Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.3 Inhalte des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Rz. 8 Der in Abs. 1 gesetzlich vorgegebene Vertragsrahmen erstreckt sich auf die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähigen Leistungen, die Vergütungshöhe und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung im Verhältnis zu den Krankenkassen, einschließlich der elektronischen Datenübermittlung nach § 301a. Hinzugekommen sind ab Inkrafttreten des Ergänzungsvertrages zum 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.1 Partner der Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 schließt der GKV-Spitzenverband mit bindender Wirkung für die gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe, die abrechnungsfähige Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.3 Steuersubventionelle Abschreibungswahlrechte inkl. Investitionsabzugsbetrag

Rz. 63 Steuersubventionelle (GoB-inkonforme) Abschreibungswahlrechte, zu denen erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen[1] sowie steuerliche Abschläge zählen, bezwecken eine zeitlich schnellere Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter.[2] Die bei ihrer Inanspruchnahme entstehende Aufwandsantizipation bewirkt im Zuge der...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verdichter / 1 Gefahren

Hauptgefahr eines Verdichters ist der Zerknall des Druckbehälters durch unzulässigen Druck. Ursachen für einen Zerknall können auch Werkstoffmängel, Beschädigungen oder das Versagen von Überdruckventilen sein. Bei Verdichtern zum Verdichten von Fluiden mit gefährlichen Eigenschaften besteht die Möglichkeit, dass bei Undichtigkeiten bzw. bei einem Zerknall Gase, Dämpfe oder F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement / 4.1.3 High Level Structure (HLS)

Damit die unterschiedlichen Standards (Normen) für Managementsysteme ein einheitliches Grundverständnis und einen einheitlichen Aufbau besitzen sowie gleiche Begriffe verwenden, hat ISO (International Organization for Standardization) die High Level Structure entwickelt und festgelegt, dass bei allen Managementsystemnormen (QMS, UMS, AMS etc.) diese Vorgaben zwingend anzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement / 4 Qualitätsmanagementsysteme – was Sie wissen sollten

Zum Managen der Prozesse, die sicherstellen, dass die festgelegten Anforderungen und damit auch die Qualität erfüllt werden, sowie zur kontinuierlichen Förderung der Qualitätsfähigkeit eines Unternehmens, wird in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlich ausgeprägter Qualitätsmanagementsysteme verwendet. Ein Differenzierungskriterium ist das dem QMS zugrunde liegende Managemen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe und Neustarth... / 4 Höhe der Vorschusszahlung

Die Vorschusszahlung beträgt einmalig 50 % des sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal jedoch 7.500 EUR für Soloselbständige sowie für Ein-Personen-Kapitalgesellschaften. Im Falle von Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften beträgt die maximale Vorschusszahlung hingegen 30.000 EUR. Der sechsmonatige Referenzumsatz wird grundsätzlich auf Grundlage des Jahres 2019 (1.1. bis 31.12....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 27 Die mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte Neufassung des Abs. 2b Satz 3 soll der Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung dienen. Damit wird ein Ziel des TSVG verfolgt, dass allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht wird, indem Wartezeiten auf Arztte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 11 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Rz. 6d Der BMV-Ä (Stand 1.7.2021) umfasst 65 Paragrafen, die den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge der vertragsärztlichen Versorgung regeln. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des SGB V. Er hat 16 Abschnitte, die wie folgt aufgeteilt sind: 1. Abschnitt – Regelungs- und Geltungsbereich § 1 Vertragsgegenstand, Sondervereinbarungen § 1a Begriffsbestimm...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat in Abs. 1 die Sät...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.1 Förderung (Abs. 1)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband fördert ambulante Krebsberatungsstellen mit einem Gesamtbetrag von jährlich bis zu 21 Mio. EUR (Satz 1). Die Förderung beginnt am 1.7.2020. Gefördert wird bereits mit Wirkung für das Jahr 2020. Die Fördersumme wird ab dem 1.7.2021 rückwirkend zum 1.1.2021 auf einen Gesamtbetrag von jährlich bis zu 42 Mio. EUR erhöht. Die Erhöhung erzielt eine nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1)

