber beto...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz

Rn. 34 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG-E können grds beanspruchen (ebenso BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 1): natürliche, beschränkt oder unbeschränkt stpfl Personen unbeschränkt oder beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 KStG, sofern ("neben") die lineare Abschreibung nach § 7 Abs 4 EStG zuläs...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ausnahme?

Rn. 13c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7h EStG begünstigte nicht (und begünstigt nach wie vor nicht, s Rn 5a–5f) Aufwendungen für einen Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude. Ob sich die Bindungswirkung (s Rn 13) auch darauf erstreckte, wenn die Gemeindebehörde zwar die Bescheinigung erteilte, aber ganz offensichtlich ein solcher Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 31 S 1 EStG beinhaltet die Grundaussage des sog Familienleistungsausgleichs. Danach wird im gesamten VZ die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kind...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 1 Abs 1 Nr 2 KStG)

Tz. 34 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Rechtsgrundlage für Erwerbs- und Wirtschaftsgen ist das Ges betr die Erwerbs- und Wirtschaftsgen (GenG) v 01.05.1889 (RGBl I 1889, 55) idF v 16.10.2006 (BGBl I 2006, 2230). Tz. 35 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind Gen Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ausnahme

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 4 S 1 EStG sieht vor, die Herabsetzung der AK/HK, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen, wenn ein nach § 7g Abs 2 EStG begünstigtes WG nicht bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (fast) ausschließlich betrieblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bescheinigung des Entrichtungspflichtigen (§ 45a Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr haben entweder der Schuldner der KapErtr (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) oder die auszahlende Stelle (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG) oder die Wertpapiersammelbank nach § 44 Abs 1a EStG als zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 3 EStG) diesem eine Bescheinigung zu erteilen, aus der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Reaktion des Gesetzgebers: Einführung der §§ 3a EStG, 7b GewStG

Rn. 4 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Als Reaktion auf den Beschluss des GrS wurden § 3a EStG und – als gewerbesteuerliche Parallelnorm – § 7b GewStG eingeführt (Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074). Der Gesetzgeber hielt die gesetzliche Normierung für notwendig, um die Rechtssicherheit für die Unternehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7h Abs 1, 3 EStG)

Rn. 2h Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an folgenden inländischen (s § 1 Rn 51ff (Teller), unionsrechtswidrig, s Rn 2e) Objekten:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Allgemeines: Jurkat, Der Beschl des GrSdes BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Streck, Zwischen-Bil der Rechtsentwicklung nach dem Gepräge-Beschl des GrS, DStR 1986, 3; Schulze zur Wiesche, Die Stiftung & Co KG– eine attraktive Unternehmensform; WPg 1988, 128; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10 Gr 2, 733; Kopp, Religionsgemeinschaften als wirtsch Vereine iSv §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Beim Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines entsprechenden Vergleichs, der mit seinen Gläubigern zu treffen ist, ist der Schuldner auf die Zustimmung aller Gläubiger angewiesen. Der Versuch scheitert schon bei einer Einwendung eines Gläubigers endgültig. Deshalb bietet das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in § 309 die Mögl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wohnzwecke

Rn. 96 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Begünstigt ist nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken. Die vorübergehende Beherbergung von Personen ist keine Überlassung zu Wohnzwecken (§ 7b Abs 2 Nr 3 Hs 2 EStG). Aus dem Wort "soweit" folgt. Bei einer solchen vorübergehenden Personenbeherbergung sind die dafür verwendeten Räume aus der Förderung auszuscheiden (BMF v 07.07.2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Beihilfe-Problematik

Rn. 4 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei § 7b EStG handelt es sich um eine Sonderabschreibung, schon ausweislich der Überschrift der Vorschrift ("Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau"). Hier stellt sich wie bei anderen Sonderabschreibungen auch die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / V. Beratungshilfe und der elektronische Antrag

Es wurde bereits früher vom Autor in AGS erörtert, dass die elektronische Antragstellung "streitbar" ist – jedenfalls bis zum 31.7.2021.[14] Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätze el...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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zfs 12/2021, Bemessung von ... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die am … 1994 geborene Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 10.4.2011 ereignet hat und bei dem die Klägerin als Insassin in dem vom Beklagten zu 2) gefahrenen, bei der Beklagten zu 1) versicherten Pkw schwer verletzt wurde. Der Unfall geschah ohne Beteiligung eines Drittfahrzeugs. [2] Mit ...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 7.2 Sonderregelung für Gastronomiebetriebe

Für Gaststätten im Sinne von § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz gilt eine Sonderregelung. Hier wird die Umsatzerstattung auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, also die in diesen Betrieben verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden die...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Kanzleimanagement: Überlange Dauer in finanzgerichtlichen Verfahren

Gerichtlicher Rechtsschutz ist nur dann effektiv, wenn er nicht zu spät kommt. Deshalb garantieren die Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG und 6 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit. Gefährdungen oder Verletzungen dieses Anspruchs sind in der Praxis eine Ausnahme, aber sie kommen vor. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 3.1 Grundsätzliches

Es handelt sich bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen ("Novemberhilfe" bzw. "Dezemberhilfe") um Förderungen in Form von Zuschüssen. Damit den betroffenen Unternehmen und Soloselbstständigen einfach und unbürokratisch geholfen werden kann, wird die Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halte...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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§ 3 §§ 81 und 81a BGB n.F. ... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 81 BGB-neu (Stiftungsgeschäft) § 81 BGB-neu entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 81 BGB. Die Vorschrift regelt die Anforderungen an den Inhalt und die Form des Stiftungsgeschäfts, das die grundlegende Voraussetzung für das Entstehen einer rechtsfähigen Stiftung ist. Zu Absatz 1 In § 81 Absatz 1 BGB-neu entspricht im Wesentliche...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