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förderung soll dazu beitragen, pädophile Neigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V § 65d Förderung besonderer Therapieeinrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) hat die Norm mit Wirkung vom 1.1.2017 neu eingeführt. Im Rahmen von Modellvorhaben werden Leistungserbringer gefördert, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Rz. 1a Das Zweite...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 9 Die erforderlichen Fördermittel werden durch eine Umlage der Krankenkassen finanziert (Satz 1). Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der Versicherten der einzelnen Krankenkasse zu den gesamten Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte sind die Mitglieder der Krankenkassen und die Familienversicherten. Rz. 10 Das Nähere zur Umlage und zur Vergab...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) v. 19.12.2016 (BGBl. I S. 2986) hat die Norm mit Wirkung vom 1.1.2017 neu eingeführt. Im Rahmen von Modellvorhaben werden Leistungserbringer gefördert, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln. Rz. 1a Das Zweite Gesetz zur Anpassu...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Präventiv muss darauf hingewirkt werden, dass drohende sexuelle Übergriffe auf Kinder nicht begangen werden. Bei Missbrauchshandlungen, die auf pädophile Neigungen zurückzuführen sind, kann hierzu auch im Gesundheitswesen ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Die Krankenkassen stellen Mittel für entsprechende Modellvorhaben bereit.mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung von Modellvorhaben (Abs. 1) Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) fördert Leistungserbringer, die Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln (Satz 1). Die Förderung erhalten Leistungserbringer, an die sich Menschen mit einer pädophilen Sexualpräferenz wenden können, die sich freiwillig in Therapie begeben wollen. Die Förder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.2. Wissenschaftliche Begleitung (Abs. 2)

Rz. 7 Der GKV-Spitzenverband veranlasst eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards (Satz 1). Ziel ist die Erreichung möglichst hochwertiger Evidenz zur Wirksamkeit der Therapieangebote nach Abs. 1 (Satz 2). Dabei sind die Besonderheiten der pädophilen Sexualstörungen zu berücksichtigen. Im Hinbli...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Beier, Die Zukunft einer Pandemie – Sexueller Kindesmissbrauch als weltweite Herausforderung, ZRP 2020 S. 255. Gesetzentwurf in BT-Drs. 18/10289 (neu). GKV-Spitzenverband, Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für Modellvorhaben gemäß § 65d SGB V, www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/2017-06-01_Foerdergrundsaetze_Modellvorhaben_nach__65d_S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.3 Sachverständigenbericht (Abs. 3)

Rz. 8 Der von unabhängigen Sachverständigen zu erstellende Bericht über die Ergebnisse der Auswertung nach Abs. 2 wird durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht (Satz 1). Die Sachverständigen dürfen nicht für Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen oder deren Verbände tätig oder als Leistungserbringer oder deren Angestellte am Modellvorhaben beteiligt sein (Satz 2). G...mehr

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Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.3 Förderantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Die Förderung ist zu beantragen (Satz 1). Sie wird jeweils für die Dauer von 3 Jahren bewilligt. Die Bewilligungsfrist von 3 Jahren bedeutet für die Beratungsstellen Planungssicherheit und die Möglichkeit, qualifiziertes Personal an sich zu binden. Rz. 13a Die jeweilige Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung und darf mit Wirkung vom 1.1.2021 höchstens 80 % der nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 7 Gefördert werden ambulante Krebsberatungsstellen soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychosoziale Beratung und Unterstützung anbieten (Satz 1). Förderfähig sind somit solche Beratungsstellen, bei denen die Beratungskonzeption klar auf psychologischen und sozialen Schwerpunkten beruht. Insoweit wird seitens der gesetzlichen und privaten Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.4 Finanzierung (Abs. 4)

Rz. 14 Der GKV-Spitzenverband finanziert die Förderung durch eine Umlage, die er von den Krankenkassen erhebt (Satz 1). Der Anteil der einzelnen Krankenkasse richtet sich nach dem Anteil der Versicherten an der Gesamtzahl der Versicherten aller Krankenkassen. Umlagefinanziert ist nur die anteilige Förderung, die von der GKV zu tragen ist. Das Nähere zum Umlageverfahren besti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 16 Der GKV-Spitzenverband ist verantwortlich, dem Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31.12.2022 über die Erfahrungen mit der Förderung zu berichten. Er hat sich dazu mit dem Verband der PKV ins Benehmen zu setzen. In den Bericht fließen die Erfahrungen aus dem ersten dreijährigen Förderzeitraum ein.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.7 Allgemeine Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Abs. 5)

Rz. 26 Die Regelung stammt inhaltsgleich (unter Vornahme redaktioneller Änderungen) aus § 101 BSHG. Rz. 27 Trotz des systematischen, weniger des inhaltlichen Zusammenhangs mit den Regelungen des § 97, um dessen Abs. 5 es sich handelt, wird hiermit keine sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe begründet (Treichel, in: LPK-SGB XII, § 97 Rz. 15; Deckers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Finanzierung der Krebsberatungsstellen beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Altersvorsorge und Förderung mietfreien oder mietgünstigen Wohnens im Alter

Rz. 1 Im Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 10a und 79ff. EStG wurde immer wieder gefordert, den Erwerb eigengenutzten Wohneigentums in die Förderung einzubeziehen, weil diese Maßnahme sowohl der sozialen Sicherung im Alter als auch dem Kapitalbildungsgedanken entspricht. Aus diesem Grund wurde mit Kodifizierung der Altersvorsorgezulage in den §§ 79ff. EStG zunächst ein sog. Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 4.1 Auflösung des Wohnförderkontos

Rz. 40 Das Wohnförderkonto ist aufzulösen, wenn der Zulageberechtigte die geförderte Wohnung vor vollständiger Rückzahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags nicht nur vorübergehend nicht mehr für eigene Wohnzwecke nutzt (§ 92a Abs. 3 S. 1 EStG). Aus der zulässigen, nicht schädlichen Verwendung des geförderten Kapitals wird grundsätzlich – mit Ausnahme in § 92a Abs. 3 S. 9 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgeltungswirkung des S... / 3. Sonderregelung für Antragsveranlagungen von Arbeitnehmern (§ 32d Abs. 3 Satz 3 EStG)

Gemäß § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG ist im Fall des § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG eine Veranlagung ungeachtet von § 46 Abs. 2 EStG durchzuführen. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG neu eingefügt. Danach ist im Fall d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019 (BGBl I 2019, 1122)

Rn. 3 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Bundesregierung griff dieses Thema aufgrund der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag v 12.03.2018 wieder auf und legte am 20.09.2018 einen Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor (BR-Drucks 470/18). In der Begründung heißt es, dass man private Investoren möglichst zeitnah zum Neubau von Mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Unechte Rückwirkung des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität?

Rn. 1e Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl I 2019, 2451) datiert vom 12.12.2019. Die Vorschrift, wonach Neubauten nicht begünstigt sind (§ 7h Abs 1a EStG) bzw Bescheinigungen auch die Höhe der Aufwendungen zu enthalten haben (§ 7h Abs 2 S 1 Hs 2 EStG) sind ber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität (2019)

Rn. 1b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 1 Nr 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) ergänzte § 7h EStG um einen Abs 1a, wonach Neubauten nicht begünstigt sind, fügte in Abs 2 S 1 einen Hs 2 an, wonach die Bescheinigung die Höhe der Aufwendungen für Maßnahmen nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und mittlerer Betriebe nicht gegen den allg Gleichhe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 1g Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bei § 7h EStG werden jedoch nur im Inland belegene Objekte gefördert. Das Problem der Beschränkung auf der stlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Förderung von Mietwohnungsneubau im Bereich der EU und gleichgestellter Staaten