In Irland ansässige Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 37.500 EUR bei Dienstleistungen bzw. 75.000 EUR bei Lieferungen registrieren lassen. In anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer, die Versendungslieferungen tätigen, benötigen eine irische MWSt-Nummer, wenn der Wert ihrer Verkäufe an Kunden in Irland mehr als 35.000 EUR beträgt. Wenn diese Unternehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Rn. 98 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Bilanzposition "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" fasst sämtliche flüssigen Mittel eines UN zu einer Position zusammen. Eine Untergliederung ist gesetzlich zwar nicht vorgesehen, zur Förderung der Klarheit und Übersichtlichkeit dürfte dies jedoch sinnvoll sein. Denkbar wäre es, bspw. analog der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Durchführung eines Strafverfahrens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 31 Das Offenbaren ist zulässig und geboten, soweit dies der Initiierung oder Förderung des Strafverfahrens wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dient.[1] Dem Verfahren "dienen" ist dabei weniger als ein "erforderlich" sein, wie in § 31a Abs. 1 AO.[2] Gleichzeitig ist ein dem Verfahren "dienen" aber mehr als ein vager Verdacht.[3] Die Mitteilung kann der Durchfüh...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Die zweite Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Rz. 109 Zum 1.10.2021 findet die zweite Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht [211] sowie dem Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt [212] ihren vorläufigen Abschluss. Die Diskussion um die Regulierung von Inkassodienstleistungen ist aber damit nicht zu Ende, so...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Das Vergütungsverhältnis

Rz. 2 Zum einen schließt der Gläubiger mit dem Inkassodienstleister einen Vertrag über die Erbringung von Rechts- und Inkassodienstleistungen nach § 2 RDG, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter nach §§ 675, 611 BGB. Regelmäßig wird der Vertrag über den Einzug bei Auftragsübergabe im Wesentlichen unstreitiger Forderungen geschlossen. Es handelt sich im ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / II. Abgrenzung von Rechts- und Inkassodienstleistung

Rz. 8 Wie sich aus § 2 Abs. 2 RDG ergibt, gilt die Inkassodienstleistung als Rechtsdienstleistung, ist aber eben nicht in jeder Ausprägung eine solche. Die Inkassodienstleistung ist in berufsrechtlicher wie kostenrechtlicher Hinsicht einerseits ein Unterfall der Rechtsdienstleistung,[28] andererseits eine Dienstleistung, die außerhalb der Rechtsdienstleistung steht, aber der...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 32 Als Akteure im Forderungsinkasso sind neben dem Schuldner vor allem der Gläubiger, der Rechtsanwalt und der Inkassodienstleister zu betrachten. Dem Gegenstand dieses ­Praxisleitfadens ist es geschuldet, dass sich die Ausführungen auf die Akteure konzentrieren, die eine Forderung beitreiben wollen. Dabei sind die jeweiligen Kernkompetenzen zu beschreiben, um hieraus Ge...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Einleitung

Rz. 224 Zu ersetzen hat der Schuldner den Schaden des Gläubigers. Dieser bildet sich zunächst aus der Vergütung, die der Gläubiger dem Rechtsdienstleister, d.h. dem Rechtsanwalt oder dem Inkassodienstleister zu zahlen hat. Die Situation ist also für den Inkassodienstleister nicht anders als beim Rechtsanwalt. Hinzu kommen die Auslagen, die der Rechtsanwalt wie der Inkassodie...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Das Vorliegen eines kausalen Schadens

Rz. 95 In der Praxis wird immer wieder übersehen, dass der Schuldner nur den Schaden zu ersetzen hat, der adäquat-kausal auf den Verzug oder die unerlaubte Handlung zurückgeht. Grundlage des Schadens ist die vertragliche Vereinbarung des Gläubigers als Auftraggeber mit dem Rechtsdienstleisters, d.h. der Mandatsvertrag. Es handelt sich jeweils um einen Geschäftsbesorgungsvert...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Berufsbild und Ausblick

Rz. 28 Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes 2008 mit den nachfolgenden Novellierungen in 2013 und 2021 und die damit einhergehende Erweiterung des Tätigkeitsspektrums für die Inkassodienstleister hat deren wirtschaftliche Bedeutung für die Gläubiger und die Gesamtwirtschaft einerseits weiter gestärkt. Die teilweise drastischen und in ihrer Verhältnismäßigkeit und Angem...mehr

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Verwaltung regelt Einzelheiten zur neuen Mitarbeiterbeteiligung

Kommentar Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 Stellung bezogen. Mit dem Fondsstandortgesetz vom 3.6.2021 (vgl. News) hat der Gesetzgeber zwei Steueränderungen vorgenommen um die Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen zu fördern: e...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / D. Grundlegende Fragestellungen zur Kostenerstattung

Rz. 86 Nach der Betrachtung der Akteure der Forderungseinziehung stellt sich die Frage, welche Aufwendungen bei ihnen entstehen und ob der Schuldner die Kosten erstatten muss. Nachfolgend sollen die Fragestellungen im Sinne eines Überblicks skizziert werden, um sie im nächsten Kapitel des Praxisleitfadens dann einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen. Rz. 87 Entscheidet ...mehr