Rn. 7 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Entwurf v 05.02.2016 (s Rn 2) hatte sich aus § 7b Abs 4 EStG-E ergeben, dass dort nur bestimmte inländische Gebiete gefördert werden. Der Gesetzgeber hat nun diese Problematik gesehen (s zB auch § 7 Abs 5 EStG; s § 7 Rn 425 (Handzik), s auch die Gesetzesbegründung in BR-Drucks 470/18, 9). Fördergebiet sind nunmehr in einem EU-Mitgliedstaat ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 2d Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7h Abs 1 S 1 EStG fördert nur im Inland belegene Objekte. Das Problem der Beschränkung der steuerlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nur Förderung des Mietwohnneubaus

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Schon aufgrund seiner Systematik her (Platzierung im Bereich der Gewinnermittlung) und auch aufgrund seines Wortlauts (§ 7b Abs 2 Nr 3 EStG: "der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken") betrifft die Vorschrift nicht Eigennutzer. Das hält sich iRd weiten gesetzgeberischen Spielraums, den Mietwohnungsneubau zu fördern (s BR-Drucks 470/18, 4).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nur Förderung neuer Objekte

Rn. 14 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur die Anschaffung/Herstellung neuer Wohnungen oder neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Die Anschaffung gebrauchter Wohnungen ist bspw nicht begünstigt. Auch dies ist zulässig, weil der Gesetzgeber es als (zulässiges) Ziel ansieht (BR-Drucks 470/18, 4), diese Wohnungsnachfrage durch Neubauten zu decken. "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Förderung der unentgeltlichen Überlassung

Rn. 13 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7b Abs 2 Nr 3 EStG begünstigt nur die entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken, auch durch die systematische Stellung der Vorschrift bedingt. Das ist verfassungsrechtlich ebenfalls zulässig, insb vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Motivation, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (s BR-Drucks 470/18, 4).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7g Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Schrifttum: Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnneubaus v 05.02.2016

Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit Gesetzesentwurf der Bundesregierung v 05.02.2016 (BR-Drucks 67/16) wollte diese den Mietwohnungsneubau in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern. Hintergrund waren die durch wachsende Haushaltszahlen vor allem in den Groß- und Universitätsstädten gestiegene Wohnungsnachfrage, steigende Mieten und Kaufpreise in den deutschen Ballun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 2 Pauschalierte Kostenbeteiligung

Ein pauschalierter Kostenbeitrag wird nur in den folgenden 3 Fällen erhoben: Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII allgemeine Förderung der Erziehung nach § 16 SGB VIII Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII. In den beiden ersten Fällen kann [1] der Kostenbeitrag auf (formlosen) Antrag erlassen werden, wenn die Belastung unzumutba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Rechtslage nach dem 31.12.2018

Rn. 12b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 1 Nr 8 Buchst b des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) fügte in § 7g Abs 2 S 1 einen Hs 2 an, wonach die Bescheinigung (auch) die Höhe der Aufwendungen für die Maßnahmen nach Abs 1 S 1 und S 2 enthalten muss. Der Gesetzge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Rechtslage für Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.2018 begonnen wurden (Neufälle = § 7h Abs 1a EStG)

Rn. 5d Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diese Rechtslage war dem Gesetzgeber ein Dorn im Auge (BT-Drucks 19/13436, 93f). Daher legt Art 1 Nr 8 Buchst a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) in einem neu eingefügten Abs 1a Folgendes fest: S 1: Nicht begünstigt sind M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelfunktion des Kindergelds (§ 31 S 2 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Soweit das Kindergeld nicht zur Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Aus Art 6 Abs 1 GG folgt der staatliche Auftrag zur Förderung der Familie, der im Kindergeld nach dem X. Abschn...mehr